Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- Einwohnerfragestunde Bezirke
- keine Tagesordnungspunkte
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 1.1Teil der Nevelstraße - Ausweisung als FahrradstraßeZur Vorlage · 20241827 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung plant, einen Teil der Nevelstraße zwischen der Generalstraße und der Schnatstraße als Fahrradstraße auszuweisen. Dieser Abschnitt wurde nachträglich ausgewählt, da er als wichtiger Zubringer zur Springorumstraße gilt. Die entsprechende Vorlage wird der Bezirksvertretung Bochum-Südwest zur Entscheidung vorgelegt.
Derzeit dient der Straßenabschnitt als Sackgasse, die primär von Anliegern genutzt wird. Im Rahmen der Umgestaltung bleibt der bestehende Straßenbelag unverändert. Geplant sind lediglich neue Beschilderungen sowie Markierungen auf der Fahrbahn. Dazu gehören eine flächige rote Markierung im Einmündungsbereich, Rad-Piktogramme in etwa 50 Meter langen Abständen sowie weiße Randmarkierungen an Stellen ohne Bordanlagen. Die Regelung „Anlieger frei“ bleibt bestehen, sodass die Zufahrt für Anwohner weiterhin möglich ist. Zudem soll ein mobiles Erklärschild über die Regeln in Fahrradstraßen aufgestellt werden.
Die Kosten für die Umsetzung belaufen sich auf circa 40.000 Euro und werden aus dem Haushalt für den Neubau von Radwegen finanziert. Die Arbeiten, die lediglich Markierungs- und Beschilderungsmaßnahmen umfassen, sind für das Jahr 2024 vorgesehen und sollen nur wenige Tage in Anspruch nehmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241827
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241827 - 1.2Kanalrenovationsmaßnahmen in geschlossener Bauweise „Otto Wels Platz“ in BochumZur Vorlage · 20241921 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Bochum hat eine Beschlussvorlage für die Sanierung eines Mischwasserkanals am Otto Wels Platz vorgelegt. Im Rahmen der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser ergaben Untersuchungen, dass ein Abschnitt des Kanals in den Zustandsklassen 0 bis 1 eingestuft wurde, was eine Instandsetzung erforderlich macht. Die Maßnahme im Bezirk Bochum-Südwest umfasst die Sanierung einer etwa 47 Meter langen Kanalhaltung in geschlossener Bauweise.
Der Beginn der Arbeiten ist für das vierte Quartal 2024 geplant, wobei die Bauzeit auf circa eine Woche veranschlagt wird. Laut dem Tiefbauamt sind durch die Maßnahme keine Auswirkungen auf den Straßenverkehr zu erwarten. Die Gesamtkosten für das Vorhaben belaufen sich auf rund 63.000 Euro inklusive Umsatzsteuer. Die Finanzierung ist im Haushalt des Jahres 2024 sichergestellt. Die Entscheidung über die Umsetzung wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Südwest am 18. September 2024 erwartet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241921
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241921 - 1.3Einziehung der Straße „Turmplatz“Zur Vorlage · 20242101 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat einen Antrag auf Einziehung der Straße „Turmplatz“ im Stadtteil Linden vorgelegt. Ziel dieser Maßnahme ist es, im Rahmen der sogenannten Bochum-Strategie neue kleine Grünanlagen zur Naherholung zu schaffen. Die Strategie sieht vor, versiegelte Flächen oder Brachlagen in ökologisch wertvolle Grünflächen umzuwandeln, um den Bewohnerinnen und Bewohnern einen wohnortnahen Zugang zur Natur zu ermöglichen.
Die Auswahl der Fläche am Turmplatz erfolgte durch das Grünflächenamt in Zusammenarbeit mit Bürgerinnen und Bürgern. Da die betreffende Verkehrsfläche im Februar 1989 rechtskräftig als öffentliche Straße gewidmet wurde, ist für die geplante Umgestaltung ein förmliches Verfahren nach dem Straßenverkehrsgesetz (StrWG NRW) erforderlich. Die Verwaltung begründet die Einziehung damit, dass überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls vorliegen, insbesondere im Hinblick auf die soziale, wirtschaftliche und ökologische Stadtentwicklung. Über den Vorschlag wird die Bezirksvertretung Bochum-Südwest in ihrer Sitzung am 18. September 2024 entscheiden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20242101
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20242101 - 2.Anhörungen
- 2.1Bebauungsplan Nr. 997 – Am Ruhrort – hier: Aufhebung des AufstellungsbeschlussesZur Vorlage · 20241652 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantragt die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses sowie die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 997 „Am Ruhrort“. Hintergrund der Entscheidung sind die Ergebnisse einer vertieften Untersuchung zur Überflutungs- und Starkregengefahr im Ortsteil Dahlhausen, die nach den Extremwetterereignissen vom Juli 2021 durchgeführt wurde.
Das betroffene Plangebiet liegt in einer Senkenlage gegenüber der umliegenden Bebauung und ist sowohl einem Hochwasserrisiko als auch einer Gefährdung durch Starkregen ausgesetzt. Zwar sahen ursprüngliche Planungen technische Maßnahmen wie eine Geländeaufschüttung und Entwässerungssysteme vor, um die Risiken zu minimieren, doch zeigen neue Modellierungen des gesamten Einzugsgebiets von Dahlhausen ein anderes Bild. Die Untersuchungen ergaben, dass das Plangebiet bei Starkregen als Senke fungiert, die zur Entschärfung der Überflutungsfolgen für die Umgebung beiträgt. Eine Bebauung würde laut den vorliegenden Ergebnissen zu einer Verschlechterung der Situation in der unmittelbaren Nachbarschaft führen. Ein Ausgleich dieser Auswirkungen sei ohne einen umfassenden Umbau des gesamten lokalen Entwässerungssystems nicht möglich.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (36. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241652
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241652 - 2.242. Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung - Anhörung zur Änderung des Straßenverzeichnisses im Bezirk Bochum-SüdwestZur Vorlage · 20241982 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Bochum-Südwest wird am 18. September 2024 zur 42. Änderungssatzung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung angehört. Die vorliegende Verwaltungsvorlage umfasst Anpassungen des Straßenverzeichnisses für den Bezirk Bochum-Südwest, die auf neuen Widmungen sowie Überprüfungen der Reinigungsklassen basieren.
Der Entwurf sieht die Neuaufnahme mehrerer Straßenabschnitte vor, darunter Teile der Höhmanns Siepen, der Dr.-C.-Otto-Straße und der Axstraße sowie der Oberheitmannweg und die Sommerladstraße. Diese werden in verschiedene Reinigungsklassen eingestuft. Darüber hinaus sind Umstufungen geplant, die unter anderem die Straße „Am Sattelgut“ betreffen, da diese aus dem Vorbehaltsstraßennetz herausgenommen wurde. Auch für die Hasenwinkeler Straße, die Ahnwenne und die Hattinger Straße werden die Reinigungsintervalle oder die räumliche Abgrenzung aufgrund von Erfahrungswerten zum Verschmutzungsgrad angepasst.
