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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 1.1Sportanlage Am Hillerberg – Verlagerung der Sportanlage zur Sodinger Straße hier: Anregung nach § 24 GO NRWZur Vorlage · 20220921 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung empfiehlt, der Anregung nach § 24 der Gemeindeordnung nicht zu folgen. Die vorliegende Anregung forderte, die Verlegung der Sportanlage Am Hillerberg zur Sodinger/Holthauser Straße zu unterlassen und stattdessen einen Standort am Castroper Hellweg oder andere Alternativen zu prüfen. Als Begründung für die Befürchtung wurde das potenzielle Verkehrsaufkommen im Bereich Gerthe angeführt.
Die Verwaltung begründet den geplanten Standortwechsel damit, dass die Kapazitäten der bestehenden Sportanlage aufgrund des Mitgliederzuwachses des Hauptnutzers, des BV Hiltrop 1912 e. V., erschöpft seien und am aktuellen Standort keine Erweiterungen möglich seien. Nach einer Abwägung verschiedener Flächen wurde die Fläche an der Sodinger Straße als am besten geeignet eingestuft. Der Rat der Stadt Bochum hat bereits die Erstellung einer Entwicklungsplanung für diesen Standort beauftragt.
Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens für einen Bebauungsplan an der Sodinger Straße werden die Auswirkungen auf das Verkehrsaufkommen, die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr sowie Lärm und Flächenversiegelung untersucht. Zudem ist eine Artenschutzprüfung vorgesehen, um mögliche Konflikte zu vermeiden und geeignete Ausgleichsmaßnahmen festzulegen.
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Beratungsfolge
- 17.05.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (17. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.2Bebauungsplan Nr. 868 a - 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 868 - Viktoriaquartier - hier: a) Auslegungsbeschluss b) Beschluss der erneuten AuslegungZur Vorlage · 20220990 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 868 a für das Viktoriaquartier vorgelegt. Ziel der geplanten Änderung ist es, die bestehende Vielfalt an gastronomischen und kulturellen Nutzungen im Bereich des sogenannten Bermudadreiecks zu erhalten. Konkret soll die Errichtung sowie die Nutzungsänderung von Wasserpfeifen-Gaststätten in dem betroffenen Gebiet ausgeschlossen werden, um einer Verdrängung etablierter Strukturen entgegenzuwirken.
Das Plangebiet erstreckt sich östlich der Viktoriastraße zwischen dem Südring und dem Konrad-Adenauer-Platz. Laut Begründung der Verwaltung ist in Teilen des Viertels eine Zunahme von Wasserpfeifen-Gaststätten zu beobachten, was die Nutzungsvielfalt gefährdet. Durch den Ausschluss dieser speziellen Nutzungsart soll der Charakter des Gebiets als vielseitiges Ausgehviertel mit einer Mischung aus Gastronomie, Einzelhandel und Kulturangeboten gewahrt bleiben. Eine Veränderungssperre ist bereits seit dem 1. Februar 2021 in Kraft.
Das Verfahren wird im vereinfachten Bauleitplanverfahren durchgeführt. Der Entwurf des Bebauungsplans soll einschließlich der Begründung öffentlich ausgelegt werden. Im Ausschuss für Planung und Grundstücke sowie in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte ist die Vorlage für Mai 2022 zur Entscheidung bzw. Anhörung vorgesehen. Ein Satzungsbeschluss wird für das dritte oder vierte Quartal 2022 angestrebt.
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Beratungsfolge
- 19.05.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (14. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20220990 bei einer Enthaltung (Die PARTEI)
- 17.05.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (17. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür:14 (SPD, Die GRÜNEN, CDU, Die LINKE., FFB, UWG: FB)Dagegen: 1 (Die PARTEI/STADTGESTALTER)Enthaltungen: 0
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Dafür:14 (SPD, Die GRÜNEN, CDU, Die LINKE., FFB, UWG: FB) Dagegen: 1 (Die PARTEI/STADTGESTALTER) Enthaltungen: 0 - 1.3Bebauungsplan Nr. 576 ab – 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 576 a – Fußgängerzonen/Innenstadt – hier: a) Auslegungsbeschluss b) Beschluss der erneuten AuslegungZur Vorlage · 20220992 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung Bochum hat mit der Vorlage 20220992 einen Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 576 ab vorgelegt. Das betroffene Gebiet liegt im Bereich des sogenannten Bermudadreiecks, beiderseits der Kortumstraße zwischen Südring und Konrad-Adenauer-Platz sowie westlich der Brüderstraße. Ziel der Änderung ist es, die vorhandene Gastronomie und andere prägende Nutzungen vor einer Verdrängung durch Wasserpfeifen-Gaststätten und Wettbüros zu schützen, um die Nutzungsvielfalt im Viertel zu erhalten.
Der Entwurf sieht die Aufstellung des Bebauungsplans im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch vor. Die Vorlage beantragt, den Planentwurf einschließlich der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Für den Fall, dass nach der ersten Auslegung Änderungen oder Ergänzungen notwendig werden, ist ein erneuter Auslegungsbeschluss vorgesehen.
Im Plangebiet gilt bereits seit dem 1. Februar 2021 eine Veränderungssperre. Mit der Rechtskraft der geplanten Änderung soll die Neuerrichtung sowie die Nutzungsänderung von Wasserpfeifen-Gaststätten und Wettbüros in diesem Bereich ausgeschlossen werden. Bestehende Betriebe dieser Art unterliegen im Rahmen ihrer Baugenehmigung dem Bestandsschutz.
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Beratungsfolge
- 19.05.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (14. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20220992 bei einer Enthaltung (Die PARTEI)
- 17.05.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (17. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür:14 (SPD, Die GRÜNEN, CDU, Die LINKE., FFB, UWG: FB)Dagegen: 1 (Die PARTEI/STADTGESTALTER)Enthaltungen: 0
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Dafür:14 (SPD, Die GRÜNEN, CDU, Die LINKE., FFB, UWG: FB) Dagegen: 1 (Die PARTEI/STADTGESTALTER) Enthaltungen: 0 - 1.4Bebauungsplan Nr. 576 bIb – 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 576 bI – Innenstadt/Gleisdreieck – hier: a) Auslegungsbeschluss b) Beschluss der erneuten AuslegungZur Vorlage · 20220994 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 576 bIb vorgelegt, der ein Gebiet östlich der Brüderstraße im Bochumer Bermudadreieck umfasst. Ziel dieser zweiten Änderung des Bebauungsplans Nr. 576 bI ist es, die bestehende gastronomische Vielfalt und andere prägende Nutzungen in diesem Stadtviertel vor einer Verdrängung durch Wasserpfeifen-Gaststätten und Wettbüros zu schützen. Durch den Ausschluss der Zulässigkeit dieser speziellen Nutzungsarten soll einem Verlust der Angebotsvielfalt im Bereich des Gleisdreiecks vorgebeugt werden.
Das Verfahren wird als vereinfachtes Verfahren gemäß Baugesetzbuch durchgeführt. Die Vorlage sieht vor, den Entwurf des Bebauungsplans einschließlich der Begründung öffentlich auszulegen. Für das betreffende Plangebiet gilt bereits seit dem 1. Februar 2021 eine Veränderungssperre. Mit Inkrafttreten der geplanten Änderungen wird die Neuerrichtung sowie die Nutzungsänderung von Wasserpfeifen-Gaststätten und Wettbüros in diesem Bereich ausgeschlossen. Bestehende Betriebe dieser Art genießen jedoch weiterhin Bestandsschutz im Rahmen ihrer bestehenden Baugenehmigungen. Falls nach der ersten Auslegung Änderungen oder Ergänzungen am Entwurf notwendig werden, ist eine erneute öffentliche Auslegung vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 19.05.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (14. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20220994 bei einer Enthaltung (Die PARTEI)
- 17.05.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (17. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür:14 (SPD, Die GRÜNEN, CDU, Die LINKE., FFB, UWG: FB)Dagegen: 1 (Die PARTEI/STADTGESTALTER)Enthaltungen: 0
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Dafür:14 (SPD, Die GRÜNEN, CDU, Die LINKE., FFB, UWG: FB) Dagegen: 1 (Die PARTEI/STADTGESTALTER) Enthaltungen: 0 - 2.Beschlussvorschläge für den Haupt- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 3.Beschlussvorschläge für den Rat
- 3.1Gestaltungssatzung Nr. 1000 Ga - Innenstadt Bochum - i. d. F. der Ersten Änderungssatzung hier: NichtanwendungsbeschlussZur Vorlage · 20220679 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung Bochums hat mit der Vorlage 20220679 einen Beschluss beantragt, die Gestaltungssatzung Nr. 1000 Ga für die Innenstadt ab sofort nicht mehr anzuwenden. Hintergrund ist eine Hinweisverfügung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom Dezember 2021. Das Gericht äußerte Zweifel an der Wirksamkeit der Satzung, insbesondere im Hinblick auf die Abgrenzung des Geltungsbereichs sowie die erforderliche räumliche Differenzierung und konkretere örtliche Bezüge.
