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Beschlussvorlage der Verwaltung

Beschwerde mit Anregungen nach § 24 Gemeindeordnung NRW (GO) im Rahmen eines offenen Briefes des Bochumer Klimaschutzbündnisses – BoKlima zur Entwicklung des städtischen Grundstücks an der Kreuz- und Neustraße

20221047 28.04.2022 Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster

🟢 Beschlossen 28.04.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung) · Einstimmig nach Beschlussvorschlag

✦ KI-Zusammenfassung

Das Bochumer Klimaschutzbündnis – BoKlima hat Beschwerde über die unzureichende Information zum Verkauf eines städtischen Grundstücks an der Kreuz- und Neustraße eingelegt. Die Organisation regte an, Passagen des Kaufvertragsentwurfs, die Festschreibungen zu Klimaschutz, Klimaanpassung, Klimaneutralität, erneuerbaren Energien, dem Schwammstadtkonzept sowie zum Natur- und Artenschutz enthalten, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Der Verwaltungsvorschlag sieht vor, diesen Anregungen nachzukommen. Die entsprechenden Auszüge des Vertragstextes sollen nebst einem Lageplan veröffentlicht werden. Das städtebauliche Grobkonzept für das ehemalige Firmengelände umfasst Maßnahmen zur Regulierung des Lokalklimas und zum Regenwassermanagement. Konkret ist vorgesehen, fünf der zwölf vorhandenen Bäume dauerhaft zu erhalten. Zudem sind eine extensive Dach- und Fassadenbegrünung sowie die Installation von Photovoltaikanlagen geplant. Um den Versiegelungsgrad der Flächen gering zu halten, sollen unter anderem Rasengittersteine und Schotterrasen zum Einsatz kommen. Die Entwicklung des Areals erfolgt auf Basis eines gemeinsam mit Unternehmen erarbeiteten Konzepts, das auch Anforderungen an die Qualität von Grünräumen berücksichtigt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 147 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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