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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 1.1Realisierungsbeschluss Wegebau CarolinenglückbahnZur Vorlage · 20251084 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung plant die Realisierung einer Geh- und Radwegeverbindung auf dem ehemaligen Gleisabschnitt der Carolinenglückbahn. Ziel der Maßnahme ist es, eine Verbindung zwischen dem Radschnellweg RS1 in Bochum-Günnigfeld und der Erzbahntrasse in Bochum-Hordel herzustellen, um die Nahmobilität zu fördern. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird die Verwaltung beauftragt, die entsprechenden Planungsschritte sowie Vorarbeiten im Haushaltszeitraum 2025/2026 einzuleiten.
Der geplante Wegabschnitt umfasst eine Gesamtlänge von etwa 950 Metern, wobei rund 500 Meter neu hergestellt werden sollen. Die Strecke soll als asphaltierter gemeinsamer Geh- und Radweg angelegt werden. Im Rahmen des Projekts ist auch die Sanierung eines Brückenbauwerks über den Goldhammer Bach vorgesehen. Die bauliche Umsetzung wird für den Zeitraum zwischen 2026 und 2028 angestrebt.
Die Finanzierung der Maßnahme beläuft sich auf rund 1,88 Millionen Euro, wobei die Mittel für die Jahre 2025 bis 2028 zur Verfügung stehen. Die Verwaltung prüft zudem die Beantragung von Fördermitteln, etwa aus dem Programm für Nahmobilität. Durch die Förderung des Radverkehrs und die Anbindung an bestehende Infrastrukturen ergeben sich laut dem beigefügten KlimaCheck positive Auswirkungen auf den Klimaschutz.
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Beratungsfolge
- 02.10.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (38. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 18.09.2025 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (43. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagBD hat nicht an der Abstimmung teilgenommen.
- 10.09.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (36. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 01.07.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (41. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 26.06.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (39. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.Beschlussvorschläge für den Rat
- 2.1Genehmigung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung der Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH hier: Jahresabschluss 2024Zur Vorlage · 20251988 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Bochum eine Beschlussvorlage zur Genehmigung des Jahresabschlusses 2024 der Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH (ewmr) vorgelegt. Die Vorlage sieht vor, die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung anzuweisen, den Jahresabschluss festzustellen, den Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen sowie die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat zu entlasten.
Der Jahresabschluss der ewmr weist für das Geschäftsjahr 2024 einen Jahresfehlbetrag von rund 29,2 Millionen Euro aus. Unter Berücksichtigung von Entnahmen aus der Kapitalrücklage und dem Gewinnvortrag ergibt sich ein Bilanzgewinn von etwa 51 Millionen Euro. Die Bilanzsumme der Gesellschaft beläuft sich auf rund 720,5 Millionen Euro. Auf Konzernebene wird ein Konzernbilanzverlust von rund 103,1 Millionen Euro bei einer Bilanzsumme von über 4 Milliarden Euro ausgewiesen.
Die Erläuterungen zur Ergebnisentwicklung führen unter anderem auf ein im Vergleich zum Vorjahr niedrigeres Preisniveau bei Strom und Erdgas sowie auf verringerte Umsatzerlöse in den Sparten Strom und Gas zurück. Gleichzeitig sank der Materialaufwand. Zudem wurde eine Rückstellung in Höhe von 37,5 Millionen Euro für das Kraftwerk TKL gebildet. Die Stadt Bochum ist mit einer Beteiligung von 57 Prozent an der ewmr beteiligt.
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Beratungsfolge
- 09.10.2025 · Rat (41. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten
- 02.10.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (38. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.2Sparkasse Bochum AöR; hier: Entlastung der Sparkassenorgane und Verwendung des Überschusses aus dem Jahresabschluss 2024Zur Vorlage · 20251990 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Verwendung des Jahresabschlusses 2024 der Sparkasse Bochum AöR vorgelegt. Der Entwurf sieht vor, dem Vorstand sowie dem Verwaltungsrat der Sparkasse für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen. Grundlage hierfür ist der Jahresabschluss, der vom Verwaltungsrat bereits festgestellt und durch den Sparkassenverband Westfalen-Lippe mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk geprüft wurde.
Der Bilanzgewinn für das Jahr 2024 beläuft sich auf 19.270.366,90 Euro. Von diesem Betrag sollen 16.500.000,00 Euro zur Erfüllung gemeinwohlorientierter örtlicher Aufgaben des Trägers oder für gemeinnützige Zwecke verwendet werden. Ein weiterer Betrag in Höhe von 2.700.000,00 Euro soll der Sicherheitsrücklage zugeführt werden. Der verbleibende Restbetrag von 70.366,90 Euro soll als Gewinnvortrag in die Gewinn- und Verlustrechnung des Geschäftsjahres 2025 übernommen werden.
Die Mittel für die Ausschüttung sind im Haushaltsplan 2025 bereits veranschlagt. Von dem geplanten Ausschüttungsbetrag werden 2.611.125 Euro an Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag an das Finanzamt abgeführt. Die Vorlage wird im Haupt- und Finanzausschuss am 2. Oktober 2025 vorberaten und dem Rat der Stadt Bochum am 9. Oktober 2025 zur Entscheidung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 09.10.2025 · Rat (41. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten
- 02.10.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (38. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.3Genehmigung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung der evu zählwerk Abrechnungs- und Servicegesellschaft mbH hier: Jahresabschluss 2024Zur Vorlage · 20251993 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung der evu zählwerk Abrechnungs- und Servicegesellschaft mbH für das Geschäftsjahr 2024 festlegen. Die Vorlage des Amtes für Finanzsteuerung sieht vor, dass die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung angewiesen werden, den Jahresabschluss festzustellen, die Gewinnverwendung zu beschließen und die Geschäftsführung zu entlasten. Die Stadt ist indirekt über die Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH (ewmr) an der Gesellschaft beteiligt.
Der Jahresabschluss weist eine Bilanzsumme von rund 8,25 Millionen Euro aus. Ein Betrag von 195.248,24 Euro soll als Gewinnabführung an die ewmr gehen. Im Vergleich zum Vorjahr stiegen die Umsatzerlöse um etwa 10,6 Prozent auf rund 29,5 Millionen Euro, was unter anderem auf die Umsetzung der Preisbremsen und die Übernahme weiterer Dienstleistungen zurückzuführen ist. Die Personalaufwendungen erhöhten sich auf 16,1 Millionen Euro, bedingt durch tarifliche Gehaltssteigerungen und eine höhere Mitarbeiterzahl. Gleichzeitig sank der Materialaufwand durch verstärktes Insourcing.
Hinsichtlich der Investitionen wurden im Jahr 2024 rund 1,89 Millionen Euro getätigt, was unter dem geplanten Wert lag. Als Grund hierfür werden zeitliche Verschiebungen bei IT-Projekten, insbesondere der Umstellung auf die neue Abrechnungsplattform S/4 HANA, angeführt. Neben der Bewältigung regulatorischer Änderungen wie der CO2-Kostenaufteilung war die Gesellschaft mit dem Rollout intelligenter Messsysteme befasst.
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Beratungsfolge
- 09.10.2025 · Rat (41. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 02.10.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (38. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.4Jahresabschlüsse 2024 der WasserWelten Bochum GmbH, der Fernheizgesellschaft Bochum-Ehrenfeld GmbH, der GLASFASER RUHR GmbH & Co. KG, der Stadtwerke Bochum GmbH, der Stadtwerke Bochum Netz GmbH, der Stadtwerke Bochum Holding GmbH und der Holding für Versorgung und Verkehr GmbH BochumZur Vorlage · 20252027 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat die Beschlussvorlage 20252027 vorgelegt, mit der die Jahresabschlüsse 2024 für verschiedene Unternehmen der Stadtwerke-Bochum-Gruppe festgestellt werden sollen. Betroffen sind unter anderem die WasserWelten Bochum GmbH, die Fernheizgesellschaft Bochum-Ehlenfeld GmbH, die GLASFASER RUHR GmbH & Co. KG sowie die Stadtwerke Bochum GmbH, die Stadtwerke Bochum Netz GmbH, die Stadtwerke Bochum Holding GmbH und die Holding für Versorgung und Verkehr GmbH Bochum.
Der Entwurf sieht vor, die Jahresabschlüsse zu bestätigen und die Organe der Gesellschaften für das Geschäftsjahr 2024 zu entlasten. Bei der WasserWelten Bochum GmbH wird ein ausgeglichenes Ergebnis verzeichnet, wobei ein Verlust von rund 10,2 Millionen Euro durch die Holding für Versorgung und Verkehr GmbH übernommen wird. Die GLASFASER RUHR GmbH & Co. KG weist einen Jahresüberschuss von etwa 185.935 Euro aus. Die Stadtwerke Bochum GmbH leitet aufgrund von Gewinnabführungsverträgen rund 54,6 Millionen Euro an die Stadtwerke Bochum Holding GmbH weiter. Letztere verzeichnete einen Jahresüberschuss von rund 169,6 Millionen Euro. Die Holding für Versorgung und Verkehr GmbH Bochum weist einen Konzernbilanzverlust von etwa 25,6 Millionen Euro aus.
Die vorliegenden Abschlüsse wurden von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BKP, Dr. Bergmann, Kaufmann und Partner GmbH & Co. KG uneingeschränkt bestätigt. Die Vorlage wird im Haupt- und Finanzausschuss am 2. Oktober 2025 vorberaten und dem Rat der Stadt Bochum am 9. Oktober 2025 zur Entscheidung vorgelegt.
