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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 1.1Anregung nach § 24 GO zur Verwendung von Sonderzeichen in Worten in der städtischen AußenkommunikationZur Vorlage · 20231910 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In einer Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW wurde vorgeschlagen, dass sich der Rat der Stadt Bochum dafür einsetzt, die Verwendung von Sonderzeichen in Wörtern innerhalb der städtischen Außenkommunikation zu unterlassen. Die Verwaltung hat hierzu eine Beschlussvorlage vorgelegt, welche dem Haupt- und Finanzausschuss zur Entscheidung vorliegt.
Die Vorlage führt aus, dass diese Angelegenheit gemäß § 62 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung NRW in den Bereich der Geschäftsleitungskompetenz des Oberbürgermeisters fällt. Da die Zuständigkeit für solche Entscheidungen nicht bei den kommunalpolitischen Gremien liegt, sieht der Beschlussvorschlag vor, dass mangels Entscheidungskompetenz keine inhaltliche Entscheidung bezüglich der Anregung erfolgt.
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Beratungsfolge
- 16.08.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (22. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: -dagegen: 4 (CDU, BD)dafür: 12 (SPD, Grüne, Linke, PAR&Stg, UWG:FB, OB)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: -dagegen: 4 (CDU, BD)dafür: 12 (SPD, Grüne, Linke, PAR&Stg, UWG:FB, OB) - 2.Beschlussvorschläge für den Rat
- 2.1Sparkasse Bochum AöR hier: Entlastung der Sparkassenorgane und Verwendung des Überschusses aus dem Jahresabschluss 2022Zur Vorlage · 20231750 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum wird über die Entlastung der Organe der Sparkasse Bochum AöR sowie über die Verwendung des Jahresüberschusses aus dem Geschäftsjahr 2022 beraten. Die Beschlussvorlage des Amtes für Finanzsteuerung sieht vor, sowohl dem Vorstand als auch dem Verwaltungsrat der Sparkasse für das Jahr 2022 Entlastung zu erteilen.
Der Bilanzgewinn für das Jahr 2022 beläuft sich auf 18.385.861,40 Euro. Von diesem Betrag sollen 16.500.000,00 Euro zur Erfüllung gemeinwohlorientierter lokaler Aufgaben des Trägers oder für gemeinnützige Zwecke verwendet werden. Zudem ist vorgesehen, 1.800.000,00 Euro der Sicherheitsrücklage zuzuführen. Der verbleibende Betrag von 85.861,40 Euro soll als Gewinnvortrag in die Gewinn- und Verlustrechnung des Geschäftsjahres 2023 übernommen werden.
Der Jahresabschluss wurde von der Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk geprüft. Die im Vorschlag vorgesehene Ausschüttung in Höhe von 16,5 Millionen Euro ist im Haushaltsplan 2023 bereits veranschlagt.
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Beratungsfolge
- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten
- 16.08.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (22. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 10.08.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (26. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagBefangen: Herr Horneck und Herr Müller
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.2USB Bochum GmbH hier: Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2022Zur Vorlage · 20231738 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll über den Jahresabschluss 2022 der USB Bochum GmbH entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für Finanzsteuerung sieht vor, dass der Rat die Beschlussvorschläge des Aufsichtsrates übernimmt und die Vertretung der Stadt in der Gesellschafterversammlung anweist, den Jahresabschluss festzustellen. Dieser weist einen Jahresüberschuss von 255.990,04 Euro und eine Bilanzsumme von rund 69,77 Millionen Euro aus.
Im Rahmen der Gewinnverwendung soll der gesamte Jahresüberschuss in die Gewinnrücklagen der Gesellschaft eingestellt werden; eine Ergebnisabführung an die Stadtwerke Bochum Holding GmbH ist nicht vorgesehen. Zudem wird die Entlastung der Geschäftsführer Christian Kley und Dr. Thorsten Zisowski für das Geschäftsjahr 2022 sowie die Entlastung des Aufsichtsrates beantragt.
Der Jahresabschluss wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BKP Bergmann Kauffmann und Partner GmbH & Co. KG mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk geprüft. Die Erlöse stiegen im Vergleich zum Vorjahr an, was unter anderem auf höhere Erträge aus der Annahme von Böden zurückzuführen ist. Gleichzeitig erhöhten sich die Aufwendungen für Material, Energie und Personal sowie die Zuführungen zu den Deponierückstellungen. Der Geschäftsverlauf wurde durch wirtschaftliche Rahmenbedingungen wie die Inflation und die Preisentwicklungen am Rohstoffmarkt beeinflusst.
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Beratungsfolge
- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten
- 16.08.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (22. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 10.08.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (26. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)Befangen: Herr Dr. Reinirkens
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.3USB Service GmbH hier: Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2022Zur Vorlage · 20231739 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Bochum eine Beschlussvorlage zur Feststellung des Jahresabschlusses 2022 der USB Service GmbH vorgelegt. Der Entwurf sieht vor, dass der Rat den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 mit einem Ergebnis von 2.192.059,23 Euro und einer Bilanzsumme von 25.627.037,35 Euro feststellt. Gemäß dem bestehenden Ergebnisabführungsvertrag wird das gesamte Jahresergebnis an die Stadtwerke Bochum Holding GmbH abgeführt.
Der Beschluss umfasst zudem die Zustimmung zur vorgeschlagenen Gewinnverwendung sowie die Entlastung der Geschäftsführung, Christian Kley und Dr. Thorsten Zisowski, und des Aufsichtsrates für das Jahr 2022. Der Jahresabschluss wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BKP Bergmann Kauffmann und Partner GmbH & Co. KG mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk geprüft.
Die Erlöse der USB Service GmbH stiegen im Vergleich zum Vorjahr an, was unter anderem auf höhere Marktpreise für die Verwertung von Schrott, Metallen und Holz aus der Sperrmüllverwertung sowie auf Gewinnausschüttungen der Tochtergesellschaft RAU-Recycling am Umweltpark GmbH zurückzuführen ist. Während die Personalaufwendungen infolge einer Tariferhöhung leicht zunahmen, verringerten sich die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe. Die Entscheidung über die Vorlage wird im Rat am 24. August 2023 erwartet.
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Beratungsfolge
- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten
- 16.08.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (22. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 10.08.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (26. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltung: 1 (BD)
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.4VBW Bauen und Wohnen GmbH hier: Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2022Zur Vorlage · 20231789 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum wird im Rahmen einer Beschlussvorlage des Amtes für Finanzsteuerung dazu angehalten, den Jahresabschluss 2022 der VBW Bauen und Wohnen GmbH festzustellen. Die Vorlage sieht vor, dass die Vertretung der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft dem Abschluss sowie der vorgeschlagenen Gewinnverwendung zustimmt. Dabei sollen 3 Millionen Euro an die Gesellschafter ausgeschüttet und rund 7,74 Millionen Euro den freien Rücklagen zugewiesen werden. Dem Management und dem Aufsichtsrat wird Entlastung erteilt.
