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Wie ist der Handlungsbedarf bei Heizungen in städtischen Gebäuden?

20231776 · Antwort der Verwaltung · 22.08.2023

↳ Zugehörige Anfrage Wie ist der Handlungsbedarf bei Heizungen in städtischen Gebäuden? · 07.06.2023
🟢 Beschlossen 16.08.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (22. Sitzung)
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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KI-Zusammenfassung

Die Stadtverwaltung Bochum hat in einer Antwort auf eine Anfrage der FDP-Fraktion Informationen zum Status und zur künftigen Ausrichtung der Heizungsanlagen in städtischen Gebäuden vorgelegt. Von den rund 770 betriebenen Wärmeerzeugungsanlagen werden etwa 80 Prozent mit Erdgas und weniger als drei Prozent mit Öl betrieben. Etwa 110 Anlagen entsprechen bereits den erwarteten Anforderungen an erneuerbare Energien.

Für Neubauprojekte werden energetische Standards angewandt, wie etwa bei der geplanten Feuerwache an der Hattinger Straße, die über Geothermie-Wärmepumpen versorgt werden soll. Bei Bestandsgebäuden erfolgt die Bewirtschaftung durch die Stadtwerke Bochum GmbH im Rahmen eines Wärmecontractings. Die Stadt verfolgt dabei den Ausbau von Fernwärmenetzen als Teil der „Bochumer Wärmewende“.

Hinsichtlich der Kosten für eine mögliche Umrüstung auf erneuerbare Energien konnte die Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt keine Schätzung abgeben, da für die meisten Gebäude Einzelbetrachtungen notwendig sind und die finalen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes noch ausstehen. Für den Bereich der Schulen und Kindergärten wird durch bestehende Sanierungsprogramme eine vollständige Umstellung bis zum Jahr 2045 angestrebt; für weitere Gebäude sollen ebenfalls individuelle Prüfungen zur Umsetzung dieses Ziels erfolgen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 171 Wörter).

Beratungen

Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (18. Sitzung)
22.08.2023
kein Ergebnis hinterlegt
Haupt- und Finanzausschuss (22. Sitzung)
16.08.2023
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.