Bebauungsplan Nr. 576 ab – 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 576 a – Fußgängerzonen/Innenstadt – hier: a) Auslegungsbeschluss b) Beschluss der erneuten Auslegung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung Bochum hat mit der Vorlage 20220992 einen Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 576 ab vorgelegt. Das betroffene Gebiet liegt im Bereich des sogenannten Bermudadreiecks, beiderseits der Kortumstraße zwischen Südring und Konrad-Adenauer-Platz sowie westlich der Brüderstraße. Ziel der Änderung ist es, die vorhandene Gastronomie und andere prägende Nutzungen vor einer Verdrängung durch Wasserpfeifen-Gaststätten und Wettbüros zu schützen, um die Nutzungsvielfalt im Viertel zu erhalten.
Der Entwurf sieht die Aufstellung des Bebauungsplans im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch vor. Die Vorlage beantragt, den Planentwurf einschließlich der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Für den Fall, dass nach der ersten Auslegung Änderungen oder Ergänzungen notwendig werden, ist ein erneuter Auslegungsbeschluss vorgesehen.
Im Plangebiet gilt bereits seit dem 1. Februar 2021 eine Veränderungssperre. Mit der Rechtskraft der geplanten Änderung soll die Neuerrichtung sowie die Nutzungsänderung von Wasserpfeifen-Gaststätten und Wettbüros in diesem Bereich ausgeschlossen werden. Bestehende Betriebe dieser Art unterliegen im Rahmen ihrer Baugenehmigung dem Bestandsschutz.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 19.05.2022Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20220992 bei einer Enthaltung (Die PARTEI)
- 17.05.2022Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür:14 (SPD, Die GRÜNEN, CDU, Die LINKE., FFB, UWG: FB)Dagegen: 1 (Die PARTEI/STADTGESTALTER)Enthaltungen: 0
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