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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- Präsentation -Wirtschaftliche Rahmenbedingungen Haushaltsaufstellung 2023/24-
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 1.1Benennung einer StraßeZur Vorlage · 20220455 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt vor, die im Bebauungsplan Nr. 0777 – City-Tor-Süd – dargestellte öffentliche Verkehrsfläche unter dem Namen „Am Kulturgleis“ zu benennen. Mit dieser Entscheidung würden auch zwei bestehende Gebäude in diesem Bereich eine neue Adresse erhalten.
Das Ziel des Bebauungsplans ist die Reaktivierung der Fläche des ehemaligen Hauptbahnhofs für Nutzungen in den Bereichen Büro, Kultur, Freizeit und Dienstleistungen sowie die Stärkung des Standorts Bermuda3Eck. Das Gebiet umfasst unter anderem den ehemaligen Bahnhof, der 1949 als Katholikentagsbahnhof diente, sowie weitere Gebäude der Deutschen Bahn. Im Rahmen der Namensfindung wurden verschiedene Vorschläge geprüft, darunter auch die Benennung nach einer weiblichen Persönlichkeit gemäß den Empfehlungen des Deutschen Städtetages. Da sich jedoch keine geeignete Person aus den vorliegenden Vorschlägen und Recherchen herauskristallisierte, wurde kein entsprechender Vorschlag zur Entscheidung eingereicht.
Als Alternative zur Benennung nach dem historischen Katholikentagsbahnhof wird die Bezeichnung „Am Kulturgleis“ favorisiert. Diese soll sowohl die Bahngeschichte als auch die geplante Ansiedlung der Kultur- und Kreativwirtschaft sowie die Nähe zum Bermuda3Eck widerspiegeln. Eine gleichnamige GmbH hat gegen die Verwendung dieser Bezeichnung keine Einwände erhoben.
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Beratungsfolge
- 28.04.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung) — Einstimmig Enthaltungen: 1 (PAR&StG)
- 07.04.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (13. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20220455 bei fünf Enthaltungen (Grüne)Protokollnotiz:Die Bezirksvertretung Bochum-Mitte hat den Änderungsantrag zur Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Infrastruktur am 06. April 2022 der Fraktionen D
- 06.04.2022 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (12. Sitzung) — -
Ergebnis: Einstimmig Enthaltungen: 1 (PAR&StG) - 1.1.1Benennung einer Straße - Änderungsantrag der Fraktion "Die Partei&Stadtgestalter" -Zur Vorlage · 20221179 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Ein Änderungsantrag zur 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sieht die Umbenennung von Verkehrsflächen im Bebauungsplan Nr. 0777 vor. Die Planstraße a soll in Helene-Weber-Straße, die Planstraße b in Lore-Agnes-Straße und die Planstraße c in Maria-Brück-Straße umbenannt werden. Durch diese Änderung erhalten auch zwei Bestandsgebäude neue Anschriften.
Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, eine Vorlage zur Umbenennung der Straße „Deutsches Reich“ in Bochum Werne in „Hildegard-Hamm-Brücher-Straße“ zu erstellen. Zudem soll die Verwaltung prüfen, welche öffentliche Verkehrsfläche sich für eine Namensgebung im Sinne einer Erinnerung an eine verstorbene Kunsthistorikerin eignet.
Die Begründung des Antrags legt dar, dass bei der Benennung von Straßen im öffentlichen Raum vermehrt Frauen und deren Wirken berücksichtigt werden sollten. Die Umbenennung in Bochum Werne soll zudem die historische Verbindung des Begriffs „Deutsches Reich“ mit der Zeit vor 1945 vermeiden.
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Beratungsfolge
- 28.04.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung) — Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag.Enthaltungen: -dagegen: 15 (SPD/Grüne/CDU/Linke/AfD/UWG:FB/OB)dafür: 1 PAR&StG
Ergebnis: Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag. Enthaltungen: -dagegen: 15 (SPD/Grüne/CDU/Linke/AfD/UWG:FB/OB)dafür: 1 PAR&StG - 1.1.2Benennung einer Straße - Änderungsantrag der Fraktion "Die SPD im Rat" / Fraktion "Die Grünen im Rat" -Zur Vorlage · 20221222 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Änderungsantrag zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28. April 2022 regelt die Benennung von Verkehrsflächen im Bebauungsplan Nr. 0777. Die öffentlichen Flächen der Planstraßen A/C sollen künftig den Namen „Am Kulturgleis“ tragen, während die Planstraße B als „Maria-Brück-Straße“ bezeichnet werden soll. Durch diese Änderung erhalten zwei bestehende Gebäude neue Anschriften.
Zudem wird die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit den Anliegern die historische Bedeutung des Ortes als Bahnhof des Katholikentags dauerhaft sichtbar zu machen. Der von der Fraktion der SPD und der Fraktion Die Grünen im Rat gestellte Antrag sieht ferner vor, dass eine künftige bedeutende Straße in Bochum nach einer Person benannt werden soll.
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Beratungsfolge
- 28.04.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung) — EinstimmigEnthaltungen: 1 (PAR&StG)
Ergebnis: Einstimmig Enthaltungen: 1 (PAR&StG) - 1.2Beitritt zur interkommunalen Entwicklungspartnerschaft "Open SmartCity App"Zur Vorlage · 20220407 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung beantragt den Beitritt zur interkommunalen Entwicklungspartnerschaft „Open SmartCity App“. Im Rahmen der Förderung als „Modellprojekt Smart City“ durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sollen die digitalen Kanäle der Stadt Bochum weiterentwickelt werden. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Überarbeitung der Bochum-App, da eine Erweiterung der aktuell genutzten technischen Plattform mit einem hohen Aufwand verbunden wäre.
Durch die Teilnahme an der Partnerschaft, der bereits Städte wie Dortmund, Solingen, Remscheid, Wolfsburg und Mönchengladbach angehören, soll die Nutzung einer bereits erprobten Plattform ermöglicht werden, um eine Neuentwicklung zu vermeiden. Die Stabsstelle für Digitalisierung soll mit dem Abschluss der erforderlichen Verträge beauftragt werden. Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf einen einmaligen Mittelbedarf von 2.000 Euro netto sowie auf jährliche Folgelasten in gleicher Höhe. Für die Entscheidung über interkommunale Kooperationen ist der Haupt- und Finanzausschuss zuständig.
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Beratungsfolge
- 28.04.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 30.03.2022 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (7. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.3Beschwerde mit Anregungen nach § 24 Gemeindeordnung NRW (GO) im Rahmen eines offenen Briefes des Bochumer Klimaschutzbündnisses – BoKlima zur Entwicklung des städtischen Grundstücks an der Kreuz- und NeustraßeZur Vorlage · 20221047 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Bochumer Klimaschutzbündnis – BoKlima hat Beschwerde über die unzureichende Information zum Verkauf eines städtischen Grundstücks an der Kreuz- und Neustraße eingelegt. Die Organisation regte an, Passagen des Kaufvertragsentwurfs, die Festschreibungen zu Klimaschutz, Klimaanpassung, Klimaneutralität, erneuerbaren Energien, dem Schwammstadtkonzept sowie zum Natur- und Artenschutz enthalten, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Der Verwaltungsvorschlag sieht vor, diesen Anregungen nachzukommen. Die entsprechenden Auszüge des Vertragstextes sollen nebst einem Lageplan veröffentlicht werden. Das städtebauliche Grobkonzept für das ehemalige Firmengelände umfasst Maßnahmen zur Regulierung des Lokalklimas und zum Regenwassermanagement. Konkret ist vorgesehen, fünf der zwölf vorhandenen Bäume dauerhaft zu erhalten. Zudem sind eine extensive Dach- und Fassadenbegrünung sowie die Installation von Photovoltaikanlagen geplant. Um den Versiegelungsgrad der Flächen gering zu halten, sollen unter anderem Rasengittersteine und Schotterrasen zum Einsatz kommen. Die Entwicklung des Areals erfolgt auf Basis eines gemeinsam mit Unternehmen erarbeiteten Konzepts, das auch Anforderungen an die Qualität von Grünräumen berücksichtigt.
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Beratungsfolge
- 28.04.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.Beschlussvorschläge für den Rat
- 2.1Benennung (Bestellung, Vorschlag) von Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Bochum in die Verbandsversammlung des Abfallwirtschaftsverbandes EKOCity hier: Wechsel des stellvertretenden Mitglieds (Nachfolge Herr Hartwig)Zur Vorlage · 20214044 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Neubesetzung eines Vertretungspostens in der Verbandsversammlung des Abfallwirtschaftsverbandes EKOCity vorgelegt. Hintergrund ist das Ausscheiden eines bisherigen stellvertretenden Mitglieds aus dem Dienst aufgrund des Eintritts in den Ruhestand zum 31. Januar 2022.
Mit der Vorlage wird beantragt, das bisherige stellvertretende Mitglied für den Fall einer Verhinderung abzuberufen und stattdessen eine neue Person als persönlichen Vertreter im Verhinderungsfall zu benennen. Die Neubesetzung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Regelungen zur Vertretung der Stadt in kommunalen Verbänden sowie der Satzung des Abfallwirtschaftsverbandes EKOCity.
Die vorgeschlagene Änderung wird zunächst im Ausschuss für Beteiligungen und Controlling sowie im Haupt- und Finanzausschuss beraten. Eine endgültige Entscheidung über die Benennung der neuen Vertretung soll im Rat der Stadt Bochum in der Sitzung am 5. Mai 2022 getroffen werden. Die Amtszeit der neu ernannten Person erstreckt sich über die Dauer der laufenden Wahlperiode des Rates.
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Beratungsfolge
- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 28.04.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 27.04.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (15. Sitzung)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.2Sparkasse Bochum AöR hier: Wiederbestellung von Frau van den Hövel-Meyer als Mitglied des Vorstandes der Sparkasse BochumZur Vorlage · 20220602 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In der vorliegenden Beschlussvorlage der Verwaltung geht es um die Wiederbestellung eines Mitglieds des Vorstandes der Sparkasse Bochum. Da die Laufzeit des aktuellen Anstellungsvertrages für dieses Vorstandsmitglied am 31. Dezember 2022 endet, wurde eine Entscheidung über die weitere Berufung notwendig.
