Sportanlage Am Hillerberg – Verlagerung der Sportanlage zur Sodinger Straße hier: Anregung nach § 24 GO NRW
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung empfiehlt, der Anregung nach § 24 der Gemeindeordnung nicht zu folgen. Die vorliegende Anregung forderte, die Verlegung der Sportanlage Am Hillerberg zur Sodinger/Holthauser Straße zu unterlassen und stattdessen einen Standort am Castroper Hellweg oder andere Alternativen zu prüfen. Als Begründung für die Befürchtung wurde das potenzielle Verkehrsaufkommen im Bereich Gerthe angeführt.
Die Verwaltung begründet den geplanten Standortwechsel damit, dass die Kapazitäten der bestehenden Sportanlage aufgrund des Mitgliederzuwachses des Hauptnutzers, des BV Hiltrop 1912 e. V., erschöpft seien und am aktuellen Standort keine Erweiterungen möglich seien. Nach einer Abwägung verschiedener Flächen wurde die Fläche an der Sodinger Straße als am besten geeignet eingestuft. Der Rat der Stadt Bochum hat bereits die Erstellung einer Entwicklungsplanung für diesen Standort beauftragt.
Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens für einen Bebauungsplan an der Sodinger Straße werden die Auswirkungen auf das Verkehrsaufkommen, die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr sowie Lärm und Flächenversiegelung untersucht. Zudem ist eine Artenschutzprüfung vorgesehen, um mögliche Konflikte zu vermeiden und geeignete Ausgleichsmaßnahmen festzulegen.
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- 17.05.2022Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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