Bis zur Erarbeitung eines neuen Satzungsrechts wird die Verwaltung die bisherige Regelung bei der Beurteilung von Bauanträgen sowie bei der Verfolgung von Verstößen im Rahmen der Landesbauordnung NRW oder des Straßen- und Wegegesetzes NRW nicht mehr heranziehen. Ziel ist es, ein rechtssicheres neues Satzungsrecht zu schaffen, das die gestalterische Qualität des Stadtbildes sichert. Die Erarbeitung der neuen Rechtsgrundlage soll auf den Gestaltungsleitlinien des Büros Farwick und Grote sowie auf den Hinweisen des Gerichts basieren. Für die laufende Beratung von Bauwilligen, Gastronomen und Einzelhändlern – etwa bei der Gestaltung von Außengastronomie oder Werbeanlagen – dient weiterhin das Gestaltungshandbuch Innenstadt als Grundlage.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 17.05.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (17. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.04.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (13. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20213414 bei einer Enthaltung (Die PARTEI)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 3.2Neues Bahnhofsquartier Wattenscheid hier: Geänderte Zusammensetzung Begleit- und EmpfehlungsgremiumZur Vorlage · 20220811 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Bochumer Rat einen Vorschlag zur Neugestaltung des Begleit- und Empfehlungsgremiums für das Projekt „Neues Bahnhofsquartier Wattenscheid“ vorgelegt. Nachdem die städtebaulichen Mehrfachbeauftragungen im Juni 2021 abgeschlossen wurden, steht nun die Phase der städtebaulichen Vertiefung an. Der Fokus der weiteren Planung liegt dabei auf dem Bereich des Bahnhofs und dessen Umfeld.
Im Zuge dieser neuen Planungsphase soll die Zusammensetzung des Gremiums angepasst werden. Vorgeschlagen wird, die Vorsitzenden sowie deren Stellvertreter aus dem Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur in das Gremium aufzunehmen. Gleichzeitig soll die Anzahl der Fachexpert*innen von drei auf zwei reduziert werden, da die ökonomischen Fragestellungen durch das Ausscheiden von Professor Guido Spars weitgehend beantwortet sind. Die Teilnahme der BlueOrange Development West GmbH wird nicht mehr als erforderlich erachtet, da die Belange für die Teilfläche Wilhelm-Leithe-Weg Süd bereits in einem früheren Verfahren behandelt wurden.
Die grundsätzliche Struktur des Gremiums aus Vertretungen der Verwaltung, der Politik, Fachexpert*innen und der Bürgerschaft bleibt bestehen. Das Gremium setzt sich weiterhin aus Mitgliedern der Stadtplanung, politischen Akteuren wie dem Bezirksbürgermeister von Wattenscheid sowie Vertretern einer Bürgerinitiative und vier Einwohnern des Stadtbezirks zusammen. Der Rat soll der geänderten Zusammensetzung zustimmen, um die weitere Begleitung der städtebaulichen Konkretisierung sicherzustellen.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 7 (LINKE/UWG:FB)
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung) — Mehrheilich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 2 (Linke, PAR&StG)dafür: 14 (SPD, Grüne, CDU, FFB, UWG:FB, OB)
- 14.06.2022 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (14. Sitzung) — Einstimmig, 2 Enthaltungen (Linke, P&STG)
- 25.05.2022 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (10. Sitzung) — Einstimmig, 1 Enthaltung (Die Partei/Stadtgestalter)
- 17.05.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (17. Sitzung) — Einstimmig bei zwei Enthaltungen der Fraktionen „Die LINKE. im Rat“ und „Die PARTEI & STADTGESTALTER“ nach Beschlussvorschlag
- 03.05.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (13. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20220811 bei einer Enthaltung (DIE LINKE.)
Ergebnis: Einstimmig bei zwei Enthaltungen der Fraktionen „Die LINKE. im Rat“ und „Die PARTEI & STADTGESTALTER“ nach Beschlussvorschlag - 3.3Stellplatzsatzung und Stellplatzablösesatzung der Stadt BochumZur Vorlage · 20220874 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Einführung einer neuen Stellplatzsatzung sowie einer angepassten Stellplatzablösesatzung vorgelegt. Grundlage für diese Regelungen ist die Landesbauordnung NRW von 2018, welche den Kommunen die Befugnis einräumt, die Anzahl und Beschaffenheit von Kraftfahrzeug- und Fahrradabstellplätzen eigenständig festzulegen.
Die Satzung gilt für das gesamte Stadtgebiet und regelt die Anforderungen an Stellplätze bei der Errichtung oder wesentlichen Änderung baulicher Anlagen. Die Ermittlung der notwendigen Stellplätze erfolgt im Regelfall über eine Richtzahlentabelle, wobei sich die Anzahl bei Mehrfamilienhäusern nach der Wohnungsgröße richtet. Es besteht die Möglichkeit, die geforderten Stellplatzzahlen zu reduzieren, wenn eine gute Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr nachgewiesen wird oder qualifizierte Mobilitätskonzepte vorliegen. Für Bauvorhaben nach §34 BauGB wurde zudem eine Checkliste zur Vereinfachung des Antragsverfahrens erstellt.
Im Zuge dieser Vorlage werden auch die Beträge und Zonenabgrenzungen der Stellplatzablösesatzung angepasst. Der Rat der Stadt Bochum soll die beiden Satzungen beschließen und die Verwaltung beauftragen, die Auswirkungen der neuen Stellplatzsatzung nach einem Zeitraum von drei Jahren durch eine Evaluierung zu überprüfen.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung) — Mehrheitlich nach Änderung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 0dagegen: 21 (CDU/FFB/UWG:FB)dafür: 71 (SPD/Grüne/LINKE/PAR&StG/FDP/OB)
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung) — ohne Votum weitergeleitet
- 14.06.2022 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (14. Sitzung)
- 09.06.2022 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (9. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 01.06.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (17. Sitzung) — Dafür :6, SPDDagegen:4 CDUEnthaltungen :5 (4 Fraktion Bündnis90/Die Grünen, 1 FDP)
- 19.05.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (14. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20220874Abstimmungsergebnis: Enthaltungen: 1 (FDP) Dagegen: 2 (CDU) Dafür: 13 (SPD, Grüne, DIE LINKE., Die PARTEI, Herr Wittbrodt)
- 17.05.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (12. Sitzung) — Zunächst wurde über den Ergänzungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgestimmt (s. hierzu die Protokollierung zu TOP 2.4.1). Dieser wurde mehrheitlich abgelehnt.Sodann wurde über den ursprünglichen Beschlussvorschlag abgestimmt.Enthaltungen: 3 (BÜ
- 17.05.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (14. Sitzung) — Enthaltungen:-Dagegen:7CDU, FDP/UWG:Freie Bürger, parteilosDafür:9SPD, Die Grünen, Die Linke
- 17.05.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (17. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 11.05.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (12. Sitzung) — Mehrheitlich beschlossen gemäß Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0 Dagegen: 3 (CDU, AfD) Dafür: 11 (SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE., FDP)
- 03.05.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (13. Sitzung) — Mehrheitlich nach geändertem BeschlussvorschlagAbstimmungsergebnis: Enthaltungen: 1 (UWG:FB)Dagegen: 4 (CDU, AfD) Dafür: 9 (SPD, Grüne, DIE LINKE.)