Der Jahresüberschuss der VBW belief sich im Geschäftsjahr 2022 auf rund 11,93 Millionen Euro, was eine Steigerung gegenüber dem Vorjahreswert von etwa 7,95 Millionen Euro darstellt. Die Bilanzsumme beläuft sich auf rund 635,77 Millionen Euro. Der Zuwachs der Umsatzerlöse resultierte unter anderem aus dem Verkauf von 33 Einfamilienhäusern sowie der Fertigstellung von Neubauprojekten. Gleichzeitig stiegen die Aufwendungen für Leistungen und Instandhaltungen aufgrund gestiegener Materialpreise sowie Maßnahmen zur Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine.
Aufgrund der veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, wie steigender Baukosten und Energiekosten, hat das Unternehmen seine Strategie angepasst. Der Schwerpunkt liegt künftig verstärkt auf energetischen Modernisierungen statt auf Abbruch- und Neubauprojekten. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF Fasselt Partnerschaft mbB hat den Jahresabschluss mit einem uneingeschränlichen Bestätigungsvermerk geprüft.
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Beratungsfolge
- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten
- 16.08.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (22. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 10.08.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (26. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagBefangen: Frau Steffens und Herr Henneke
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.5Jahresabschlüsse 2022 der WasserWelten Bochum GmbH, Fernheizgesellschaft Bochum-Ehrenfeld GmbH, der Stadtwerke Bochum GmbH, der Stadtwerke Bochum Netz GmbH, der Stadtwerke Bochum Holding GmbH und der Holding für Versorgung und Verkehr GmbH BochumZur Vorlage · 20231824 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum berät über die Jahresabschlüsse 2022 verschiedener Unternehmen der Stadtwerke-Bochum-Gruppe. Die vorliegende Beschlussvorlage des Amts für Finanzsteuerung umfasst die Bilanzen der WasserWelten Bochum GmbH, der Fernheizgesellschaft Bochum-Ehrenfeld GmbH, der Stadtwerke Bochum GmbH, der Stadtwerke Bochum Netz GmbH, der Stadtwerke Bochum Holding GmbH sowie der Holding für Versorgung und Verkehr GmbH Bochum.
Die Vorlage sieht vor, dass die Vertreter der Stadt Bochum in den entsprechenden Gesellschafterversammlungen angewiesen werden, die Jahresabschlüsse festzustellen und die Organe der Gesellschaften zu entlasten. Bei der WasserWelten Bochum GmbH wird ein Verlust von rund 9,9 Millionen Euro durch die Holding für Versorgung und Verkehr GmbH Bochum übernommen. Letztere weist einen Konzernbilanzverlust von etwa 17,1 Millionen Euro aus; ein Verlust in Höhe von rund 46,2 Millionen Euro wird von der Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH (ewmr) übernommen.
Andere Unternehmen der Gruppe weisen ausgeglichene Ergebnisse auf oder leiten Gewinne weiter. Die Stadtwerke Bochum GmbH führt etwa 10,6 Millionen Euro an die Stadtwerke Bochum Holding GmbH ab, während die Stadtwerke Bochum Netz GmbH rund 9,4 Millionen Euro abführt. Die Stadtwerke Bochum Holding GmbH verzeichnet einen Jahresüberschuss von rund 9,2 Millionen Euro, der in die Gewinnrücklagen eingestellt wird. Alle Abschlüsse wurden von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BKP, Dr. Bergmann, Kauffmann und Partner GmbH & Co. KG geprüft und mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken versehen.
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- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten
- 16.08.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (22. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 10.08.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (26. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.6EKOCity Abfallwirtschaftsverband hier: Möglicher Beitritt des Kreises Siegen-WittgensteinZur Vorlage · 20231744 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll über den möglichen Beitritt des Kreises Siegen-Wittgenstein zum EKOCity Abfallwirtschaftsverband entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für Finanzsteuerung sieht vor, dem Beitritt des Kreises mit Wirkung zum 1. Juni 2024 zuzustimmen, sofern ein entsprechender Antrag durch den Kreis Siegen-Wittgenstein gestellt wird. Damit verbunden ist die Zustimmung zu Änderungen der Verbandssatzung sowie des Gesellschaftsvertrages der EKOCity GmbH.
Der Kreis Siegen-Wittgenstein nutzt bereits seit 2005 eine Teilmenge seines Hausmülls zur thermischen Beseitigung in den Anlagen des EKOCity-Verbunds. Aktuell erfolgt die Entsorgung von Restabfall und Sperrmüll im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens in der RMVA Köln, wobei bestehende Verträge bis Ende 2023 gekündigt werden können. Mit dem geplanten Beitritt würden jährliche Mengen von etwa 42.000 Tonnen Restabfall und 8.000 Tonnen Sperrmüll in den EKOCity-Verbund einbezogen. Laut Verwaltung bietet dies die Möglichkeit, freie Kapazitäten zu nutzen, die Planungssicherheit für den Verband zu erhöhen und den Mischpreis für alle Mitgliedskörperschaften zu stabilisieren.
Die endgültige Entscheidung des Kreistages in Siegen-Wittgenstein über einen Beitrittsantrag wird für den 22. September 2023 erwartet. Die vorgeschlagenen Beschlüsse der Stadt Bochum stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch die zuständige Kommunalaufsicht.
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Beratungsfolge
- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 5(BD)dafür: 70(SPD/Grüne/CDU/LINKE/PAR&StG/UWG:FB/FDP/PAR/OB)
- 17.08.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (20. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei 1 Enthaltung (BD)
- 16.08.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (22. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: -dagegen: 1 (BD)dafür: 15 (SPD, Grüne, CDU, Linke, PAR&StG, UWG:FB, OB)
- 10.08.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (26. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür: 13 (SPD, Grüne, CDU, Linke, PSG, UWG:FB)Dagegen: 1 (BD)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: -dagegen: 1 (BD)dafür: 15 (SPD, Grüne, CDU, Linke, PAR&StG, UWG:FB, OB) - 2.7USB Bochum GmbH hier: Wiederbestellung von Herrn Christian Kley zum GeschäftsführerZur Vorlage · 20231740 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Wiederbestellung von Christian Kley zum Geschäftsführer der USB Bochum GmbH vorgelegt. Gemäß dem Public Corporate Governance Kodex (PCGK) der Stadt Bochum, an den sich die städtischen Unternehmen zu halten haben, bedarf eine wiederholte Bestellung eines Geschäftsführers eines Beschlusses durch den Rat. Der aktuelle Dienstvertrag von Herrn Kley endet am 9. November 2024.
