Anregung nach § 24 GO zur Verwendung von Sonderzeichen in Worten in der städtischen Außenkommunikation
20231910 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 16.08.2023 · Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation
Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: -dagegen: 4 (CDU, BD)dafür: 12 (SPD, Grüne, Linke, PAR&Stg, UWG:FB, OB)
▶ KI-Zusammenfassung
In einer Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW wurde vorgeschlagen, dass sich der Rat der Stadt Bochum dafür einsetzt, die Verwendung von Sonderzeichen in Wörtern innerhalb der städtischen Außenkommunikation zu unterlassen. Die Verwaltung hat hierzu eine Beschlussvorlage vorgelegt, welche dem Haupt- und Finanzausschuss zur Entscheidung vorliegt.
Die Vorlage führt aus, dass diese Angelegenheit gemäß § 62 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung NRW in den Bereich der Geschäftsleitungskompetenz des Oberbürgermeisters fällt. Da die Zuständigkeit für solche Entscheidungen nicht bei den kommunalpolitischen Gremien liegt, sieht der Beschlussvorschlag vor, dass mangels Entscheidungskompetenz keine inhaltliche Entscheidung bezüglich der Anregung erfolgt.
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