Zusätzlich sind Berichtigungen an den Einträgen für Stichstraßen der „Am Holzwege“ vorgesehen, um die tatsächlichen Widmungen präzise abzubilden. Die Festlegung der Reinigungsklassen bestimmt die Verantwortlichkeit für die Reinigung von Fahrbahn und Gehweg sowie die Häufigkeit der Reinigungsleistung, basierend auf der Verkehrsbedeutung und der Nutzung der jeweiligen Wege.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241982
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241982 - 2.3Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen (GeschO)Zur Vorlage · 20241674 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Vorlage zur Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen vorgelegt. Grundlage hierfür ist ein Beschluss des Rates vom 27. Juni 2024, mit dem die Überarbeitung von § 9 Absatz 3 beauftragt wurde.
Die geplante Änderung betrifft die Befugnis des Oberbürgermeisters bzw. der Oberbürgermeisterin, Anfragen zurückzuweisen. In der bisherigen Fassung konnte eine Anfrage abgelehnt werden, wenn die Auskunft bereits innerhalb der letzten zwölf Monate erteilt wurde oder die Beantwortung mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre. Die Neufassung sieht vor, dass Anfragen nur noch dann zurückgewiesen werden können, wenn die Beantwortung einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert. Damit entfällt die Möglichkeit der Ablehnung aufgrund einer bereits erfolgten Auskunft innerhalb eines Jahres.
Der Prozess umfasst eine Anhörung der verschiedenen Bezirksvertretungen in Bochum zwischen August und September 2024. Nach einer Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss ist die Entscheidung des Rates für den 10. Oktober 2024 vorgesehen. Laut Vorlage ergeben sich aus der Änderung keine finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 2 (Dahlmann/Steude)dafür: 74 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/FASG/Backs/ Hohmeier/Müller/OB)
- 02.10.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 25.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (30. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei vier Enthaltungen (CDU)
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 1674
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241674
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (34. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 22.08.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (32. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 1674 - 2.4Erlass einer Gebührenordnung für Bewohnerparkausweise der Stadt BochumZur Vorlage · 20241706 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine neue Gebührenordnung für Bewohnerparkausweise vorgelegt. Hintergrund ist eine Änderung der Landesverordnung in Nordrhein-Westfalen, die es örtlichen Behörden ermöglicht, die Höhe der Gebühren selbstständig festzulegen. Bisher belaufen sich die Kosten für einen Jahresausweis auf 22 Euro; der neue Vorschlag sieht eine Anpassung auf 90 Euro pro Jahr vor.
Die Begründung der Verwaltung stützt sich auf den Ausgleich des wirtschaftlichen Vorteils, der durch das Bewohnerparken entsteht. Dabei wurden Vergleichswerte aus Parkhäusern sowie dem kostenpflichtigen öffentlichen Parkraum herangezogen, die deutlich über dem vorgeschlagenen Betrag liegen. Die Gebühr soll sowohl die Verwaltungskosten decken als auch den Nutzen der Parkmöglichkeit angemessen berücksichtigen.
Hinsichtlich der rechtlichen Rahmenbedingungen betont die Vorlage, dass eine Ermäßigung aus sozialen Gründen sowie eine Bevorzugung von Elektro- oder Carsharing-Fahrzeugen nicht möglich sind. Diese Einschränkungen dienen dazu, die Rechtmäßigkeit der Gebührenfestsetzung im Sinne der aktuellen Rechtsprechung sicherzustellen. Der Rat der Stadt Bochum soll die neue Gebührenordnung beschließen. Eine Überprüfung der Gebührenhöhe ist spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (33. Sitzung -Etat-) — Die Verwaltung zieht die Vorlage zurück.
- 25.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (30. Sitzung) — Die Verwaltung zieht die Vorlage zurück.Es wird eine neue Vorlage mit der Nummer 20242381 erstellt, die in Kürze allen in der Ursprungsvorlage enthaltenen Gremien vorlegt wird.
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (35. Sitzung) — Die Verwaltung zieht die Vorlage zurück.
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (35. Sitzung) — Die Verwaltung zieht die Vorlage zurück.
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (29. Sitzung) — Ablehnung wegen StimmengleichheitEnthaltungen: 0Dagegen: 8 (SPD, CDU, FDP, AfD)Dafür: 8 (SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
- 27.08.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (33. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 4 (CDU)Dagegen: 4 (UWG:FB, FDP, BD)Dafür: 10 (SPD, Grüne, Rüdiger)
- 22.08.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (32. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Die Verwaltung zieht die Vorlage zurück. - 2.5Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen zum Bochumer Weihnachtsmarkt in der Bochumer InnenstadtZur Vorlage · 20241859 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Bochum hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, die die ordnungsbehördliche Verordnung für das Offenhalten von Verkaufsstellen am 15. Dezember 2024 anlässlich des Weihnachtsmarktes in der Innenstadt regelt. Der Antrag basiert auf einer Anregung des Handelsverbandes NRW Ruhr-Lippe e.V. Während für weitere Termine im Jahr 2024 bereits entsprechende Beschlüsse vorliegen, bezieht sich die aktuelle Vorlage gezielt auf den Termin im Dezember für das Bochumer Innenstadtgebiet.
Die rechtliche Grundlage bildet das Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen, welches unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen eine Öffnung von Verkaufsstellen an bis zu acht Sonntagen oder Feiertagen pro Jahr ermöglicht, sofern ein öffentliches Interesse vorliegt. Als solche Gründe werden unter anderem lokale Feste und Märkte angeführt. Die Vorlage berücksichtigt dabei die gesetzlichen Vorgaben zur Wahrung der Sonntagsruhe sowie die Einschränkungen für bestimmte Feiertage.
Aus den Dokumenten geht hervor, dass ein ursprünglich geplanter Termin für eine Verkaufsöffnung im Ruhr-Park am 22. Dezember 2024 durch den Center Manager zurückgezogen wurde. Die Entscheidung über die vorliegende Beschlussvorlage wird im Rat der Stadt Bochum in der Sitzung am 10. Oktober 2024 erwartet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 14 (SPD/Grüne/CDU/FASG/Backs/Hohmeier/Müller)dafür: 64 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/Dahlmann/ Steude/OB)
- 02.10.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 26.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (33. Sitzung -Etat-) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 6 (Grüne, BSW, Die Partei, CDU)Dafür: 8 (SPD, Grüne, CDU, BD)
- 25.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (30. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (35. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (FDP/UWG)Dagegen: 12 (SPD, Grüne, CDU, Dr. Ciochon)Dafür: 1 (FDP/UWG)
- 19.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (29. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (35. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241859Enthaltungen: 3 (B90/GRÜNE)Dagegen: 2 (B90/GRÜNE, DIE LINKE.)Dafür: 13 (SPD, CDU, FDP, BD)
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (29. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241859Enthaltungen: 6 (SPD, CDU)Dagegen: 1 (FDP)Dafür: 8 (SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (34. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 2 (Grüne)Dafür: 14 (SPD, CDU, FDP, UWG:FB, BD)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241859 Enthaltungen: 3 (B90/GRÜNE) Dagegen: 2 (B90/GRÜNE, DIE LINKE.) Dafür: 13 (SPD, CDU, FDP, BD) - 2.6Beleuchtung im Freiraum / in Park- und GrünanlagenZur Vorlage · 20241230 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung beabsichtigt, die Beleuchtung von Wegen in Bochumer Park- und Grünanlagen sowie Wäldern künftig anhand spezifischer Kriterien zu regeln. Dabei sollen die Anforderungen an eine sichere Nahmobilität gegen den Schutz der Natur, die Vermeidung von Lichtverschmutzung und den Energieverbrauch abgewogen werden. Anträge auf Beleuchtung sollen im Einzelfall geprüft werden, wobei Ausnahmen für unverzichtbare Alltagsverbindungen, wie etwa Schul- oder Krankenhausewege ohne beleuchtete Alternativen, sowie für überregionale Rad- und Gehwege vorgesehen sind. Auch die Sicherung von Gefahrenstellen an Treppen oder Unterführungen kann als Grund für eine Beleuchtung dienen, sofern keine Naturschutzgebiete betroffen sind.