Der Aufsichtsrat der USB Bochum GmbH hat in seiner Sitzung am 16. Juni 2023 eine Empfehlung für die Vertragsverlängerung ausgesprochen. Dieser Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Gesellschafterversammlung sowie den Rat der Stadt Bochum. Mit der vorliegenden Vorlage wird die Zustimmung zur Wiederbestellung von Christian Kley ab dem 10. November 2024 für eine weitere Dauer von fünf Jahren beantragt. Damit soll die Amtszeit bis zum 9. November 2029 verlängert werden. Die Stadt Bochum ist über die Stadtwerke Bochum Holding GmbH mit einer Beteiligung von 68,89 % an der USB Bochum GmbH gehalten. Die Gesellschaftervertreter der Stadt Bochum sollen im Falle einer Zustimmung angewiesen werden, einen entsprechenden Beschluss zu fassen.
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Beratungsfolge
- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 16.08.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (22. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 10.08.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (26. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.8Achte Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt BochumZur Vorlage · 20231652 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlage 20231652 liegt ein Entwurf zur achten Änderungssatzung der Hauptsatzung der Stadt Bochum vor. Die Verwaltung setzt damit einen Beschluss des Stadtrats vom 15. Juni 2023 um, wonach eine Anpassung bestimmter Regelungen zu prüfen und den politischen Gremien vorzulegen war.
Die vorgeschlagene Änderung betrifft § 9 Absatz 4 Buchstabe h sowie die Anlage 3 der Hauptsatzung. Konkret soll ergänzt werden, dass gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungsverfahren bereits gegeben oder abgeschlossen sein können. Zudem sieht der Entwurf für den Fall vor, dass von einer Befassung mit Eingaben gemäß § 9 Absatz 4 abgesehen wird, dass diese Entscheidung dem zuständigen Ratsgremium zur Abstimmung vorgelegt und im Falle eines bestätigenden Votums dem Petenten mitgeteilt wird.
Die Verwaltung begründet die Formulierungsvorschläge mit einer Bewertung nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom April 2023. Der Text orientiert sich zudem an Regelwerken anderer Kommunen, wie etwa der Stadt Essen. Die Vorlage durchläuft im August 2023 die Anhörungsphase in den verschiedenen Bezirksvertretungen und wird am 24. August 2023 im Rat der Stadt Bochum zur Entscheidung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 5 (LINKE/PAR&StG)dafür: 69 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/PAR/OB)
- 23.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (21. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231652Abstimmungsergebnis:Enthaltungen: 4 (CDU, FDP)Dagegen: 2 (Grüne)Dafür: 10 (SPD, Grüne, BD)
- 22.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (24. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 2023162 Abstimmungsergebnis: Enthaltungen: 1 (FDP) Dagegen: 1 (DIE LINKE.) Dafür: 14 (SPD, Grüne, CDU, UWG:FB, BD)
- 16.08.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (22. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 15.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei 5 Enthaltungen (SPD, Grüne, FDP, AfD) gemäß Vorlage 20231652
- 15.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231652
- 14.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest -verlegt vom 09.08. auf den 14.08.2023- (26. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 10.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (24. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagAbstimmungsergebnis:Enthaltungen: -Dagegen: 3 (DIE LINKE., BD, Die PARTEI)Dafür: 13 (SPD, Grüne, CDU)
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.9Änderung der Bochumer Sicherheitsverordnung (BOSVO)Zur Vorlage · 20231100 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt eine Änderung der Bochumer Sicherheitsverordnung vor, konkret die Verabschiedung der fünften ordnungsbehördlichen Änderungsverordnung. Der Entwurf, der vom Ordnungs- und Veterinäramt unter Federführung von Julia Rohn erstellt wurde, umfasst zwei wesentliche Anpassungen sowie redaktionelle Korrekturen an den Nummerierungen.
Die erste Änderung betrifft eine redaktionelle Anpassung im Text der Verordnung, um die Umfirmierung der GmbH „Freizeitzentrum Kemnade“ in die Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbh zu berücksichtigen.
Der zweite Punkt sieht die Einführung einer bußgeldbewehrten Rechtsnorm im Zusammenhang mit der Kampfmittelbeseitigung vor. Ziel ist es, eine rechtliche Grundlage zu schaffen, um bei notwendigen Evakuierungen aufgrund von Bombenfunden Bußgelder verhängen zu können. Bisherige Anordnungen basierten auf Platzverweisen nach dem Polizeigesetz NRW, welches keine Bußgeldtatbestände für das Verweigern der Räumung vorsieht. Durch die Neuregelung in der Sicherheitsverordnung soll sichergestellt werden, dass behördliche Weisungen zur Räumung von Gefahrenbereichen rechtlich verbindlicher durchgesetzt werden können. Dies soll Verzögerungen bei Entschärfungsmaßnahmen sowie eine übermäßig lange Bindung von Einsatzkräften der Polizei und Feuerwehr verhindern.
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Beratungsfolge
- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 16.08.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (22. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 14.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest -verlegt vom 09.08. auf den 14.08.2023- (26. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 14.06.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (19. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.06.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (20. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.06.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (20. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 25.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231100
- 23.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 23.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231100
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.10Ostpark Neues Wohnen hier: Anpassung der Vermarktungsstrategie für das Quartier Feldmark-OstZur Vorlage · 20230026 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt eine Anpassung der Vermarktungsstrategie für den Teilbereich Feldmark-Ost des Projekts „Ostpark Neues Wohnen“ vor. Diese Änderung basiert auf Erkenntnissen aus vorangegangenen Bestgebotsverfahren in den Bereichen Feldmark West und Promenade. Ziel ist es, die Vergabemodalitäten für die Vermarktungsabschnitte 10 bis 13 zu konkretisieren.
Für die Abschnitte 11 und 12, die Reihen- und Gartenhofhäuser umfassen, sieht die Vorlage einen Verkauf statt eines Erbbaurechts vor, um den Anforderungen von Endnutzern gerecht zu werden. Im Abschnitt 10 wird die Vergabe im Erbbaurecht favorisiert, wobei ein Festpreis auf Basis des Grundstückswertes vorgegeben wird; hier ist eine Quote von 40 % für öffentlich geförderten Wohnraum vorgesehen. Der Abschnitt 13 soll vorrangig im Erbbaurecht vergeben werden, wobei eine Förderquote von 70 % festgeschrieben ist. Sollte die Vergabe im Erbbaurecht erfolglos bleiben, ist ein Verkauf möglich.
Zudem sollen die Bestgebotsverfahren gestrafft werden. Die Kriterien für Ökologie, Klimaanpassung und Energieeffizienz werden verschärft. Um den Bietenden mehr Sicherheit zu geben, wird die Anzahl der zugelassenen Bewerber in der zweiten Stufe auf maximal vier begrenzt. Die architektonische Qualität bleibt ein wesentlicher Bestandteil der Bewertung in allen Abschnitten.