Der Verwaltungsrat der Sparkasse Bochum hat in seiner Sitzung vom 24. Februar 2022 einstimmig beschlossen, dem betreffenden Mitglied des Vorstandes eine Wiederbestellung für einen Zeitraum von weiteren fünf Jahren anzubieten. Diese neue Amtszeit soll mit Wirkung zum 1. Januar 2023 beginnen.
Gemäß den Regelungen des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen bedarf der Beschluss des Verwaltungsrates zur Wiederbestellung eines Vorstandsmitglieds der Genehmigung durch die Vertretung des Trägers. Der Rat der Stadt Bochum ist somit aufgerufen, das Angebot der Wiederbestellung zu genehmigen. Die Vorlage wurde im Ausschuss für Beteiligungen und Controlling sowie im Haupt- und Finanzausschuss vorberaten, bevor sie zur Entscheidung in den Rat eingebracht wird.
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Beratungsfolge
- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 28.04.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 27.04.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (15. Sitzung)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.3Intendanz Schauspielhaus Bochum AöR hier: Genehmigung von Beschlüssen des Verwaltungsrates SchauspielhausZur Vorlage · 20220080 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll über die Wiederbestellung des Intendanten des Schauspielhauses Bochum AöR entscheiden. Der Verwaltungsrat des Theaters hat beschlossen, die künstlerische Leitung für weitere drei Spielzeiten im Zeitraum vom 1. August 2023 bis zum 31. Juli 2026 zu beauftragen.
Mit dieser Wiederbestellung ist zudem die Verpflichtung verbunden, eine Anpassung der finanziellen Zuschüsse vorzunehmen. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Haushaltsaufstellung eine Erhöhung des Zuschusses von bis zu zwei Prozent der jährlichen Tarifsteigerungen zu berücksichtigen. Hintergrund ist die Sicherstellung der künstlerischen Arbeit, da die Personalkosten den wesentlichen Teil der Ausgaben ausmachen und deren Steigerung ohne entsprechende Refinanzierung zu einer Reduzierung des künstlerischen Budgets führen würde.
Die finanziellen Auswirkungen hängen von der Höhe der tatsächlichen Tarifabschlüsse ab. Geht man von einer Steigerungsrate von mindestens zwei Prozent aus, ergibt sich für das Jahr 2024 ein Mehraufwand von etwa 418.000 Euro. Bis zum Jahr 2026 könnte sich dieser kumulierte Mehrbedarf auf rund 1,28 Millionen Euro erhöhen. Die entsprechende Anpassung der Zuschüsse soll in den Haushaltsplanungen für die Jahre 2023 bis 2026 berücksichtigt werden.
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Beratungsfolge
- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 3 (FDP)dagegen: 10 (AfD/PAR&StG/UWG:FB)dafür: 58 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/PAR)
- 28.04.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen:1 (UWG:FB)dagegen:2 (AfD/PAR&StG)dafür:12 (SPD/Grüne/CDU/Linke/OB)Befangen: Frau Jeßel
- 27.04.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (15. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür: 12 (SPD, Grüne, CDU, Linke)Dagegen: 2 (AfD, PSG)Enthaltungen: 1 (UWG)
- 15.03.2022 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (7. Sitzung) — Mehrheitlich dafür, 3 dagegen (1 FDP, 1 Die Partei&Stadtgestalter,1 AfD)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen:1 (UWG:FB)dagegen:2 (AfD/PAR&StG)dafür:12 (SPD/Grüne/CDU/Linke/OB)Befangen: Frau Jeßel - 2.4Schauspielhaus Bochum AöR Jahresabschluss 01.08.2020-31.07.2021Zur Vorlage · 20220310 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt den Jahresabschluss der Schauspielhaus Bochum AöR für den Zeitraum vom 1. August 2020 bis zum 31. Juli 2021 vor. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Trost, Rudoba & Partner hat für das Geschäftsjahr einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Gesamtleistung der Spielzeit sank von 23.390 TEUR im Vorjahr auf 22.433 TEUR im Berichtszeitraum, worin ein Zuschuss der Stadt Bochum in Höhe von 19,2 Millionen Euro enthalten ist. Der Jahresüberschuss beläuft sich auf 1.127.758,55 EUR.
Die wirtschaftliche Entwicklung war durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie und behördlich angeordnete Schließungen des Hauses geprägt. Während die Erträge aus dem Kartenverkauf aufgrund des eingeschränkten Spielbetriebs sanken, verringerten sich die Personalaufwendungen durch Maßnahmen zur Kurzarbeit um etwa 2,5 Millionen EUR gegenüber dem Wirtschaftsplan. Der Gesamtaufwand für den Berichtszeitraum belief sich auf rund 20.951 TEUR.
Der Rat der Stadt Bochum soll den Jahresabschluss mit einer Bilanzsumme von 8.736.711,83 EUR genehmigen und den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vortragen. Zudem wird die Entlastung des Vorstands, bestehend aus dem Intendanten und dem kaufmännischen Direktor, sowie die Entlastung des Verwaltungsrates für das Wirtschaftsjahr 2020/2021 beantragt.
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Beratungsfolge
- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 28.04.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung) — zu Pkt. 1, 2 und 3 der Beschlussvorlage:Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (AfD)zu Pkt. 4 der Beschlussvorlage:Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (AfD)Befangen: Frau Jeßel
- 27.04.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (15. Sitzung)
- 15.03.2022 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (7. Sitzung) — (kein Text vorhanden)
Ergebnis: zu Pkt. 1, 2 und 3 der Beschlussvorlage:Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (AfD)zu Pkt. 4 der Beschlussvorlage:Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (AfD)Befangen: Frau Jeßel - 2.5Schauspielhaus Bochum AöR Wirtschaftsplan 01.08.2022-31.07.2023Zur Vorlage · 20220311 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll den Wirtschaftsplan der Schauspielhaus Bochum AöR für den Zeitraum vom 1. August 2022 bis zum 31. Juli 2023 genehmigen. Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung weist für dieses Wirtschaftsjahr Erträge in Höhe von 24.426.600 Euro und Aufwendungen von 26.584.400 Euro aus. Daraus ergibt sich ein kalkuliertes Defizit von 2.157.800 Euro.
Die Steigerung der Aufwendungen resultiert im Wesentlichen aus gestiegenen Personalkosten, die unter anderem durch eine lineare Erhöhung der Tariflöhne um 2,5 Prozent sowie durch Anpassungen bei den Entgelten und Stellenplänen entstehen. Zudem werden allgemeine Preissteigerungen berücksichtigt. Auf der Ertragsseite wird mit einem Rückgang der Einnahmen aus dem Spielbetrieb aufgrund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie gerechnet, wobei für die kommende Spielzeit eine höhere Platzauslastung im Vergleich zum Vorjahr prognostiziert wird. Die Erträge umfassen zudem den städtischen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 19.915.200 Euro sowie Zuschüsse des Landes Nordrhein-Westfalen.
Das kalkulierte Defizit kann durch Rücklagen gedeckt werden, die in den vorangegangenen Spielzeiten gebildet wurden. Der Verwaltungsrat der Schauspielhaus Bochum AöR hat den Wirtschaftsplan bereits einstimmig beschlossen.
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Beratungsfolge
- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 4 (AfD)
- 28.04.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 27.04.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (15. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 15.03.2022 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (7. Sitzung) — Einstimmig, 1 Enthaltung(en)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.6Wirtschaftspläne des Konzerns Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH für das Jahr 2022Zur Vorlage · 20220639 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll die Beschlüsse der städtischen Vertreter in den Gesellschaဏ်tersversammlungen der Unternehmen des Konzerns Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH (ewmr) für das Jahr 2022 genehmigen. Die Vorlage umfasst die Wirtschaftspläne mehrerer Gesellschaften, darunter die Holding für Versorgung und Verkehr GmbH Bochum, die Stadtwerke Bochum Holding GmbH sowie die Stadtwerke Bochum GmbH. Zudem werden die Vertreter der Stadt angewiesen, entsprechende Beschlüsse in den jeweiligen Gremien zu fassen.
Die Wirtschaftspläne sehen für die ewmr einen Bilanzverlust von rund 32,5 Millionen Euro vor. Aufgrund von Gewinnabführungsverträgen ist vorgesehen, dass die ewmr den Verlust der Holding für Versorgung und Verkehr GmbH Bochum in Höhe von 26,4 Millionen Euro ausgleicht. Die Stadtwerke Bochum Holding GmbH plant ein Investitionsprogramm von 51,8 Millionen Euro und sieht eine Gewinnabführung an die Holding für Versorgung und Verkehr GmbH Bochum in Höhe von 57,5 Millionen Euro vor. Für die Stadtwerke Bochum Netz GmbH ist ein Investitionsvolumen von 25,7 Millionen Euro sowie eine Gewinnabführung von 13,9 Millionen Euro an die Holding vorgesehen. Die Stadtwerke Bochum GmbH plant ein Investitionsprogramm von 5 Millionen Euro und eine Gewinnabführung von 16,2 Millionen Euro an die Holding. Zudem ist vorgesehen, dass die Holding für Versorgung und Verkehr GmbH Bochum den Verlust der WasserWelten Bochum GmbH in Höhe von etwa 10,5 Millionen Euro ausgleicht.
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Beratungsfolge
- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 28.04.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 27.04.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (15. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.7Genehmigung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung der VBW Bauen und Wohnen GmbH hier: Wirtschaftsplan 2022Zur Vorlage · 20220754 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll über die Genehmigung des Wirtschaftsplans 2022 der VBW Bauen und Wohnen GmbH entscheiden. Die Vorlage der Verwaltung sieht vor, den Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung anzuweisen, dem Plan zuzustimmen. Die Stadt Bochum ist über die Stadtwerke Bochum Holding GmbH mittelbar mit 68,89 Prozent an der Gesellschaft beteiligt.
Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2022 prognostiziert Umsatzerlöse in Höhe von 104,3 Millionen Euro. Dies entspricht einer Steigerung gegenüber dem Vorjahr, in dem 91,4 Millionen Euro erwirtschaftet wurden. Die Personalaufwendungen werden auf 11,3 Millionen Euro geschätzt, was unter anderem auf die geplante Einstellung von zwölf neuen Mitarbeitenden zurückzuführen ist. Aufgrund der geplanten Investitionen und der damit verbundenen Fremdfinanzierung wird ein Zinsergebnis von minus 6,9 Millionen Euro erwartet. Trotz dieser Entwicklung wird ein Jahresüberschuss von 9,7 Millionen Euro veranschlagt, wobei eine Ausschüttung von 3,0 Millionen Euro vorgesehen ist.