Für genehmigte Maßnahmen gelten technische Vorgaben zum Artenschutz, darunter eine maximale Lichtfarbe von 2.700 Kelvin, der Verzicht auf Blaulichtanteile sowie die Abschirmung der Leuchten. Auch saisonale oder zeitlich begrenzte Beleuchtungen sind möglich. Die Finanzierung der Maßnahmen ist nach der Bedeutung der Wege gestaffelt: Bei Wegen mit bezirklicher Bedeutung tragen die Bezirksvertretungen die Kosten, während überbezirkliche Verbindungen aus den Haushaltsmitteln der Fachämter finanziert werden. Zudem soll in Abstimmung mit den Stadtwerken Bochum die Notwendigkeit bestehender Beleuchtungen überprüft und bei Bedarf ein Rückbau eingeleitet werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (29. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen - 0Dagegen - 1 (BD)Dafür - 13 (SPD, Grüne, CDU, UWG, Stadtgestalter)
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (35. Sitzung) — Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (29. Sitzung) — Mehrheitlich nach Änderung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 0Dagegen: 1 (AfD)Dafür: 10 (SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP)
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (34. Sitzung) — Mehrheitlich nach Änderung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 1 (BD)Dagegen: 2 (Grüne)Dafür: 13 (SPD, CDU, FDP, UWG:FB)
- 22.08.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (35. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 3 (CDU)
- 22.08.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (32. Sitzung) — Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages
- 03.07.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei drei Enthaltungen (CDU)
- 02.07.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (34. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagAbstimmungsergebnis:Enthaltungen: 0Dagegen: 4 (CDU)Dafür: 9 (SPD, Grüne, FDP/UWG)
Ergebnis: Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages - 2.6.1Änderungsantrag zur Vorlage 20241230Zur Vorlage · 20242308 · Änderungsantrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD und Bündnis 90/Grüne haben für die Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Südwest am 18. September 2024 einen Änderungsantrag zur Vorlage Nummer 20241230 vorgelegt. Der Antrag regelt die Vorgehensweise und die Finanzierung von Beleuchtungsmaßnahmen an Wegen im Stadtbezirk.
Nach dem vorliegenden Entwurf soll der Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung Anträge auf Beleuchtung im Einzelfall auf Basis bestehender Handlungsempfehlungen prüfen. Über die Ergebnisse dieser Prüfung sollen sowohl die Antragstellenden als auch der Ausschuss sowie die zuständigen Bezirksvertretungen informiert werden.
Hinsichtlich der Finanzierung sieht der Änderungsantrag unterschiedliche Zuständigkeiten vor. Für Beleuchtungsmaßnahmen an Wegen mit bezirklicher Bedeutung sollen die örtlich zuständigen Bezirksvertretungen über eine Verwendung von Mitteln aus dem Bezirkshaushalt entscheiden. Bei Wegen mit überbezirklicher Bedeutung soll die Finanzierung durch die Haushaltsmittel der jeweiligen Fachämter erfolgen. Zudem ist vorgesehen, dass Beleuchtungsmaßnahmen im Rahmen der Sanierung oder Neuplanung von Park- und Grünanlagen sowie bei neuen überregionalen Geh- und Radwegen aus Amtsmitteln oder Fördermitteln finanziert werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20242308
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20242308 - 2.7Schulentwicklungsplanung SEK I und SEK II Schuljahr 2023/24 bis 2027/28 (Perspektive bis 2035/36); Ergänzungsvorlage zur Vorlage 20241388Zur Vorlage · 20241388/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine ergänzende Beschlussvorlage zur Schulentwicklungsplanung für die Sekundarstufen I und II vorgelegt, die den Zeitraum von 2024 bis 2030 mit einer Perspektive bis zum Schuljahr 2035/36 abdeckt. Die Planung reagiert auf den Raumbedarf, der durch die Rückkehr zum G9-Profil an den Gymnasien entstanden ist.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Sanierung des Gebäudes „Kubus“ in der Querenburger Straße 37. Ab dem Schuljahr 2026/2027 soll das Neue Gymnasium Bochum dort in einer 6-zügigen Form untergebracht werden, während die Hans-Belle-Realschule ab 2025/2026 eine 4-zügige Führung anstrebt. Zur Überbrückung der Zeit bis zur Fertigstellung sind Containeranlagen für Unterrichtsräume vorgesehen. Für das Graf-Engelbert-Gymnasium und das Schiller-Gymnasium ist zudem die Errichtung eines gemeinsamen Gebäudes auf dem Gelände hinter der Sporthalle des Graf-Engelbert-Gymnasiums geplant.
Weitere Maßnahmen umfassen die Neugründung eines elften Gymnasiums zum Schuljahr 2026/2027 am Standort der ehemaligen Gesamtschule Bochum-Mitte sowie den Neubau für die Gesamtschule Bochum-Mitte auf dem Gelände Beckmannshof. Das Theodor-Körner-Gymnasium soll ab 2025/2026 eine 5-zügige Führung übernehmen. Zudem ist die Umwandlung der Sekundarschule Nelson-Mandela in eine Gesamtschule sowie die schrittweise Schließung der Sekundarschule Rupert-Neudeck nach Fertigstellung der neuen Schule in Wattenscheid vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten
- 08.10.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung (28. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten.
- 08.10.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (27. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten
- 02.10.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 26.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (33. Sitzung -Etat-) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (Die Partei)Dagegen: 4 (CDU, BSW)Dafür: 10 (SPD, Grüne, BD)
- 25.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (30. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 3 (CDU)Dafür: 9 (SPD, Grüne, FDP)
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 20.09.2024 · Integrationsausschuss -Etat (19. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (FASG)dagegen: 3 (CDU/CDU-Forum)dafür: 9 (SPD/SPD-Liste/Grüne Vielfalt Bochum/ILBO)
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (35. Sitzung) — Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (29. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241388/1Enthaltungen: 0Dagegen: 6 (CDU, FDP)Dafür: 10 (SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, AfD)
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (34. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (UWG:FB)Dagegen: 4 (CDU)Dafür: 10 (SPD, Grüne, FDP, BD)
- 29.08.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung (26. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages - 2.7.1Änderungsantrag zur Vorlage 20241388/1Zur Vorlage · 20242309 · Änderungsantrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD und Bündlag 90/Grüne haben in der Bezirksvertretung Bochum-Südwest einen Änderungsantrag zur Schulentwicklungsplanung für die Sekundarstufen I und II (Vorlage 20241388/1) eingebracht. Der Antrag bezieht sich auf das Ziel, den Erhalt der Rupert-Neudeck-Schule zu unterstützen, wie es bereits in einer gemeinsamen Anregung der Bezirksvertretung vom 19. Juni 2024 formuliert wurde.