Automatisch erzeugt durch
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Beratungsfolge
- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 16.08.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (22. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 15.08.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 10.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (24. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20230026
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.11Anordnung einer Veränderungssperre für einen Teilbereich des Geltungsbereichs des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 888 - Gewerbepark Wattenscheid West -Zur Vorlage · 20231843 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum beantragt die Anordnung einer Veränderungssperre für einen Teilbereich des geplanten Bebauungsplans Nr. 888 – Gewerbepark Wattenscheid West. Ziel dieser Maßnahme ist es, die städtebaulichen Ziele des Bebauungsplans zu sichern. Dazu gehören insbesondere die Erhaltung bestehender gewerblicher Flächen sowie die Vermeidung von Immissionskonflikten zwischen Gewerbe- und Wohnnutzungen.
Grund für den Antrag ist das Vorliegen mehrerer Anträge auf Vorbescheide im betreffenden Gebiet. So liegt ein Antrag auf Nutzungsänderung von Büroflächen in Wohnraum an der Fröhlichen Morgensonne 11a vor. Zudem wurden Anträge für die Errichtung von mehreren Mehrfamilienhäusern und Reihenhäusern am Wilhelm-Leithe Weg 84 eingereicht. Die Verwaltung führt aus, dass eine Genehmigung dieser Vorhaben zur Entstehung eines zusammenhängenden Wohngebiets führen könnte, was im Widerspruch zur Sicherung der Gewerbeflächen stünde und die Immissionskonflikte mit angrenzenden Betrieben verschärfen würde.
Die Veränderungssperre soll verhindern, dass während ihrer Laufzeit neue bauliche Vorhaben durchgeführt oder wesentliche Veränderungen an Grundstücken vorgenommen werden. Die Abgrenzung des Sperrgebiets erfolgt anhand von Flurstücksgrenzen und der Eigentümerstruktur. Unberührt von dieser Sperre bleiben bereits genehmigte Vorhaben sowie Unterhaltungsarbeiten.
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Beratungsfolge
- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 5 (BD)dagegen: 3 (UWG:FB)dafür: 66 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/PAR&StG/FDP/PAR/OB)
- 22.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (24. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231843 bei einer Enthaltung (BD)
- 16.08.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (22. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 15.08.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (27. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)Die Fraktion UWG:FB hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 3.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 4.Mitteilungen
- 4.1GELSENWASSER AG hier: ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH – Beteiligung der WEP Wärme-, Energie- und Prozesstechnik GmbH an der H2HS Wasserstoffversorgung Heinsberg GmbHZur Vorlage · 20231698 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die WEP Wärme-, Energie- und Prozesstechnik GmbH beabsichtigt eine Beteiligung an der H2HS Wasserstoffversorgung Heinsberg GmbH. Das Unternehmen ist über die ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH ein Urenkelunternehmen der GELSENWASSER AG. Da die Städte Bochum und Dortmund mittelbar über die Stadtwerke Bochum Holding GmbH sowie die Dortmunder Stadtwerke AG mehrheitlich an der GELSENWASSER AG beteiligt sind, ist eine Beschlussfassung in den jeweiligen Stadträten erforderlich.
Die Behandlung dieser Angelegenheit erfolgt zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der GELSENWASSER AG und der Stadtwerke Gelsenkirchen GmbH in nichtöffentlicher Sitzung. Die entsprechende Mitteilung der Verwaltung zur Vorlage 20231698 wurde vom Amt für Finanzsteuerung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 16.08.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (22. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 10.08.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (26. Sitzung)
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.2Sicherheit von Fußgängern, insbesondere mobilitätseingeschränkten Menschen in BochumZur Vorlage · 20231501 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die UWG-Fraktion hat im Haupt- und Finanzausschuss die Sicherheit von Fußgängern, insbesondere von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, thematisiert. Hintergrund war ein Bericht über einen Sturz einer Seniorin aufgrund einer losen Gehwegplatte in Wattenscheid. Die Verwaltung stellte klar, dass ihre vorherigen Erläuterungen zur Verkehrssicherungspflicht nicht als Reaktion auf diesen konkreten Unfall erfolgten, sondern Antworten auf eine allgemeine Medienanfrage zu maroden Gehwegen waren. Rechtlich gilt laut Verwaltung, dass die Stadt für die Beseitigung erkennbarer Schäden im Rahmen der Straßenunterhaltung zuständig ist, während Verkehrsteilnehmer bei offensichtlichen Gefahrenstellen die gebotene Sorgfalt walten lassen müssen.
Auf die Frage nach der Priorisierung von Rad- und Fußverkehr antwortete die Verwaltung, dass eine bessere Infrastruktur für den Radverkehr auch dem Fußverkehr zugutekomme, da dadurch Gehwege weniger durch illegales Radfahren blockiert werden. Als Maßnahmen zur Stärkung des Fußverkehrs wurden die Gestaltung von Pocket Parks sowie die Neugestaltung von Plätzen wie dem Husemannplatz angeführt. Zudem soll künftig die Parkplatzsituation in Wohnquartieren neu organisiert werden, um Blockaden der Gehwege durch parkende Fahrzeuge zu reduzieren. Die Notwendigkeit eines speziellen Fußverkehrsbeauftragten wies die Verwaltung zurück, da die Belange des Nahverkehrs bereits durch den bisherigen Nahmobilitätsbeauftragten sowie eine weitere zuständige Person ab Mitte Juni 2023 abgedeckt werden.
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Beratungsfolge
- 16.08.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (22. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.3Mittagsverpflegung im Schuljahr 2023/24Zur Vorlage · 20231715/1 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der SPD-Fraktion zur Mittagsverpflegung im Schuljahr 2023/24 reagiert. Während die Stattküche Münster GmbH die Versorgung an mehreren Standorten wie der Heinrich-Böll-Gesamtschule und der Schillerschule bis zum 31. Januar 2024 fortsetzt, wurden für andere Schulen Übergangslösungen vereinbart. Ab dem 21. August 2023 übernimmt das Deutsche Rote Kreuz (DRK) Kreisverband Bochum e.V. befristet bis Ende Oktober die Mittagsverpflegung an zahlreichen Standorten, darunter die Graf-Engelbert-Schule und das Lessing-Gymnasium. Für den Standort Feldsieper Straße der Gesamtschule BO-Mitte übernimmt das Schulreferat des evangelischen Kirchenkreises Bochum die Verpflegung. Damit ist die warme Mittagsverpflegung an allen Standorten sichergestellt.
Für die zukünftige Versorgung wird ein neues Ausschreibungsverfahren durchgeführt, das am 8. August 202
3 veröffentlicht wurde. Um die Attraktivität für Anbieter zu erhöhen, werden die Vergaben in Einzellosen durchgeführt und die bisherige Betriebskostenpauschale der Stadt entfallen. Dies führt zu jährlichen Mindereinnahmen von etwa 22.000 Euro für die Stadt Bochum. Zudem wird die Leistungsbeschreibung so angepasst, dass Unternehmen Angebote entweder nur für die Speisen oder inklusive Personalgestellung zur Essensausgabe abgeben können. Bei Angeboten ohne Personal müsste die Stadt gegebenenfalls eigene Küchenkräfte einsetzen.
