2. Offenlage des Regionalplanes Ruhr
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Stellungnahme zur zweiten Offenlage des Regionalplans Ruhr vorgelegt. Darin werden Fragen aus dem Haupt- und Finanzausschuss beantwortet, die sich auf den Entwurf des Regionalplans Ruhr 2021 beziehen. Für Detailfragen zu Einwänden sowie deren Berücksichtigung verweist die Verwaltung auf bereits vorliegende Stellungnahmen der Stadt Bochum sowie der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr.
Hinsichtlich der Flächenbilanz weist der Regionalverband Ruhr für den allgemeinen Siedlungsbereich in Bochum eine Überdeckung von 33,9 Hektar aus. Die Verwaltung merkt jedoch an, dass planungsrechtlich erfasste Reserven nur eingeschränkt zur Verfügung stehen, da einige Flächen bereits beansprucht wurden oder vom Rat abgelehnt wurden. Im Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzung wird eine Überdeckung von 16,2 Hektar ausgewiesen. Hier weist die Verwaltung darauf hin, dass lediglich etwa 40 Hektar als mittelfristig aktivierbar eingeschätzt werden, da viele Reserven unklare Entwicklungsperspektiven aufweisen.
Bezüglich der Verortung der Bedarfe stellt die Verwaltung eine gewisse Unschärfe fest, da die genauen Standorte der Regionalplanreserven nicht vollständig dokumentiert sind. Es lassen sich jedoch Flächen wie Erweiterungsbereiche am Campus Bochum identifizieren. Ein unmittelbarer Änderungsbedarf im Hauptverfahren wird derzeit nicht gesehen, da keine akuten Projekte betroffen sind; Anpassungen könnten nach Abschluss des Verfahrens in nachgelagerten Änderungsverfahren erfolgen.
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