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- 09.10.2025 · Rat (41. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten
- 02.10.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (38. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.5USB Bochum GmbH hier: Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2024Zur Vorlage · 20252061 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat die Beschlussvorlage 20252061 zur Feststellung des Jahresabschlusses 2024 der USB Bochum GmbH vorgelegt. Der Rat der Stadt Bochum soll den Beschlussvorschlägen des Aufsichtsrates zustimmen. Der Jahresabschluss weist einen Jahresüberschuss von 34.950,54 Euro und eine Bilanzsumme von 102.251.921,52 Euro aus. Der gesamte Jahresüberschuss soll in die Gewinnrücklagen eingestellt werden, um die Finanzierung der Nachsorgeverpflichtungen für die Zentraldeponie Kornharpen zu unterstützen. Eine Gewinnabführung an die Stadtwerke Bochum Holding GmbH ist für das Geschäftsjahr 2024 nicht vorgesehen.
Die Vorlage sieht zudem die Entlastung der Geschäftsführer Christian Kley und Dr. Thorsten Zisowski sowie des Aufsichtsrates vor. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BKP Bergmann Kauffmann und Partner hat den Jahresabschluss mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk geprüft.
Im Vergleich zum Vorjahr stiegen die Umsatzerlöse an, insbesondere durch Erlöse aus der LSP-Angebotskalkulation und der PPK-Verwertung. Die Aufwendungen für Material, Energie, Wasser sowie für Personal erhöhten sich aufgrund von Tarifabschlüssen und gestiegenen Mitarbeiterzahlen. Zudem war eine höhere Zuführung zu den Deponierückstellungen erforderlich, was auf Anpassungen im Rahmen der Oberflächenabdichtung der Zentraldeponie zurückzuführen ist. Die Vorlage wird im Haupt- und Finanzausschuss am 2. Oktober 2025 vorberaten und dem Rat am 9. Oktober 2025 zur Entscheidung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 09.10.2025 · Rat (41. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten
- 02.10.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (38. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.6USB Service GmbH hier: Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2024Zur Vorlage · 20252064 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum wird über den Jahresabschluss 2024 der USB Service GmbH beraten. Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für Finanzsteuerung sieht die Feststellung des Jahresabschlusses sowie die Genehmigung der Gewinnverwendung vor. Das Jahresergebnis beläuft sich auf 1.320.972,59 Euro bei einer Bilanzsumme von 23.741.724,76 Euro. Im Rahmen des Ergebnisabführungsvertrages wird ein Betrag von 320.972,59 Euro an die Stadtwerke Bochum Holding GmbH abgeführt, während 1.000.000,00 Euro in die Gewinnrücklage eingestellt werden sollen.
Zudem wird die Entlastung der Geschäftsführer Christian Kley und Dr. Thorsten Zisowski sowie des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2024 beantragt. Der Jahresabschluss wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BKP Bergmann Kauffmann und Partner GmbH & Co. KG mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk geprüft.
Die wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2024 war durch gestiegene Marktpreise für die Verwertung von Schrott, Metallen und Holz aus der Sperrmüllverwertung sowie durch Gewinnausschüttungen der Tochtergesellschaft RAU-Recycling am Umweltpark geprägt. Die Umsatzerlöse lagen über den Planwerten, was unter anderem auf die Marktentwicklung zurückzuführen ist. Die Beratung der Vorlage erfolgt im Haupt- und Finanzausschuss am 2. Oktober 2025 und im Rat am 9. Oktober 2025.
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- 09.10.2025 · Rat (41. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten
- 02.10.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (38. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.7VBW Bauen und Wohnen GmbH hier: Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2024Zur Vorlage · 20252067 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Bochum eine Beschlussvorlage zur Feststellung des Jahresabschlusses 2024 der VBW Bauen und Wohnen GmbH vorgelegt. Der Entwurf, der vom Amt für Finanzsteuerung verantwortet wird, sieht vor, dass die Vertretung der Stadt in der Gesellschafterversammlung dem Jahresabschluss, der Gewinnverwendung sowie der Entlastung der Organe zustimmt. Für das Geschäftsjahr 2024 wird ein Jahresüberschuss von rund 8,87 Millionen Euro ausgewiesen, bei einer Bilanzsumme von etwa 719,76 Millionen Euro.
Der vorgeschlagene Plan zur Gewinnverwendung sieht vor, 3 Millionen Euro an die Gesellschafter auszuschütten und rund 4,98 Millionen Euro den freien Rücklagen zuzuweisen. Der Jahresabschluss wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF Fasselt Partnerschaft mbB mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk geprüft. Die VBW Bauen und Wohnen GmbH, an der die Stadtwerke Bochum Holding GmbH mit einer Beteiligung von 68,89 Prozent gehalten wird, ist mit rund 13.000 Wohnungen der führende Wohnungsanbieter im Stadtgebiet.
Im Vergleich zum Vorjahr stiegen die Umsatzerlöse aufgrund von Mietanpassungen und abgeschlossenen Modernisierungsmaßnahmen an. Demgegenüber erhöhten sich die Personalaufwendungen durch Tarifsteigerungen und Inflationsprämien, während das Zinsergebnis infolge neuer Darlehen und Prolongationen zu höheren Zinssätzen sank. Die Vorlage wird im Haupt- und Finanzausschuss am 2. Oktober 2025 vorberaten und steht am 9. Oktober 2025 zur Entscheidung im Rat.
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- 09.10.2025 · Rat (41. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten
- 02.10.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (38. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.8Jahresabschluss 2024 der WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH (WEG)Zur Vorlage · 20252111 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum wird über den Jahresabschluss 2024 der WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH (WEG) beraten. Die Beschlussvorlage des Amts für Finanzsteuerung sieht vor, den Jahresabschluss mit einer Bilanzsumme von rund 151,7 Millionen Euro und einem Jahresfehlbetrag von etwa 21 Millionen Euro festzustellen. Dieser Fehlbetrag soll durch Entnahmen aus der Kapitalrücklage in Höhe von rund 20,4 Millionen Euro sowie aus der Gewinnrücklage in Höhe von etwa 593.000 Euro ausgeglichen werden.
Zudem wird die Zustimmung zum Konzernabschluss 2024 beantragt, der eine Bilanzsumme von rund 266,5 Millionen Euro und einen Jahresfehlbetrag von etwa 27,5 Millionen Euro ausweist. Die Vorlage beinhaltet die Anweisung an die Vertreterin der Stadt Bochum in der Gesellschafterversammlung, der Geschäftsführung sowie dem Aufsichtsrat für das Wirtschaftsjahr 2024 die Entlastung zu erteilen.
Die Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft ist als städtische Tochtergesellschaft für die Wirtschaftsförderung und die Verwaltung kommunaler Infrastruktur zuständig. Die Prüfung der Abschlüsse erfolgte durch die PKF Fasselt Partnerschaft mbB mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Im Geschäftsjahr 2024 stiegen die Umsatzerlöse der Gesellschaft um 9 Prozent auf rund 21,1 Millionen Euro, was primär auf Erlöse aus Grundstücksverkäufen zurückzuführen ist.
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Beratungsfolge
- 09.10.2025 · Rat (41. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten
- 02.10.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (38. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.9Jahresabschluss 2024 der Wirtschaftsförderung Bochum WiFö GmbHZur Vorlage · 20252113 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum berät über den Jahresabschluss 2024 der Wirtschaftsförderung Bochum WiFö GmbH. Die Beschlussvorlage des Amts für Finanzsteuerung sieht vor, die Vertreterin der Stadt in der Gesellschafterversammlung anzuweisen, den Jahresabschluss festzustellen, die Gewinnverwendung zu regeln und die Organe der Gesellschaft zu entlasten. Der Abschluss weist eine Bilanzsumme von 9.768.930,53 Euro sowie einen Jahresfehlbetrag von 5.557.263,20 Euro aus. Es ist vorgesehen, diesen Fehlbetrag vollständig durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage auszugleichen.
Die Prüfung des Jahresabschlusses durch die PKF Fasselt Partnerschaft mbB erfolgte mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Zu den geschäftlichen Aktivitäten im Berichtsjahr gehörten die Entwicklung des digitalen Tools „KI-Förderscout“ sowie die Arbeit der Agentur GesundheitsCampus Bochum. Im Rahmen des Programms „Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren“ wurden neun Mietverträge abgeschlossen. Bei den sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen ergaben sich Abweichungen zum Wirtschaftsplan, da das geplante Förderprojekt zur Breitbandversorgung im Berichtsjahr noch nicht umgesetzt werden konnte. Der Personalbestand der Gesellschaft erhöhte sich von 35 auf 40 Personen.
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Beratungsfolge
- 09.10.2025 · Rat (41. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten
- 02.10.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (38. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.10SBO Senioreneinrichtungen der Stadt Bochum gGmbH hier: Jahresabschluss 2024Zur Vorlage · 20251874 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll über den Jahresabschluss 2024 der SBO Senioreneinrichtungen der Stadt Bochum gGmbH entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für Finanzsteuerung weist für das Geschäftsjahr eine Bilanzsumme von rund 38,8 Millionen Euro sowie einen Jahresfehlbetrag von etwa 1,85 Millionen Euro aus.
Im Vergleich zur ursprünglichen Planung, die einen Fehlbetrag von rund 2,93 Millionen Euro vorsah, ergibt sich eine Abweichung von rund 1,08 Millionen Euro. Diese Differenz resultiert unter anderem aus höheren Erträgen im Bereich der Pflege, Unterkunft und Verpflegung sowie aus dem Verkauf eines Teilgrundstücks am Glockengarten. Gleichzeitig verzeichnete das Unternehmen höhere Kosten für den Abriss des Alten-Krankenhauses Am Dornenbusch sowie einen Anstieg der Investitionskosten.