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Beratungsfolge
- 16.08.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (22. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.4Gründung der VBW green power GmbH – Anzeige gem. § 115 Abs. 1 GO NRWZur Vorlage · 20231742 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum informiert den Rat über die nachträgliche Ergänzung des Gesellschaftsvertrages der VBW green power GmbH sowie die Bestätigung der kommunalaufsichtlichen Anzeige gemäß § 115 Abs. 1 GO NRW. Die Gründung der VBW green power GmbH als hundertprozentige Tochtergesellschaft der VBW Bauen und Wohnen GmbH wurde bereits am 30. März 2023 durch den Rat beschlossen.
Auf Hinweis der Kommunalaufsicht wurde der Gesellschaftsvertrag um die Bestimmung des § 12 Abs. 2 m) ergänzt. Dieser neue Passus sieht einen Beschlussvorbehalt der Gesellschafterversammlung hinsichtlich des Erwerbs und der Veräußerung von Unternehmen sowie Beteiligungen vor. Die zuständige Kommunalaufsicht hat die Anzeige zur Gründung der Gesellschaft und den angepassten Gesellschaftsvertrag zwischenzeitlich bestätigt. Mit dieser Mitteilung wird der Rat über die erfolgte Ergänzung und die Bestätigung durch die Aufsichtsbehörde in Kenntnis gesetzt.
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Beratungsfolge
- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 16.08.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (22. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 10.08.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (26. Sitzung)
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.5Wie ist der Handlungsbedarf bei Heizungen in städtischen Gebäuden?Zur Vorlage · 20231776 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Bochum hat in einer Antwort auf eine Anfrage der FDP-Fraktion Informationen zum Status und zur künftigen Ausrichtung der Heizungsanlagen in städtischen Gebäuden vorgelegt. Von den rund 770 betriebenen Wärmeerzeugungsanlagen werden etwa 80 Prozent mit Erdgas und weniger als drei Prozent mit Öl betrieben. Etwa 110 Anlagen entsprechen bereits den erwarteten Anforderungen an erneuerbare Energien.
Für Neubauprojekte werden energetische Standards angewandt, wie etwa bei der geplanten Feuerwache an der Hattinger Straße, die über Geothermie-Wärmepumpen versorgt werden soll. Bei Bestandsgebäuden erfolgt die Bewirtschaftung durch die Stadtwerke Bochum GmbH im Rahmen eines Wärmecontractings. Die Stadt verfolgt dabei den Ausbau von Fernwärmenetzen als Teil der „Bochumer Wärmewende“.
Hinsichtlich der Kosten für eine mögliche Umrüstung auf erneuerbare Energien konnte die Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt keine Schätzung abgeben, da für die meisten Gebäude Einzelbetrachtungen notwendig sind und die finalen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes noch ausstehen. Für den Bereich der Schulen und Kindergärten wird durch bestehende Sanierungsprogramme eine vollständige Umstellung bis zum Jahr 2045 angestrebt; für weitere Gebäude sollen ebenfalls individuelle Prüfungen zur Umsetzung dieses Ziels erfolgen.
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- 22.08.2023 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (18. Sitzung)
- 16.08.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (22. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.6Stadtgartensanierung - inklusiv?Zur Vorlage · 20231816 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) „Gesundes Wattenscheid“ hat die SPD-Fraktion Fragen zur Inklusivität und Barrierefreiheit der Sanierung des Stadtgartens gestellt. Die Anfrage bezog sich insbesondere auf die generationenübergreifende Nutzung, die Gestaltung der Möblierung sowie die Erreichbarkeit des Spielplatzes und spezieller Angebote wie eines Duftgartens.
Die Verwaltung erklärte, dass inklusive Nutzungen bereits teilweise umgesetzt wurden. Alle Zugänge zum Stadtgarten sowie der Spielplatz sind barrierefrei gestaltet. Zu den Maßnahmen gehören die Erneuerung von Tischtennisplatten, eine markierte Laufstrecke sowie neue Spielgeräte für Kinder im Alter von zwei bis vierzehn Jahren, einschließlich einer Vogelnestschaukel und Podesten für inklusives Spielen.
Die neue Möblierung umfasst Bänke mit Arm- und Rückenlehnen, höheren Sitzflächen und abgerundeten Kanten. Für Rollstuhlfahrer sind Stellflächen vor oder neben den Bänken vorgesehen, wobei die Sitzbereiche kontrastreich zum Wegebelag gestaltet sind. Im Pergolengarten wurden Blüh- und Duftpflanzen sowie weitere Sträucher und Obstbäume gepflanzt. Die Planung des Büros Brosk integrierte dabei die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung sowie die Anliegen lokaler Vereine, die bei der Gestaltung der Boulebahnen und des Schachfeldes einbezogen wurden.
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- 16.08.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (22. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.7Dienstliche FlugreisenZur Vorlage · 20231822 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Anzahl und zu den Kosten dienstlicher Flugreisen reagiert. Für das Jahr 2022 wurden insgesamt 22 Flugstrecken dokumentiert, die von verschiedenen Positionen wie Dezernenten, Abteilungsleitungen sowie Referenten, Projektleitungen und Sachbearbeitern durchgeführt wurden. Die damit verbundenen Kosten beliefen sich auf über 8.000 Euro. Als Gründe für diese Reisen wurden unter anderem Tagungen, Delegationsreisen, internationale Jugendbegegnungen, eine internationale Fortbildung sowie ein Konzert mit einer Partnerstadt angeführt.
Ein Rückblick auf die letzten fünf Jahre zeigt eine Schwankung der Flugzahlen zwischen sieben und 23 Flügen pro Jahr. In diesem Zusammenhang wurde darauf hingewiesen, dass der Oberbürgermeister in seiner Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender der Wirtschaftsentwicklung und der Business Metropole Ruhr in den Jahren 2018 und 2019 drei Flugreisen unternommen hat, deren Kosten von den jeweiligen Gesellschaften getragen wurden.
Eine CO2-Kompensation für dienstliche Flugreisen findet derzeit nicht statt. Die Durchführung von Dienstreisen unterliegt dem Landesreisekostengesetz. Dieses sieht vor, dass die Nutzung von Bus und Bahn Vorrang hat. Flugreisen sind nur zulässig, wenn sie notwendig sind und digitale Kommunikationsmöglichkeiten keine sinnvolle Alternative darstellen.
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Beratungsfolge
- 16.08.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (22. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.8Anregung der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid zu der Sanierung und den Bau von Bädern in BochumZur Vorlage · 20231857 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid hat eine Anregung zur Sanierung und zum Bau von Schwimmbädern in Bochum vorgelegt. In der Mitteilung der Verwaltung wird gefordert, dass die Wasserwelten-Bochum einen Zeitplan vorlegt, der die anstehenden Sanierungen und Neubauten aller Bäder detailliert auflistet.