- 27.04.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (16. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt und in der Sitzung am 01.06.2022 erneut beraten.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 3.3.1Stellplatzsatzung und Stellplatzablösesatzung der Stadt Bochum - Änderungsantrag der Fraktion "Die Partei & Stadtgestalter" -Zur Vorlage · 20221418 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Planung und Grundstücke liegt ein Änderungsantrag zur Stellplatzsatzung und Stellplatzablösesatzung der Stadt Bochum vor. Der von dem sachkundigen Bürger Jonas Herbertz gestellte Antrag sieht vor, die Verwaltung mit einer Ergänzung der Satzung zu beauftragen. Konkret soll darin festgelegt werden, dass bei einem Ausbau von bisher nicht genutzten oder als Nutzfläche verwendeten Dachgeschossen zu neuem Wohnraum sowie bei der Aufstockung bestehender Gebäude keine zusätzlichen Stellplätze nachgewiesen oder Ablösesummen entrichtet werden müssen.
Die Begründung des Antrags führt an, dass die Schaffung von Wohnraum im Bestand zur Vermeidung von Flächenversiegelung beitragen soll. Da bei der Nutzung bereits erschlossener Flächen oft keine zusätzlichen Stellplatzflächen auf den Grundstücken realisiert werden können, sollen durch den Wegfall dieser Anforderungen Anreize für die Innenentwicklung gesetzt werden. Der Antrag sieht zudem vor, dass die entsprechend geänderte Satzung dem Rat am 21. Juni 2022 zur Entscheidung vorgelegt wird.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung)
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung) — ohne Votum weitergeleitet
- 14.06.2022 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (14. Sitzung)
- 09.06.2022 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (9. Sitzung) — Der Änderungsantrag wird ohne Votum weitergeleitet.
- 17.05.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (17. Sitzung) — Der Änderungsantrag wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Der Änderungsantrag wird ohne Votum weitergeleitet. - 3.4Bebauungsplan Nr. 984 - Charlottenstraße - hier: Satzungsbeschluss und Entscheidung über StellungnahmenZur Vorlage · 20221105 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Bochum hat mit der Vorlage 20221105 den Beschlussvorschlag vorgelegt, den Bebauungsplan Nr. 984 – Charlottenstraße als Satzung zu verabschieden. Das etwa 1,4 Hektar große Plangebiet liegt im Stadtteil Wiemelhausen zwischen der Königsallee und der Baumhofstraße. Ziel des Vorhabens ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine familiengerechte Wohnbebauung.
Geplant sind rund 40 Wohneinheiten, darunter Einfamilien-, Doppel- und Mehrfamilienhäuser. Dabei sollen 20 Prozent des geplanten Wohnraums im geförderten Wohnungsbau entstehen. Das Gebiet, das bisher landwirtschaftlich genutzt wurde, soll als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden. Der Entwurf enthält Festlegungen zur Erschließung, zur Gebäudeform sowie zum Immissionsschutz gegenüber dem Straßenverkehr.
Im Rahmen der Klimaanpassung sieht die Planung Maßnahmen wie Dach- und Fassadenbegrünung sowie Regenrückhaltung vor. Drei alte Eichen im Plangebiet sollen als Naturdenkmale in eine zukünftige öffentliche Grünfläche integriert werden. Für den durch die Versiegelung entstehenden ökologischen Ausgleichsbedarf stellt die Stadt Bochum verschiedene Flächen in anderen Stadtteilen zur Verfügung.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 6 (LINKE/FDP)dafür: 71 (SPD/Grüne/CDU/FFB/PAR&StG/UWG:FB/OB)
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 1 (Linke)dafür: 15 (SPD, Grüne, CDU, FFB; PAR&StG, UWG:FB, OB)
- 17.05.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (12. Sitzung) — Enthaltungen: 0Dagegen: 1 (FDP)Dafür: 15 (SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, AfD)Anmerkung:Siehe hierzu auch Protokollierung unter „Vor Eintritt in die Tagesordnung“.
- 17.05.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (17. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür:14 (SPD, Die GRÜNEN, CDU, FFB, Die PARTEI/STADT- GESTALTER, UWG: FB)Dagegen: 1 (Die LINKE.)Enthaltungen: 0
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Dafür:14 (SPD, Die GRÜNEN, CDU, FFB, Die PARTEI/STADT- GESTALTER, UWG: FB) Dagegen: 1 (Die LINKE.) Enthaltungen: 0 - 3.5Evaluation und Fortschreibung Handlungskonzept Wohnen Bochum: Einrichtung eines BegleitgremiumsZur Vorlage · 20221134 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum schlägt die Einrichtung eines Begleitgremiums vor, um das Handlungskonzept Wohnen Bochum zu evaluieren und fortzuschreiben. Das Gremium soll die Qualitätssicherung des Prozesses übernehmen, Zwischenergebnisse bewerten sowie Empfehlungen für das weitere Vorgehen abgeben. Die Fortschreibung folgt der Empfehlung eines Gutachters, den Wohnungsmarkt aufgrund dynamischer Entwicklungen in einem fünfjährigen Turnus zu überprüfen.
Das vorgeschlagene Gremium soll mit 14 Mitgliedern fest besetzt sein. Die Zusammensetzung umfasst drei politische Vertreter aus den Ausschüssen für Planung und Grundstücke, Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa sowie Arbeit, Gesundheit und Soziales. Zudem sollen vier Bürgerinnen und Bürger teilnehmen, darunter drei per Zufallsstichprobe ausgewählte Einwohner sowie eine Vertretung der Bochumer Organisationen „Für eine soziale und ökologisch zukunftsfähige Wohnungspolitik in Bochum“. Ergänzt wird das Gremium durch vier Expertinnen und Experten aus den Bereichen Wissenschaft und Forschung, etwa der Wohnsoziologie oder Immobilienökonomie, sowie drei Vertreter der Verwaltung, darunter die Leitung des Amtes für Stadtplanung und Wohnen.
Der Prozess zur Evaluierung soll nach Abschluss eines Vergabeverfahrens für externe Gutachterleistungen nach den Sommerferien beginnen und eine Dauer von maximal zwölf Monaten haben. Dabei sollen auch inhaltliche Schnittmengen zum Klimaplan Bochum 2035 berücksichtigt werden. Ziel der Fortschreibung ist es, die Wohnraumversorgung sicherzustellen und den Fokus verstärkt auf die Innenentwicklung zu richten.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung) — Einstimmig einschließlich der personellen ErgänzungenEnthaltungen: 7 (LINKE/UWG:FB)
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 09.06.2022 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (9. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 17.05.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (17. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 3.5.1Änderungsantrag zu TOP 3.5 - Evaluation und Fortschreibung Handlungskonzept Wohnen Bochum: Einrichtung eines Begleitgremiums - der Fraktion "Die PARTEI & STADTGESTALTER"Zur Vorlage · 20221419 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der 17. Sitzung des Ausschusses für Planung und Grundstücke liegt ein Änderungsantrag zur Vorlage 20221419 vor, welcher die Evaluation und Fortschreibung des Handlungskonzepts Wohnen Bochum sowie die Einrichtung eines Begleitgremiums betrifft.
Der Antrag sieht vor, das geplante Begleitgremium um einen vierten externen Experten zu ergänzen. Diese Person soll über Qualifikationen in den Bereichen Klimawandel und Klimaschutz verfügen, insbesondere im Hinblick auf eine nachhaltige Flächenentwicklung sowie die Planung urbaner Räume.
Die Begründung des Antrags durch einen sachkundigen Bürger hebt die Notwendigkeit einer fachlichen Verzahnung von Wohnen, Leben und Nachhaltigkeit hervor. Während die Verwaltung Experten für Stadtentwicklung und nachhaltiges Bauen vorsieht, wird angeführt, dass eine spezifische Fachvertretung mit Fokus auf den Klimaschutz fehle, um den Prozess vollumfänglich aus dieser Perspektive bewerten und begleiten zu können.
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Beratungsfolge
- 17.05.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (17. Sitzung) — Der Änderungsantrag wird ohne Votum weiterleitet.