Die Vorlage sieht vor, den Jahresfehlbetrag als Verlustvortrag auf das neue Jahr zu übertragen. Zudem wird die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats beantragt. Die SBO führt derzeit Sanierungsmaßnahmen durch, wie etwa die Reduzierung der Arbeitnehmerüberlassung und die Neuvergabe der Gebäudereinigung, deren vollständige finanzielle Auswirkungen im Jahr 2026 erwartet werden.
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- 09.10.2025 · Rat (41. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten
- 02.10.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (38. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.11Bochum Marketing GmbH; hier: Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2024Zur Vorlage · 20252115 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt Bochum den Jahresabschluss 2024 der Bochum Marketing GmbH (BoMa) zur Beschlussfassung vor. Der Entwurf sieht vor, den Jahresabschluss mit einer Bilanzsumme von rund 4,32 Millionen Euro und einem Jahresfehlbetrag von 800.439,02 Euro festzustellen. Dieser Fehlbetrag soll vollständig auf neue Rechnung vorgetragen werden. Zudem wird die Entlastung des Aufsichtsrates sowie der Geschäftsführungen von Julian Schmitz und Sandra Gagliardi beantragt.
Der Jahresabschluss wurde von der Gothentreuhand GmbH mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk geprüft. Im Vergleich zum Vorjahr sanken die Umsatzerlöse auf etwa 4,1 Millionen Euro, was auf geringere Einnahmen aus Themenveranstaltungen zurückzuführen ist. Demgegenüber stiegen die Materialaufwendungen aufgrund höherer Kosten für Sicherheits- und Sanitätsleistungen sowie GEMA-Gebühren an. Auch der Personalaufwand erhöhte sich auf rund 2,25 Millionen Euro, bedingt durch Gehaltsanpassungen und Abfindungen.
Aufgrund einer bilanziellen Überschuldung im Geschäftsjahr 2024 wurde im Rahmen einer Kapitalerhöhung die Beteiligung der Stadt an der BoMa von 50 % auf 75,1 % erhöht. Im Zuge der gesellschaftsvertraglichen Nebenleistungspflicht leistete die Stadt im Jahr 2024 eine einmalige Zuzahlung in Höhe von 1.657.500 Euro. Die Entscheidung über die Vorlage wird im Rat am 9. Oktober 2025 erwartet.
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Beratungsfolge
- 09.10.2025 · Rat (41. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten
- 02.10.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (38. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.12Wasser und Gas Westfalen Gesellschaften hier: Änderung der Gesellschaftsverträge - Anwendung der Erleichterungen des 3. NKF-WG NRWZur Vorlage · 20252076 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20252076 eine Änderung der Gesellschaftsverträge für die Unternehmen der Wasser und Gas Westfalen Gruppe beantragt. Betroffen sind die Wasser und Gas Westfalen GmbH & Co. Holding KG, die Wasser und Gas Westfalen GmbH sowie die Wasser und Gas Westfalen Beteiligungsgesellschaft mbH. Hintergrund ist die Umsetzung von Bürokratieabbau-Optionen nach dem Dritten Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements in Nordrhein-Westfalen.
Die Anpassungen sehen vor, Gesellschafterversammlungen künftig auch per Telefon, Video oder in hybrider Form durchzuführen. Zudem soll eine veraltete Rechtsnorm im Vertrag der Wasser und Gas Westfalen GmbH gestrichen werden. Für die Beteiligungsgesellschaft mbH wird vorgeschlagen, die Prüfung des Jahresabschlusses nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches nur noch soweit durchzuführen, wie es erforderlich ist. Die Verwaltung begründet dies mit der beschränkten Geschäftstätigkeit der Gesellschaft, die primär eine Komplementärfunktion wahrnimmt.
Ein weiterer Bestandteil des Beschlusses ist der Verzicht auf die individualisierte Offenlegung der Organvergütungen, um sich der Regelung der Stadt Dortmund anzuschließen. Der Haupt- und Finanzausschuss wird die Vorlage am 2. Oktober 2025 beraten, eine Entscheidung im Rat ist für den 9. Oktober 2025 vorgesehen. Federführend für das Vorhaben ist das Amt für Finanzsteuerung.
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Beratungsfolge
- 09.10.2025 · Rat (41. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 02.10.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (38. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.13GELSENWASSER AG hier: Änderung des Gesellschaftsvertrages der Wasserbeschaffung Niederrhein Westfalen GmbHZur Vorlage · 20252093 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll über die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Wasserbeschaffung Niederrhein Westfalen GmbH (WBNW) entscheiden. Die WBNW ist zu 49 Prozent an der GELSENWASSER AG beteiligt, an der die Stadt Bochum als mittelbare Minderheitsgesellschafterin über die Stadtwerke Bochum Holding GmbH und die Wasser und Gas Westfalen GmbH Anteile hält.
Die Anpassungen des Gesellschaftsvertrages dienen der Umsetzung von Bürokratieerleichterungen im Rahmen des 3. NKF-WG. Neben diesen Maßnahmen sind Änderungen am Beschlussfassungsverfahren sowie an den Regelungen zur Aufstellung des Wirtschaftsplans vorgesehen. Da die vorliegenden Änderungen über die bereits im Vorfeld beschlossenen Regelungen für die kommunalen Beteiligungen der GELSENWASSER AG hinausgehen, erfordert dies einen separaten Beschluss des Rates.
Die Stadt Duisburg hat der Änderung des Gesellschaftsvertrages bereits zugestimmt, während die Stadt Dortmund ein entsprechendes Verfahren vorbereitet. Die Vorlage des Amtes für Finanzsteuerung wird am 2. Oktober 2025 im Haupt- und Finanzausschuss vorberaten. Eine Entscheidung des Rates ist für die Sitzung am 9. Oktober 2025 vorgesehen.
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- 09.10.2025 · Rat (41. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 4 (BD)dafür: 74 (SPD/Grüne/CDU/UWG:FB/FDP/FASG/Backs/Dahl-mann/Hohmeier/Steude/OB)
- 02.10.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (38. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 1 (BD)dafür: 14 (SPD/Grüne/CDU/UWG:FB/OB)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 1 (BD)dafür: 14 (SPD/Grüne/CDU/UWG:FB/OB) - 2.14Generalmusikdirektorin/Intendantin bzw. Generalmusikdirektor/Intendant der Bochumer Symphoniker und des Anneliese Brost Musikforum Ruhr in der Kulturinstitute Bochum AöR hier: Genehmigung von Beschlüssen des Verwaltungsrates der Kulturinstitute Bochum AöRZur Vorlage · 20252048/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Vertrag des derzeitigen Generalmusikdirektors und Intendanten der Bochumer Symphoniker sowie des Anneliese Brost Musikforum Ruhr endet zum 31. Juli 2026. Vor diesem Hintergrund liegt eine Beschlussvorlage vor, die die Nachfolge für die Position innerhalb der Kulturinstitute Bochum AöR regelt. Der Verwaltungsrat der Kulturinstitute Bochum AöR hat bereits über die Bestellung einer Nachfolge entschieden, wobei dieser Beschluss nun durch den Rat der Stadt Bochum genehmigt werden muss.
Die Verwaltung beantragt, dass der Rat den Beschluss des Verwaltungsrats vom 12. September 2025 bestätigt. Konkret soll ein Kandidat ab dem 1. August 2026 zum Generalmusikdirektor und Intendanten der Bochumer Symphoniker und des Anneliese Brost Musikforum Ruhr ernannt werden. Die geplante Amtszeit umfasst drei Spielzeiten bis zum 31. Juli 2029, ergänzt um die Option auf eine zweijährige Verlängerung zu den bereits bekannten Konditionen.
Zur Vorbereitung der Neubesetzung wurde eine Findungskommission unter der Leitung des zuständigen Dezernenten eingesetzt. Nach der einstimmigen Empfehlung dieser Kommission hat der Verwaltungsrat der Kulturinstitute Bochum AöR der Bestellung zugestimmt. Im Rahmen einer Sitzung des Ausschusses für Kultur und Tourismus am 30. September 2025 stellte sich der vorgeschlagene Nachfolger dem Gremium persönlich vor.
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Beratungsfolge
- 09.10.2025 · Rat (41. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 4 (BD)
- 02.10.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (38. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltung: 1 (BD)
Ergebnis: Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltung: 1 (BD) - 2.15Wiederbestellung eines Mitglieds des Umlegungsausschusses - Sachverständiger für die Ermittlung von GrundstückswertenZur Vorlage · 20251908 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Wiederbestellung eines Mitglieds des Umlegungsausschusses vorgelegt. Konkret geht es um die erneute Bestellung eines Sachverständigen für die Ermittlung von Grundstückswerten. Die aktuelle Amtszeit des betreffenden Sachverständigen endet am 31. Januar 2026.
Der Vorschlag sieht eine Wiederbestellung für die Dauer von fünf Jahren mit Wirkung zum 1. Februar 2026 vor. Der Sachverständige ist bereits seit dem Jahr 2001 im Umlegungsausschuss der Stadt Bochum tätig, zunächst in der Funktion eines stellvertretenden Sachverständigen und seit 2006 als Mitglied. Die Voraussetzungen gemäß der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches sind erfüllt, und die Bereitschaft zur Annahme der Wiederbestellung liegt vor.
Mit der Maßnahme entstehen keine finanziellen Auswirkungen oder Folgelasten für den Haushalt. Das Verfahren durchläuft im Oktober 2025 die Vorberatungen im Ausschuss für Planung und Grundstücke sowie im Haupt- und Finanzausschuss, bevor der Rat die endgültige Entscheidung trifft.
