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Kampfhund beißt Kind in den Rücken

20251848 · Antwort der Verwaltung · 02.10.2025 · Ordnungs- und Veterinäramt

↳ Zugehörige Anfrage Kampfhund beißt Kind in den Rücken · 03.07.2025
🟢 Beschlossen 02.10.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (38. Sitzung)
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung Bochums hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zu einem Vorfall mit einem Hund im Stadtbezirk Bochum-Süd reagiert. Am 14. Juni 2025 wurde ein achtjähriger Junge von einem Hund im Rücken gebissen; zudem wurde eine weitere Person verletzt. Der Hund war bereits in den Jahren 2023 und 2024 in ähnliche Vorfälle verwickelt.

Dr. Anette Ferdinand vom Ordnungs- und Veterinäramt erklärte in der Antwort der Verwaltung, dass die Hundehalterin den Vorfall am 16. Juni 2025 telefonisch gemeldet habe. Bereits im Rahmen dieses Telefonats wurden Maßnahmen zur Sicherung des Grundstücks angeordnet. Die ersten Presseanfragen erfolgten erst eine Woche nach diesen Anordnungen. Nach einem Termin am 25. Juni 2025 entschied sich die Halterin, das Tier einschläfern zu lassen. Die Verwaltung gab an, dass die Darstellung der CDU, sie sei erst nach Presseanfragen tätig geworden, nicht korrekt sei.

Gegen die Hundehalterin läuft ein Strafverfahren wegen Körperverletzung durch die Staatsanwaltschaft Bochum. Die Verwaltung betonte, dass ein künftiger Antrag auf die Haltung gefährlicher Hunde aufgrund der bekannten Vorfälle abgelehnt würde. Die rechtliche Grundlage für die Maßnahmen bildet das Landeshundegesetz NRW.

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Beratungen

Haupt- und Finanzausschuss (38. Sitzung)
02.10.2025
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.