Ergebnis: Der Änderungsantrag wird ohne Votum weiterleitet. - 3.6Wiederbestellung eines stellvertretenden Mitglieds des Umlegungsausschusses - stellvertretender Sachverständiger für die Ermittlung von GrundstückswertenZur Vorlage · 20221114 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Wiederbestellung eines stellvertretenden Mitglieds des Umlegungsausschusses vorgelegt. Konkret wird vorgeschlagen, Stefan Schwarz als stellvertretenden Sachverständigen für die Ermittlung von Grundstückswerten erneut zu bestellen. Die Wiederbestellung soll mit Wirkung zum 1. Juli 2022 für eine Dauer von fünf Jahren erfolgen.
Die Entscheidung basiert auf der vorangegangenen Bestellung aus dem Jahr 2017. Stefan Schwarz ist Diplom-Ingenieur für Vermessungswesen und leitet das Amt für Stadterneuerung und Bodenmanagement der Stadt Essen. In dieser Funktion sind ihm auch die Geschäftsstellen des Umlegungsausschusses sowie des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in Essen zugeordnet. Er erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen gemäß der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches und hat seine Bereitschaft zur Wiederbestellung signalisiert.
Der Beschlussvorschlag durchläuft den parlamentarischen Prozess über die Vorberatungen im Ausschuss für Planung und Grundstücke sowie im Haupt- und Finanzausschuss. Die abschließende Entscheidung im Rat ist für den 21. Juni 2022 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 17.05.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (17. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 4.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 5.Mitteilungen
- 5.1Kommunales Modernisierungsprogramm: Sachstand und ModifizierungZur Vorlage · 20220867 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat zum Sachstand des Kommunalen Modernisierungsprogramms Bochum Stellung bezogen. Das Programm dient der Aufwertung des privaten Wohnungsbestandes, insbesondere im Hinblick auf energetische Aspekte und Barrierefreiheit. Seit dem Start im Jahr 2020 ist eine stabile Nachfrage nach Modernisierungsberatung zu verzeichnen. Im Rahmen einer Sofortmaßnahme in ausgewählten Straßenabschnitten wurden bereits 36 Klein- und Einzeleigentümer durch einen beauftragten Modernisierungsberater vor Ort beraten.
Eine Erweiterung der Förderrichtlinien, etwa um niedrigschwellige Maßnahmen wie die Erneuerung von Hauseingängen oder Beleuchtungen, wird nach Abschluss der Pilotphase geprüft. Kleinere Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz werden aufgrund des hohen Verwaltungsaufwands und der Unterschreitung der Mindestkostenschwelle von 2.000 Euro derzeit nicht als förderfähig eingestuft. Die Verteilung der bisher bewilligten Anträge konzentriert sich auf verschiedene Stadtteile wie die Innenstadt oder Altenbochum, wobei eine repräsentative Auswertung erst nach Ende der Pilotphase vorliegen wird.
Für die geplante Ausweitung des Programms soll auch die Berücksichtigung sozial schwacher Stadtteile sowie Gebiete mit städtebaulichen Missständen geprüft werden. Eine Priorisierung von Anträgen ist derzeit nicht vorgesehen; die Bearbeitung erfolgt chronologisch nach Eingangsdatum. Als Erfolgsfaktoren aus bisherigen Stadterneuerungsprojekten werden die Einbindung von Architekten als Ansprechpartner sowie eine aktive Öffentlichkeitsarbeit genannt. Das Potenzial für neuen Wohnraum durch Dachausbauten wird aufgrund hoher Baukosten und bauordnungsrechtlicher Hürden als begrenzt eingeschätzt.
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- 17.05.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (17. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.2Geändertes städtebauliches Konzept hier: Bebauungsplan Nr. 417 b – Hauptstraße / In der Schornau -Zur Vorlage · 20221012 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über ein geändertes städtebauliches Konzept für den Bebauungsplan Nr. 417 b im Bereich Hauptstraße / In der Schornau in Bochum-Langendreer. Nach dem Ausstieg der Bochumer Wohnstätten Genossenschaft eG aus dem Projekt ist die GLS Bank als neuer maßgeblicher Projektträger eingetreten. Dieser Wechsel hat eine Modifizierung der architektonischen Gestaltung zur Folge, um den ökologischen und sozialen Nachhaltigkeitszielen der neuen Partnerin zu entsprechen. In Abstimmung mit der Langendreer Baugenossenschaft, der Rudolf-Steiner-Schule sowie dem Wohnprojekt „Facettenreich“ wurde ein neues Architekturbüro beauftragt, die Konzeption weiterzuentwickeln.
Der Entwurf sieht im nördlichen Teil des Plangebiets eine Nutzung für Schule und Kindergarten vor. Das Schulgebäude wird gegenüber der ursprünglichen Planung in Richtung Nordosten verschoben, wobei die Sporthalle nun im zweiten Obergeschoss statt im Untergeschoss geplant ist. Im mittleren und südlichen Bereich entstehen Mehrfamilienhäuser, wobei 30 Prozent der Geschossflächen für den geförderten Wohnungsbau reserviert sind. Die Erschließung der Wohnbebauung erfolgt über die Straße In der Schornau mittels einer Tiefgarage.
Zudem wird das Plangebiet um Teile der angrenzenden Grabelandfläche erweitert, um den ökologischen Ausgleich und die natürliche Regenwasserversickerung zu stärken. Das vorliegende Konzept dient als Grundlage für die Ausarbeitung des Rechtsplans, welcher im nächsten Schritt im Rahmen der öffentlichen Auslegung Behörden und der Öffentlichkeit zur Stellungnahme vorgelegt wird.
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- 17.05.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (17. Sitzung) — Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
- 11.05.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (12. Sitzung)
Ergebnis: Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen. - 5.3Aktueller Sachstand zum GMU-Gelände, In der ProvitzeZur Vorlage · 20221060 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Anfrage der CDU-Fraktion zum aktuellen Sachstand des GMU-Geländes an der Straße In der Provitze erläuterte die Verwaltung den derzeitigen Stand der Planungen. Die zuständige Fachabteilung steht in Kontakt mit Vertretern des Eigentümers, wobei bislang noch kein realisierbares Nutzungskonzept für das Areal vorgelegt wurde.
Eine weitere Entwicklung des Geländes ist an die Vorlage eines städtebaulich und planungsrechtlich umsetzungsfähigen Nutzungskonzeptes sowie eines konkreten Bebauungsvorschlages gebunden. Seitens der Eigentümervertreter wurde angekündigt, diese Unterlagen in Kürze einzureichen. Für den Bereich an der Straße In der Provitze ist grundsätzlich eine gewerbliche Nutzung vorgesehen, die wohnverträglich gestaltet sein soll und eine geringe Verkehrserzeugung aufweisen muss. Zudem wird die Einreichung eines neuen Sanierungsplans erwartet, dessen Inhalte im Anschluss von der Verwaltung geprüft werden sollen.
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- 17.05.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (17. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.4Kooperative Baulandentwicklung Gerthe-West hier: Anpassung der Zusammensetzung des Begleit- und EmpfehlungsgremiumsZur Vorlage · 20221104 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Anpassung der Zusammensetzung des Begleit- und Empfehlungsgremiums für die kooperative Baulandentwicklung Gerthe-West angekündigt. Das Gremium, das im Jahr 2020 eingerichtet wurde, begleitet die Phase der städtebaulichen Vertiefung. Im Fokus stehen dabei die Ausarbeitung des Rahmenplanentwurfes sowie die Umsetzung von Überarbeitungsempfehlungen als Grundlage für den künftigen Bebauungsplan.