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Beratungsfolge
- 09.10.2025 · Rat (41. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 02.10.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (38. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 01.10.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (43. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.16Benennung (Bestellung, Vorschlag) von Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Bochum in Unternehmen aus den Bereichen Wirtschaft, Entwicklung, Forschung und Technologie (unmittelbare und mittelbare Beteiligungen) – Bochumer Sportstätten Besitzgesellschaft mbHZur Vorlage · 20252029 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage 20252029 die Benennung neuer Vertreter für die Gesellschafterversammlung der Bochumer Sportstätten Besitzgesellschaft mbH vorgeschlagen. Als Vertreter der Stadt Bochum sollen Dietmar Dieckmann als Mitglied und Sebastian Kopietz als Stellvertreter eingesetzt werden. Die bestellten Personen sollen die Rechte sowohl der Stadt Bochum als auch der WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH (WEG) in der Gesellschaft ausüben. In dieser Konstellation sind die Vertreter von den Beschränkungen des § 181 BGB zur Vermeidung von Mehrfachvertretung befreit.
Der Hintergrund dieser Neubesetzung liegt in personellen Veränderungen in der Geschäftsführung der BoSB. Bisher übte die Stadtkämmerin Dr. Eva Maria Hubbert die Rechte in der Gesellschafterversammlung aus. Da sie laut Beschluss des Aufsichtsrates zum 27. August 2025 neben Ralf Meyer als weitere Geschäftsführerin bestellt werden soll, ist eine Anpassung der Vertretung notwendig.
Die Bestellung der Vertreter gilt für die Dauer der aktuellen Wahlperiode des Rates. Der Entwurf wird zunächst im Haupt- und Finanzausschuss am 2. Oktober 2025 beraten und soll am 9. Oktober 2025 im Rat der Stadt Bochum zur Entscheidung vorgelegt werden. Federführend für die Vorlage ist das Amt für Finanzsteuerung.
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Beratungsfolge
- 09.10.2025 · Rat (41. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 02.10.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (38. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.17Erste Änderungssatzung zur AbfallsatzungZur Vorlage · 20251816 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage 20251816 die erste Änderungssatzung zur Abfallsatzung vorgelegt. Hintergrund der Anpassungen ist die Einführung der kombinierten Wertstofftonne für Leichtverpackungen und stoffgleiche Nichtverpackungen auf dem gesamten Stadtgebiet zum 1. Januar 2026.
Die vorgeschlagenen Änderungen umfassen redaktionelle Anpassungen an aktuelle Rechtsvorschriften sowie eine Neubenennung der Abfallfraktion „Leichtverpackungen und stoffgleiche Nichtverpackungen“ bei den bereitgestellten Abfallbehältern. Zudem wird die Volumenangabe für die verwendeten Wertstoffsäcke korrigiert. Die Regelung sieht vor, dass die kombinierten Wertstoffsäcke künftig nur noch auf Antrag zur Verfügung gestellt werden. Voraussetzung hierfür ist eine Einzelfallprüfung, die ergibt, dass auf dem jeweiligen Grundstück keine ausreichenden Stellmöglichkeiten oder geeigneten Transportwege für die Wertstofftonnen vorhanden sind.
Des Weiteren wird die Anlage I der Abfallsatzung angepasst. Hierbei wird das Holsystem für die Entsorgung von gemischten Verpackungen über die Wertstofftonne explizit ausgewiesen. Zudem wird klargestellt, dass die Entsorgung von separat erfassten stoffgleichen Nichtverpackungen über das Bringsystem gebührenfrei bleibt.
Der Entwurf durchläuft die Vorberatung im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung am 10. September 2025 sowie im Haupt- und Finanzausschuss am 2. Oktober 2025, bevor der Rat am 9. Oktober 2025 über die Änderungssatzung entscheidet.
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Beratungsfolge
- 09.10.2025 · Rat (41. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 02.10.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (38. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 10.09.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (36. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.183. Änderungsverfahren Landschaftsplan Bochum West – Erweiterung des Naturschutzgebietes Nr.1 „Blumenkamp“ hier: Satzungsbeschluss gem. 20 (2) Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NRW)Zur Vorlage · 20251559 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Umwelt- und Grünflächenamt schlägt im Rahmen des dritten Änderungsverfahrens des Landschaftsplanes Bochum West die Erweiterung des Naturschutzgebietes Nr. 1 „Blumenkamp“ vor. Die Vorlage sieht vor, das Schutzgebiet um das ehemalige Grabeland sowie eine angrenzende Wiese zu erweitern, was im Geltungsbereich des Landschaftsplanes Bochum West einer Fläche von etwa 0,1 Hektar entspricht.
Hintergrund der Maßnahme ist ein im Jahr 2020 erstellter Pflege- und Entwicklungsplan, der die Erweiterung des Gebiets als Entwicklungsmaßnahme vorsieht, da sich das ehemalige Grabeland zu einem Vorwald mit älteren Gehölzen entwickelt hat. Da die Erweiterung die Grundzüge der bisherigen Planung nicht berührt, wird das Verfahren gemäß dem Landesnaturschutzgesetz NRW als vereinfachtes Verfahren durchgeführt.
Im Zuge der Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange zwischen März und Mai 2025 gingen sechs Stellungnahmen ein. Diese enthielten naturschutzfachliche Hinweise sowie Anregungen zur Einbindung weiterer Leitungsträger, wobei keine Bedenken gegen die Erweiterung des Naturschutzgebietes geäußert wurden. Die Entscheidung über die Beschlussvorlage wird im Rat der Stadt Bochum in der Sitzung am 9. Oktober 2025 getroffen.
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Beratungsfolge
- 09.10.2025 · Rat (41. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 02.10.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (38. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 10.09.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (36. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 02.09.2025 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 01.07.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (41. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.193. Änderungsverfahren Landschaftsplan Bochum Mitte/Ost – Erweiterung des Naturschutzgebietes Nr.1 „Blumenkamp“ hier: Satzungsbeschluss gem. 20 (2) Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NRW)Zur Vorlage · 20251361 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des dritten Änderungsverfahrens des Landschaftsplanes Bochum Mitte/Ost sieht die Verwaltung eine Erweiterung des Naturschutzgebietes Nr. 1 „Blumenkamp“ vor. Die Ausweitung soll insgesamt etwa 2,8 Hektar umfassen und das ehemalige Grabeland sowie eine südlich angrenzende Wiesenfläche einschließen. Grundlage für diesen Vorschlag ist ein im Jahr 2020 erarbeiteter Pflege- und Entwicklungsplan der Biologischen Station östliches Ruhrgebiet.
Die Erweiterung umfasst das etwa 0,88 Hektar große ehemalige Grabeland, das sich zu einem Vorwald entwickelt hat, sowie eine rund zwei Hektar große Wiese, die sich im Eigentum der Stadt befindet. Da die Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt, wird ein vereinfachtes Verfahren gemäß dem Landesnaturschutzgesetz NRW angewandt. Während der Beteiligung öffentlicher Interessenträger gingen 17 Stellungnahmen ein, gegen die Erweiterung des Schutzgebietes wurden jedoch keine Bedenken erhoben.
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich aus der Ausweisung nicht, da die Flächen bereits unterhalten werden. Die Verwaltung bewertet die Maßnahme als ökologisch und klimarelevant. Der endgültige Beschluss über die Satzung wird im Rat der Stadt Bochum für den 9. Oktober 2025 erwartet.
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Beratungsfolge
- 09.10.2025 · Rat (41. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 02.10.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (38. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 10.09.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (36. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 02.09.2025 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 26.06.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (39. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.20Gemeinsamer Flächennutzungsplan (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr: Aufstellungsbeschluss für das Änderungsverfahren 67 BO: Wilhelm-Leithe-Weg Nord in BochumZur Vorlage · 20251341 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage 20251341 den Aufstellungsbeschluss für das Änderungsverfahren 67 BO zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr beantragt. Gegenstand der Änderung ist der Bereich Wilhelm-Leithe-Weg Nord. Ziel des Verfahrens ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Festsetzung eines Wohngebietes zu schaffen.
Das betreffende Areal ist Teil des Baulandentwicklungsvorhabens „Neues Bahnhofsquartier Wattenscheid“. Der aktuelle Flächennutzungsplan weist die Fläche im Bereich Wilhelm-Leithe-Weg Nord als Gewerbe- und Mischbaufläche aus. Die geplante Änderung soll diese Darstellung anpassen, um eine Wohnnutzung zu ermöglichen.
Der weitere Prozess umfasst die Anhörung der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid am 1. Juli 2025 sowie die Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss am 2. Oktober 2025. Eine Entscheidung des Rates ist für den 9. Oktober 2025 vorgesehen. Da der GFNP die Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen umfasst, ist für den abschließenden Feststellungsbeschluss eine einheitliche Beschlussfassung der beteiligten Räte notwendig.
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- 02.10.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (38. Sitzung) — Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages
- 01.07.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (41. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages - 2.21Gemeinsamer Flächennutzungsplan (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr: Aufstellungsbeschluss für das Änderungsverfahren 65 OB Grünzug Neue Mitte in OberhausenZur Vorlage · 20251786 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa der Stadt Bochum soll die Aufstellung der Änderung 65 OB „Grünzug Neue Mitte“ zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr beschließen. Ziel des Verfahrens ist es, die planerischen Voraussetzungen für die Entwicklung der Neuen Mitte in Oberhausen als Stadtteil zu schaffen. Dabei liegt der Fokus auf der Schaffung verschiedener Wohnformen und der Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur.
Die Planung sieht eine Ausrichtung der neuen Wohnquartiere auf soziale, produktive und ökologische Aspekte vor. Der Grünraum soll dabei als zentrales Element fungieren und durch ein Netz aus Fuß- und Radwegen sowie die Verlängerung der Straßenbahnlinie 112 erschlossen werden. Im Zuge der Änderung sollen Teile der bisherigen Mischbauflächen im östlichen Bereich in Wohnbauflächen umgewandelt und die Darstellung öffentlicher Grünflächen konkretisiert werden.