Der vorliegende Änderungsantrag sieht vor, dass das Theodor-Körner-Gymnasium ab dem Schuljahr 2025/2026 fünfzügig geführt wird und hierfür freie Räumlichkeiten der Rupert-Neudeck-Schule nutzt. Des Weiteren soll eine Neuregelung für die zukünftige Entwicklung der Schule erfolgen: Sofern die Rupert-Neudeck-Schule bis zur Fertigstellung eines neuen Gesamtschulgebäudes in Bochum-Wattenscheid die im vorangegangenen Schulentwicklungsplan festgelegte vierzügige Kapazität in den Schuleingangsklassen erreicht, soll eine anlassbezogene Überprüfung hinsichtlich der Erhaltung der Schulform durchgeführt werden. Damit wird die bestehende Planung zur schrittweisen Aufgabe von Sekundarschulen im Rahmen der Schulentwicklungsplanung für diesen Standort zur Prüfung gestellt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (35. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
Ergebnis: Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages - 2.8Medienentwicklungsplan Bochum für die Schulen der Stadt Bochum (Zeitraum 2025 und 2026)Zur Vorlage · 20241039/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Das Schulverwaltungsamt hat eine Beschlussvorlage zur Fortschreibung des Medienentwicklungsplans für die Bochumer Schulen für den Zeitraum 2025 und 2026 vorgelegt. Die Vorlage dient dazu, den aktuellen Stand der Digitalisierung abzubilden und die IT-Infrastruktur zur Unterstützung der Unterrichtsentwicklung sicherzustellen. Der Plan gliedert sich in eine Retrospektive der vergangenen fünf Jahre, eine Darstellung des Status quo sowie eine Prospektive für strategische Themen.
Aktuell befinden sich rund 36.000 iPads in den Bochumer Schulen, was einer Ausstattungsquote von etwa 75 Prozent entspricht, wobei die Verteilung der Geräte zwischen den Schulen variiert. Die technische Basis umfasst zudem eine Datenverkabelung, WLAN-Ausstattung sowie über 3.000 digitale Präsentationstechniken.
Der Rat wird gebeten, den Inhalten des Plans zuzustimmen und die Verwaltung mit der Umsetzung der Empfehlungen zu beauftragen. Die finanzielle Planung sieht für das Jahr 2025 Kosten von etwa 15,8 Millionen Euro und für 2026 rund 14,7 Millionen Euro vor. Da bislang keine Fördermittel von Bund oder Land zugesagt wurden, trägt die Stadt Bochum die Kosten derzeit allein. Die Verwaltung merkt an, dass eine dauerhafte Finanzierung der Bedarfe über das Jahr 2027 hinaus ohne zusätzliche externe Mittel voraussichtlich nicht möglich sein wird.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (Steude)
- 02.10.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 26.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (33. Sitzung -Etat-) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 25.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (30. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241039/1
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241039/1
- 10.09.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung - Etat (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (34. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei 1 Enthaltung (BD)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241039/1 - 2.9Planungsbeschluss für Maßnahmen im Rahmen der Umsetzung der Schulentwicklungsplanung Grundschulen Stufe 2Zur Vorlage · 20241733 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Bochumer Rat berät über einen Planungsbeschluss zur Umsetzung der zweiten Stufe der Schulentwicklungsplanung für Grundschulen. Die Vorlage sieht die Beauftragung der Zentralen Dienste mit den Leistungsphasen 2 und 3 für verschiedene Erweiterungsmaßnahmen an mehreren Schulen vor. Diese Maßnahmen sind Teil eines Investitionsprogramms, das insgesamt über 153 Millionen Euro für Bochumer Grundschulen sowie den Ausbau von außerunterrichtlichen Betreuungsangeboten umfasst.
Die Planung konzentriert sich auf Schulen mit identifiziertem baulichem Handlungsbedarf, der durch steigende Schülerzahlen und den wachsenden Bedarf an OGS-Betreuungsplätzen begründet ist. Zu den geplanten Projekten gehören die Erweiterung der Arnoldschule durch einen zweigeschossigen Neubau für Unterrichts- und Betreuungsräume mit einer Kostenprognose von rund 9 Millionen Euro sowie Anpassungen an der Sonnenschule, deren Kosten auf etwa 19 Millionen Euro geschätzt werden. Weitere Maßnahmen betreffen die Grundschule In der Vöde, die Vels-Heide-Schule, die Liboriusschule und die Glückaufschule. Die Umsetzung soll durch Neubauten oder Erweiterungen von Schulgebäuden sowie die Nutzung angrenzender Flächen erfolgen, um den künftigen Bedarf an Unterrichts- und Betreuungsflächen zu decken.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 02.10.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 26.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (33. Sitzung -Etat-) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 24.09.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe - Etat (26. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241733
- 10.09.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung - Etat (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (34. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei 2 Enthaltungen (UWG:FB)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241733 - 2.10Masterplan Einzelhandel und Handlungskonzept "Zentren neu denken"Zur Vorlage · 20241884 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Fortschreibung des Masterplans Einzelhandel sowie zur Einführung eines ergänzenden Handlungskonzepts mit dem Titel „Zentren neu denken“ vorgelegt. Der Masterplan dient als Instrument zur Steuerung von Einzelhandelsansiedlungen und zum Schutz zentraler Versorgungsbereiche. Da die letzte umfassende Aktualisierung im Jahr 2012 erfolgte, umfasst die vorliegende Vorlage eine inhaltliche Überprüfung der Planungsgrundlagen unter Berücksichtigung veränderter Marktbedingungen.
Zusätzlich zum Masterplan wurde das Modul „Handlungskonzept Zentren neu denken“ erarbeitet. Dieses befasst sich mit der Multifunktionalität, der Aufenthaltsqualität und der städtebaulichen Situation verschiedener Zentren, einschließlich Stadtteil- und Nahversorgungslagen. Der Rat der Stadt Bochum soll den Masterplan Einzelhandel als städtebauliches Entwicklungskonzept beschließen sowie das neue Handlungskonzept als planerische Grundlage zur Zentrenstärkung festlegen. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, für Gebiete mit besonderem Handlungsbedarf oder Potenzial Vorschläge für weiterführende Konzepte auszuarbeiten.
Der Erstellungsprozess beinhaltete eine umfassende Datenerhebung zum Einzelhandel sowie die Einbindung verschiedener Akteure durch Workshops und einen politischen Beirat. Zudem wurde eine Online-Bürgerbefragung durchgeführt, an der etwa 1.400 Personen teilnahmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.10.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (30. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241884 bei 3 Enthaltungen (SPD, FDP, Frau Aksevi)
- 08.10.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (35. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 25.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (30. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (35. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages bei 1 Enthaltung (BD)
Ergebnis: Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages bei 1 Enthaltung (BD) - 2.11Bebauungsplan Nr. 891 – Wasserstraße / An der Holtbrügge – hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 20241984 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 891 „Wasserstraße / An der Holtbrügge“ beantragt. Das etwa 1,7 Hektar große Plangebiet im Stadtteil Weitmar umfasst eine Fläche nördlich der Kleingartenanlage Bochum-Weitmar-Mitte und südlich der Wasserstraße. Auf dem Areal, das bis 2019 als städtischer Betriebshof genutzt wurde, sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung geschaffen werden.