Aufgrund der aktuellen Planungsphase scheiden Experten aus den Bereichen Verkehr, Wohnungsbau, Archäologie, Geographie sowie Klima und Umwelt aus dem Gremium aus. Als neues Mitglied wird Prof. Christoph Hanefeld, der medizinische Geschäftsführer des Katholischen Klinikums Bochum, aufgenommen, da das Klinikum durch eigene Flächen in die Planung des sogenannten Generationenquartiers eingebunden ist. Der Vorsitz des Gremiums verbleibt bei Prof. Kunibert Wachten. Die neue Zusammensetzung umfasst zudem Vertreter des Dezernats VI unter Stadtbaurat Dr. Markus Bradtke sowie Fachleute wie Prof. Thomas Fenner und Annette Paul. Auch eine Vertreterin der Bürgerinitiativen „Gerthe-West – so nicht!“ und „pro Gerthe e.V.“ sowie vier Bürgervertreter sind weiterhin Teil des Gremiums. Die politische Beteiligung erfolgt weiterhin in Form von Gastzuhörern.
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- 09.06.2022 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (9. Sitzung) — Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
- 17.05.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (14. Sitzung)
- 17.05.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (17. Sitzung) — Die Mittteilung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mittteilung wird zur Kenntnis genommen. - 5.5Quartiersgarage in HammeZur Vorlage · 20221137 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN zum Bau einer Quartiersgarage am Amtsplatz in Bochum-Hamme reagiert. Der Platz gilt als zentraler Ort im Stadtteil, dessen Aufwertung durch das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK-Hamme) vorgesehen ist. Derzeit befindet sich die Planung in einem frühen Stadium der Grundlagenermittlung. Da sich unter dem Platz ein Tiefbunker sowie eine Löschwasserzisterne befinden, prüfen die zuständigen Fachämter aktuell die Standsicherheit dieser Bauwerke. Erst deren Ergebnisse lassen Rückschlüsse auf die Belastbarkeit des Bodens und die mögliche Integration einer Garage zu.
Hinsichtlich der Parkraumsituation bestätigt die Verwaltung einen hohen Bedarf an Stellplätzen in der Umgebung, insbesondere in den Abendstunden. Ein wirtschaftliches Betreibermodell für eine Quartiersgarage ist jedoch schwer absehbar. Eine kostenfreie Nutzung erscheint aufgrund der Betriebskosten kaum realisierbar; eine kostenpflichtige Vermietung stünde in Konkurrenz zum umliegenden unbewirtschafteten Parkraum, was wirtschaftliche Risiken birgt. Ein Neubau würde die Fläche des Platzes verringern. Dennoch könnten Gestaltungselemente wie Fassadenbegrünungen oder Kletterwände dazu beitragen, die Aufenthaltsqualität zu steigern, indem der optische Eindruck von parkenden Fahrzeugen reduziert wird.
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- 18.05.2022 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (13. Sitzung)
- 17.05.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (17. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.6Offene Fragen zum Wohnungsmarkt in BochumZur Vorlage · 20221146 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung Bochums hat auf eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE zu den Entwicklungen am Wohnungsmarkt reagiert. Für den Zeitraum von 2023 bis 2031 wird mit einem außerplanmäßigen Abgang von öffentlich geförderten Wohnungen mit Mietpreisbindung gerechnet. Unter Einbeziehung des Jahres 2022 beläuft sich die Zahl der außerplanmäßigen Abgänge auf insgesamt 3.581 Wohneinheiten. Inklusive der planmäßigen Abgänge ergibt sich ein Gesamtabgang von 4.505 Wohneinheiten. Die Verteilung der Einheiten erfolgt über verschiedene Stadtteile, wobei für die Jahre 2023 bis 2031 detaillierte Zahlen vorliegen. Für das Jahr 2032 können keine Daten bereitgestellt werden, da die vorzeitige Ablösung von Darlehen durch Eigentümer zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar ist.
Zur personellen Ausstattung der Ämter in Bezug auf Themen wie Neubau, Baugenehmigungen oder Wohnungsaufsicht teilte das Amt für Stadtplanung und Wohnen mit, dass keine exakte Anzahl an Mitarbeitenden ausgewiesen werden kann. Dies begründet die Verwaltung mit der fehlenden Trennschärfe bei der Sachbearbeitung, da Aufgaben im Bereich Wohnbau, Gewerbe und andere Vorhaben in den Fachämtern gemeinsam bearbeitet werden. Eine Ausnahme bildet die Wohnungsaufsicht sowie der Mietspiegel: Hierfür ist aktuell eine Mitarbeiterin im Rahmen der Bochumer Wohnraumförderung zuständig.
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- 09.06.2022 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (9. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 19.05.2022 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (10. Sitzung)
- 17.05.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (17. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.7Prognose zum Auslaufen der MietpreisbindungZur Vorlage · 20221185 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE hat im Ausschuss für Planung und Grundstücke Fragen zur Prognose des Auslaufens der Mietpreisbindung in Bochum gestellt. Im Zentrum der Anfrage stand die Diskrepanzung zwischen den im Handlungskonzept Wohnen prognostizierten rund 2.520 wegfallenden Wohneinheiten bis zum Jahr 2030 und einer aktuellen Schätzung von etwa 4.500 Einheiten.
Die Verwaltung erklärte, dass die Stadt Bochum nicht an den Modellrechnungen der NRW.BANK zur Entwicklung geförderter Mietwohnungen beteiligt war. Die im Handlungskonzept verwendeten Werte basierten auf einem Bericht der NRW.BANK aus dem Jahr 2016. Die Differenz zwischen den Prognosen und der aktuellen Entwicklung begründet das Amt für Stadtplanung und Wohnen mit der Möglichkeit einer vorzeitigen Ablösung öffentlicher Darlehen. Aufgrund des Niedrigzinsumfeldes haben zahlreiche Eigentümer die Konditionen privater Kreditinstitute genutzt, um sich von der Mietpreis- und Belegungsbindung zu befreien.
Da der Bestand an öffentlich geförderten Wohnungen in Bochum abnimmt, sieht die Verwaltung die Notwendigkeit, Anpassungen im Rahmen der Evaluation und Fortschreibung des Handlungskonzepts Wohnen zu diskutieren. Aus dieser Diskussion sollen konkrete Maßnahmen entwickelt werden.
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- 09.06.2022 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (9. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 19.05.2022 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (10. Sitzung)
- 17.05.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (17. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.8Neufassung des Denkmalschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW) Information über die Änderungen im DSchG NRW und Auswirkungen für die Untere Denkmalbehörde der Stadt BochumZur Vorlage · 20221233 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum informiert den Rat sowie den Ausschuss für Planung und Grundstücke über die Neufassung des Denkmalschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen, das am 1. Juni 2022 in Kraft getreten ist. Die Neuregelung umfasst eine vollständige Umstrukturierung des Gesetzes sowie neue Definitionen für Gartendenkmäler und Weltkulturerbestätten. Im Abwägungsprozess sind künftig auch Belange des Wohnungsbaus, des Klimaschutzes, der erneuerbaren Energien sowie der Barrierefreiheit ausdrücklich zu berücksichtigen. Zudem werden Erhaltungspflichten auf das zumutbare Maß begrenzt.
Für die Untere Denkmalbehörde der Stadt Bochum ergeben sich durch die Neufassung veränderte Zuständigkeiten und Aufgabenbereiche. Durch den Übergang von einer verpflichtenden Mitwirkung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe hin zu einem Anhörungsverfahren verändert sich die fachliche Verantwortung der Verwaltung. Da Eigentümer künftig mehr Mitspracherechte bei der Eintragung oder Löschung von Denkmälern haben, rechnet die Verwaltung mit einem erhöhten Beratungsaufwand sowie einer Zunahme von Anträgen, insbesondere im Bereich der erneuerbaren Energien. Die Auswirkungen auf den Personal- und Finanzbedarf werden derzeit geprüft.
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- 25.08.2022 · Rat (17. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 16.08.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (18. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 17.05.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (17. Sitzung) — Die Mitteilung wurde zurückgezogen!
Ergebnis: Die Mitteilung wurde zurückgezogen! - 5.9Verkauf einer Teilfläche eines städtischen Grundstücks an der Josef-Baumann-Straße und Befreiung von der Festsetzung „Grünfläche“ des Bebauungsplanes Nr. 337Zur Vorlage · 20220859 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum plant den Verkauf einer Teilfläche eines städtischen Grundstücks an der Josef-Baumann-Straße. Die etwa 1.260 Quadratmeter große Fläche soll zur Erweiterung eines dort ansässigen Betriebes genutzt werden. Mit diesem Vorhaben ist eine Befreiung von der Festsetzung „Grünfläche“ des Bebauungsplanes Nr. 337 verbunden, da für die geplante Feuerwehrumfahrt Teile des Flurstücks 163 beansprucht werden müssen.