Ein zentraler Punkt der Anregung ist die sofortige Aufnahme konkreter Planungen für ein neues Bad im Stadtteil Höntrop, wobei ein Baubeginn im Jahr 2024 angestrebt wird. Darüber hinaus verlangt die Bezirksvertretung eine regelmäßige Information über den Fortschritt dieser Vorhaben an die zuständigen Mitglieder des Rates, der Ausschüsse sowie an die Bürgerinnen und Bürger.
Die Begründung der Bezirksvertretung bezieht sich auf den Umstand, dass in Wattenscheid seit über zehn Jahren kein Hallenbad mehr existiert und die vorhandenen Wasserflächen unzureichend seien. Da die rechtliche Sicherheit für das Bauvorhaben in Höntrop nun gegeben sei, fordert die Bezirksvertretung, dass die Planung dieses Neubaus durch die Wasserwelten-Bochum prioritär behandelt wird.
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Beratungsfolge
- 16.08.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (22. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.9Mitteilung zum weiteren Verfahren zum Wiederaufbau der abgebrannten 3-fach-Turnhalle Markstraße 189Zur Vorlage · 20231888 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über das weitere Vorgehen beim Wiederaufbau der 3-fach-Turnhalle in der Markstraße 189, die im Juli 2019 abgebrannt ist. Nach der Auszahlung einer Versicherungsentschädigung in Höhe von rund 5,4 Millionen Euro im Dezember 2021 wurden bereits im März 2023 die Planungen für den Rückbau beauftragung. Der Abbruch der Halle ist für das vierte Quartal 2023 oder das erste Quartal 2024 vorgesehen.
Der Neubau soll am selben Standort nach aktuellen technischen und architektonischen Standards errichtet werden, wobei Nachhaltigkeitsaspekte wie Photovoltaik und Fassadenbegrünung berücksichtigt werden sollen. Für die Umsetzung ist ein zweistufiges Verfahren geplant: Zunächst wird ein Generalplaner beauftragt, der einen Entwurf sowie eine funktionale Leistungsbeschreibung erstellt. Auf dieser Basis erfolgt anschließend die Ausschreibung eines Generalunternehmers für Systemhallen. Die EU-weite Ausschreibung des Generalplaners soll im Juli 2023 erfolgen, sodass eine Vergabe voraussichtlich im November 2023 realisierbar ist.
Die Mittel für die Planungsleistungen sind im Haushalt vorhanden. Eine detaillierte Kostenschätzung sowie ein Terminplan werden im weiteren Verlauf erstellt, um den politischen Realisierungsbeschluss einzuholen. Parallel dazu werden ab dem vierten Quartal 2023 im westlichen Bereich der Turnhalle Sondierungs- und Verpressarbeiten des Tiefbauamtes durchgeführt. Diese dienen der Baufeldvorbereitung für das Projekt „Quartier am Gesundheitscampus“ und adressieren die Sicherung vermuteter Bergbauschächte im Zuge des Rückbaus.
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Beratungsfolge
- 13.09.2023 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (17. Sitzung)
- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 22.08.2023 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (18. Sitzung)
- 16.08.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (22. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 15.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (21. Sitzung)
- 08.08.2023 · Ausschuss für Schule und Bildung (19. Sitzung)
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.10Kürzung StädtebauförderungsmittelZur Vorlage · 20231746 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage eines Ratsmitglieds der Fraktion Die Grünen bezüglich der Kürzung von Städtebauförderungsmitteln reagiert. Im Rahmen des Stadterneuerungsprogramms (STEP) 2023 wurden vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung rund 9,8 Millionen Euro an Fördermitteln bewilligt. Davon entfallen etwa 5,5 Millionen Euro auf den südwestlichen Teilbereich des Projekts zur Modernisierung des Lohrheidestadions.
Für die übrigen zur Förderung angemeldeten Maßnahmen wurden rund 4,3 Millionen Euro bewilligt. Dies liegt unter dem ursprünglich beantragten Volumen von etwa 14,4 Millionen Euro und auch unter dem Durchschnitt der Bewilligungen aus den Vorjahren. Als Grund für die geringeren Bewilligungshöhen gab das Ministerium eine Überzeichnung des Programms an, insbesondere bei nicht-investiven Projekten. Eine direkte Ursache durch die Mittel für das Lohrheidestadion wurde seitens des Landes nicht benannt.
Die Auswirkungen auf laufende Stadterneuerungsprozesse werden je nach Maßnahme unterschiedlich bewertet. Für Projekte ohne vollständige Zusage prüft die Verwaltung alternative Finanzierungsmöglichkeiten über Haushaltsmittel oder andere Förderprogramme sowie mögliche Änderungen der planerischen Inhalte zur Kostensenkung. Ein Beispiel hierfür ist die Alte Bahnhofstraße im Gebiet Werne-Langendreer-Alter Bahnhof. Zudem wird auf die neue Städtebauförderungsrichtlinie NRW ab dem 1. Januar 2024 verwiesen.
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- 16.08.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (22. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.11Kraftsportverein Bochum 1898 e.V.Zur Vorlage · 20231898 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf Anfragen der Fraktion „Die SPD im Rat“ zur Situation des Kraftsportvereins Bochum 1898 e.V. reagiert. Der Verein kann seine Trainingsaktivitäten in der Grundschule Leithe aufgrund baulicher Mängel und räumlicher Gegebenheiten nicht mehr fortsetzen. Für neue Räumlichkeiten müssen neben der erforderlichen Fläche und Funktionsräumen wie Umkleiden auch statische Anforderungen sowie Schall- und Vibrationsisolierung erfüllt sein, um andere Gebäudenutzer nicht zu beeinträchtigen.
Bisher konnte die Stadt Bochum keine geeigneten Alternativflächen im eigenen Bestand oder bei städtischen Tochtergesellschaften wie den Wasserwelten anbieten. Ein Vorschlag zur Nutzung von Flächen in der Harpener Heide wurde vom Verein als nicht umsetzbar abgelehnt. Die Suche nach neuen Trainingsmöglichkeiten durch das Referat für Sport und Bewegung sowie den Stadtsportbund wird fortgesetzt.