Das Vorhaben ist Teil des Wohnbauflächenprogramms der Stadt Bochum und sieht die Entwicklung eines sozial durchmischten Wohnquartiers vor, das auch geförderten Wohnraum umfasst. Das Gebiet soll als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden. Durch die geplante Bebauung und die Anlage von Grün- und Gartenflächen wird eine Reduzierung der bisher weitgehenden Bodenversiegelung angestrebt. Die Erschließung des Gebiets soll über eine neue Straße erfolgen, die an die Straße „An der Holtbrügge“ angebunden wird.
Das Verfahren erfolgt im Normalverfahren gemäß Baugesetzbuch und beinhaltet eine Umweltprüfung sowie die Erstellung eines Umweltberichts. Der Aufstellungsbeschluss steht zunächst zur Anhörung in der Bezirksvertretung Bochum-Südwest und anschließend zur Entscheidung im Ausschuss für Planung und Grundstücke an.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (36. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241984
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241984 - 2.12Handlungskonzept Wohnen Bochum 2024Zur Vorlage · 20241140 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20241140 das neue Handlungskonzept Wohnen Bochum 2024 vorgelegt. Dieses Konzept dient als Fortschreibung der wohnungspolitischen Strategie aus dem Jahr 2017 und basiert auf einer Evaluation der Maßnahmen aus den Jahren 2018 bis 2022. Ziel des Entwurfs ist es, bewährte Ansätze fortzuführen sowie neue Maßnahmen zur Wohnraumschaffung zu etablieren.
Der Beschlussvorschlag umfasst die Umsetzung von 18 konkreten Maßnahmen. Dazu gehören unter anderem die Förderung des sozialen Wohnungsbaus, die Senkung der Neubaukosten sowie die Identifizierung von Flächen für seniorengerechtes und inklusives Wohnen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Innenentwicklung, wofür eine separate Potenzialanalyse beauftragt wurde. Zudem sollen Beratungsangebote zur Nutzung von Dachgeschossen sowie zur Förderung gemeinschaftlicher Wohnformen bereitgestellt werden.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Neufassung einer Quotierungsregelung für den geförderten Wohnungsbau. Demnach sollen auf städtischen Flächen mindestens 40 Prozent und auf nicht-städtischen Flächen, für die die Stadt Baurecht schafft, mindestens 30 Prozent der Geschossfläche im geförderten Bereich realisiert werden. Das Konzept wurde in einem Beteiligungsprozess erarbeitet, an dem über 500 Beiträge aus der Öffentlichkeit einflossen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Mehrheitlich nach Änderung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 1 (Dahlmann)dagegen: 27 (CDU/BD/UWG:FB/FDP)dafür: 49 (SPD/Grüne/FASG/Backs/Hohmeier/Müller/Steude/ OB)
- 02.10.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (FDP/UWG)
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (35. Sitzung) — Mehrheitlich nach Änderung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 0Dagegen: 4 (CDU, BD)Dafür: 14 (SPD, B90/GRÜNE, FDP, DIE LINKE.)
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241140 bei 1 Enthaltung (AfD)
- 05.09.2024 · Rat (33. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 03.09.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (35. Sitzung) — Mehrheitlich nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen:1 (UWG)Dagegen:1 (BD)Dafür:8 (SPD, Die GRÜNEN)
- 28.08.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (30. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 27.08.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (33. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (UWG:FB)Dagegen: 5 (CDU, BD)Dafür: 11 (SPD, Grüne, FDP, Rüdiger)
- 22.08.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (32. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (FDP)Dagegen: 3 (CDU)Dafür: 11 (SPD, Grüne, Die Partei)
- 02.07.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (34. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 02.07.2024 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (24. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 25.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (28. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 25.06.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (34. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 20.06.2024 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (18. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 19.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (34. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 13.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (31. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 12.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei vier Enthaltungen (CDU, BD)
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (33. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (31. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Mehrheitlich nach Änderung des Beschlussvorschlages Enthaltungen: 0 Dagegen: 4 (CDU, BD) Dafür: 14 (SPD, B90/GRÜNE, FDP, DIE LINKE.) - 2.12.1Änderungsantrag zur Vorlage 20241140Zur Vorlage · 20242310 · Änderungsantrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD und Bündnis 90/Grüne haben für die Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Südwest am 18. September 2024 einen Änderungsantrag zur Vorlage 20241140 vorgelegt. Ziel des Antrags ist die Ergänzung des Handlungskonzepts Wohnen Bochum 2024 um drei Punkte.
Im Bereich der Innenentwicklung soll künftig das gesamte Quartier berücksichtigt werden, wobei insbesondere die soziale Infrastruktur sowie Aspekte der Zentren- und Wärmeentwicklung im Fokus stehen sollen. Ein weiterer Bestandteil des Antrags ist die verstärkte Förderung von barrierefreien bzw. barrierearmen Wohnungen für ältere Menschen. Hierbei soll geprüft werden, ob durch gezielte Quartiersarbeit Umzugseffekte innerhalb des Nahbereichs erreicht werden können, um die Freisetzung größerer Wohnflächen zu unterstützen, die derzeit nur von wenigen Personen genutzt werden.
Zudem sieht der Antrag vor, dass die Verwaltung ihre Instrumente so einsetzt, dass die im Handlungskonzept vorgesehene Quote für geförderten Wohnungsbau auch bei Bebauungen nach § 34 Baugesetzbuch erreicht wird. Dies gilt insbesondere für Bauvorhaben mit einer Geschossfläche von mehr als 1.000 Quadratmetern. Für solche größeren Gebäude nach § 34 BauGB sollen die zuständigen Ausschüsse und die Bezirksvertretung nach erfolgter Baubeginnanzeige vierteljährlich über erteilte Baugenehmigungen informiert werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (35. Sitzung) — Mehrheitlich nach Änderung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 0Dagegen: 4 (CDU, BD)Dafür: 14 (SPD, B90/GRÜNE, FDP, DIE LINKE.)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Änderung des Beschlussvorschlages Enthaltungen: 0 Dagegen: 4 (CDU, BD) Dafür: 14 (SPD, B90/GRÜNE, FDP, DIE LINKE.) - 2.13Haushaltssatzung für die Jahre 2025 / 2026Zur Vorlage · 20242062 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Beschlussvorlage 20242062 setzt sich die Bezirksvertretung Bochum-Südwest mit der Haushaltssatzung für die Jahre 2025 und 2026 auseinander. Die Vorlage, die vom Amt für Finanzsteuerung unter der Federführung von Sandra Senger erstellt wurde, regelt die Mitwirkung des Bezirks an den Haushaltsplanungen.
Die Bezirksvertretung entscheidet über die Verwendung der ihr zugewiesenen bezirklichen Mittel. Darüber hinaus ist das Gremium dazu berechtigt, an den Beratungen über den Entwurf der Haushaltssatzung mitzuwirken. Dabei kann die Bezirksvertretung Vorschläge und Anregungen zu allen Haushaltspositionen einbringen, die Auswirkungen auf den Stadtbezirk Bochum-Südwest sowie dessen Aufgabenbereiche haben. Die daraus resultierenden Beratungsergebnisse werden dem Beschluss separat beigefügt.