Die Verwaltung bewertet diese Abweichung als städtebaulich vertretbar, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und keine nachbarlichen Interessen betroffen sind. Aus naturschutz- und artenschutzrechtlicher Sicht bestehen seitens der unteren Naturschutzbehörde keine grundsätzlichen Bedenken, sofern die Vorgaben der vorliegenden Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung eingehalten werden.
Zu den erforderlichen Maßnahmen gehören unter anderem der Schutz eines Gehölzstreifens durch einen Bauzaun während der Bauphase sowie die Ausführung der Feuerwehrzufahrt mit Rasengittersteinen. Zudem müssen die Baumschutzsatzung der Stadt Bochum und die artenschutzrechtlichen Vorschriften beachtet werden. Die Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen ist Bestandteil der fachlich geprüften Planung.
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- 17.05.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (14. Sitzung)
- 17.05.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (17. Sitzung) — Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen. - 5.10Ehemalige Zwangsarbeitersiedlung Bergener StraßeZur Vorlage · 20220879 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung plant, das Gebäude in der Bergener Straße 116i als Gedenkstätte und Museum zu nutzen. Die historische Aufarbeitung sowie die Erstellung eines Ausstellungskonzepts werden durch das Stadtarchiv – Bochumer Zentrum für Stadtgeschichte durchgeführt. Für die Sanierung der ehemaligen Kommandantur wurden bereits Fördermittel von Bundes- und Landesbehörden zugesagt.
Hinsichtlich der Wohnnutzung in der Siedlung beabsichtigt die Verwaltung, den Bestand auf einfachem Niveau zu erhalten, um Mietsteigerungen zu vermeiden. Eine Gründung einer Genossenschaft wird als Option für die Zukunft betrachtet, ist jedoch zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgesehen. Für die Bewohner der Siedlung steht über die Zentralen Dienste bereits eine Ansprechperson für Verwaltungsangelegenheiten zur Verfügung. Leerstehende Wohnungen werden derzeit bautechnisch gesichert; eine Neuvermietung ist erst nach Beginn der Sanierungsarbeiten geplant.
Zukünftig können einzelne Einheiten auch als Ateliers oder für wissenschaftliche und künstlerische Zwecke genutzt werden. Das Projekt soll in ein übergeordnetes Konzept zur Erinnerungskultur in Bochum eingebunden werden, das weitere Standorte wie den Nordbahnhof umfasst. Eine Beteiligung am Tag des offenen Denkmals wird als möglich erachtet. Die Verwaltung setzt ihre Bemühungen um die Akquise weiterer Fördermittel fort.
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- 17.05.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (14. Sitzung)
- 17.05.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (17. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 11.05.2022 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (9. Sitzung)
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.11Verkauf des städtischen Grundstücks „Wasserstraße 444“Ergebnis: Die Mitteilung wurde zurückgezogen!
- 5.12Grundstückstausch von Teilflächen in der Haarstraße, Höhe Hausnummer 21, zur Umsetzung der Planung einer GehwegverbreiterungZur Vorlage · 20221135 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über ein Vorhaben im Bereich Bochum-Stiepel, das den Tausch von Grundstücksflächen in der Haarstraße umfasst. Konkret geht es um Teilflächen in Höhe der Hausnummer 21. Ziel dieses Grundstückstausches ist die Umsetzung einer geplanten Verkehrsmaßnahme, welche die Verschwenkung der Haarstraße sowie eine Verbreiterung des Gehweges vorsieht.
Die Maßnahme dient laut der Mitteilung der Erhöhung der Verkehrssicherheit. Der Austausch betrifft Flächen mit einer Gesamtgröße von 745 m². Die Planung knüpft an die Vorlage des Tiefbauamtes zur Verlegung der Haarstraße und zur Gehwegverbreiterung an.
Der Entscheidungsprozess zu diesem Vorhaben ist im Ausschuss für Planung und Grundstücke sowie in der Bezirksvertretung Bochum-Süd vorgesehen. Gemäß den geltenden Geschäftsordnungen erfolgt die Beschlussfassung in der nicht öffentlichen Sitzungsphase, um die Wahrung von Datenschutzbelangen und Geheimhaltung sicherzustellen. Federführend für diese Mitteilung ist das Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster.
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Beratungsfolge
- 17.05.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (12. Sitzung)
- 17.05.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (17. Sitzung) — Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen. - 5.13Grundstückserwerb und kostenneutrale Übertragung zwischen Dertmanns Feld und Hagen-Hof-WegZur Vorlage · 20221142 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum plant den Erwerb einer unbebauten Waldfläche im Bereich Dertmanns Feld/Im Siepen in Bochum-Stiepel. Das Grundstück umfasst eine Fläche von 13.311 m² und ist als Ausgleichs- bzw. Kompensationsfläche eingetragen. Die Fläche grenzt im Süden unmittelbar an eine städtische Forstfläche und im Norden an eine städtische Grünfläche. Zusätzlich ist der Erwerb einer ein Quadratmeter großen Splissparzelle am Weidengrund vorgesehen.
Des Weiteren sieht die Mitteilung der Verwaltung die kostenneutrale Übertragung von Flächen vor, die aus dem Erschließungsvertrag Hagen-Hof-Weg vom April 2010 resultieren. Ebenso erfolgt die kostenneutrale Übertragung der verbliebenen Restflächen an die Stadt Bochum. Die entsprechenden Vorgänge werden im Ausschuss für Planung und Grundstücke sowie in der Bezirksvertretung Bochum-Süd zur Kenntnis gebracht. Die Beschlussfassung zu diesen Angelegenheiten findet gemäß den Geschäftsordnungen im nicht öffentlichen Teil der Sitzungen statt.
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- 17.05.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (12. Sitzung)
- 17.05.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (17. Sitzung) — Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen. - 5.14Einräumung eines Erbbaurechts an einem städtischen Grundstück an der „Weststraße 38“Zur Vorlage · 20221218 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum beabsichtigt die Einräumung eines Erbbaurechts auf einem städtischen Grundstück in der Weststraße 38. Das Areal umfasst eine Fläche von circa 1.333 Quadratmetern und soll an einen sozialen Träger vergeben werden.
Die entsprechende Mitteilung des Amtes für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster sieht vor, dass die Beschlussfassung gemäß der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum sowie die Ausschüsse und Bezirksvertretungen im nicht öffentlichen Teil der Sitzungen erfolgt. Damit sollen die Belange des Datenschutzes und der Geheimhaltung gewahrt bleiben.
Der Vorgang wurde dem Ausschuss für Planung und Grundstücke am 17. Mai 2022 zur Kenntnisnahme vorgelegt. Ebenso fand eine Information der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid im Rahmen ihrer Sitzung am 31. Mai 2022 statt.
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- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (14. Sitzung)
- 17.05.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (17. Sitzung) — Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen. - 5.15Brelohstr. 2 - BauordnungZur Vorlage · 20220395 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung des Bauordnungsamtes informiert über eine Bauvoranfrage zur Errichtung von sechs PKW-Garagen in der Brelohstraße 2. Die geplanten Garagen sollen jeweils die Abmessungen von 3,50 m x 9,00 m aufweisen. Das betreffende Grundstück ist im Bebauungsplan Nr. 324 als öffentliche Grünfläche für Dauerkleingärten festgesetzt. Da keine weiteren Festsetzungen vorliegen, richtet sich die rechtliche Beurteilung nach den Vorschriften des § 35 BauGB für das Bauen im Außenbereich.
Obwohl das Vorhaben den aktuellen Festsetzungen des Bebauungsplanes widerspricht, sieht die Verwaltung eine Befreiung von diesen Regelungen in Aussicht. Die Errichtung der Garagen wird als Ergänzung zur bestehenden Hauptnutzung des Grundstücks – welche aus einer Kindertagesstätte, Wohnungen und Büroflächen besteht – betrachtet. Es wird davon ausgegangen, dass die Garagen keine Splittersiedlung verfestigen und die Nutzung im Rahmen der vorhandenen Strukturen angemessen ergänzen. Naturschutzrechtliche Bedenken gegen das Vorhaben liegen nicht vor. Die Verwaltung beabsichtigt daher, einen positiven Vorbescheid zu erteilen.