Das weitere Verfahren umfasst ein Scoping der Umweltprüfung, das für das erste Quartal 2026 vorgesehen ist, sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden. Der abschließende Feststellungsbeschluss muss von den Räten der beteiligten Städte der Planungsgemeinschaft gefasst werden, bevor die Änderung durch das Land Nordrhein-Westfalen genehmigt wird.
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- 02.10.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (38. Sitzung) — Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages
Ergebnis: Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages - 2.22Bebauungsplan Nr. 1035 - Hüttenstraße / An der Landwehr Ost - hier: Satzungsbeschluss und Entscheidung über StellungnahmenZur Vorlage · 20251965 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt vor, den Bebauungsplan Nr. 1035 für das Gebiet Hüttenstraße / An der Landwehr Ost als Satzung zu beschließen. Ziel der Planung ist die Schaffung der rechtlichen Grundlage für die Errichtung eines Büro- und Laborgebäudes für die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV). Das Vorhaben soll auf dem östlichen Teil des ehemaligen Geländes der Laupenmühlen Druck GmbH realisiert werden. Hintergrund ist der Bedarf des Instituts für Prävention und Arbeitsmedizin (IPA) an neuen Flächen aufgrund baulicher und technischer Defizite am derzeitigen Standort.
Das Plangebiet umfasst etwa 8.553 Quadratmeter im Stadtbezirk Weitmar. Die Festsetzungen sehen eine Nutzung als Sondergebiet für Büro- und Laborgebäude vor, wobei eine Grundflächenzahl von 0,8 und eine Geschossflächenzahl von 2,5 festgelegt sind. Der Plan sieht zudem Dachbegrünungen auf zwei Dritteln der Dachflächen sowie Anpflanzungen und Schallschutzmaßnahmen vor. Die Erschließung erfolgt über die Hüttenstraße.
Hinsichtlich der Umweltauswirkungen wird eine Versiegelung von maximal 6.842 Quadratmetern erwartet. Ausgleichsmaßnahmen sollen über das städtische Konzept zur produktionsintegrierten Kompensation erfolgen. Auswirkungen auf die Hochwasserrückhaltung des Marbachs oder die Verkehrsqualität an den umliegenden Knotenpunkten werden laut Vorlage als gering eingestuft. Die Vorlage durchläuft die anstehenden Sitzungen der Bezirksvertretung Südwest, des Ausschusses für Planung und Grundstücke sowie des Haupt- und Finanzausschusses, bevor der Rat am 9. Oktober 2025 über den Beschluss entscheidet.
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Beratungsfolge
- 09.10.2025 · Rat (41. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 02.10.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (38. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 01.10.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (43. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 24.09.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (42. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.23Bebauungsplan Nr. 1038 – Industriestraße / Frenkingstraße – hier: - Satzungsbeschluss und Entscheidung über Stellungnahmen - Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 762 – Industriestraße / Coloniastraße –Zur Vorlage · 20251974 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Beschlussvorlage Nummer 20251974 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1038 für das Gebiet Industriestraße/Frenkingstraße vorgelegt. Ziel der Vorlage ist der Satzungsbeschluss zur Umwandlung einer Fläche, die bislang als Sondergebiet für ein Selbstbedienungs-Möbelhaus festgesetzt war, in ein Gewerbegebiet. Damit einher geht die Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 762 im betreffenden Bereich.
Anlass für die Änderung ist die Standortverlagerung des bisherigen Möbelhändlers sowie die Entscheidung, die geplante Nachnutzung der Gebäude als Warenlager nicht weiterzuverfolgen. Das Plangebiet im Stadtteil Werne soll durch die neue Festsetzung für gewerbliche Nutzungen gemäß § 8 BauNVO zur Verfügung gestellt werden. Dabei werden unter anderem Regelungen zur Dachbegrünung von Flachdächern sowie zur Erhaltung und Neuanpflanzung von Bäumen und Sträuchern entlang der Straßen festgelegt.
Die Planung sieht zudem eine neue Zufahrt über die Frenkingstraße vor, während die bisherige Zufahrt im Kreuzungsbereich zur Industriestraße aufgegeben wird. Zur Sicherstellung der Stromversorgung ist eine Fläche für eine Trafostation vorgesehen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt und berücksichtigt die Ziele des Masterplans Einzelhandel Bochum, indem er die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben mit zentrenrelevanten Sortimenten ausschließt. Zudem enthält die Vorlage Festsetzungen zum Schallschutz und zu Emissionskontingenten für Gewerbelärm.
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Beratungsfolge
- 09.10.2025 · Rat (41. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 02.10.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (38. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 01.10.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (43. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 24.09.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (37. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.24Sparkasse Bochum; hier: Wiederbestellung eines Mitglieds des Vorstandes der Sparkasse BochumZur Vorlage · 20252178 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll über die Wiederbestellung des vorsitzenden Vorstandsmitglieds der Sparkasse Bochum, Jürgen Hohmann, entscheiden. Die Beschlussvorlage des Amtes für Finanzsteuerung mit der Nummer 20252178 bezieht sich auf einen Beschluss des Verwaltungsrates der Sparkasse vom 2. Oktober 2025.
Die aktuelle Vertragszeit von Jürgen Hohmann endet am 30. September 2026. Der Verwaltungsrat hat vorgeschlagen, ihm eine erneute Bestellung als vorsitzendes Mitglied des Vorstandes anzubieten. Die neue Amtszeit soll vom 1. Oktober 2026 bis zum 31. März 2030 reichen. Das Ende der Laufzeit fällt mit dem Erreichen der Altersgrenze von 67 Jahren im März 2030 zusammen, wie es das Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen vorsieht.
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Sparkassengesetzes NRW bedarf der Beschluss des Verwaltungsrates der Genehmigung durch die Vertretung des Trägers. Die Vorlage wird im Haupt- und Finanzausschuss vorberaten und dem Rat der Stadt Bochum zur Entscheidung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 09.10.2025 · Rat (41. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 02.10.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (38. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 3.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 4.Mitteilungen und Antworten
- 4.1Prognosebericht zur Ergebnis- und Teilfinanzrechnung auf Basis des 2. Quartals 2025 (Halbjahresprognose)Zur Vorlage · 20251941 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat den Prognosebericht zur Ergebnis- und Teilfinanzrechnung auf Basis des zweiten Quartals 2025 vorgelegt. Für das Haushaltsjahr 2025 wird ein Defizit in Höhe von 58,09 Millionen Euro prognostiziert, was dem fortgeschriebenen Haushaltsansatz entspricht.
Zu den wesentlichen Verschlechterungen zählen die Grundsteuer B um 8,6 Millionen Euro sowie Personalaufwendungen um 1,2 Millionen Euro. Im Bereich der Jugendhilfe werden Mehrkosten bei den Hilfen zur Erziehung und der ambulanten Eingliederungshilfe in Höhe von insgesamt 22,3 Millionen Euro erwartet.
Dem stehen Verbesserungen in Höhe von insgesamt 62,1 Millionen Euro gegenüber. Wesentliche Ertragssteigerungen ergeben sich aus der Gewerbesteuer um 20 Millionen Euro, der VRR-Umlage um 9,8 Millionen Euro sowie der LWL-Umlage um 1,8 Millionen Euro. Weitere positive Entwicklungen zeigen sich bei den Abwassergebühren, der digitalen Infrastruktur in Schulen und den Kosten für die Unterbringung und Heizung im Bereich SGB II.
Der globale Minderaufwand wurde mit rund 30 Millionen Euro beziffert. Der gesamtstädtische Personal- und Versorgungsaufwand wird mit 474 Millionen Euro prognostiziert, was eine Überschreitung des fortgeschriebenen Haushaltsansatzes um etwa 1 Million Euro bedeutet.
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Beratungsfolge
- 09.10.2025 · Rat (41. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 02.10.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (38. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.2Nachweisung der über- und außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen größer 5.000 EUR gemäß § 83 GO NRW für den Zeitraum 01.01. - 31.07.2025Zur Vorlage · 20251947 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Finanzsteuerung hat dem Rat der Stadt Bochum sowie dem Haupt- und Finanzausschuss eine Mitteilung über die im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Juli 2025 getätigten über- und außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen vorgelegt. Die Vorlage mit der Nummer 20251947 dient dem Nachweis aller Bereitstellungen, die einen Betrag von 5.000 Euro überschreiten und über die der Rat nicht selbst entschieden hat.
Die Grundlage für diesen Nachweis ist § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Gemäß der Haushaltssatzung der Stadt Bochum für das Haushaltsjahr 2025 ist die Kämmerin befugt, über- und außerplanmäßige Haushaltsmittel innerhalb festgelegter Grenzen eigenständig bereitzustellen. Dies gilt für Mehraufwendungen bis zu 250.000 Euro sowie für Mehrauszahlungen bis zu 500.000 Euro. Für höhere Beträge, nämlich Mehraufwendungen zwischen 250.000 und 750.000 Euro sowie Mehrauszahlungen zwischen 500.000 und 1.000.000 Euro, ist die Zustimmung des Haupt- und Finanzausschusses vorgesehen. Die Mitteilung dient der Kenntnisnahme der entsprechenden Vorgänge durch die zuständigen Gremien.
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Beratungsfolge
- 09.10.2025 · Rat (41. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 02.10.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (38. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.3GELSENWASSER AG hier: Anteilserwerb und Änderung des Gesellschaftsvertrages der Windpark Hünxe GmbHZur Vorlage · 20252046 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert den Rat über die beabsichtigte Erhöhung der Beteiligung der Gemeindewerke Hünxe GmbH an der Windpark Hünxe GmbH. Im Rahmen der geplanten Errichtung einer vierten Windenergieanlage beabsichtigt die Gemeindewerke Hünxe GmbH, ihre Anteile an der Windpark Hünxe GmbH um 10 Prozent aufzustocken.