Das Investitionsprogramm für das Geschäftsjahr 2022 beläuft sich auf rund 109,6 Millionen Euro. Davon entfallen 78,7 Millionen Euro auf die Realisierung von Neubauten im eigenen Bestand sowie 4,5 Millionen Euro auf Eigentumsmaßnahmen. Parallel dazu werden laufende Modernisierungsmaßnahmen am bestehenden Wohnungsbestand fortgesetzt.
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Beratungsfolge
- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 1 (LINKE)dafür: 71 (SPD/Grüne/CDU/AfD/PAR&StG/UWG:FB/FDP/PAR)
- 28.04.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: -dagegen: 1 (Linke)dafür: 15 (SPD/Grüne/CDU/AfD/UWG:FB/PAR&StG/OB)
- 27.04.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (15. Sitzung)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: -dagegen: 1 (Linke)dafür: 15 (SPD/Grüne/CDU/AfD/UWG:FB/PAR&StG/OB) - 2.8GELSENWASSER AG hier: Anpassung des Gesellschaftsvertrages der Gemeindewerke Hünxe GmbHZur Vorlage · 20220974 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Bochum eine Beschlussvorlage zur Anpassung des Gesellschaftsvertrages der Gemeindewerke Hünxe GmbH vorgelegt. Die GELSENWASSER AG ist mit einem Anteil von 49 Prozent an der Gemeindewerke Hünxe GmbH beteiligt, wobei die Stadt Bochum mittelbar über die Stadtwerke Bochum Holding GmbH sowie die Wasser und Gas Westfalen GmbH an der GELSENWASSER AG beteiligt ist.
Die geplante Änderung sieht vor, den Unternehmensgegenstand um das Geschäftsfeld Wohnungsbau zu erweitern. Darüber hinaus sind redaktionelle Anpassungen sowie Aktualisierungen der Beschlussfassungsverfahren vorgesehen, um den Anforderungen während der COVID-19-Pandemie Rechnung zu tragen. Der Rat der Gemeinde Hünxe hat der Änderung bereits zugestimmt. Aufgrund der mittelbaren Beteiligung der Stadt Bochum an der GELSENWASSER AG ist eine entsprechende Beschlussfassung im Rat der Stadt Bochum erforderlich, um die rechtlichen Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen zu erfüllen.
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Beratungsfolge
- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 3 (FDP)
- 28.04.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 27.04.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (15. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.9Ausschuss für die Wahl von Schöffinnen und Schöffen sowie von Jugendschöffinnen und JugendschöffenZur Vorlage · 20220740 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt Bochum einen Vorschlag zur Änderung des Verfahrens für die Wahl der Vertrauenspersonen im Schöffenwahlausschuss vor. Bisher sind zehn bestimmte Organisationen berechtigt, Personen für den Ausschuss zu benennen. Künftig sollen die sieben Vertrauenspersonen auf Vorschlag der Fraktionen gewählt werden.
Diese Umstellung ist im Hinblick auf die nächste Schöffenwahl im Jahr 2023 geplant, für die die neuen Beisitzer bis zum 31. Mai 2023 bestimmt werden müssen. Die Verwaltung begründet diesen Schritt damit, dass der bisherige Kreis der vorschlagsberechtigten Organisationen den aktuellen Querschnitt der Bevölkerung nicht mehr ausreichend abdeckt. Ein neues Verfahren über die Fraktionen wird als praktikabler und sachgerechter eingestuft, da dadurch die Notwendigkeit entfällt, Kriterien für die Auswahl einzelner Organisationen festzulegen oder neue vorschlagsberechtigte Vereine zu prüfen. Den Fraktionen bleibt es jedoch vorbehalten, bei der Besetzung der sieben Positionen weiterhin auf Vorschläge von Organisationen zurückzugreifen.
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Beratungsfolge
- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 28.04.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.10Beirat für Gestaltung und Baukultur: Abberufung und Nachbesetzung eines stimmberechtigten MitgliedesZur Vorlage · 20220312 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Bochum einen Vorschlag zur personellen Neubesetzung eines stimmberechtigten Mitglieds im Beirat für Gestaltung und Baukultur vorgelegt. Der Beschluss umfasst die Abberufung eines bisherigen Fachmitglieds aus der Architektur sowie die gleichzeitige Berufung eines neuen Mitglieds.
Das Ausscheiden des bisherigen Mitglieds erfolgt auf eigenen Wunsch aufgrund beruflicher Veränderungen, da das entsprechende Architekturbüro künftig in Bochum tätig sein wird. Damit ist eine Unvereinbarkeit mit den geltenden Regeln für die Beiratsmitgliedschaft gegeben. Als Nachfolger wurde ein Architekt vorgeschlagen, der bereits durch seine Expertise bei städtischen Projekten, wie etwa den Gestaltungsleitlinien für die Innenstadt, zur Stadt beigetragen hat. Die Auswahl erfolgte nach Einhaltung formaler Anforderungen und einem Gespräch mit dem Baudezernat.
Der Beirat fungiert als unabhängiges Sachverständigengremium zur Beratung von baulichen Projekten, Wettbewerben und Bauleitplanverfahren. Die Entscheidung über die personelle Änderung wird in der Ratssitzung am 5. Mai 2022 erwartet. Ziel ist es, dass sich der Beirat in der neuen Konstellation zur Sitzung am 10. Juni 2022 konstituieren kann.
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Beratungsfolge
- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 28.04.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 05.04.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (15. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.11Änderung der Entgeltordnung der Stadt Bochum hier: Änderung der Entgelte für die Kunstsammlung (§§ 1 und 2 A/V/)Zur Vorlage · 20220291 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Änderung der Entgeltordnung des Kunstmuseums Bochum vorgelegt, die zum 1. Juni 202<0xC2>2 in Kraft treten soll. Die Vorlage sieht vor, die bisherige Bezeichnung „Museum Bochum – Kunstsammlung“ in „Kunstmuseum Bochum“ zu ändern.
Inhaltlich wird der Eintritt in die ständige Sammlung für alle Besucherinnen und Besucher sowie für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre kostenfrei gestaltet. Für Wechselausstellungen werden die Preise angepasst: Eine Einzelkarte kostet künftig 6,00 Euro (ermäßigt 3,00 Euro), während ein Kombiticket für mehrere parallele Ausstellungen 8,00 Euro (ermäßigt 4,00 Euro) kostet. Die Gebühr für Führungen wird auf 63,00 Euro angehoben. Bei besonders aufwendigen Projekten ist das Museum berechtigt, einen Aufschlag von bis zu 5,00 Euro pro Vollzahler zu erheben. Zudem steigt der Preis für die Jahreskarte von 25,00 Euro auf 30,00 Euro (ermäßigt 15,00 Euro). Der Eintritt an jedem ersten Mittwoch im Monat bleibt weiterhin frei.
Die Begründung der Verwaltung liegt in der Förderung eines niederschwelligen Zugangs zur Kunst und der Positionierung des Museums als Treffpunkt. Durch den kostenfreien Zugang zur Sammlung sollen Besucherinnen und Besucher langfristig für das Angebot der Wechselausstellungen sowie das Café-Angebot gewonnen werden. Die Maßnahme führt laut Vorlage zu keinen direkten Kosten im Haushalt.
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Beratungsfolge
- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 28.04.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (Linke)
- 15.03.2022 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (7. Sitzung) — Einstimmig; Herr Hohmeier hat nicht an der Abstimmung teilgenommen
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (Linke) - 2.12Entgelte für freiwillige Leistungen des Amtes für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster hier: Anpassung/Änderung der städtischen EntgeltregelungZur Vorlage · 20220512 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum plant eine Anpassung der Entgeltregelungen für freiwillige Leistungen des Amtes für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster. Ziel der Vorlage ist die Aktualisierung der bestehenden Tarife nach einer Überprüfung durch die zuständige Fachabteilung. Dabei werden bestimmte Tarifnummern, die in den Jahren 2019 bis 2021 nicht mehr in Anspruch genommen wurden, ersatzlos gestrichen.
Grund für die Änderung ist die veränderte Verfügbarkeit von Geodaten. Da viele Leistungen mittlerweile als Open Data kostenfrei zur Verfügung stehen oder die entsprechenden Produkte nicht mehr angeboten werden, wird das Portfolio angepasst. Die Neuregelung umfasst unter anderem Entgelte für technische Leistungen, die Reproduktion von Karten in verschiedenen Formaten sowie den Verkauf von Stadtplänen, thematischen Karten und historischen Drucken. Zudem sind Regelungen zu Rabatten für Wiederverkäufer und Endverbraucher sowie zur Abrechnung von Arbeitsleistungen technischer Fachkräfte enthalten.
Von der Erhebung der Entgelte befreit bleiben unter anderem die Einsichtnahme über das Internet, die Nutzung zu wissenschaftlichen oder kulturellen Zwecken ohne kommerziellen Hintergrund sowie die Arbeit von Organisationen des Bevölkerungs- und Katastrophenschutzes. Die geplante Änderung der Entgeltregelung soll zum 1. Juli 2022 in Kraft treten.
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Beratungsfolge
- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 28.04.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 05.04.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (15. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.13Kindertagespflegerichtlinie der Stadt Bochum; Erhöhung des Tagespflegegeldes; Änderung der Anlage AZur Vorlage · 20220541 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Änderung der Kindertagespflegerichtlinie vorgelegt. Ziel der Vorlage ist die Anpassung der Geldleistungen an Kindertagespflegepersonen in der Anlage A. Ab dem 1. August 2022 soll der Stundensatz für die Zuschüsse um 1,02 Prozent erhöht werden. Diese Erhöhung orientiert sich an der Fortschreibungsrate der Kindpauschalen für Kindertageseinrichtungen gemäß dem Kinderbildungsgesetz.
Im Rahmen der Änderung erhöht sich der Stundensatz in der Qualifikationsstufe 1 von 2,60 Euro auf 2,63 Euro und in der Qualifikationsstufe 2 von 5,30 Euro auf 5,35 Euro. Zudem soll die Anlage A um eine Regelung ergänzt werden, wonach sich die Geldleistungen künftig jeweils zum 1. August eines Jahres entsprechend der Fortschreibungsrate des Kinderbildungsgesetzes anpassen.