Hintergrund der Vorlage ist die Entscheidung der Stadt Bochum, für die Jahre 2025 und 2026 eine gemeinsame Haushaltssatzung aufzustellen. Die entsprechenden Details zu den bezirksbezogenen Haushaltsangaben sind in den Anlagen des Entwurfs des Haushaltsplanes enthalten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20242062
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20242062 - Änderungsantrag zum Haushalt
- 2.14Projekt Bochums stille Örtchen - Öffentliche WC-Anlagen in BochumZur Vorlage · 20241465/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Bochumer Rat berät über die Inhalte und Ziele des Projekts „Bochums stille Örtchen“, das eine Verbesserung der städtischen öffentlichen WC-Anlagen vorsieht. Die Vorlage beschreibt eine schrittweise Umsetzung durch die Sanierung bestehender Anlagen sowie den Neubau neuer Standorte, um Anforderungen an Barrierefreiheit, Geschlechtergerechtigkeit und Sicherheit zu erfüllen. Für den Zeitraum 2025/2026 ist eine Finanzierung in Höhe von 1,6 Millionen Euro vorgesehen, wovon etwa 800.000 Euro jährlich für drei Neubaumaßnahmen veranschlagt sind.
Die geplanten Neubauten beziehen sich auf die Standorte am Werner Markt, im Stadtpark sowie an der Schmechtingswiese. Dabei sollen Standards wie Unisex-Anlagen, Vandalismusresistenz und die Bereitstellung von Wickeltischen umgesetzt werden. Für Menschen mit schweren oder mehrfachen Behinderungen ist zudem die Ausstattung nach dem Standard „Toilette für alle“ (TFA) vorgesehen. Bei der bestehenden Infrastruktur sieht das Projekt eine Sanierung nach einem Ampelsystem vor, basierend auf einer bereits durchgeführten Bestandsanalyse. In dieser wurden über 50 potenzielle neue Standorte im Stadtgebiet identifiziert und anhand von Bewertungskriterien priorisiert.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.11.2024 · Rat - Etat - (35. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 13.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat - (32. Sitzung) — Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages
- 05.11.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (36. Sitzung) — Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages
- 30.10.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (30. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen – 0 Dagegen – 0 Dafür – 15 ( SPD, Grüne, CDU, BD, UWG, FDP)
- 24.10.2024 · Beirat "Frauen, Geschlechtergerechtigkeit und Emanzipation" (18. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 08.10.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 01.10.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (36. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 25.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (30. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (35. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241465/1
- 12.09.2024 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (19. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 30.08.2024 · Beirat "Leben im Alter" (15. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241465/1 - 2.15Kanalrenovationsmaßnahme in geschlossener Bauweise auf der Markstraße in Bochum-Südwest.Zur Vorlage · 20242072 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In Bochum-Südwest ist eine Sanierung der Kanalisation in der Markstraße geplant. Das Tiefbauamt hat hierzu eine Beschlussvorlage vorgelegt, um eine etwa zehn Meter lange Kanalhaltung in Höhe der Hausnummer 406 instand zu setzen. Grund für die Maßnahme sind bauliche Schäden, die im Rahmen einer Untersuchung nach der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser festgestellt wurden. Die betroffene Stelle weist die Zustandsklassen 0 bis 1 auf, weshalb eine sofortige Sanierung in geschlossener Bauweise vorgesehen ist.
Die Arbeiten sollen im ersten Quartal 2025 beginnen und voraussichtlich etwa zwei Wochen andauern. Während der Bauphase wird die Fahrbahn sowie der Fahrradweg einseitig gesperrt, wobei eine entsprechende Umleitung eingerichtet wird. Fußgänger können den Bereich auf dem regulären Gehweg passieren. Die Durchfahrt für Einsatzfahrzeuge von Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei bleibt durch eine ausreichend breite Passage gewährleistet.
Die geschätzten Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich auf rund 35.000 Euro inklusive Umsatzsteuer. Die Finanzierung ist im Haushaltsjahr 2025 durch entsprechende Mittel im Haushalt des Tiefbauamtes sichergestellt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.09.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur - Etat - (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20242072
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20242072 - 2.16Priorisierung des barrierefreien Haltestellenausbaus – TOP 100Zur Vorlage · 20241840 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Vorlage zur Priorisierung des barrierefreien Haltestellenausbaus im Bochumer Nahverkehr vorgelegt. Basierend auf der Evaluation des Netzes von 2020 und neuen Fahrgastzahlen wurde die Reihenfolge für den Ausbau angepasst, um veränderte Nachfragen zu berücksichtigen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, der neuen Prioritätenliste zuzustimmen, wobei der Fokus zunächst auf den ersten 100 Positionen liegt.
Das Ziel bleibt die jährliche Erweiterung von etwa 30 Bussteigen. Bei der Auswahl der Haltestellen werden Kriterien wie das Fahrgastaufkommen – mit einer Untergrenze von 30 Fahrgästen pro Tag –, die Bedeutung für Umstiege sowie die Nähe zu Schulen, Krankenhäusern, Seniorenwohnanlagen und Einkaufsmöglichkeiten herangezogen. Der Ausbau von Straßenbahnhaltestellen erfolgt weiterhin, ist jedoch aufgrund komplexerer Planungsverfahren stärker an größere Baumaßnahmen gebunden.
Nach aktuellem Stand waren zum 31. Dezember 2023 über 56 Prozent der Haltestellen barrierefrei. Herausforderungen für die weitere Umsetzung sind bauliche Gegebenheiten im Straßenraum, wie etwa schmale Gehwege oder Bäume, sowie die Verfügbarkeit von finanziellen und personellen Ressourcen. Sollte ein vollständiger Ausbau an bestimmten Stellen technisch nicht möglich sein, sollen alternative Lösungen zur Sicherstellung des Zugangs gesucht werden. Die Fortschritte der Ausbauquote werden jährlich in den Bezirksvertretungen und im Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur berichtet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.11.2024 · Beirat "Leben im Alter" (16. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen
- 06.11.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (36. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 08.10.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (30. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241840
- 08.10.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 26.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (33. Sitzung -Etat-) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 25.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (30. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241840
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241840 - 3.Vorschläge und Anregungen
- 3.1Anregung Haltestellenausbau Hattinger StraßeZur Vorlage · 20242146 · Anregung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Bochum-Südwest hat eine Anregung zur Verbesserung der Infrastruktur im öffentlichen Personennahverkehr vorgelegt. Im Fokus stehen die Linien 308 und 318 auf dem Abschnitt zwischen der Wuppertaler Straße und der Haltestelle „An der Landwehr“.
Die Fraktion regt an, die Planungen für einen barrierefreien Ausbau der Haltestellen in diesem Bereich voranzutreiben. Dabei soll die Verwaltung prüfen, inwieweit für diese Maßnahmen Fördermittel in Anspruch genommen werden können. Ergänzend dazu sollen an den Haltestellen Abstellmöglichkeiten für Fahrräder realisiert werden. Um den Übergang vom Individualverkehr zum ÖPNV zu erleichtern, wird zudem vorgeschlagen, an geeigneten Stellen Carsharing-Angebote einzuplanen und hierzu Gespräche mit entsprechenden Akteuren zu führen.