Zur Unterstützung des Vereins übernimmt die Verwaltung derzeit die Organisation und Kosten für den Abtransport der Trainingsgeräte. Diese werden bis zur Bereitstellung neuer Räume kostenfrei im Lager des Referats für Sport und Bewegung eingelagert. Eine weitere Prüfung logistischer und finanzieller Hilfestellungen durch die Sportverwaltung ist vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 13.09.2023 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (17. Sitzung)
- 16.08.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (22. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.Anfragen
- 5.1Entwicklung InnenstadtZur Vorlage · 20231761 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, die verschiedene Aspekte der Innenstadtentwicklung behandelt. Im Zentrum stehen Fragen zur Reinigung der Citypassage sowie zur Entfernung von Kaugummiresten in der Kortumstraße. Die Fraktion bittet um Informationen darüber, wie häufig seit Januar 2022 eine Nassreinigung in der Citypassage durchgeführt wurde und wer die Kontrolle dieser Reinigungsleistungen übernimmt. Zudem wird nach dem Einsatz einer Spezialmaschine zur Kaugummientfernung in der Kortumstraße gefragt, wobei Details zur Einsatzdauer, zur Vergütung des Dienstleisters sowie zu den bisher gereinigten Flächen angefragt werden.
Ein weiterer Teil der Anfrage bezieht sich auf den Zusammenhang zwischen Gewährleistungsansprüchen bei der Pflasterung der Kortumstraße und der Baumaßnahme am Husemannplatz. Zudem wird ein Vergleich der Sauberkeit zwischen der Kortumstraße und dem Einkaufszentrum Ruhrpark sowie die Frage nach möglichen Mehrkosten für einen höheren Reinigungsstandard thematisiert. Bezüglich des Technischen Rathauses werden Informationen zum Reparaturbedarf der Fassade, zu etwaigen Neugestaltungsplänen und zum zeitlichen Ablauf der Arbeiten angefordert. Abschließend bittet die Fraktion um Auskunft darüber, ob die Verwaltung Möglichkeiten sieht, bei Schmierereien an privaten Immobilien gegenüber den Eigentümern oder Nutzern Einfluss auszuüben.
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- 16.08.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (22. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 5.2Neubau Schulzentrum Bochum-Nord – Budgeterhöhung (Vorlage 20231819)Zur Vorlage · 20232095 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland hat im Rahmen einer Anfrage zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Informationen zum Neubau des Schulzentrums Bochum-Nord angefordert. Hintergrund der Anfrage ist die aktuelle Kostenschätzung für das Bauvorhaben, die sich auf rund 119,20 Millionen Euro brutto beläuft. Damit besteht eine Finanzierungslücke von 11,45 Millionen Euro brutto. Die Vorlage führt die unterschiedliche Entwicklung der Kosten seit der ursprünglichen Planung in Höhe von etwa 41,21 Millionen Euro (Vorlage 20162856) sowie weitere Schätzungen aus den Jahren 2018 und 2019 auf.
Die Fraktion bittet um Auskunft zu verschiedenen Aspekten der Projektsteuerung und der Ausschreibungsverfahren. Konkret werden Fragen zur verantwortlichen Projektsteuerung, zur Vollständigkeit der Ausschreibungskataloge sowie zum Zeitpunkt und der Anzahl der Angebote pro Gewerk gestellt. Zudem wird nach den Zeiträumen zwischen Ausschreibung, Vergabe und Projektbeginn gefragt und ob nach der Auftragserteilung weitere Leistungen beauftragt wurden. Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die Frage, ob die im Jahr 2019 vorgenommenen Einsparungen wieder in das Projekt eingerechnet wurden. Eine schriftliche Beantwortung der Fragen wird bis zur Ratssitzung am 28. September 2023 erbeten.
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- 16.08.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (22. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 5.3Bildungs- und TeilhabepaketZur Vorlage · 20232096 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland hat im Rahmen einer Anfrage an den Haupt- und Finanzausschuss Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket in Bochum angefordert. Hintergrund der Anfrage ist die finanzielle Situation von Familien mit geringem Einkommen zu Beginn des neuen Schuljahres, insbesondere im Hinblick auf die Anschaffung von Schulmaterialien und Büchern.
Die Ratsfraktion thematisiert dabei die Problematik, dass Leistungen nach ihrem Kenntnisstand in mehreren Fällen nicht rechtzeitig zum Schulbeginn ausgezahlt wurden, wodurch betroffene Familien zur Vorleistung verpflichtet sind. Zur Klärung des Sachverhalts stellt die Fraktion vier Fragen an den Oberbürgermeister.
Es wird nach der Anzahl der Anträge zum Bildungs- und Teilhabepaket in den vergangenen fünf Jahren gefragt, wobei eine Aufschlüsselung nach Jahren gewünscht ist. Des Weiteren sollen die Anzahl der bewilligten Anträge sowie die durchschnittliche Bearbeitungsdauer in Bochum angegeben werden. Zudem bittet die Ratsfraktion um Auskunft darüber, wie viele Antragsteller für das Schuljahr 2023/2024 zum aktuellen Zeitpunkt noch keine Zuwendung erhalten haben und welche Gründe für den Verzug vorliegen.
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- 16.08.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (22. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 5.4Nutzungsbestimmungen KAP-Bühne im BermudadreieckZur Vorlage · 20232134 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Partei/STADTGESTALTER hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zu den Nutzungsbestimmungen der KAP-Bühne im Bochumer Bermudadreieck angefordert. Im Fokus stehen dabei die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen für die Nutzung dieser Bühne im öffentlichen Raum.
Die Fraktion bittet um Auskunft über den genauen Umfang sowie die Laufzeit des bestehenden Nutzungs- bzw. Pachtvertrags. Zudem wird nach den Zuständigkeiten für die Veranstaltungsplanung und etwaigen Vorgaben zur Programmgestaltung gefragt. Es sollen Informationen darüber bereitgestellt werden, ob eine Mindestanzahl an jährlichen Veranstaltungen vorgeschrieben ist und welche ordnungsrechtlichen Bestimmungen für die Bespielung der Bühne gelten.
Ein weiterer Aspekt der Anfrage betrifft die finanziellen Mittel. Die Fraktion fordert Angaben zur Höhe der jährlich für den Betrieb und die Instandhaltung bereitgestellten Beträge sowie eine Aufstellung der bisherigen Ausgaben. Die Beantwortung der Fragen wird für den öffentlichen Teil einer Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses beantragt, während die Vorlage des Pachtvertrags im nicht-öffentlichen Teil erfolgen soll.
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- 16.08.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (22. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 5.5Aktualisierung Erwartungswerte GewerbesteuereinnahmenZur Vorlage · 20232135 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Partei/STADTGESTALTER hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister eine Überprüfung der Erwartungswerte für die Gewerbesteuereinnahmen angeregt. Nach der derzeit gültigen Haushaltssatzung plant die Verwaltung für das Jahr 2023 Einnahmen in Höhe von 214,40 Millionen Euro sowie für das Jahr 2024 mit 222,80 Millionen Euro. Die mittelfristige Finanzplanung der Kämmerei sieht bis zum Jahr 2027 eine kontinuierliche Steigerung der jährlichen Gewerbesteuererträge auf 247 Millionen Euro vor.