Die Grundlage für diese Anpassung bildet die Entwicklung der Kosten für pädagogisches Personal sowie des allgemeinen Verbraucherpreisindex. Durch die Erhöhung der Zuschüsse entstehen der Stadt Bochum jährliche Mehrkosten in Höhe von etwa 150.000 Euro, die in der aktuellen und der kommenden Haushaltsplanung berücksichtigt wurden.
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Beratungsfolge
- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 28.04.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 23.03.2022 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (9. Sitzung) — Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.14Brückenneubau der A43-Brücke für die Emscher Park Trasse; LSG Nr. 4, Landschaftsplan Bochum-Mitte/OstZur Vorlage · 20213985/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Autobahn GmbH plant den Ausbau der A43 zwischen der Anschlussstelle Recklinghausen-Herten und dem Autobahnkreuz Bochum/Witten auf sechs Fahrspuren. Im Zuge dieses Vorhabens soll die bestehende ehemalige Eisenbahnbrücke über die Autobahn zurückgebaut werden. Um die Wegeverbindung für die Emscher Park Trasse sowie die Versorgung mit Fernwärme sicherzustellen, planen die Stadt Bochum und die Stadtwerke Bochum GmbH den Neubau einer Ersatzbrücke.
Das geplante Bauwerk soll als Stahltrogbrücke mit einer Spannweite von etwa 70,5 Metern ausgeführt werden. Die Konstruktion sieht einen vier Meter breiten Rad- und Gehweg sowie Tragstrukturen für die Fernwärmeleitungen vor. Die reine Bauzeit wird auf circa 16 Monate geschätzt, wobei der Baubeginn voraussichtlich im Jahr 2023 erfolgt, sofern der Planfeststellungsbeschluss für die A43 vorliegt.
Die voraussichtlichen Gesamtkosten belaufen sich auf rund 4 Millionen Euro. Die Finanzierung ist zwischen der Stadt Bochum mit einem Anteil von 55,1 Prozent und der Stadtwerke Bochum Holding GmbH mit 44,9 Prozent aufgeteilt. Da das Vorhaben im Bereich eines Landschaftsschutzgebietes liegt, werden naturschutzrechtliche Befreiungen sowie Maßnahmen zum Artenschutz und zur Kompensation der Eingriffe geprüft.
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Beratungsfolge
- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 28.04.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 06.04.2022 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (12. Sitzung) — Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.15Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen Teilbeschluss für das Änderungsverfahren 03 BO (Berliner Straße / Ottostraße) und Auslegungsbeschluss für das Änderungsverfahren 03a BO (Berliner Straße) in BochumZur Vorlage · 20220176 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt vor, das Änderungsverfahren 03 BO des Regionalen Flächennutzungsplans der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr für den Bereich Berliner Straße und Ottostraße in zwei separate Verfahren aufzuteilen. Konkret sollen die Verfahren 03a BO (Berliner Straße) und 03b BO (Berliner Straße / Ottostraße) gebildet werden.
Für das Verfahren 03a BO wird der Beschluss zur öffentlichen Auslegung sowie zur Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange beantragt. Dieses Verfahren umfasst Teilbereiche der Gewerbegebiete Wattenscheid West und Fröhliche Morgensonne. Ziel ist die Anpassung der Flächennutzung von Sonderbauflächen für großflächigen Einzelhandel hin zu Gewerbeflächen bzw. Bereichen für gewerbliche und industrielle Nutzungen. Diese Änderung dient der Angleichung an den aktuellen Masterplan Einzelhandel der Stadt Bochum und soll die Rechtssicherheit für künftige Bebauungspläne gewährleisten.
Die Fortführung der ursprünglichen Teile I und II des Verfahrens wird als nicht dringlich eingestuft, sodass deren Bearbeitung nach dem Inkrafttreten des Regionalplans Ruhr erfolgen soll. Die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung für das Verfahren 03a BO ist für das zweite Quartal 2022 vorgesehen. Der Rat der Stadt Bochum soll zudem die Ergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der öffentlichen Stellen zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 28.04.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 30.03.2022 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (7. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 22.03.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (12. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20220176
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.16Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen Abwägungsbeschluss über die Anregungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen und förmlichen Beteiligung sowie Feststellungsbeschluss für das Änderungsverfahren 41 MH (Oberheidstraße) in Mülheim an der RuhrZur Vorlage · 20220177 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll über die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr beschließen. Gegenstand der Vorlage ist das Änderungsverfahren 41 MH im Bereich Oberheidstraße in Mülheim an der Ruhr. Die Verwaltung beantragt den Abwägungsbeschluss über die Stellungnahmen aus der frühzeitigen und förmlichen Beteiligung sowie den Feststellungsbeschluss für das Verfahren.
Die Änderung betrifft eine Fläche von etwa 4,4 Hektar im Stadtteil Dümpten in Mülheim, die an das Essener Stadtgebiet grenzt. Ziel ist die gewerbliche Entwicklung eines Geländes, das derzeit durch Sportanlagen und Flächen für Flüchtlingsunterkünfte genutzt wird. Im aktuellen RFNP ist das Gebiet als Grünfläche, regionaler Grünzug sowie als Wohnbaufläche ausgewiesen. Die Änderung sieht vor, den Bereich als gewerbliche Baufläche im allgemeinen Siedlungsbereich festzulegen.
Im Rahmen des Verfahrens wurde die Fläche von ursprünglich 6,7 Hektar auf 4,4 Hektar reduziert. Diese Verkleinerung resultiert aus der Anpassung der Planungsmitte parallel zur Bundesautbahn 40, um den bestehenden Grünstreifen entlang der Autobahn zu erhalten. Nach der Beschlussfassung durch die Räte wird das Änderungsverfahren bei der Landesplanungsbehörde zur Genehmigung eingereicht. Die Vorlage umfasst zudem einen Umweltbericht.
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Beratungsfolge
- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 4 (LINKE/UWG:FB)
- 28.04.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (Linke/UWG:FB)
- 30.03.2022 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (7. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung der Fraktion Die LINKE.
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 2 (Linke/UWG:FB) - 2.17Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen Auslegungsbeschluss für das Änderungsverfahren 48 MH (Sport- und Freizeitanlagen Uhlenhorstweg) in Mülheim an der RuhrZur Vorlage · 20220178 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll über den Auslegungsbeschluss für das Änderungsverfahren 48 MH des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr entscheiden. Das Verfahren betrifft Sport- und Freizeitanlagen am Uhlenhorstweg in Mülheim an der Ruhr. Die Verwaltung beantragt, die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange einzuleiten.
Der betreffende Bereich im Mülheimer Stadtteil Broich umfasst etwa 5,7 Hektar und liegt am Rand des Broich-Speldorfer Waldes. Im aktuellen Regionalen Flächennutzungsplan ist die Fläche als Waldgebiet mit einem überlagernden regionalen Grünzug eingestuft. Durch das Änderungsverfahren soll diese Festlegung in eine Sonderbaufläche für Freizeit, Erholung und Sport sowie in einen allgemeinen Siedlungsbereich für zweckgebundene Nutzungen wie Ferieneinrichtungen geändert werden. Ziel ist es, die bestehenden Sport- und Freizeitanlagen, darunter Anlagen eines Hockey- und Tennisvereins sowie Reitanlagen, planungsrechtlich zu sichern und eine angemessene Weiterentwicklung durch Ersatzneubauten oder geringfügige Erweiterungen zu ermöglichen.
Die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung ist für das zweite Quartal 2022 vorgesehen. Nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens wird die Planänderung zur abschließenden Feststellung in die Gremien der beteiligten Städte eingebracht und anschließend der Landesplanungsbehörde zur Genehmigung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 4 (LINKE/UWG:FB) dagegen: 0dafür: 67 (SPD/Grüne/CDU/AfD/PAR&StG/FDP/PAR)
- 28.04.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (Linke/UWG:FB)
- 30.03.2022 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (7. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung der Fraktion Die LINKE.
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 2 (Linke/UWG:FB) - 2.18Entwurf Regionalplan Ruhr 2021 – Teil A hier: Stellungnahme der Stadt BochumZur Vorlage · 20220354 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt eine Beschlussvorlage zum Entwurf des Regionalplans Ruhr 2021 – Teil A vor, die eine Stellungnahme der Stadt Bochum umfasst. Der Rat der Stadt soll den beigefügten Entwurf einer Stellungnahme unterstützen und die Verwaltung beauftragen, diesen im Beteiligungsverfahren des Regionalverbandes Ruhr (RVR) einzubringen. Die Stellungnahme betont das Interesse an einem zügigen Abschluss des Verfahrens, sofern die vorgebrachten Hinweise keine Verzögerungen verursachen.
Der Entwurf basiert auf der Überarbeitung des Regionalplans durch den RVR nach der ersten Beteiligungsphase in den Jahren 2018 und 2019. Aufgrund des großen Umfangs der Unterlagen konzentrierte sich die Prüfung der Verwaltung auf den Umgang des RVR mit früheren Anregungen der Stadt sowie auf Änderungen, die durch den RVR oder Dritte im Bochumer Stadtgebiet vorgenommen wurden. Die Stellungnahme gliedert sich in verschiedene Abschnitte, darunter ergänzende Hinweise zu bereits bestehenden Positionen, die Bewertung neuer Festlegungen, neue Anregungen der Stadt sowie grafische Korrekturen.
Zur Sicherstellung der Transparenz werden neben dem Rat auch die Bezirksvertretungen, der Naturschutzbeirat sowie weitere fachlich betroffene Ausschüsse in den Beratungsprozess einbezogen. Um die politische Beratung übersichtlicher zu gestalten, wurden die Bestandteile des Verfahrens in zwei separate Vorlagen aufgeteilt.
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Beratungsfolge
- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 15 (CDU/LINKE)dagegen: 4 (AfD)dafür: 49 (SPD/Grüne/PAR&StG/UWSG:FB/FDP/PAR)Frau Schmück-Glock hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
- 28.04.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 5 (CDU/Linke/Afd)
- 07.04.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (13. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20220354Abstimmungsergebnis: Enthaltungen: 3 (CDU) Dagegen: 1 (AfD)Dafür: 13 (SPD, Grüne, DIE LINKE., Die PARTEI, FDP)
- 06.04.2022 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (12. Sitzung) — mehrheitlich nach Beschlussvorschlag.Enthaltungen: 4 (CDU, Linke)Dagegen:1 (AfD)Dafür:10 (SPD, Grüne, FDP, P&STG)
- 05.04.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (15. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür10(SPD, Die GRÜNEN, Die PARTEI/STADTGE STALTER, UWG: FB)Dagegen: 1(AfD)Enthaltungen: 4(CDU, Die LINKE.)