Ein weiterer Aspekt der Anregung betrifft die Gestaltung von Verkehrsknotenpunkten. Diese sollen so optimiert werden, dass die cityradiale Verkehrsführung, insbesondere im Einmündungsbereich der Wasserstraße, nicht beeinträchtigt wird. Schließlich wird die BOGESTRA aufgefordert, im Rahmen dieser Planungen den Ausbau elektronischer Echtzeitanzeigen vorzunehmen, um eine verbesserte Fahrwegplanung für die Fahrgäste zu ermöglichen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 2146
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 2146 - 3.2Bestandsaufnahme der öffentlichen und privaten Zivilschutzräume und Ausbau der Zivilschutzmaßnahmen im Bochumer SüdwestenZur Vorlage · 20242167 · Anregung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Bochum-Südwest hat eine Anregung zur Bestandsaufnahme und zum Ausbau von Zivilschutzmaßnahmen im Stadtgebiet vorgelegt. Die Vorlage mit der Nummer 20242167 sieht vor, die Anzahl vorhandener sowie einsatzbereiter privater und öffentlicher Zivilschutzräume zu erfassen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Erfassung von Luftschutzräumen in allen Bochumer Schulen und Krankenhäusern.
Die Fraktion fordert zudem, alle Schulen und Krankenhäuser im Stadtgebiet bis zum Jahr 2029 mit ausreichenden Luftschutzeinrichtungen auszustatten. Darüber hinaus sollen die notwendigen Maßnahmen ermittelt werden, um für die Zivilbevölkerung bis 2029 hinreichende Schutzräume zu schaffen. Als Grundlage der Anregung dienen die Einschätzungen des Generalinspekteurs und der NATO bezüglich eines potenziellen Eskalationsrisikos im Ukraine-Krieg. Da Bochum aufgrund seiner geografischen Lage und der Verkehrswege wie der A 40 und A 448 als logistischer Knotenpunkt für Truppentransporte dienen könnte, sieht die Fraktion ein Risiko für Luftangriffe auf das Stadtgebiet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (35. Sitzung) — Die Anregung wird zurückgezogen.
Ergebnis: Die Anregung wird zurückgezogen. - 4.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 5.Mitteilungen und Antworten
- 5.1Regulärer Fahrplanwechsel der BOGESTRA zum 21. August 2024Zur Vorlage · 20241459 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die BOGESTRA führt zum 21. August 2024 einen regulären Fahrplanwechsel durch, der verschiedene Anpassungen im Liniennetz vorsieht. Im Rahmen dieser Änderungen werden Haltestellen umbenannt: Bei der Linie 358 wird die Haltestelle Brücke Sheffield-Ring in Amalie-Dietrich-Weg umbenannt, während bei der Linie 372 die Haltestelle Opel-Ring den Namen Tsukuba-Ring erhält. Zudem werden bei der Linie 366 die Abfahrtszeiten an allen Tagen um bis zu drei Minuten verschoben, um die Pünktlichkeit des Linienbetriebs zu verbessern.
Ein bereits seit dem 4. Juni 2024 bestehender Pilotversuch betrifft die Buslinien 350, 365 sowie NE4 im Bereich Bermuda3eck/Musikforum. Hier wurden zusätzliche Haltestellen auf der Viktoriastraße zwischen den Stationen Schauspielhaus und Südring in beiden Fahrtrichtungen eingerichtet. Dieses Angebot soll für weniger mobile Fahrgäste oder Personen, die die unterirdische Stadtbahn nicht nutzen möchten, eine Alternative zur Erreichbarkeit des Musikforums oder des Bermuda3ecks bieten. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der Sperrung der A 40 bis Ende November 2024 auf einigen Linien mit zeitlichen Verzögerungen und Einschränkungen zu rechnen ist.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 27.08.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (33. Sitzung)
- 22.08.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (32. Sitzung)
- 03.07.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (29. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 03.07.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 02.07.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (34. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 25.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (28. Sitzung)
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.2Hattinger Str./ Wuppertaler Str. – Verlegung Ableitung RadwegZur Vorlage · 20240904 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat einen Plan zur Verlegung der Ableitung eines Radweges im Bereich der Kreuzung Hattinger Straße und Wuppertaler Straße/Munscheider Damm vorgelegt. Die geplante Maßnahme sieht vor, die Führung des Radweges von der Gehwegfläche auf die Fahrbahn zu verlegen.
Nach Angaben des Tiefbauamtes stellt die derzeitige Ableitung auf die Fahrbahn auf Höhe einer Tankstelle eine Gefahrenstelle für Radfahrende dar. Durch die Umgestaltung sollen die Radfahrer bereits kurz nach der Kreuzung Wuppertaler Straße/Munscheider Damm auf die Fahrbahn geleitet werden. Die Maßnahme dient der Erhöhung der Sicherheit und erfolgt im Vorgriff auf spätere Umbaumaßnahmen an der Hattinger Straße.
Die Umsetzung der Arbeiten ist für das Jahr 2024 vorgesehen. Die voraussichtlichen Baukosten belaufen sich auf etwa 45.000 Euro, basierend auf der Entwurfsplanung. Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt unter dem Posten für den Neubau von Radwegen für das Jahr 2024 vorhanden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.09.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur - Etat - (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 03.07.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (33. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 19.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (34. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.3Heinrich-König-Str. 125 - BauordnungZur Vorlage · 20241550 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Mitteilung zum Bauvorhaben in der Heinrich-König-Straße 125 vorgelegt. Auf dem Betriebshof des dortigen Friedhofes sollen drei Fertiggaragen zu Lagerzwecken errichtet werden. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 389 auf einer als Grünfläche – Friedhof festgesetzten Fläche. Da der Bebauungsplan keine spezifischen überbaubaren Grundstücksflächen vorsieht, erfolgt die planungsrechtliche Beurteilung nach den Regelungen für das Außenbereichsgebiet gemäß Baugesetzbuch.
Die geplanten Garagen werden als dienende Nebenanlagen zur Friedhofsnutzung und -unterhaltung eingestuft. Die Erweiterung dient der Unterbringung von Maschinen und Materialien, die für die Pflege des Geländes erforderlich sind. Planungsrechtlich wird das Vorhaben als zulässig bewertet, da die Nutzung der Funktion der öffentlichen Grünfläche nicht entgegensteht. Die Bauaufsicht beabsichtigt, die Baugenehmigung zu erteilen, sofern eine positive Stellungnahme der unteren Landschaftsbehörde vorliegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 03.09.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.4Antrag auf Wiederherstellung des Graffiti an der Brückenunterführung der Springorumtrasse „An der Holtbrügge“ und Prüfung auf dauerhafte legale Freigabe und Einbeziehung in das FreiflächenprogrammZur Vorlage · 20241553 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat zur Vorlage 20241553 Stellung bezogen, in der es um die Wiederherstellung von Graffiti an der Brückenunterführung der Springorumtrasse „An der Holtbrügge“ sowie die Prüfung einer dauerhaften rechtlichen Freigabe als Sprühfläche geht. Die Bezirksvertretung Bochum-Südwest hatte zuvor beschlossen, das Kunstwerk wiederherzustellen und eine Einbeziehung in das städtische Freiflächenprogramm zu prüfen.
Gegen eine dauerhafte Nutzung der Fläche als Graffitifreifläche spricht die Verwaltung aus Sicherheitsgründen. Der geringe Abstand zwischen dem Verkehrsweg und der Wandfläche berge ein Risiko für Kollisionen mit Radfahrerinnen und Radfahrern. Da eine dauerhafte Sperrung des Tunnelabschnitts nicht möglich sei, wird von einer permanenten Freigabe abgeraten.