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Beratungsfolge
- 17.05.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (17. Sitzung) — Die Mittteilung wird zur Kenntnis genommen.
- 07.04.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (13. Sitzung)
Ergebnis: Die Mittteilung wird zur Kenntnis genommen. - 5.16Nachfragen zur Antwort der Verwaltung (Vorlage 20214076) Meesmannstr. - BauordnungZur Vorlage · 20220417 · Antwort der Verwaltung
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Die Verwaltung beantwortete im Rahmen der Vorlage 20220417 die Nachfragen der CDU zum Thema Bauordnung in der Meesmannstraße. Im Zentrum standen Fragen zur Einhaltung von Schallschutzwerten sowie zum Stand der Kommunikation mit den Anwohnern.
Nach Angaben des Bauordnungsamtes fanden zwischen dem 30. August und dem 1. September 2021 Messungen der Schallimmissionen am Wohnhaus einer Anwohnerin statt. Die Auswertung ergab eine Unterschreitung der Immissionsrichtwerte sowohl tags als auch nachts. Auch rechnerisch ermittelte Werte für Gebäude im Kopernikusweg zeigten die Einhaltung der Grenzwerte nach der TA Lärm für allgemeine Wohngebiete auf.
Aufgrund dieser Ergebnisse sah die Verwaltung von weiteren Maßnahmen, wie etwa einer Ertüchtigung der Lärmschutzwand oder regelmäßigen Kontrollmessungen, ab. Die Überwachung von Schallschutzwerten erfolgt laut Verwaltung anlassbezogen.
Hinsichtlich der Kommunikation teilte das Bauordnungsamt mit, dass es keinen direkten Kontakt zu den Anwohnern pflegt. Die Gemeinsame Untere Umweltschutzbehörde der Städte Bochum, Dortmund und Hagen hatte den ausführlichen Messbericht im November 2021 dem Rechtsanwalt einer Anwohnerin übermittelt. Da seitdem keine weiteren Eingaben vonseiten der Anwohnerschaft eingegangen sind, wurde der Vorgang zur Lärmbeschwerde abgeschlossen.
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- 25.05.2022 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (10. Sitzung)
- 17.05.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (17. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.17Am Hochschulcampus - BauordnungZur Vorlage · 20220848 · Mitteilung der Verwaltung
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Auf dem Grundstück „Am Hochschulcampus“ in Querenburg ist die Errichtung eines Verwaltungsgebäudes mit einer Tiefgarage und weiteren Stellplätzen geplant. Das Gebäude soll für Unternehmen vorgesehen sein, die technologieorientiert arbeiten und in Kooperation mit der Ruhr-Universität sowie wissenschaftlichen Einrichtungen tätig sind. Die Zufahrt zum Projekt erfolgt über die Straße „Am Hochschulcampus“. Neben 97 Stellplätzen in der Tiefgarage sind 26 oberirdische Parkplätze auf der Eingangsseite des Gebäudes vorgesehen.
Das Vorhaben befindet sich im Bereich des Bebauungsplans Nr. 281 N, Uni Ost / Technologiequartier. Die vorliegende Planung weist Abweichungen von den bestehenden Festsetzungen auf: Die Anzahl der Vollgeschosse überschreitet die zulässigen vier Stockwerke um zwei, und die Geschossflächenzahl steigt von 2,4 auf 2,57 an. Zudem ist eine Überbauung der für den Straßenraum gesicherten Mediansasse durch die Zufahrt und Stellplätze geplant. Die Verwaltung betrachtet diese Überschreitungen als städtebaulich vertretbar und beabsichtigt, das Vorhaben unter Erteilung der notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu genehmigen.
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- 17.05.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (12. Sitzung)
- 17.05.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (17. Sitzung) — Die Mittteilung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mittteilung wird zur Kenntnis genommen. - 5.18Hülsbergstraße - BauordnungZur Vorlage · 20220899 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung plant die Erweiterung eines Wohngebäudes in der Hülsbergstraße. Im Rahmen des Vorhabens soll eine der drei Wohneinheiten im Erdgeschoss durch einen Anbau vergrößert und um ein Untergeschoss ergänzt werden. Dabei ist vorgesehen, nicht genehmigte Nebenanlagen wie einen Abstellraum und eine Überdachung zu entfernen sowie zwei bestehende Garagen nachträglich zu legalisieren.
Das Grundstück liegt im Außenbereich innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes sowie in einem regionalen Grünzug. Laut der Mitteilung des Bauordnungsamtes findet auf dem betreffenden Grundstück keine landwirtschaftliche Nutzung mehr statt, was die Übereinstimmung mit den Darstellungen des Regionalen Flächennutzungsplans nicht beeinträchtigt. Der Naturschutzbeirat hat der beabsichtigten Befreiung von den Festsetzungen des Landschaftsplanes nicht widersprochen. Die untere Naturschutzbehörde sieht zudem eine Befreiung von den Verboten des Landschaftsplanes für das Baugenehmigungsverfahren in Aussicht.
Weitere Belange, wie der Denkmalschutz oder die Gefahr schädlicher Umwelteinwirkungen, sind durch das Vorhaben nicht betroffen. Da die Anzahl der Wohneinheiten unverändert bleibt, ist nicht mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen zu rechnen. Die Verwaltung beabsichtigt, einen positiven Vorbescheid zu erteilen.
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- 17.05.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (12. Sitzung)
- 17.05.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (17. Sitzung) — Die Mittteilung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mittteilung wird zur Kenntnis genommen. - 5.19Dibergstraße/Bessemer Straße/EhrenfeldstraßeZur Vorlage · 20220931 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Anfrage des Ausschusses für Planung und Grundstücke aus der Sitzung vom 1. Februar 2022 hat die Verwaltung Informationen zum Bebauungsplan Nr. 1004 in der Ehrenfeldstraße vorgelegt. Ein Ratsmitglied erkundigte sich nach dem Vorliegen von Bauanträgen für dieses Planungsgebiet.
Die zuständige Fachabteilung teilte mit, dass für die Grundstücke in der Dibergstraße 32 bis 38, der Ehrenfeldstraße 37 bis 41 sowie der Bessemer Straße 100 und 102 seit dem 7. Dezember 2021 ein Bauantrag zur Prüfung vorliegt. Das geplante Vorhaben umfasst die Errichtung zweier Wohngebäude mit insgesamt 121 Wohneinheiten, eines Hotels mit einer Büroeinheit im Erdgeschoss sowie einer gemeinsamen Tiefgarage.
Nach Angaben der Verwaltung wird die Grundflächenzahl (GRZ) geringfügig überschritten. Dies berühre jedoch nicht die Grundzüge der Planung und sei städtebaulich vertretbar. Das Bauvorhaben entspreche ansonsten den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
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Beratungsfolge
- 17.05.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (17. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.20Dorstener Straße 376 c - BauordnungZur Vorlage · 20221076 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Dorstener Straße 376 c ist eine Bauvoranfrage zur Erweiterung eines Einfamilienhauses eingegangen. Das Vorhaben sieht vor, das bestehende Satteldach mit Dachgaube zu entfernen und ein neues Geschoss mit Flachdach auf dem Erdgeschoss zu errichten. Da sich das Grundstück im Außenbereich befindet und im Flächennutzungsplan als Waldbereich ausgewiesen ist, erfolgt die Beurteilung als Erweiterung eines bereits zulässigen Gebäudes gemäß den entsprechenden Bauvorschriften.
Durch die geplante Aufstockung erhöht sich die Wohnfläche von etwa 88,74 Quadratmetern auf circa 107 Quadratmeter. Das Gebäudevolumen steigt dabei um rund 28 Prozent von 326,56 Kubikmetern auf 418 Kubikmeter an. Eine zusätzliche Versiegelung von Flächen ist nicht vorgesehen, und die für solche Erweiterungen zulässige Wohnfläche von 160 Quadratmetern wird nicht überschritten. Die Oberkante des neuen Flachdaches wird etwa 70 Zentimeter höher liegen als der bisherige First, orientiert sich jedoch an der Höhe des Nachbargebäudes.