- 05.04.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (13. Sitzung) — Enthaltungen:3CDUdagegen:1AfDdafür:12SPD, Die Grünen, FDP/UWG: Freie Bürger, Die Linke,
- 30.03.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (15. Sitzung) — 12 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltungen, CDU
- 30.03.2022 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (7. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei fünf Enthaltungen der Fraktionen von CDU, Die LINKE. und AfD
- 24.03.2022 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (9. Sitzung) — Ohne Abstimmung
- 23.03.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (11. Sitzung) — Einstimmig bei 3 Enthaltungen (CDU)
- 22.03.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (12. Sitzung) — Mehrheitlich nach geändertem BeschlussvorschlagBeratungsergebnis: Enthaltungen: 5 (CDU)Dagegen: 1 (AfD)Dafür: 12 (SPD, Grüne, UWG: FB, DIE LINKE., FDP)
- 15.03.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (10. Sitzung) — Einstimmig beschlossen gemäß Beschlussvorschlag bei 6 Enthaltungen (CDU, DIE LINKE.)
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (12. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage 20220354 wurde zurückgestellt.
- 10.03.2022 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (8. Sitzung) — Einstimmig bei 1 Enthaltung nach Änderung des Beschlussvorschlages.11 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 5 (CDU/Linke/Afd) - 2.19Entwurf Regionalplan Ruhr 2021 – Teil B hier: Gemeinsame Stellungnahme der Planungs¬gemeinschaft Städteregion RuhrZur Vorlage · 20220356 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für Stadtplanung und Wohnen betrifft den Entwurf des Regionalplans Ruhr 2021. Der Rat der Stadt Bochum soll einen Entwurf einer gemeinsamen Stellungnahme der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr unterstützen und die Verwaltung beauftragen, diese im Rahmen des Beteiligungsverfahrens beim Regionalverband Ruhr (RVR) einzureichen.
Der Regionalverband Ruhr entwickelt derzeit einen einheitlichen Regionalplan als Handlungsrahmen für die kommunale Bauleitplanung. Nach einer ersten Beteiligungsphase zwischen 2018 und 20mu919 wurde der Planentwurf aufgrund zahlreicher Rückmeldungen überarbeitet, was eine erneute Beteiligung im Zeitraum von Ende Januar bis Ende April 2022 erforderlich macht. Die Stellungnahme der Planungsgemeinschaft konzentriert sich dabei auf die geänderten Inhalte des Planwerkes.
Die Städte der Planungsgemeinschaft haben die textlichen und zeichnerischen Änderungen geprüft. Zu den Anpassungen gehören unter anderem eine Senkung der Ansiedlungsschwelle auf fünf Hektar in bestimmten Gebieten sowie die Anpassung von Zielen an den Landesentwicklungsplan NRW. Während der RVR verschiedene redaktionelle Hinweise übernommen hat, wurden einige grundsätzliche Anregungen zur Plansystematik nicht umgesetzt. Die Vorlage durchläuft die Beratung in den zuständigen Ausschüssen vor der Entscheidung im Rat.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 14 (CDU)dagegen: 4 (AfD)dafür: 50 (SPD/Grüne/LINKE/PAR&StG/UWSG:FB/FDP/PAR)Frau Schmück-Glock hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
- 28.04.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 4 (CDU/AfD)
- 30.03.2022 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (7. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei vier Enthaltungen der Fraktionen von CDU und AfD
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 4 (CDU/AfD) - 2.20Kommunales Modernisierungsprogramm: Ergänzung Pilotgebiet Stadtteil WattenscheidZur Vorlage · 20220786 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt eine Aktualisierung des Pilotgebiets für das Kommunale Modernisierungsprogramm im Bochumer Stadtteil Wattenscheid vor. Das Programm, welches bis Ende 2025 mit einem Gesamtbudget von 2,7 Millionen Euro ausgestattet ist, verfolgt Ziele der Klimaanpassung, wie etwa die Entsiegelung von Flächen, Begrünung sowie energetische Sanierungen an Gebäuden.
Aufgrund einer fehlerhaften Darstellung in einem vorangegangenen Beschluss sollen nun weitere Straßenabschnitte offiziell in das Pilotgebiet aufgenommen werden. Konkret umfasst die Erweiterung die Lyrenstraße, die Friedrich-Ebert-Straße, den August-Bebel-Platz sowie die Hochstraße. Zuvor war eine Ausweitung des Gebiets bereits beschlossen worden, jedoch fehlten aufgrund eines Fehlers beim Hochladen der Karte im Ratsinformationssystem bestimmte Straßenzüge in der finalen Fassung. Die vorliegende Vorlage dient dazu, diese Abgrenzung zu vervollständigen.
Durch diesen Beschluss entstehen keine finanziellen Auswirkungen. Die zuständige Fachabteilung wird die betroffenen Eigentümer über die bestehenden Fördermöglichkeiten informieren. Nach Ende der Pilotphase im September 2022 wird die Verwaltung eine Bilanzierung der Programmumsetzung erstellen und Vorschläge für das weitere Vorgehen in die politischen Gremien einbringen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 03.05.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (13. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20220786
- 28.04.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.21Haus der Musik - Ergebnisse der Vorentwurfsplanung, Weiterbeauftragung der Architekten und Beauftragung der externen Projektsteuerung und FachplanerZur Vorlage · 20220387 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt Bochum die Ergebnisse der Vorentwurfsplanung für das Projekt „Haus der Musik“ vor. Im Zentrum steht die Umgestaltung des ehemaligen Landesbehördenhauses am Marienplatz 2-4 zum neuen zentralen Standort der Musikschule Bochum. Die Vorlage umfasst die Ergebnisse der Leistungsphase 2, einschließlich der architektonischen Entwürfe, einer Kostenschätzung sowie der Bauzeitenplanung.
Mit dem Beschlussvorschlag wird die Verwaltung beauftragt, das Projekt auf Basis des vorgelegten Entwurfs umzusetzen. Das Gebäude wurde bereits im Jahr 2018 erworben, um als dauerhafter Standort für die Musikschule zu dienen. Die geplante Maßnahme ist Teil einer übergeordneten Entwicklungsstrategie für die Bochumer Innenstadt, die eine stärkere Nutzungsmischung und Belebung des Quartiers an der Viktoriastraße anstrebt.
Das neue Gebäude soll als moderner Lernort und Begegnungsstätte fungieren, der Synergien mit dem Anneliese Brost Musikforum nutzt. Ziel ist es, ein offenes „Musiklernhaus“ zu schaffen, das Barrierefreiheit, digitale Lernmöglichkeiten und die Integration verschiedener Musikkulturen fördert. Das Vorhaben soll durch die Bündelung musikalischer Bildungsangebote die Attraktivität des Stadtkerns steigern und als kultureller Ankerpunkt im Bereich der Viktoriastraße dienen.
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Beratungsfolge
- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 4 (AfD)dafür: 65 /SPD/Grüne/CDU/LINKE/PAR&StG/ UWG:FB/FDP/PAR)
- 28.04.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: -dagegen: 1 (AfD)dafür: 15 (SPD/Grüne/CDU/Linke/UWG:FB/PAR&StG/OB)
- 30.03.2022 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (10. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 24.03.2022 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (9. Sitzung) — mehrheitlich nach Beschlussvorschlag.Enthaltung: -Dagegen: 1 (AfD)Dafür: 13 (SPD, Grüne, CDU, FDP, Linke)
- 17.03.2022 · Integrationsausschuss (7. Sitzung) — Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 15.03.2022 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (7. Sitzung) — Mehrheitlich dafür, 1 dagegen (AfD)
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (12. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20220387 bei einer Enthaltung (AfD)
- 08.03.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (14. Sitzung) — Die Vorlage wird aufgrund des angemeldeten Beratungsbedarfes der CDU-Ratsfraktion ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: -dagegen: 1 (AfD)dafür: 15 (SPD/Grüne/CDU/Linke/UWG:FB/PAR&StG/OB) - 2.22Kulturentwicklungsprozess Bochum (hier: Zwischenergebnis-Bericht)Zur Vorlage · 20220240 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat einen Zwischenbericht zum Kulturentwicklungsprozess in Bochum vorgelegt. Das Dokument beinhaltet eine Bestandsaufnahme der aktuellen Situation, beschreibt die Ziele sowie die angewandten Methoden des Prozesses und präsentiert erste Arbeitsergebnisse, die in 34 Handlungsempfehlungen zusammengefasst wurden.
Der Prozess wurde im Jahr 2019 mit Unterstützung einer externen Agentur initiiert. Die methodische Grundlage bildeten Experteninterviews, Online-Befragungen von kulturellen Institutionen sowie eine Zukunftskonferenz mit etwa 160 Teilnehmenden aus Politik, Wirtschaft, Bildung und der Zivilgesellschaft. Aus den daraus resultierenden Arbeitsgruppen wurden neun Schwerpunkte identifiziert, darunter die Bereiche Finanzen und Förderung, Produktions- und Präsentationsräume, Diversität, Digitalisierung sowie nachhaltige Stadtentwicklung. Trotz pandemiebedingter Verzögerungen bei weiteren Konferenzen wurden die Ergebnisse der Projektgruppe in dem vorliegenden Bericht aufbereitet.
Der Rat der Stadt Bochum soll den Bericht zur Kenntnis nehmen und die Verwaltung beauftragen, sich mit den Empfehlungen auseinanderzusetzen und konkrete Umsetzungsvorschläge zu erarbeiten. Da für die Umsetzung der Maßnahmen teilweise zusätzliche Haushaltsmittel oder personelle Ressourcen erforderlich sein können, wird eine Priorisierung der Vorhaben notwendig sein.
