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Beschlussvorlage der Verwaltung

Bebauungsplan Nr. 576 bIb – 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 576 bI – Innenstadt/Gleisdreieck – hier: a) Auslegungsbeschluss b) Beschluss der erneuten Auslegung

20220994 19.05.2022 Amt für Stadtplanung und Wohnen

🟢 Beschlossen 19.05.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (14. Sitzung) · Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20220994 bei einer Enthaltung (Die PARTEI)

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 576 bIb vorgelegt, der ein Gebiet östlich der Brüderstraße im Bochumer Bermudadreieck umfasst. Ziel dieser zweiten Änderung des Bebauungsplans Nr. 576 bI ist es, die bestehende gastronomische Vielfalt und andere prägende Nutzungen in diesem Stadtviertel vor einer Verdrängung durch Wasserpfeifen-Gaststätten und Wettbüros zu schützen. Durch den Ausschluss der Zulässigkeit dieser speziellen Nutzungsarten soll einem Verlust der Angebotsvielfalt im Bereich des Gleisdreiecks vorgebeugt werden.

Das Verfahren wird als vereinfachtes Verfahren gemäß Baugesetzbuch durchgeführt. Die Vorlage sieht vor, den Entwurf des Bebauungsplans einschließlich der Begründung öffentlich auszulegen. Für das betreffende Plangebiet gilt bereits seit dem 1. Februar 2021 eine Veränderungssperre. Mit Inkrafttreten der geplanten Änderungen wird die Neuerrichtung sowie die Nutzungsänderung von Wasserpfeifen-Gaststätten und Wettbüros in diesem Bereich ausgeschlossen. Bestehende Betriebe dieser Art genießen jedoch weiterhin Bestandsschutz im Rahmen ihrer bestehenden Baugenehmigungen. Falls nach der ersten Auslegung Änderungen oder Ergänzungen am Entwurf notwendig werden, ist eine erneute öffentliche Auslegung vorgesehen.

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