In der Anfrage wird auf die Konjunkturprognosen des ifo Instituts verwiesen, die für Deutschland ein Wirtschaftsschrumpfen von 0,4 % sowie ein Wachstum von 1,5 % im Jahr 2024 prognostizieren. Zudem werden wirtschaftliche Entwicklungen einzelner Unternehmen in Bochum thematisiert. Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion die Verwaltung um eine Bewertung der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklung in Bochum und um Informationen darüber, welche Änderungen sich für die erwarteten Gewerbesteuererträge innerhalb der aktuellen Haushaltssatzung ergeben könnten. Des Weiteren wird nach geplanten Kompensationsmaßnahmen gefragt, um etwaige Einnahmeausfälle bei der Gewerbesteuer auszugleichen.
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- 16.08.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (22. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 5.6Prozesse und Ergebnisse des zentralen ZuwendungsmanagementsZur Vorlage · 20232136 · Anfrage
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Im Rahmen einer Anfrage zur 22. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16. August 2023 hat die Fraktion Partei/STADTGESTALTER den Oberbürgermeister um Informationen zum zentralen Zuwendungsmanagement gebeten. Hintergrund der Anfrage ist ein im Jahr 2017 von einer damaligen Fraktion gestellter Antrag zur Einrichtung eines solchen Managements, welcher nach Vorstellung laufender Maßnahmen zurückgezogen wurde.
Die Fraktion bittet um Auskunft über die grundsätzliche Organisation und die hierarchische Einordnung des zentralen Zuwendungsmanagements innerhalb der Verwaltung sowie über die Anzahl der zugeordneten Vollzeitäquivalente. Zudem werden Informationen zu den geltenden Prozessen, Richtlinien und zur Kooperation mit anderen Ämtern und Projekten innerhalb der Stadtverwaltung angefordert.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der quantitativen Bewertung der bisherigen Tätigkeit. Es wird nach dem Volumen der durch das zentrale Zuwendungsmanagement akquirierten Fördermittel sowie nach den Maßnahmen gefragt, die durch dieses Management unterstützt werden konnten. Die Entwicklung der Förderquote im Vergleich zum Zeitraum vor der Implementierung des Managements soll ebenfalls dargelegt werden. Schließlich wird um eine Bewertung der Fachverwaltungen hinsichtlich der quantitativen und qualitatwesen Auswirkungen auf deren Arbeit gebeten.
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- 16.08.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (22. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 5.7Missstände auf dem Platz am Hollandturm beseitigenZur Vorlage · 20232137 · Anfrage
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Die Fraktion Partei/Stadtgestalter hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, um den Zustand des Platzes am Hollandturm zu klären. Im Fokus stehen Fragen zur Instandsetzung der wassergebundenen Flächen, deren Behebung die Verwaltung für Anfang 2022 angekündigt hatte. Es wird nach dem aktuellen Stand der Maßnahmen sowie nach der Beseitigung von Stolperkanten gefragt.
Des Weiteren befasst sich die Anfrage mit der Aufstellung eines Gastrocontainers und der Sicherheit der verwendeten Steinplatten als Stützen. Die Fraktion bittet um Informationen zur Genehmigung einer Einfriedung des Biergartens, zum biologischen Zustand der dort gepflanzten Bäume sowie zur Behandlung von Rost am Zechengerüst. Auch die Entfernung von Schmierereien und die Regelmäßigkeit der Platzreinigung sind Gegenstand der Fragen.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Infrastruktur und dem Umweltschutz. Die Anfrage thematisiert Behinderungen auf dem Gehweg durch eine provisorische Wasserversorgung sowie mögliche Maßnahmen nach Feststellung einer Bodenkontamination im Bereich der Protego-Haube am Zechengerüst. Zudem wird die zukünftige Einbindung einer Bürgerinitiative sowie der Umgang mit Abwasser aus angrenzenden Flächen angefragt.
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- 16.08.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (22. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 5.8Auslaufen des NKF-CUIG – neue Belastungen für den Haushalt möglich?Zur Vorlage · 20232147 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, die das Auslaufen des Gesetzes zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie und dem Krieg gegen die Ukraine folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte (NKF-CUIG) thematisiert. Hintergrund ist die Entscheidung der Landesregierung, dieses Gesetz nicht über das Jahr 2023 hinaus zu verlängern.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um eine Einschätzung der Auswirkungen auf den städtischen Haushalt und die Finanzplanung ab dem Jahr 2023. Zudem wird gefragt, welche konkreten Maßnahmen die Verwaltung zur Bewältigung möglicher finanzieller Unwägbarkeiten bereits ergriffen hat oder plant. Darüber hinaus möchte die Fraktion erfahren, ob bereits Strategien existieren, um die Folgen des Endes des NKF-CUIG abzumildern.
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Beratungsfolge
- 16.08.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (22. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 5.9Burg KemnadeZur Vorlage · 20232162 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, die sich mit dem Hochwasserschutz und der Instandhaltung der Burg Kemnade nach den Überschwemmungen im Juli 2021 befasst. In der Vorlage wird auf Schäden an Museen, einem Restaurant sowie Wohnräumen verwiesen. Für die Behebung dieser Wasserschäden hat die Stadt Bochum 1,7 Millionen Euro im Rahmen des Wiederaufbauprogramms des Landes Nordrhein-Westfalen beantragt.
Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, welche Hochwasserschutzmaßnahmen seit dem Ereignis umgesetzt wurden und wie die Standsicherheit des Burggrabens beurteilt wird. Zudem wird nach der Existenz eines Notfallplans sowie nach der Zuständigkeit der Feuerwehr und anderer Hilfsorganisationen auf dem Stadtgebiet von Hattingen gefragt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Funktionsweise einer Hochwassermessstelle am Wassergraben, einschließlich der Fragen zur Alarmierung und den Befugnissen des Pächters des Restaurants.
Des Weiteren werden Informationen zum Verwendungsstand der beantragten Mittel sowie zur aktuellen Nutzung und künftigen Entwicklung der Museumsräume der Sparkasse Bochum angefordert. Die Anfrage umfasst zudem Fragen zur Barrierefreiheit des Restaurants Haus Kemnade sowie zur Organisation und Finanzierung der regelmäßigen Bauunterhaltung der Burganlage.
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Beratungsfolge
- 16.08.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (22. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - Nichtöffentlicher Teil
- 6.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- keine Tagesordnungspunkte
- 7.Beschlussvorschläge für den Rat
- 7.1GELSENWASSER AG hier: ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH – Beteiligung der WEP Wärme-, Energie- und Prozesstechnik GmbH an der H2HS Wasserstoffversorgung Heinsberg GmbHErgebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: -dagegen: 1 (BD)dafür: 15 (SPD, Grüne, CDU, Linke, PAR&StG, UWG:FB,OB)
- 8.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 9.Mitteilungen
- 9.1Anregung nach § 24 GO zur Verwendung von Sonderzeichen in Worten in der städtischen AußenkommunikationErgebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 10.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
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