Verkauf einer Teilfläche eines städtischen Grundstücks an der Josef-Baumann-Straße und Befreiung von der Festsetzung „Grünfläche“ des Bebauungsplanes Nr. 337
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum plant den Verkauf einer Teilfläche eines städtischen Grundstücks an der Josef-Baumann-Straße. Die etwa 1.260 Quadratmeter große Fläche soll zur Erweiterung eines dort ansässigen Betriebes genutzt werden. Mit diesem Vorhaben ist eine Befreiung von der Festsetzung „Grünfläche“ des Bebauungsplanes Nr. 337 verbunden, da für die geplante Feuerwehrumfahrt Teile des Flurstücks 163 beansprucht werden müssen.
Die Verwaltung bewertet diese Abweichung als städtebaulich vertretbar, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und keine nachbarlichen Interessen betroffen sind. Aus naturschutz- und artenschutzrechtlicher Sicht bestehen seitens der unteren Naturschutzbehörde keine grundsätzlichen Bedenken, sofern die Vorgaben der vorliegenden Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung eingehalten werden.
Zu den erforderlichen Maßnahmen gehören unter anderem der Schutz eines Gehölzstreifens durch einen Bauzaun während der Bauphase sowie die Ausführung der Feuerwehrzufahrt mit Rasengittersteinen. Zudem müssen die Baumschutzsatzung der Stadt Bochum und die artenschutzrechtlichen Vorschriften beachtet werden. Die Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen ist Bestandteil der fachlich geprüften Planung.
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