Die Beteiligungsstruktur sieht vor, dass die GELSENWASSER AG über die Gemeindewerke Hünxe GmbH mit einem Anteil von 40 Prozent an der Windpark Hünxe GmbH beteiligt ist. Da die Städte Bochum und Dortmund über die Stadtwerke Bochum Holding GmbH beziehungsweise die Dortmunder Stadtwerke AG mittelbar mehrheitlich an der GELSENWASSER AG beteiligt sind, ist eine entsprechende Beschlussfassung in den Räten der Städte Bochum und Dortmund erforderlich.
Aufgrund der Notwendigkeit, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, ist die Behandlung dieser Angelegenheit in einer nichtöffentlichen Sitzung vorgesehen. Die Vorlage dient der Kenntnisnahme durch den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Rat.
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Beratungsfolge
- 09.10.2025 · Rat (41. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 02.10.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (38. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.4GELSENWASSER AG hier: Auflösung Beteiligung der NEW Re GmbH an der Biogas Wassenberg GmbH & Co. KG und der Biogas Wassenberg Verwaltungs GmbHZur Vorlage · 20252069 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage 20252069 eine Mitteilung vorgelegt, die die geplante Auflösung von Unternehmensbeteiligungen zum Gegenstand hat. Die NEW Re GmbH beabsichtigt, ihre Beteiligung an der Biogas Wassenberg GmbH & Co. KG sowie an der Biogas Wassenberg Verwaltungs GmbH aufzulösen. Dieser Schritt soll eine anschließende Liquidation der genannten Gesellschaften beinhalten.
Die Vorlage, für die das Amt für Finanzsteuerung federführend ist, wird den zuständigen Gremien vorgelegt. Der Haupt- und Finanzausschuss wird die Informationen in seiner Sitzung am 2. Oktober 2025 zur Kenntnis nehmen, gefolgt von der Sitzung des Rates der Stadt Bochum am 9. Oktober 2025.
Da die Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen erforderlich ist, sieht die Vorlage vor, dass entsprechende Angelegenheiten in nichtöffentlichen Sitzungen behandelt werden. Damit soll der Schutz rechtlich geschützter Interessen gewährleistet werden.
Automatisch erzeugt durch
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Beratungsfolge
- 09.10.2025 · Rat (41. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 02.10.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (38. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.5Vorkaufsrecht und Schutz der Mieter*innen in der Siedlung "Am Röderschacht"Zur Vorlage · 20251950 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE zum Vorkaufsrecht und zum Mieterschutz in der Siedlung „Am Röderschacht“ reagiert. Ein Ausüben des denkmalrechtlichen Vorkaufsrechts nach dem Denkmalschutzgesetz NRW ist laut Verwaltung nicht zum Schutz von Mietern vor Mietsteigerungen oder Verdrängung möglich. Die Frist zur Ausübung des Vorkaufsrechts ist verstrichen, da der vollständige Kaufvertrag bereits im Februar 2025 der Verwaltung vorlag. Da keine Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Denkmals vorlagen, sah die Verwaltung keinen Anlass für einen kommunalen Ankauf der Siedlung. Der Käufer plant derzeit in Abstimmung mit der Behörde ein Konzept zur denkmalgerechten Sanierung und zur Umwandlung in Eigentumswohnungen.
Hinsichtlich möglicher Mietpreisüberhöhungen gab die Verwaltung an, dass keine Beschwerden bei der Wohnungsaufsicht eingegangen sind und die Verwaltung keine Beurteilung über den Tatbestand des Wirtschaftsstrafgesetzes treffen könne. Mietsteigerungen in bestehenden Verträgen unterliegen dem Privatrecht. Ein Erlass einer sozialen Erhaltungssatzung wird derzeit nicht in Betracht gezogen, da keine negativen städtebaulichen Folgen erkennbar seien. Die bestehende Wohnraumschutzsatzung der Stadt greife zudem nur bei Leerstand oder Abriss und biete keinen Schutz gegen die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen.
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Beratungsfolge
- 09.10.2025 · Rat (41. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 02.10.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (38. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 01.10.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (43. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.6Situation Am RöderschachtZur Vorlage · 20251951 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage eines Ratsmitglieds der Partei DIE LINKE zur Situation am Röderschacht reagiert. In der Anfrage aus der Ratssitzung vom 10. Juli 2025 wurden Gründe erfragt, warum Informationen zu diesem Thema in vorangegangenen Sitzungen des Ausschusses für Planung und Grundstücke sowie der Bezirksvertretung Südwest nicht kommuniziert wurden.
Die Verwaltung führt an, dass die entsprechenden Vorlagenschlüsse für die betreffenden Sitzungen bereits verstrichen waren, als die Anfragen eingingen. Für die Sitzung der Bezirksvertretung Südwest am 25. Juni 2025 lag der Vorlagenschluss am 10. Juni 2025, für den Ausschuss für Planung und Grundstücke am 2. Juli 2025 am 16. Juni 2025. Zudem erforderte die Beantwortung eines umfangreichen Fragenkatalogs mit insgesamt 16 Fragen aufgrund der Beteiligung verschiedener Fachbereiche einen erhöhten Abstimmungsbedarf, was eine kurzfristige Bearbeitung verhinderte.
Bezüglich einer weiteren Anfrage vom 9. Juli 2025 gab die Verwaltung an, dass diese erst am Sitzungstag selbst eingegangen sei. Die Beantwortung der offenen Fragen soll unter Einhaltung des Dienstweges zu den nächstmöglichen Sitzungsterminen erfolgen.
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Beratungsfolge
- 09.10.2025 · Rat (41. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 02.10.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (38. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 01.10.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (43. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.7Sachstand Bebauungsplan Nr. 987 Hunscheidtstraße / WaldringZur Vorlage · 20252096 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf die Anfrage der CDU-Fraktion zum Sachstand des Bebauungsplans Nr. 987 an der Hunscheidtstraße/Waldring reagiert. Das Interessenbekundungsverfahren der WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft (WEG) wurde mit der Firma Bollmann abgeschlossen, und der Grundstücksverkauf ist erfolgt. Durch einen Projektzusammenschluss der Firmen Bollmann und Ten Brinke wird die weitere Planung ausgearbeitet. Das neue städtebauliche Konzept orientiert sich an der bisherigen Gebäudeanordnung, sieht jedoch im nördlichen Teil eine geringere Baumasse vor, um die Planung von Infrastrukturmaßnahmen wie Feuerwehrzufahrten und Spielflächen zu erleichtern.
In Bezug auf die abgeschlossene Bodensanierung weist die Verwaltung darauf hin, dass die Abdichtung mit einer geosynthetischen Tondichtungsbahn die Tiefe von Kellern und Tiefgaragen einschränkt. Dies erfordert eine detaillierte Ausarbeitung der Gebäude- und Geländehöhen im Bebauungsplanverfahren. Für das Erschließungskonzept ist vorgesehen, eine Kfz-Durchfahrt zwischen der Hunscheidtstraße und der Mozartstraße zu unterbinden, um die Verkehrsberuhigung und die Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern zu gewährleisten. Auf dem städtischen Teil des Parkplatzes im Bereich Mozartstraße sollen öffentliche Stellplätze erhalten bleiben, um den Parkdruck zu regulieren. Die konkrete Ausgestaltung der Erschließung erfolgt auf Basis verkehrsgutachterlicher Bewertungen. Die Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs ist für das zweite Quartal 2026 angestrebt, wobei ein Satzungsbeschluss bis Ende 2026 vorgesehen ist.
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Beratungsfolge
- 09.10.2025 · Rat (41. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 02.10.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (38. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 01.10.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (43. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 30.09.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (37. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 25.09.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (40. Sitzung)
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.8Erwerb einer stillgelegten Bahntrasse für den Geh- und RadwegeausbauZur Vorlage · 20251185 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum beabsichtigt den Erwerb eines Teilstücks der stillgelegten Bahntrasse „Carolinenglückbahn“. Die Fläche umfasst circa 28.865 Quadratmeter. Ziel des Vorhabens ist der Ausbau des Radwegenetzes sowie die Schaffung von Geh- und Radwegen, um die Nutzung des Fahrrads im Vergleich zum motorisierten Individualverkehr zu fördern und die Umwelt zu entlasten.
Das Projekt knüpft an bestehende Planungen an, wie das Zuwegungskonzept RS1 und das Radverkehrskonzept der Stadt. Neben der verkehrlichen Komponente soll die Erweiterung des Netzes auch das Freizeitangebot der Bevölkerung ergänzen. Für die Umsetzung der Maßnahmen ist eine finanzielle Unterstützung durch die Landesregierung im Rahmen der Förderrichtlinie Nahmobilität (FÖRE-Nah) vorgesehen.
Die Entscheidung über die Grundstücksangelegenheiten erfolgt gemäß der Geschäftsordnung in der nichtöffentlichen Sitzung der zuständigen Gremien. Federführend für diese Mitteilung ist das Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster.
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Beratungsfolge
- 02.10.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (38. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 18.09.2025 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (43. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 10.09.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 02.07.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (42. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 01.07.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (41. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 26.06.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (39. Sitzung)
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.9Erwerb eines Flächenpakets von Grundstücken in BochumZur Vorlage · 20251978 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum beabsichtigt den Erwerb eines Flächenpakets zur Bodenbevorratung. Eine Rechtsnachfolgerin von ehemaligen Bergwerksunternehmen hat der Verwaltung ein Angebot über eine Gesamtfläche von circa 167.200 Quadratmetern unterbreitet. Das Paket umfasst landwirtschaftliche Flächen, Grünflächen sowie Gewerbeflächen.
