Brelohstr. 2 - Bauordnung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung des Bauordnungsamtes informiert über eine Bauvoranfrage zur Errichtung von sechs PKW-Garagen in der Brelohstraße 2. Die geplanten Garagen sollen jeweils die Abmessungen von 3,50 m x 9,00 m aufweisen. Das betreffende Grundstück ist im Bebauungsplan Nr. 324 als öffentliche Grünfläche für Dauerkleingärten festgesetzt. Da keine weiteren Festsetzungen vorliegen, richtet sich die rechtliche Beurteilung nach den Vorschriften des § 35 BauGB für das Bauen im Außenbereich.
Obwohl das Vorhaben den aktuellen Festsetzungen des Bebauungsplanes widerspricht, sieht die Verwaltung eine Befreiung von diesen Regelungen in Aussicht. Die Errichtung der Garagen wird als Ergänzung zur bestehenden Hauptnutzung des Grundstücks – welche aus einer Kindertagesstätte, Wohnungen und Büroflächen besteht – betrachtet. Es wird davon ausgegangen, dass die Garagen keine Splittersiedlung verfestigen und die Nutzung im Rahmen der vorhandenen Strukturen angemessen ergänzen. Naturschutzrechtliche Bedenken gegen das Vorhaben liegen nicht vor. Die Verwaltung beabsichtigt daher, einen positiven Vorbescheid zu erteilen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 146 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 17.05.2022Die Mittteilung wird zur Kenntnis genommen.
- 07.04.2022kein Ergebnis hinterlegt
✉ Neue Vorlagen aus dem Bezirk Mitte direkt ins Postfach
Bestätigungsmail (Double-Opt-in) · weitere Themen & Bezirke · Datenschutz