Nutzungsbestimmungen KAP-Bühne im Bermudadreieck
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Partei/STADTGESTALTER hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zu den Nutzungsbestimmungen der KAP-Bühne im Bochumer Bermudadreieck angefordert. Im Fokus stehen dabei die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen für die Nutzung dieser Bühne im öffentlichen Raum.
Die Fraktion bittet um Auskunft über den genauen Umfang sowie die Laufzeit des bestehenden Nutzungs- bzw. Pachtvertrags. Zudem wird nach den Zuständigkeiten für die Veranstaltungsplanung und etwaigen Vorgaben zur Programmgestaltung gefragt. Es sollen Informationen darüber bereitgestellt werden, ob eine Mindestanzahl an jährlichen Veranstaltungen vorgeschrieben ist und welche ordnungsrechtlichen Bestimmungen für die Bespielung der Bühne gelten.
Ein weiterer Aspekt der Anfrage betrifft die finanziellen Mittel. Die Fraktion fordert Angaben zur Höhe der jährlich für den Betrieb und die Instandhaltung bereitgestellten Beträge sowie eine Aufstellung der bisherigen Ausgaben. Die Beantwortung der Fragen wird für den öffentlichen Teil einer Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses beantragt, während die Vorlage des Pachtvertrags im nicht-öffentlichen Teil erfolgen soll.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 16.08.2023Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
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