Die betroffenen Grundstücke befinden sich in den Stadtteilen Dahlhausen, Hamme, Leithe, Linden, Munscheid, Wattenscheid, Weitmar und Werne. Der Erwerb soll dazu dienen, die städtischen Entwicklungsziele im Rahmen einer nachhaltigen Bodenpolitik zu sichern.
Die Beschlussfassung zu diesem Vorhaben erfolgt gemäß der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum und die entsprechenden Ausschüsse in der nicht-öffentlichen Sitzung. Damit sollen die Vorgaben zur Wahrung von Datenschutz und Geheimhaltung eingehalten werden. Die zuständigen Bezirksvertretungen sowie der Ausschuss für Planung und Grundstücke werden im Rahmen der kommenden Sitzungstermine über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt.
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Beratungsfolge
- 02.10.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (38. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 01.10.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (43. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 30.09.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (42. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 25.09.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (40. Sitzung)
- 24.09.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (37. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 24.09.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (42. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.10Verkauf und Erwerb von Grundstücken am Glockengarten/Am DornbuschZur Vorlage · 20252035 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Quartiersentwicklung am Glockengarten und Am Dornbusch ist eine Grundstücksneuordnung vorgesehen. Laut einer Mitteilung des Amtes für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster (Vorlagennummer 20252035) soll eine etwa 4.640 m² große Teilfläche des bebauten Grundstücks in der Gemarkung Altenbochum (Flur 12, Flurstück 867) veräußert werden, um die Realisierung einer geplanten Wohnbebauung zu ermöglichen.
Im Zuge dieser Entwicklung erwirbt die Stadt eine etwa 4.500 m² große Teilfläche des Flurstücks 890 in der Gemarkung Altenbochum, welche derzeit als Grünanlage genutzt wird. Die Vorlage wird in den Sitzungen der Bezirksvertretung Bochum-Mitte, des Ausschusses für Planung und Grundstücke sowie des Haupt- und Finanzausschusses zur Kenntnis gebracht. Die Beschlussfassung zu den Grundstücksangelegenheiten erfolgt gemäß der Geschäftsordnung in der nicht öffentlichen Sitzungsphase, um die Wahrung von Datenschutz- und Geheimhaltungsvorgaben sicherzustellen.
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Beratungsfolge
- 02.10.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (38. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 01.10.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (43. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 25.09.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (40. Sitzung)
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.11Einstellung der Leitung des Ordnungs- und VeterinäramtesZur Vorlage · 20252066 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlage Nummer 20252066 informiert das Amt für Personalmanagement, Informationstechnologie und Organisation über eine personelle Veränderung in der Leitung des Ordnungs- und Veterinäramtes. Die bisherige Leitung dieser Behörde ist aus dem Dienst der Stadt ausgeschieden, wodurch die entsprechende Position vakant geworden ist.
Um die Stelle wieder zu besetzen, wurde ein externer Ausschreibungsprozess eingeleitet. Die Verwaltung beabsichtigt, die Position zum nächstmöglichen Zeitpunkt neu zu besetzen. Die vorliegende Mitteilung wird im Haupt- und Finanzausschuss in der Sitzung am 2. Oktober 2025 zur Kenntnis gebracht. In diesem Zusammenhang findet zudem im nichtöffentlichen Teil der Beratung unter der Vorlagennummer 20252065 eine Entscheidung über eine beabsichtigte Stellenübertragung statt.
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Beratungsfolge
- 02.10.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (38. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.12Verkehrssituation „In der Provitze“ / WertstoffhofZur Vorlage · 20251685 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Haupt- und Finanzausschuss Informationen zur Verkehrssituation am Wertstoffhof „In der Provitze“ angefordert. Hintergrund der Anfrage war die Frage nach möglichen Maßnahmen, um die Park- und Verkehrslage in diesem Bereich zu entzerren.
Die Verwaltung teilte dazu mit, dass gewisse Beeinträchtigungen im Nahbereich eines Wertstoffhofes unter Berücksichtigung vergleichbarer Situationen verkehrsüblich seien. Aktuell liegen keine Hinweise auf ein erhöhtes Beschwerdeaufkommen oder besonders hohe Probleme im Umfeld des Standorts vor.
Hinsichtlich zusätzlicher verkehrsregelnder Maßnahmen, wie etwa neuer Beschilderungen oder Markierungen, erklärte das Tiefbauamt, dass diese nach den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung nur bei einer zwingenden Notwendigkeit angeordnet werden dürfen. Da derzeit keine Erkenntnisse über Probleme vorliegen, die eine solche Notwendigkeit begründen würden, sieht die Verwaltung aktuell kein Erfordernis für neue Regelungen oder straßenbauliche Maßnahmen.
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Beratungsfolge
- 02.10.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (38. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 25.09.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (40. Sitzung)
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.13Feierabendmarkt in WattenscheidZur Vorlage · 20251811 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Ratsfraktion hat im Haupt- und Finanzausschuss die Möglichkeit angefragt, einen dauerhaften Feierabendmarkt auf der Fläche der Zeche Holland zu etablieren. In der Anfrage, die von Herrn Jentsch gestellt wurde, wurde zudem die Option thematisiert, die Organisation und den Betrieb durch einen privaten Anbieter zu ermöglichen, vergleichbar mit dem Vorgehen am Springerplatz.
Die Bezirksverwaltungsstelle Bochum-Wattenscheid II entgegnete in einer schriftlichen Antwort, dass der Feierabendmarkt im März Teil einer einmaligen Veranstaltungsreihe anlässlich der 50 Jahre Gemeindereform war. Eine dauerhafte Ausrichtung eines Marktes unter der Federführung der Bezirksverwaltungsstelle könne aufgrund von personellen und finanziellen Kapazitäten nicht realisiert werden.
Die Verwaltung wies jedoch darauf hin, dass bereits ein privater Anbieter Veranstaltungen auf dem Gelände der Zeche Holland durchführt. Ein entsprechender Markt fand am 11. Juli 2025 statt. Für Anfang Oktober 2025 sowie für das Jahr 2026 seien weitere Veranstaltungen durch diesen Akteur geplant.
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- 02.10.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (38. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.14Verkehrssituation „Am Sattelgut“/WertstoffhofZur Vorlage · 20251820 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der SPD-Fraktion zur Verkehrssituation am Wertstoffhof „Am Sattelgut“ reagiert. Hintergrund der Anfrage von Herrn Jentsch war die Verkehrslage an Wochenenden. Er regte Maßnahmen wie ein Abbiegeverbot durch eine durchgezogene Linie, eine Verlängerung der Öffnungszeiten oder alternative Abwurforten für Grünschnitt an.
Nach einer gemeinsamen Überprüfung mit der Polizei sieht die Verwaltung keine Notwendigkeit für eine Änderung der Verkehrsführung. Eine Sperrung der Einfahrt aus der Hasenwinkeler Straße mittels einer Fahrstreifenbegrenzung könnte das Verkehrsaufkommen lediglich auf andere Abschnitte der Straße „Am Sattelgut“ verlagern und das Risiko für gefährliche Wendemanöver oder Rückwärtsfahrten erhöhen. Eine Anpassung der Einfahrtsituation ist daher nicht vorgesehen.
Auch eine Änderung der Öffnungszeiten wird derzeit nicht angestrebt, da die aktuellen Zeiten im Vergleich zu benachbarten Kommunen bereits weit gefasst sind. Um die Situation am Wertstoffhof zu entlasten, prüft der USB jedoch die Bereitstellung zusätzlicher Flächen für eine autonome Annahmestelle für Grünschnitt.
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Beratungsfolge
- 02.10.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (38. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 24.09.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (42. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 18.09.2025 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (43. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.15Kampfhund beißt Kind in den RückenZur Vorlage · 20251848 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung Bochums hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zu einem Vorfall mit einem Hund im Stadtbezirk Bochum-Süd reagiert. Am 14. Juni 2025 wurde ein achtjähriger Junge von einem Hund im Rücken gebissen; zudem wurde eine weitere Person verletzt. Der Hund war bereits in den Jahren 2023 und 2024 in ähnliche Vorfälle verwickelt.
Dr. Anette Ferdinand vom Ordnungs- und Veterinäramt erklärte in der Antwort der Verwaltung, dass die Hundehalterin den Vorfall am 16. Juni 2025 telefonisch gemeldet habe. Bereits im Rahmen dieses Telefonats wurden Maßnahmen zur Sicherung des Grundstücks angeordnet. Die ersten Presseanfragen erfolgten erst eine Woche nach diesen Anordnungen. Nach einem Termin am 25. Juni 2025 entschied sich die Halterin, das Tier einschläfern zu lassen. Die Verwaltung gab an, dass die Darstellung der CDU, sie sei erst nach Presseanfragen tätig geworden, nicht korrekt sei.
Gegen die Hundehalterin läuft ein Strafverfahren wegen Körperverletzung durch die Staatsanwaltschaft Bochum. Die Verwaltung betonte, dass ein künftiger Antrag auf die Haltung gefährlicher Hunde aufgrund der bekannten Vorfälle abgelehnt würde. Die rechtliche Grundlage für die Maßnahmen bildet das Landeshundegesetz NRW.
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Beratungsfolge
- 02.10.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (38. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.16Busverkehr auf dem Boulevard?Zur Vorlage · 20251971 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf Anfragen der CDU- und der Grünen-Fraktion zum Busverkehr auf dem Boulevard während des Weihnachtsmarktes reagiert. Für den Weihnachtsmarkt 2025 ist keine Änderung des Verkehrsflusses im Vergleich zum Vorjahr vorgesehen. Während die Buslinien 336 und 339 weiterhin über den Ring umgeleitet werden, verbleiben die Linien 345, 353, 355 sowie 365 und 368 auf der Route über den Boulevard.