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Beratungsfolge
- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 28.04.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 24.03.2022 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (8. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 17.03.2022 · Integrationsausschuss (7. Sitzung) — Einstimmig, 3 Enthaltung(en) (CDU, CDU-Forum)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.23Unterzeichnung der Musterresolution „2030-Agenda für Nachhaltige Entwicklung: Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten“Zur Vorlage · 20220334 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantragt beim Rat der Stadt Bochum die Unterzeichnung der Musterresolution „2030-Agenda für Nachhaltige Entwicklung: Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten“ des Deutschen Städtetages. Dieses Vorhaben erfolgt im Rahmen des Projektes „Global Nachhaltige Kommune“, das in Zusammenarbeit mit der Landesarbegemeinschaft 21 NRW durchgeführt und vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung gefördert wird. Die Unterzeichnung der Resolution gilt als Voraussetzung für die Teilnahme am genannten Prozess.
Die Vorlage bezieht sich auf die laufende Erarbeitung einer kommunalen Nachhaltigkeitsstrategie sowie des Klimaplans Bochum 2035, welche sich an den Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen orientieren. Mit dem Bekenntnis zur Musterresolution würde die Stadt ihre Absichten zur nachhaltigen Entwicklung verdeutlichen. Die Resolution umfasst unter anderem die Anerkennung von Kommunen als zentrale Akteure für nachhaltige Entwicklung sowie die Forderung nach einer stärkeren Einbeziehung der Städte und Gemeinden durch Bund und Länder bei der Entwicklung von Strategien. Zudem wird die Notwendigkeit betont, kommunale Belastungen aus internationalen Verpflichtungen auszugleichen. Für die Umsetzung des Beschlusses sind laut Verwaltung keine finanziellen Auswirkungen oder direkten klimarelevanten Folgen zu erwarten.
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Beratungsfolge
- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 10 (AfD/PAR&StG/UWG:FB)dafür: 60 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/FDP/PAR)
- 28.04.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (UWG:FB)dagegen: 1 (AfD)dafür: 14 (SPD/Grüne/CDU/Linke/PAR&StG/OB)
- 24.03.2022 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (9. Sitzung) — mehrheitlich nach Beschlussvorschlag.Enthaltungen: -Dagegen: 1 (AfD)Dafür: 13 (SPD, Grüne, CDU, FDP, Linke)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (UWG:FB)dagegen: 1 (AfD)dafür: 14 (SPD/Grüne/CDU/Linke/PAR&StG/OB) - 2.24Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen vom .05.2022Zur Vorlage · 20220366 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Neuregelung der Verkaufsöffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2022 vorgelegt. Ziel der ordnungsbehördlichen Verordnung ist es, im Rahmen von örtlichen Festen, Märkten und Veranstaltungen die Öffnung von Verkaufsstellen in bestimmten Stadtteilen zu ermöglichen. Die Initiative geht auf Anregungen des Einzelhandelsverbandes NRW Ruhr-Lippe e.V. zurück.
Die Vorlage sieht für verschiedene Termine eine Öffnungszeit von 13:00 bis 18:00 Uhr vor. Im Juni sind Öffnungen in Bochum-Linden, Bochum-Langendreer sowie in der Innenstadt im Zusammenhang mit Veranstaltungen wie dem Food-Truck-Festival „Hüftgold“, dem Fest „Bänke raus“ und dem Stadtpicknick geplant. Weitere Termine umfassen das Weinfest und den Musiksommer in der Innenstadt am 28. August, die „Lindener Meile“ am 11. September sowie das Wattenscheider Weinfest am 18. September. Ein weiterer Termin ist für den 11. Dezember anlässlich des Weihnachtsmarktes in der Innenstadt vorgesehen.
Die rechtliche Grundlage bildet das Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen, welches Öffnungen bei öffentlichem Interesse erlaubt. Die Verordnung legt fest, dass die Öffnung nur stattfinden darf, wenn die jeweiligen Veranstaltungen tatsächlich durchgeführt werden. Bei Verstößen gegen die festgelegten Zeiten können Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
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Beratungsfolge
- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 7 (Grüne/CDU/LINKE/PAR)dafür: 63 (SPD/Grüne/CDU/AfD/PAR&StG/UWG:FB/FDP)
- 28.04.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung) — ohne Votum weitergeleitet
- 27.04.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (16. Sitzung) — Mehrheitlich dafür bei 1 Gegenstimme (Die Linke)
- 07.04.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (13. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20220366Abstimmungsergebnis: Enthaltungen: - Dagegen: 5 (Grüne, DIE LINKE., Die PARTEI)Dafür: 13 (SPD, Grüne, CDU, FDP, AfD)
- 05.04.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (13. Sitzung) — Enthaltungen:-dagegen:4CDU, AfD dafür:12SPD, Die Grünen, FDP/UWG:Freie Bürger,Die Linke
- 24.03.2022 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (9. Sitzung) — mehrheitlich nach Beschlussvorschlag.Enthaltungen: -Dagegen: 1 (Linke)Dafür: 10 (SPD, Grüne, FDP, AfD)
- 23.03.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (11. Sitzung) — Enthaltungen:-Dagegen:1Die LinkeDafür:15SPD, Die Grünen, CDU, FDP
- 22.03.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (12. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20220366Beratungsergebnis: Enthaltungen: -Dagegen: 4 (Grüne, DIE LINKE.)Dafür: 14 (SPD, CDU, UWG: FB, AfD, FDP)
- 15.03.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (10. Sitzung) — Mehrheitlich beschlossen gemäß Beschlussvorschlag.Enthaltungen: 1 (SPD)Dagegen: 2 (SPD, DIE LINKE.)Dafür: 14 (SPD, BÜNDNIS 90/DIEGRÜNEN, CDU)
Ergebnis: ohne Votum weitergeleitet - 3.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 4.Mitteilungen
- 4.1Prognosebericht zur Ergebnis- und Teilfinanzrechnung auf Basis des 4. Quartals 2021Zur Vorlage · 20220237 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf Basis der Haushaltszahlen des vierten Quartals 2021 eine Prognose für die Ergebnisrechnung und Teilfinanzrechnung vorgelegt. Ohne Berücksichtigung der finanziellen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie wird für das Jahr 2021 ein positives Ergebnis von etwa 49 Millionen Euro prognostiziert. Dieser Wert liegt über dem fortgeschriebenen Haushaltsansatz. Die Prognose umfasst wesentliche Verbesserungen, wie höhere Schlüsselzuweisungen und steigende Gewerbesteuereinnahmen, sowie Verschlechterungen, darunter Kosten für das Projekt „Bochum Perspektive“ und Rückstellungen für die Instandhaltung von Straßen und Brücken.
Zusätzlich werden die coronabedingten Auswirkungen separat ausgewiesen. Die Verwaltung prognostiziert hierfür finanzielle Belastungen von circa 39,7 Millionen Euro, wobei weitere Personalaufwendungen in Höhe von etwa 10 Millionen Euro noch zu berücksichtigen sind. Zu den Ertragsverschlechterungen zählen unter anderem Minderanteile an der Einkommensteuer sowie ein Verzicht auf Kita- und OGS-Beiträge. Auf der Ausgabenseite führen die Kosten für Impfzentren, die Digitalisierung von Schulen sowie Reinigungsmaßnahmen zu Mehraufwendungen. Zur bilanziellen Behandlung dieser Belastungen wird das NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen herangezogen, welches eine Neutralisierung der pandemiebedingten Einflüsse im Jahresabschluss ermöglicht.
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Beratungsfolge
- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 28.04.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung)
- 27.04.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (15. Sitzung)
- 4.2Nachweisung der über- und außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen größer 5.000 EUR gemäß § 83 GO NRW für den Zeitraum 01.08 - 31.12.2021Zur Vorlage · 20220680 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum legt einen Nachweis über die im Zeitraum vom 1. August bis zum 31. Dezember 2021 getätigten über- und außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen vor. Die Mitteilung bezieht sich auf Beträge zwischen 5.000 Euro und 500.000 Euro gemäß § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW).
Gemäß der Haushaltssatzung der Stadt Bochum ist die Kämmerin für die Bereitstellung von Mitteln in einer Spanne zwischen 100.000 Euro und 500.000 Euro zuständig, sofern die Zustimmung des Haupt- und Finanzausschusses vorliegt. Für Beträge unter 100.000 Euro ist die Leitung des Amtes für Finanzsteuerung verantwortlich. Die Vorlage dokumentiert die entsprechenden Vorgänge, wobei Mittelbereitstellungen über 500.000 Euro durch den Rat der Stadt Bochum selbst beschlossen wurden.
Der Nachweis umfasst sowohl investive als auch konsumtive Bereitstellungen. Der Rat der Stadt Bochum wird im Rahmen dieser Mitteilung um Kenntnisnahme gebeten. Eine bereits erfolgte Information über die Mittelbereitstellungen für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Juli 2021 wurde dem Rat im Oktober 2021 vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 28.04.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung)
- 27.04.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (15. Sitzung)
- 4.3GELSENWASSER AG hier: Kooperationsmodell ENNI Energienetze Rheinberg GmbH & Co. KGZur Vorlage · 20220741 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über eine Neustrukturierung der Beteiligung der ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH im Zusammenhang mit dem Gas- und Stromnetz in Rheinberg. Da die Stadt Bochum mittelbar über die Stadtwerke Bochum Holding GmbH an der Gelsenwasser AG beteiligt ist, ist eine entsprechende Behandlung in den zuständigen Gremien notwendig.
Die Erörterung dieser Angelegenheit soll zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der Gelsenwasser AG, der anderen kommunalen Partner sowie des beteiligten privaten Partners Westenergie in nichtöffentlicher Sitzung erfolgen. Die Vertraulichkeit der Konditionen ist erforderlich, um die Position der Gelsenwasser AG in künftigen Wettbewerbsverfahren zu wahren, da die entsprechenden Bedingungen nicht marktbekannt sind und eine Veröffentlichung die Verhandlungsposition schwächen könnte. Zudem haben sich die Beteiligten der Transaktion zur Vertraulichkeit verpflichtet.
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Beratungsfolge
- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 28.04.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung)
- 27.04.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (15. Sitzung)
- 4.4WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH Fläche Prinz-Regent-Straße, Anteilskauf: Erwerb der Geschäftsanteile „Projekt Wohlfahrtstraße GmbH“Zur Vorlage · 20220842 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH (WEG) beabsichtigt den Erwerb der Geschäftsanteile an der „Projekt Wohlfahrtstraße GmbH“. Damit ist der Kauf der Fläche in der Prinz-Regent-Straße verbunden, die das ehemalige Gelände des Kraftwerks Bochum umfasst. Das Areal hat eine Gesamtgröße von circa 9 Hektar und war zuvor als Betriebsfläche der Zeche, der Kokerei sowie des RWE-Kraftwerks genutzt.
