Neufassung des Denkmalschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW) Information über die Änderungen im DSchG NRW und Auswirkungen für die Untere Denkmalbehörde der Stadt Bochum
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum informiert den Rat sowie den Ausschuss für Planung und Grundstücke über die Neufassung des Denkmalschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen, das am 1. Juni 2022 in Kraft getreten ist. Die Neuregelung umfasst eine vollständige Umstrukturierung des Gesetzes sowie neue Definitionen für Gartendenkmäler und Weltkulturerbestätten. Im Abwägungsprozess sind künftig auch Belange des Wohnungsbaus, des Klimaschutzes, der erneuerbaren Energien sowie der Barrierefreiheit ausdrücklich zu berücksichtigen. Zudem werden Erhaltungspflichten auf das zumutbare Maß begrenzt.
Für die Untere Denkmalbehörde der Stadt Bochum ergeben sich durch die Neufassung veränderte Zuständigkeiten und Aufgabenbereiche. Durch den Übergang von einer verpflichtenden Mitwirkung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe hin zu einem Anhörungsverfahren verändert sich die fachliche Verantwortung der Verwaltung. Da Eigentümer künftig mehr Mitspracherechte bei der Eintragung oder Löschung von Denkmälern haben, rechnet die Verwaltung mit einem erhöhten Beratungsaufwand sowie einer Zunahme von Anträgen, insbesondere im Bereich der erneuerbaren Energien. Die Auswirkungen auf den Personal- und Finanzbedarf werden derzeit geprüft.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 25.08.2022Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 16.08.2022Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 17.05.2022Die Mitteilung wurde zurückgezogen!
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