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Mitteilung der Verwaltung

Einräumung eines Erbbaurechts an einem städtischen Grundstück an der „Weststraße 38“

20221218 31.05.2022 Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster

🟢 Beschlossen 17.05.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (17. Sitzung) · Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Bochum beabsichtigt die Einräumung eines Erbbaurechts auf einem städtischen Grundstück in der Weststraße 38. Das Areal umfasst eine Fläche von circa 1.333 Quadratmetern und soll an einen sozialen Träger vergeben werden.

Die entsprechende Mitteilung des Amtes für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster sieht vor, dass die Beschlussfassung gemäß der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum sowie die Ausschüsse und Bezirksvertretungen im nicht öffentlichen Teil der Sitzungen erfolgt. Damit sollen die Belange des Datenschutzes und der Geheimhaltung gewahrt bleiben.

Der Vorgang wurde dem Ausschuss für Planung und Grundstücke am 17. Mai 2022 zur Kenntnisnahme vorgelegt. Ebenso fand eine Information der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid im Rahmen ihrer Sitzung am 31. Mai 2022 statt.

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