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Dienstliche Flugreisen

20231822 · Antwort der Verwaltung · 16.08.2023 · Amt für Personalmanagement, Informationstechnologie und Organisation

↳ Zugehörige Anfrage Dienstliche Flugreisen · 07.06.2023
🟢 Beschlossen 16.08.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (22. Sitzung)
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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KI-Zusammenfassung

Die Bochumer Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE zu dienstlichen Flugreisen geantwortet. Im Jahr 2022 wurden insgesamt 22 Flugreisen durch städtische Beschäftigte durchgeführt. Die Kosten für diese Reisen beliefen sich auf rund 8.657 Euro. Zu den Gründen für die Flüge zählten unter anderem Tagungen, Delegationsreisen, internationale Jugendbegegnungen sowie Fortbildungen und ein Konzert mit einer Partnerstadt. Der größte Anteil der Flugstrecken entfiel dabei auf Referenten, Projektleitungen und Sachbearbeiter.

Die Anzahl der Flugreisen schwankte in den betrachteten Jahren zwischen sieben und 23 Flügen pro Jahr. Oberbürgermeister Eiskirch absolvierte in den Jahren 2018 und 2019 drei Flugreisen in seiner Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender der Wirtschaftsentwicklung und der Business Metropole Ruhr, wobei die Kosten von den jeweiligen Gesellschaften übernommen wurden.

Eine CO2-Kompensation für dienstliche Flugreisen wird durch die Stadtverwaltung nicht vorgenommen. Die Durchführung der Dienstreisen erfolgt nach dem Landesreisekostengesetz. Dieses sieht vor, dass die Nutzung von Bus und Bahn Vorrang hat. Flugreisen sind nur zulässig, wenn sie notwendig sind und digitale Kommunikationsmöglichkeiten nicht ausreichen oder nicht zweckmäßig erscheinen.

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Beratungen

Haupt- und Finanzausschuss (22. Sitzung)
16.08.2023
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.