Die öffentlich-rechtliche Erschließung ist durch eine Baulast gesichert. Da das Vorhaben planungsrechtlich zulässig ist, beabsichtigt die Verwaltung, einen positiven Vorbescheid zu erteilen. Die Mitteilung wurde dem Ausschuss für Planung und Grundstücke sowie der Bezirksvertretung Bochum-Mitte zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 19.05.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (14. Sitzung)
- 17.05.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (17. Sitzung) — Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen. - 5.21Fahrendeller Straße - BauordnungZur Vorlage · 20221110 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über die geplante Errichtung einer Kindertagesstätte sowie einer Kinderwohngruppe auf den Flurstücken 368 und 86 in der Fahrendeller Straße. Das Vorhaben zwischen dem Alice-Salomon-Berufskolleg und dem St. Vinzenz Jugendhilfezentrum sieht Platz für 95 Kinder in der Kita und fünf Kinder in der Wohngruppe vor.
Für den Pkw-Verkehr sind insgesamt sieben Stellplätze in einer Tiefgarage an der Ecke Fahrendeller Straße/Nordring vorgesehen. Um eine Verkehrsbelastung des Geländes zu vermeiden, sollen zudem zwei Kurzzeit-Parkplätze für den Hol- und Bringverkehr vor dem Jugendhilfezentrum bereitgestellt werden. Die Fahrradstellplätze sollen in die Freianlage integriert werden.
Da der Bebauungsplan Nr. 914 bislang nur ein frühzeitiges Beteiligungsverfahren durchlaufen hat, erfolgt die planungsrechtliche Beurteilung auf Grundlage des § 34 BauGB. Im Vergleich zum ursprünglichen Konzept aus dem Jahr 2014, das auch Seniorenwohnungen und geförderten Wohnraum vorsah, wurde die Planung aufgrund aktueller Raumansprüche angepasst. Durch diese Änderung soll der Erhalt von Bäumen ermöglicht werden. Weitere Details zu Themen wie Baumerhalt, Klimaresilienz und Energieversorgung sollen im Rahmen der weiteren Ausarbeitung der Bauvoranfrage geklärt werden. Die Prüfung des Vorhabens ist derzeit noch nicht abgeschlossen.
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Beratungsfolge
- 19.05.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (14. Sitzung)
- 17.05.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (17. Sitzung) — Die Mittteilung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mittteilung wird zur Kenntnis genommen. - 6.Anfragen
- 6.1Abriss der Häuser Emilstraße 46-48Zur Vorlage · 20221386 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Anfrage mit der Nummer 20221386 erkundigt sich die Fraktion UWG: Freie Bürger nach dem aktuellen Stand der Abrissarbeiten in der Emilstraße in Wattenscheid. Hintergrund ist ein Beschluss der Bezirksvertretung Wattenscheid aus dem Jahr 2018, der die Verwaltung mit dem Abriss der ehemaligen Flüchtlingsunterkünfte in den Hausnummern 42, 46 und 48 beauftragte. Während das Gebäude Nummer 42 bereits abgerissen wurde und die Neubebauung voranschreitet, stehen die Häuser Nummer 46 und 48 noch.
Die Fraktion thematisiert Schadstoffbelastungen in den verbleibenden Gebäuden sowie polizeiliche Einsätze aufgrund von unbefugtem Betreten der Objekte. Im Rahmen der Anfrage werden Fragen zur Aktualität des geplanten Wohnungsbau- und Kita-Projekts gestellt. Es wird nach dem Interesse des Investors an der Umsetzung des Vorhabens sowie nach möglichen Verzögerungen durch Altlasten oder Bergbauschäden gefragt. Zudem möchte die Fraktion Informationen über etwaige Versäumnisse des Eigentümers bei der Verkehrssicherungspflicht erhalten und bittet die Verwaltung um die Nennung eines Zeitplans für die Errichtung der Kita.
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Beratungsfolge
- 17.05.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (17. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.2Gestaltungssatzung Dahlhauser HeideZur Vorlage · 20221433 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD im Rat und Die Grünen im Rat haben eine Anfrage an den Oberbürgermeister zur Gestaltungssatzung Dahlhauser Heide gestellt. Diese Satzung wurde 2017 verabschiedet und enthält Vorgaben für die Gestaltung von Gebäuden sowie deren Umfeld, um das historische Erscheinungsbild der Siedlung zu wahren.
Die Anfrage thematisiert die Vereinbarkeit dieser Gestaltungsvorgaben mit einer klimagerechten Energieversorgung. Es wird gefragt, unter welchen Bedingungen technische Maßnahmen wie E-Mobilitäts-Ladestationen, Luftwärmepumpen oder die Ausweitung von Photovoltaikanlagen mit der Satzung vereinbar sind. Zudem wird untersucht, ob eine Anpassung der Satzung möglich ist, ohne das Erscheinungsbild der Siedlung zu verändern.
Des Weiteren wird die Möglichkeit angefragt, Kollektivanlagen wie Windenergie, Tiefengeothermie oder Wärmenetze an gestalterisch wenig störenden Stellen oder in gebührendem Abstand einzusetzen. Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die Klärung, ob die Satzung derzeit Gasbrennwertthermen vorschreibt und ob deren Nutzung in Zukunft weiterhin zulässig sein wird.
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Beratungsfolge
- 17.05.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (17. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.3Bebauungsplan in Weitmar-Mark hier: Bau eines neuen LebensmittelmarktesZur Vorlage · 20221476 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Planung und Grundstücke wurde im Rahmen einer Anfrage zum Bebauungsplan in Weitmar-Mark der aktuelle Sachstand eines Bauvorhabens erfragt. Die Vorlage mit der Nummer 20221476 befasst sich mit dem geplanten Bau eines neuen Lebensmittelmarktes in diesem Stadtteil von Bochum.
Durch die eingereichte Anfrage wurde die Frage aufgeworfen, wie der derzeitige Stand der Planungen für dieses Projekt aussieht. Im Fokus steht dabei die Information über den Fortschritt des Bebauungsplanverfahrens, welches die Grundlage für die Errichtung des Lebensmittelmarktes in Weitmar-Mark bildet. Die Fragestellerin ersucht um eine detaillierte Darstellung des aktuellen Entwicklungsstandes bezüglich der genannten baulichen Maßnahme und möchte Informationen darüber erhalten, wie weit die Planungen zum Bau des Marktes fortgeschritten sind.
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Beratungsfolge
- 17.05.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (17. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - Nichtöffentlicher Teil
- 7.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 7.1Verkauf einer Teilfläche eines städtischen Grundstücks an der Josef-Baumann-Straße und Befreiung von der Festsetzung „Grünfläche“ des Bebauungsplanes Nr. 337Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 8.Beschlussvorschläge für den Haupt- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- 8.1Verkauf des städtischen Grundstücks „Wasserstraße 444“Ergebnis: Die Beschlussvorlage wurde zurückgezogen!
- 8.2Grundstückstausch von Teilflächen in der Haarstraße, Höhe Hausnummer 21, zur Umsetzung der Planung einer GehwegverbreiterungErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 8.3Grundstückserwerb Dertmanns Feld und kostenneutrale Übertragung von Flächen Hagen-Hof-WegErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 8.4Einräumung eines Erbbaurechts an einem städtischen Grundstück an der „Weststraße 38“Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 9.Beschlussvorschläge für den Rat
- keine Tagesordnungspunkte
- 10.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 11.Mitteilungen
- 11.1Bebauungsplan Nr. 984 - Charlottenstraße hier: Eingegangene Stellungnahmen der ÖffentlichkeitErgebnis: Die Mittteilung wird zur Kenntnis genommen.
- 11.2Sachstand Grundstückssuche Kinder- und JugendpsychiatrieErgebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 11.3Sportanlage Am Hillerberg – Verlagerung der Sportanlage zur Sodinger Straße hier: Anregung nach § 24 GO NRWErgebnis: Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
- 12.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
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