Ein Vorhaben von Bochum Marketing, eine besondere Attraktion auf dem Boulevard zu platzieren, wurde für das Jahr 2025 nicht umgesetzt. Die Bochum Marketing GmbH plant stattdessen, in Abstimmung mit dem Planungsamt verkehrliche Gutachten auf Basis von Realdaten zu erstellen. Ziel ist es, eine verlässliche Entscheidungsgrundlage für die Planung des Weihnachtsmarktes 2026 zu schaffen. Da für 2025 keine Verkehrsänderungen geplant sind, ergeben sich für den aktuellen Zeitraum auch keine neuen Fragen zur Abstimmung mit dem Einzelhandel oder zu den Kosten des Antiterrorschutzes.
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- 02.10.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (38. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.17Land kürzt Mittel für Kultur / Auswirkungen auf städtischen Einrichtungen und freie KulturszeneZur Vorlage · 20252088 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der SPD zu den Auswirkungen der Landesmittelkürzungen im Kulturbereich reagiert. Während Programme zur bürgerschaftlichen Förderung und zur kulturellen Bildung wie „Kulturstrolche“ oder „Nachtfrequenz“ im kommenden Zeitraum in ihrem bisherigen Umfang fortgesetzt werden, verändert sich die Finanzierung größerer Institutionen. Für das Schauspielhaus Bochum und die Bochumer Symphoniker werden die Betriebskostenzuschüsse des Landes NRW künftig jährlich vergeben, ohne dass die bisher üblichen Zuwächse in Aussicht gestellt werden.
Im Bereich der freien darstellenden Künste sind durch die Kürzungen des Landes Einschränkungen absehbar. Die Anzahl der Gruppen in der Exzellenzförderung soll von drei auf zwei reduziert werden. In der Spitzenförderung sinkt die Anzahl der geförderten Ensembles von acht auf vier. Auch im Bereich des Kinder- und Jugendtheaters verringert sich die Anzahl der geförderten Gruppen von sechs auf vier, wobei die Fördersumme pro Gruppe von 80.000 auf 60.000 Euro sinkt. Für die Konzeptionsförderung wird eine Senkung der maximalen Fördersumme von 50.000 auf 40.000 Euro erwartet. Die Verwaltung weist darauf hin, dass diese Entwicklungen die Strukturen der freien Szene beeinflussen und den Druck auf die kommunale Förderung erhöhen könnten, wobei das Kulturbüro über kaum Handlungsspielraum verfüge.
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Beratungsfolge
- 02.10.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (38. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.18Energetische Standards für Planung, Bau und Bewirtschaftung städtischer Gebäude hier: Fortschreibung der Leitlinie aus dem Jahr 2021Zur Vorlage · 20252132 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat die Leitlinie für energetische Standards bei der Planung, dem Bau und der Bewirtschaftung städtischer Gebäude fortgeschrieben. Grund für die Aktualisierung der 2021 verabschiedeten Regelungen sind die Änderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sowie die Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt, die eine klimaneutrale Schwammstadt bis 2035 vorsieht.
Die neuen Vorgaben sehen vor, dass bei Neubauten in der Regel der Effizienzstandard 20 umgesetzt werden soll. Für die Wärmeversorgung ist bei fehlendem Anschluss an ein Wärmenetz die Nutzung regenerativer Energien vorgesehen. Zudem wird die Vorlage eines Konzepts zum sommerlichen Wärmeschutz verpflichtend. Photovoltaikanlagen sollen bei Neubauten grundsätzlich installiert werden, während eine Dach- oder Fassadenbegrünung nach Möglichkeit umgesetzt werden soll. Die Leitlinie schreibt zudem die Durchführung von Lebenszyklusbetrachtungen vor. Die Mitteilung der technischen Betriebsleitung wird im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 09.10.2025 · Rat (41. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 02.10.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (38. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.Anfragen
- 5.1Kostenentwicklung Projekt HusemannplatzZur Vorlage · 20252180 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Bochumer Rat hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister zur Kostenentwicklung des Projekts Husemannplatz eingereicht. Anlass für die Anfrage ist eine neue Kostenprognose in Höhe von 16,2 Millionen Euro, die nach einer ursprünglichen Schätzung von 3,7 Millionen Euro vorliegt.
Die Fraktion bittet um Klärung, ob vor der Projektentscheidung eine unabhängige Überprüfung der geschätzten Kosten durch eine externe Stelle erfolgte. Zudem werden Fragen zur Erkenntnislage bezüglich technischer Restriktionen durch vorhandene Leitungssysteme sowie zu Änderungen in der Wettbewerbsplanung und deren finanziellen Folgen gestellt. Ein weiterer Fokus liegt auf der Sanierung der Abdichtung der Tiefgarage und dem Vergleich der aktuellen Kostenanteile mit der ursprünglichen Kalkulation.
Des Weiteren erkundigt sich die Fraktion nach einer laufenden Beteiligung des Rechnungsprüfungsamtes oder der Absicht einer Sonderprüfung im Hinblick auf die Kostenentwicklung. Die Anfrage umfasst zudem Fragen zur Erwartung weiterer unvorhergesehener Kosten sowie zu den Auswirkungen möglicher Einsparungen auf die Bauausführung. Eine Beantwortung der Fragen wird für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 2. Oktober 2025 erbeten.
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- 02.10.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (38. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 5.2Mindestbeförderungsentgelt für MietwagenZur Vorlage · 20252191 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion stellt dem Oberbürgermeister eine Anfrage zu den Mindestbeförderungsentgelten für Mietwagen zur Verfügung. Ziel der Anfrage ist die Klärung von Regelungen zur Sicherstellung fairer Wettbewerbsbedingungen im Personenbeförderungsmarkt. Während in Bochum für Taxis über die Taxiordnung tarifbezogene Regelungen gelten, sind Anbieter von Mietwagen nicht an solche Tarife gebunden und unterliegen keinen Beförderungs- oder Betriebspflichten.
Die Anfrage führt aus, dass lokale Taxiunternehmen durch den unregulierten Mietwagenverkehr Wettbewerbsnachteile befürchten, was die Stabilität des öffentlichen Verkehrssystems beeinträchtigen könnte. Als Beispiele für bereits umgesetzte Maßnahmen werden Städte wie Heidelberg und Essen angeführt, die Mietwagen in ihre Verordnungen über Beförderungsentgelte einbezogen haben, um vergleichbare Preisvorgaben mit dem Taxitarif zu schaffen.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um Auskunft darüber, ob die beschriebene Problematik bereits intern thematisiert wurde und welche Ergebnisse daraus hervorgegangen sind. Zudem wird nach der Position der Verwaltung zum aktuellen Beschluss der Stadt Essen bezüglich der Festlegung von Mindestbeförderungsentgelten für Mietwagen gefragt sowie nach der Frage, ob eine entsprechende Regelung für Bochum geplant ist oder aus welchen Gründen keine solche Maßnahme angestrebt wird.
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Beratungsfolge
- 02.10.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (38. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 5.3Einladung der Oval Office Bar zu einer Veranstaltung „Deutschland muss sterben; Tresen gegen den Nationalfeiertag“Zur Vorlage · 20252226 · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister bezüglich einer geplanten Veranstaltung in der Oval Office Bar eingereicht. Die Bar wird vom Verein KosmoPolis e.V. betrieben und nutzt Räumlichkeiten des Schauspielhauses Bochum. Der für den 3. Oktober 2025 angekündigte Veranstaltungstitel lautet „Deutschland muss sterben; Tresen gegen den Nationalfeiertag“.
Im Rahmen der Anfrage bittet die Fraktion die Verwaltung um eine Bewertung des Einladungsposts und des Veranstaltungsmottos unter Berücksichtigung der öffentlichen Finanzierung des Schauspielhauses. Darüber hinaus wird nach möglichen Konsequenzen für den bestehenden Mietvertrag gefragt. Zudem möchte die Fraktion wissen, ob die Durchführung der Veranstaltung mit dem Intendanten des Schauspielhauses abgestimmt wurde.
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Beratungsfolge
- 02.10.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (38. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - Nichtöffentlicher Teil
- 6.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 6.1Erwerb einer stillgelegten Bahntrasse für den Geh- und RadwegeausbauErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 6.2Erwerb eines Flächenpakets von Grundstücken in BochumErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 6.3Verkauf und Erwerb von Grundstücken am Glockengarten/Am DornbuschErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 6.4Einstellung der Leitung des Ordnungs- und VeterinäramtesErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 7.Beschlussvorschläge für den Rat
- 7.1GELSENWASSER AG hier: Anteilserwerb und Änderung des Gesellschaftsvertrages der Windpark Hünxe GmbHErgebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 1 (BD)dafür: 15 (SPD/Grüne/CDU/UWG:FB/FASG/OB)
- 7.2GELSENWASSER AG hier: Auflösung Beteiligung der NEW Re GmbH an der Biogas Wassenberg GmbH & Co. KG und der Biogas Wassenberg Verwaltungs GmbHErgebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 1 (BD)dafür: 15 (SPD/Grüne/CDU/UWG:FB/FASG/OB)
- 8.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 9.Mitteilungen und Antworten
- 9.1Bebauungsplan Nr. 1035 - Hüttenstraße / An der Landwehr Ost - hier: Eingegangene Stellungnahmen der ÖffentlichkeitErgebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 9.2Bebauungsplan 1038 – Industriestraße / Frenkingstraße – hier: Zuordnung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit zu Namen und AdressenErgebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 9.3Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete im Bochumer SüdenErgebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 10.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
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