Nach dem Besitzübergang plant die WEG, die Fläche zu sanieren und anschließend einer neuen gewerblichen Nutzung zuzuführen sowie als Gewerbefläche zu vermarkten. Informationen zur Transaktionsstruktur und zum Kaufpreis sind in einer separaten, nichtöffentlichen Vorlage enthalten. Die Vorlage wird im Ausschuss für Beteiligungen und Controlling sowie im Haupt- und Finanzausschuss vorberaten, bevor der Rat der Stadt Bochum über das Vorhaben entscheidet.
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Beratungsfolge
- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 28.04.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung)
- 27.04.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (15. Sitzung)
- 4.5GELSENWASSER AG hier: Erwerb von Gesellschaftsanteilen an der Bürgerwindräder Rheinberg GmbH & Co. KG und der Betreibergesellschaft Bürgerwindräder Rheinberg mbHZur Vorlage · 20220920 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH, ein Tochterunternehmen der GELSENWASSER AG, beabsichtigt den Erwerb von Gesellschaftsanteilen an der Bürgerwindräder Rheinberg GmbH & Co. KG sowie der Betreibergesellschaft Bürgerwindräder Rheinberg mbH. Mit diesem Vorhaben ist die Beteiligung an einem Bürgerwindpark in Rheinberg verbunden.
Da die Stadt Bochum über die Stadtwerke Bochum Holding GmbH mittelbar mehrheitlich an der GELSENWASSER AG beteiligt ist, ist eine entsprechende Beschlussfassung in den Gremien der Stadt Bochum erforderlich. Aufgrund der mittelbaren Beteiligung der Dortmunder Stadtwerke AG an der GELSENWASSER AG ist das Vorhaben gleichermaßen für die Stadt Dortmund relevant.
Um die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der GELSENWASSER AG, der ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH sowie des Bürgerwindparks in Rheinberg zu wahren, wird die Behandlung dieser Angelegenheit in nichtöffentlicher Sitzung vorgeschlagen. Dies betrifft die anstehenden Termine im Ausschuss für Beteiligungen und Controlling, im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat der Stadt Bochum.
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Beratungsfolge
- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 28.04.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung)
- 27.04.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (15. Sitzung)
- 4.6Beteiligungsbericht 2020 der Stadt BochumZur Vorlage · 20220830 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat den 21. Beteiligungsbericht für das Jahr 2020 vorgelegt. Dieser Bericht bietet einen Überblick über die unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen der Stadt, die in über neunzig Unternehmen aus fünf verschiedenen Bereichen unterteilt sind. Diese Bereiche umfassen Wirtschaft, Entwicklung, Forschung und Technologie sowie Entsorgung, Verkehr und Versorgung, Immobilienwirtschaft und soziale Einrichtungen, Bildung, Freizeit, Kultur und Tourismus sowie Banken, Einkaufsgemeinschaften und Sonstiges.
Der Bericht enthält Bilanz- und Gewinn-und-Verlust-Rechnungen für das Jahr 2020 und das Vorjahr. Er dokumentiert zudem Unternehmensgegenstände, Anteilsstrukturen zum 31. Dezember 2020 sowie die Besetzung der Unternehmensführung und der Aufsichtsgremien durch von der Stadt entsandte Mandatsträger. Darüber hinaus werden Informationen zu Neugründungen, Anteilsveränderungen und Zuschussleistungen infolge der Corona-Pandemie bereitgestellt. Ein Bestandteil des Berichts ist zudem die Angabe zur Anwendung des Public Corporate Governance Kodex (PCGK) der Stadt Bochum durch die jeweiligen Unternehmen.
Inhaltlich wurde der Bericht hinsichtlich der Darstellung von Jahresabschlüssen angepasst. Um die Handhabbarkeit zu verbessern, werden anstelle von Auszügen aus den Jahresabschlüssen ausschließlich die Vergütungsthemen gemäß § 108 GO NRW aufgeführt. Die vollständigen Unterlagen inklusive der Lageberichte sind über die Website der Stadt Bochum abrufbar.
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Beratungsfolge
- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 28.04.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung)
- 27.04.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (15. Sitzung)
- 4.7Verkauf von drei Grundstücken im Quartier Feldmark (Vermarktungsabschnitte 5, 6 und 7)Zur Vorlage · 20220349 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über die Veräußerung von drei Grundstücken im Quartier Feldmark, die Teil des Projekts „OSTPARK – Neues Wohnen“ sind. Die betroffenen Flächen der Vermarktungsabschnitte 5, 6 und 7 befinden sich an der künftigen Ostparkallee und sollen mit jeweils zwei fünfgeschossigen Gebäuden bebaut werden. Die Grundstücke, bei denen es sich derzeit um Brachflächen handelt, sind für den Geschosswohnungsbau vorgesehen.
Die Vergabe erfolgt im Rahmen eines Bestgebotsverfahrens, das von der NRW.URBAN GmbH als Treuhänderin der Stadt Bochum durchgeführt wurde. Nach dem Start des Verfahrens im Mai 2021 wurden nach einer Prüfung der Leistungsfähigkeit 13 Investierende zur Erarbeitung von Konzepten zugelassen. Bis zum Ende der Abgabefrist im August 2021 gingen insgesamt 17 Arbeiten und Gebote ein. Die Bewertung durch die Auswahlkommission erfolgte anhand von Kriterien wie Architektur, Ökologie, Klimaschutz sowie dem Nutzungskonzept und dem Kaufpreis, wobei ein Mindestpreis von 400 Euro pro Quadratmeter festgelegt war.
Die Auswahlkommission hat für jeden der drei Abschnitte einen Bestbieter ermittelt. Die Umsetzung der prämierten Entwürfe sowie die Anforderungen der Kommission werden Bestandteil der künftigen Kaufverträge.
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Beratungsfolge
- 28.04.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung)
- 05.04.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (15. Sitzung) — Zur Kenntnis genommen
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (12. Sitzung)
- 4.8Verkauf von Grundstücken im Bereich Kreuzstraße / NeustraßeZur Vorlage · 20220715 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum beabsichtigt den Verkauf von Grundstücken im Bereich der Kreuzstraße und Neustraße in der Innenstadt. Die zu veräußernden Flächen haben eine Gesamtgröße von 5.164 m². Zweck des Vorhabens ist die Errichtung von zwei Gebäuden, die für Büro- und Dienstleistungszwecke sowie für eine nachrangige Wohnnutzung vorgesehen sind.
Der Entscheidungsprozess zu diesem Verkauf folgt den Vorgaben der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen. Die entsprechende Beschlussfassung wird gemäß den Regelungen zur Wahrung von Datenschutz und Geheimhaltung im nicht öffentlichen Teil der Sitzungen erfolgen. Die Mitteilung des Amtes für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster dient der Information der zuständigen Gremien, darunter der Ausschuss für Planung und Grundstücke, die Bezirksvertretung Bochum-Mitte sowie der Haupt- und Finanzausschuss.
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Beratungsfolge
- 28.04.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung)
- 07.04.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (13. Sitzung)
- 05.04.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (15. Sitzung) — Die Mitteilung wird nach Beantwortung der Nachfrage von Herrn Hohmeier zum Erhalt der Bäume auf dem Spielplatz durch Herrn Ridder zur Kenntnis genommen.
- 4.92. Offenlage des Regionalplanes RuhrZur Vorlage · 20220498 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Stellungnahme zur zweiten Offenlage des Regionalplans Ruhr vorgelegt. Darin werden Fragen aus dem Haupt- und Finanzausschuss beantwortet, die sich auf den Entwurf des Regionalplans Ruhr 2021 beziehen. Für Detailfragen zu Einwänden sowie deren Berücksichtigung verweist die Verwaltung auf bereits vorliegende Stellungnahmen der Stadt Bochum sowie der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr.
Hinsichtlich der Flächenbilanz weist der Regionalverband Ruhr für den allgemeinen Siedlungsbereich in Bochum eine Überdeckung von 33,9 Hektar aus. Die Verwaltung merkt jedoch an, dass planungsrechtlich erfasste Reserven nur eingeschränkt zur Verfügung stehen, da einige Flächen bereits beansprucht wurden oder vom Rat abgelehnt wurden. Im Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzung wird eine Überdeckung von 16,2 Hektar ausgewiesen. Hier weist die Verwaltung darauf hin, dass lediglich etwa 40 Hektar als mittelfristig aktivierbar eingeschätzt werden, da viele Reserven unklare Entwicklungsperspektiven aufweisen.
Bezüglich der Verortung der Bedarfe stellt die Verwaltung eine gewisse Unschärfe fest, da die genauen Standorte der Regionalplanreserven nicht vollständig dokumentiert sind. Es lassen sich jedoch Flächen wie Erweiterungsbereiche am Campus Bochum identifizieren. Ein unmittelbarer Änderungsbedarf im Hauptverfahren wird derzeit nicht gesehen, da keine akuten Projekte betroffen sind; Anpassungen könnten nach Abschluss des Verfahrens in nachgelagerten Änderungsverfahren erfolgen.
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Beratungsfolge
- 28.04.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung)
- 4.10Unterrichtsausfall durch Verzögerung der Pooltestungen am 11.01.2022Zur Vorlage · 20220506 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Rahmen der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20. Januar 2022 Fragen zu Unterrichtsausfällen in Bochum gestellt, die auf Verzögerungen bei Pooltestungen am 11. Januar 2022 zurückzuführen waren. Die Anfrage bezog sich konkret auf die Identifizierung der betroffenen Schulen sowie auf die Frage, ob vergleichbare Vorfälle bereits in der Vergangenheit stattgefunden haben.
Darüber hinaus bat die Fraktion um Informationen zur Häufigkeit von Unterrichtsausfällen infolge mangelnder Laborkapazitäten und forderte eine tabellarische Aufstellung, welche die entsprechenden Daten sowie die Anzahl der betroffenen Schulklassen enthalten sollte. Ein weiterer Punkt der Anfrage war die Klärung, inwieweit Schulen trotz des Unterrichtsausfalls eine Betreuung der Kinder ermöglichen konnten.
Das Schulverwaltungsamt gab auf diese Anfrage hin am 25. Februar 2022 eine Stellungnahme ab. Das zuständige Schulamt teilte mit, dass zu den angefragten Sachverhalten keine Daten erhoben worden seien. Damit liegen seitens der Schulaufsicht keine Informationen über die Anzahl betroffener Schulen, die Häufigkeit von Ausfällen oder die Bereitstellung von Betreuungsangeboten im Zusammenhang mit den genannten Verzögerungen vor.
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- 07.06.2022 · Ausschuss für Schule und Bildung (12. Sitzung)
- 28.04.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung)
- 4.11Aufnahme afghanischer Ortskräfte in BochumZur Vorlage · 20220737 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Auf eine Anfrage der Fraktion Die Grünen zum Verbleib afghanischer Ortskräfte hat die Verwaltung der Stadt Bochum Auskunft gegeben. Seit dem Truppenabzug aus Afghanistan wurden insgesamt 51 Personen in die Stadt aufgenommen, darunter elf Familien sowie zwei Einzelpersonen. In allen Fällen sind die Familienangehörigen bereits eingereist. Während eine Familie bei Angehörigen unterkam, konnten für die übrigen Personen Wohnungen über die VBW vermittelt werden.
Die Betroffenen haben eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre erhalten, deren Verlängerung bei Fortbestehen der Gefährdungslage möglich ist. Zur Unterstützung wurde ein Netzwerk aus städtischen Ämtern und dem Jobcenter eingerichtet, um die Anmietung von Wohnraum zu ermöglichen. Fachpersonal begleitet die Ankunft in Gemeinschaftseinrichtungen bei den ersten Formalitäten, während die Flüchtlingsbüros der Stadtteile bei der Integration sowie der Vermittlung von Kursen unterstützen.
Die Zuweisung der Personen erfolgt durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nach dem Königsteiner Schlüssel, wobei familiäre Bindungen oder bestehende Kontakte zur Stadt, etwa zur Universität Bochum, berücksichtigt werden. Ein Austausch zwischen der Bochumer Verwaltung und anderen Kommunen bezüglich der afghanischen Ortskräfte findet derzeit nicht statt.
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- 28.04.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung)
- 4.12Antidiskrimierung in Bochum / MeldestellenZur Vorlage · 20220928 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der Fraktion „Die GRÜNEN im Rat“ zum Thema Antidiskriminierung und zu Meldestellen für Fälle von Diskriminierung reagiert. Die Verwaltung bestätigte die Kenntnis der Ausschreibung des Landes Nordrhein-Westfalen für entsprechende Meldestellen. Ein Akteur, der in Dortmund ansässige Verein Back Up, hat bereits um einen Letter of Intent gebeten, um sich auf diese Landesausschreibung zu bewerben. Eine Unterstützung durch die Verwaltung oder das Kommunale Integrationszentrum bei der Konzeptentwicklung und Bewerbung wurde als grundsätzlich möglich bezeichnet.
Darüber hinaus erläuterte die Verwaltung bestehende Maßnahmen zur Förderung von Diversität und zum Abbau von Diskriminierung. Neben dem Referat für Gleichstellung, Familie und Inklusion, das Workshops und Kampagnen durchführt, wurde im Amt für Personalmanagement eine Stelle für organisationales Diversitätsentwicklungsmanagement eingerichtet. Auch die Volkshochschule sowie die Musikschule sind durch verschiedene Projekte und Förderprogramme in der Antirassismusarbeit und der Förderung kultureller Vielfalt engagiert. Seit dem 1. März 2022 ist zudem die neue Stabsstelle Integration Bochum im Dienst, die Aufgaben einer Integrationsbeauftragung übernimmt und die Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung innerhalb der Stadtverwaltung sowie gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern zum Ziel hat.
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- 08.06.2022 · Integrationsausschuss (8. Sitzung)
- 28.04.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung)
- 4.13Anfrage zur Beschlussvorlage 20220170 "Mietverhältnis Harpener Heide 5" hier: Zwischenmitteilung zum Stand der BearbeitungZur Vorlage · 20220875 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Zwischenmitteilung zum Bearbeitungsstand einer Anfrage bezüglich des Mietverhältnisses „Harpener Heide 5“ vorgelegt. Grundlage der Vorlage ist eine Anfrage der AfD-Fraktion, die im Rahmen der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23. Februar 2022 gestellt wurde.
In der Mitteilung wird dargelegt, dass eine Beantwortung der Fragen bis zur anstehenden Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28. April 2022 nicht erfolgen kann. Als Grund für die Verzögerung führt die Verwaltung notwendige interne Abstimmungsprozesse innerhalb der Behörde an. Die Vorlage dient somit der Information über den aktuellen Stand der Bearbeitung, wobei eine abschließende Stellungnahme aufgrund des bestehenden Abstimmungsbedarfs erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist.
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- 28.04.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung)
- 4.14Räumlichkeiten für Migrant*innenselbstorganisationen [MSO]Zur Vorlage · 20220927 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23. Februar 2022 stellte die Fraktion „Die GRÜNEN im Rat“ Fragen zur Raumsituation von Migrantenselbstorganisationen (MSO) in Bochum. Die Anfrage thematisierte den Bedarf verschiedener Vereine an Räumlichkeiten für Aktivitäten wie Unterricht oder Vereinsarbeit sowie die Schwierigkeiten bei der Suche nach geeigneten Objekten.
Die Verwaltung erklärte, dass keine zentrale Erfassung der Raumbedarfe von Vereinen oder Migrantenselbstorganisationen existiert. Akute Bedarfe seien der Stadtverwaltung nur bekannt, wenn sich die betroffenen Organisationen direkt an die Verwaltung wenden. Derzeit stehen keine städtischen Räumlichkeiten für eine dauerhafte Nutzung zur Verfügung.
Das Kommunale Integrationszentrum bietet Beratungen an, in denen auch der Raumbedarf thematisiert wird. Zur Unterstützung der Organisationen werden Fördermittel für die Anmietung von Räumen bereitgestellt sowie Hilfe bei der Suche und Begleitung zu Besichtigungsterminen angeboten. Eine vollständige Deckung aller Ansprüche sei jedoch nicht möglich. Hinsichtlich der Bekanntmachung von Angeboten in städtischen Programmheften, etwa der Volkshochschule, liegt die Verantwortung für die Bewerbung bei den Vereinen selbst. Eine Aufnahme in Programme der Volkshochschule erfolge nur im Falle einer Kooperation. Als Möglichkeit zur Eigenwerbung wurde auf den Online-Veranstaltungskalender der Bochum Marketing GmbH verwiesen.
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- 28.04.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung)
- 4.15Zustand der UhlandstraßeZur Vorlage · 20221020 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Anfrage im Haupt- und Finanzausschuss wurde der bauliche Zustand der Uhlandstraße thematisiert. Ein Ratsmitglied erkundigte sich nach der Sicherheit für den Radverkehr und fragte nach der Aufstellung von Verbotsschildern für Fahrräder, da das Befahren der Straße als nicht gefahrlos beschrieben wurde.
Die Verwaltung teilte dazu mit, dass aktuell ein Konzept zur umfassenden Sanierung der Straßen im Stadtparkviertel erarbeitet wird. In dieses Konzept fließen die Vorgaben der Denkmalbereichssatzung sowie die Relevanz für den Radverkehr ein. Der bauliche Zustand der Uhlandstraße ist zwar sanierungsbedürftig, die Straße wird jedoch weiterhin verkehrssicher unterhalten. Die Entwicklung von Schäden wird beobachtet, wobei schwerwiegende Mängel kurzfristig ausgebessert werden sollen.
Zwar wird seitens der Verwaltung eingeräumt, dass die Situation für Radfahrende auf der Uhlandstraße nicht als komfortabel bezeichnet werden kann, ein Befahren sei jedoch mit der nötigen Aufmerksamkeit möglich. Eine Sperrung der Fahrbahn für den Radverkehr ist daher nach aktueller Einschätzung der zuständigen Stelle nicht angezeigt.
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Beratungsfolge
- 28.04.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung)
- 5.Anfragen
- 5.1Bepflanzte Blumenkübel im StadtgebietZur Vorlage · 20221234 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister eingereicht, die im Rahmen der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28. April 2022 behandelt wird. Im Fokus der Anfrage steht der Verbleib von bepflanzten Blumenkübeln, die im Frühjahr und Sommer 2021 an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet aufgestellt worden waren. Diese Maßnahme war Teil der Feierlichkeiten zum Stadtjubiläum.
Die Fraktion bittet um eine Erläuterung dazu, warum diese Pflanzkübel nach dem Zeitraum des Jubiläums entfernt wurden. Darüber hinaus wird die Möglichkeit erfragt, ob die Kübel im aktuellen Jahr erneut im Stadtgebiet aufgestellt werden können, um das Stadtbild zu verschönern. Die Anfrage zielt darauf ab, Informationen über die Gründe für die Entfernung der Elemente sowie über potenzielle künftige Einsatzmöglichkeiten dieser Dekorationen im öffentlichen Raum zu erhalten.
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Beratungsfolge
- 28.04.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung)
- Nichtöffentlicher Teil
- 6.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 6.1Verkauf von drei Grundstücken im Quartier Feldmark (Vermarktungsabschnitte 5, 6 und 7)Ergebnis: Mehrheitlich gemäß Beschlussvorschlag Enthaltungen: - Dagegen: 1 (Linke) Dafür: 15 (SPD/Grüne/CDU/AfD/UWG:FB/PAR&StG/OB)
- 6.2Verkauf von Grundstücken im Bereich Kreuzstraße / NeustraßeErgebnis: Mehrheitlich gemäß Beschlussvorschlag Enthaltungen: - Dagegen: 1 (Linke) Dafür: 15 (SPD/Grüne/CDU/AfD/UWG:FB/PAR&StG/OB)
- 7.Beschlussvorschläge für den Rat
- 7.1GELSENWASSER AG hier: Kooperationsmodell ENNI Energienetze Rheinberg GmbH & Co. KGErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen:1 (AfD)
- 7.2WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH (WEG) Fläche Prinz-Regent-Straße, Anteilskauf: Erwerb der Geschäftsanteile „Projekt Wohlfahrtstraße GmbH“Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 7.3GELSENWASSER AG hier: Erwerb von Gesellschaftsanteilen an der Bürgerwindräder Rheinberg GmbH & Co. KG und der Betreibergesellschaft Bürgerwindräder Rheinberg mbHErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 8.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 9.Mitteilungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 10.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
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