Ein grundsätzlicher Einwand gegen eine farbliche Gestaltung durch Graffiti besteht jedoch nicht. Eine erneute Auftragsbemalung ist im Rahmen der Bochum-Strategie zur Förderung von Graffitikunst grundsätzlich machbar. Eine Prüfung der Finanzierung für eine solche Maßnahme steht zum jetzigen Zeitpunkt noch aus.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.5Anfrage zur optischen Ausgestaltung des Kreisverkehrs in Weitmar-MarkZur Vorlage · 20241651 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion der Bezirksvertretung Bochum-Südwest hat Fragen zur optischen Gestaltung und Pflege des Kreisverkehrs in Weitmar-Mark gestellt. Im Zentrum der Anfrage standen die Einbindung der Bezirksvertretung in das Gestaltungskonzept, der aktuelle Zustand der Bepflanzung sowie die Kosten und die langfristige Unterhaltung der Anlage.
Die Verwaltung erklärte, dass eine Staudenmischpflanzung nach dem Konzept „Silbersommer“ umgesetzt wurde, welches für trockene Flächen geeignet ist. Die Einbindung von Grundschülerinnen und Grundschülern erfolgte im Rahmen der Umweltbildung durch das Anlegen insektenfreundlicher Duftbeete. Das Gesamtkonzept des Kreisverkehrs sei bereits in einer früheren Vorlage vorgestellt worden. Zur aktuellen Optik führte die Verwaltung aus, dass junge Pflanzen wirtschaftlicher sind und sich besser an den neuen Standort anpassen können. Eine Schicht aus Lavagestein dient der Unkrautunterdrückung sowie der Temperatur- und Feuchtigkeitsregulierung des Bodens. Die Pflanzung von Blumenzwiebeln und einigen Sträuchern ist für die Zukunft vorgesehen.
Die Kosten für die Herstellung beliefen sich auf rund 70.000 Euro, wobei weitere Kosten in Höhe von etwa 9.000 Euro für die Fertigstellungspflege erwartet werden. Für die nächsten drei Jahre ist eine ergänzende Entwicklungspflege geplant, um das Anwachsen der Stauden zu unterstützen. Danach übernimmt der Technische Betrieb die reguläre Pflege. Über die langfristigen Unterhaltskosten liegen zum jetzigen Zeitpunkt noch keine konkreten Angaben vor.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.6Schützenstr. 181 - BauordnungZur Vorlage · 20241672 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung Bochum hat im Rahmen einer Mitteilung des Bauordnungsamtes über ein Bauvorhaben in der Schützenstraße 181 informiert. Gegenstand der Vorlage ist die nachträgliche Legalisierung einer aufgeständerten Terrasse, welche den bestehenden Balkon erweitert und über Treppenstufen einen Zugang zum Garten ermöglicht.
Das betreffende Grundstück befindet sich im Außenbereich. Nach der rechtlichen Bewertung gemäß § 35 Abs. 4 Nr. 5 BauO NRW ist die Erweiterung eines zulässigerweise errichteten Zweifamilienhauses unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Hierzu zählen die Angemessenheit der Erweiterung sowie die Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse im Rahmen der Regelungen zur Wohnraumförderung. Die Verwaltung stellt fest, dass die rechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben erfüllt sind und die Erweiterung planungsrechtlich zulässig ist.
Als Auflage für die Genehmigung sind 14 Quadratmeter Ausgleichspflanzungen vorgesehen, die in Abstimmung mit der unteren Landschaftsbehörde durchzuführen sind. Die Verwaltung beabsichtigt, die Genehmigung zur nachträglichen Legalisierung des Vorhabens zu erteilen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.7Verkehrsberuhigung / SchulwegsicherungZur Vorlage · 20241749 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion der Bezirksvertretung Bochum-Südwest hat Informationen zur Verkehrsberuhigung und Schulwegsicherung angefragt. Dabei ging es um die Eignung bestimmter Straßenzüge vor Grund- und weiterführenden Schulen für temporäre Sperrungen sowie um die Einbindung von Schulen und Schülern in den Planungsprozess.
Die Verwaltung teilte mit, dass Schulstraßen lediglich ein Instrument der Schulwegplanung und des Mobilitätsmanagements seien. Eine isolierte Betrachtung einzelner Straßenzüge sei nicht zielführend; stattdessen müsse die Planung ganzheitlich erfolgen, um Alternativen zum motorisierten Verkehr, wie das Fahrrad oder den öffentlichen Personennahverkehr, zu fördern.
In Zusammenarbeit mit der Hochschule Bochum werden derzeit sukzessive Schulwegpläne für interessierte Schulen erarbeitet. Die Erstellung erfolgt unter Berücksichtigung der personellen Kapazitäten. In diesen Prozess werden sowohl die Schulen als auch die Schülerinnen und Schüler einbezogen. Zudem plant die Verwaltung einen Verkehrsversuch in Kooperation mit der Hochschule Bochum, um die Umsetzung von Schulstraßen zu untersuchen. Die Auswertung soll auf Erkenntnissen aus einem vergleichbaren Versuch in Essen basieren.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.8ÖPNV-Bedarfsplan und Landesstraßenbedarfsplan: Meldungen der Stadt Bochum hier: Mitteilung an die BezirksvertretungenZur Vorlage · 20241758 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum hat im Rahmen der Neuaufstellung der verkehrlichen Bedarfspläne des Landes Nordrhein-Westfalen ihre Stellungnahmen zum ÖPNV-Bedarfsplan und zum Landesstraßenbedarfsplan eingereicht. Für den ÖPNV-Bedarfsplan wurden auf Grundlage eines Ratsbeschlusses vom 27. Juni 2024 verschiedene Maßnahmen angemeldet. Die Meldung der Verwaltung berücksichtigte dabei auch einen im Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur beschlossenen Änderungsantrag, der vorbereitende Maßnahmen für einen zukünftigen autonomen Betrieb der Linie U35 umfasst.
Im Bereich des Landesstraßenbedarfsplans hat die Stadt Bochum keine neuen Maßnahmen angemeldet. Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass durch den Beschluss zum Vorbehaltsnetz bereits ein ausreichend strukturiertes Straßennetz vorhanden ist. Da die Rückmeldefrist der Bezirksregierung Arnsberg sehr kurz bemessen war und ein vollständiger Gremiendurchlauf innerhalb dieser Frist nicht realisiert werden konnte, erfolgt die Information an die Bezirksvertretungen nun im Wege der Mitteilung zur Kenntnisnahme.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (30. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (29. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 27.08.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (33. Sitzung)
- 22.08.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (32. Sitzung)
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.9Ausgediente TelefonzellenZur Vorlage · 20241723 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat in der Bezirksvertretung Bochum-Südwest eine Anfrage zu ausgedienten Telefonzellen gestellt. Im Fokus stand dabei eine beschädigte Telefonzelle an der Hattinger Straße 797, die aufgrund zerbrochener Scheiben als Unfallgefahr und optische Beeinträchtigung thematisiert wurde.
Das Tiefbauamt teilte mit, dass die Verwaltung bereits Kontakt zur Deutschen Telekom GmbH aufgenommen hat. Da der vollständige Rückbau einer Telefonzelle eine Vorlaufzeit von etwa sechs Monaten erfordert, wird die Telekom vorab die Glasscheiben entfernen, um die Unfallgefahr zu beseitigen, bevor der endgültige Abbau erfolgt. Im Bezirk Südwest befinden sich derzeit noch fünf Telefonzellen.
Auf Basis von Vereinbarungen mit der Bundesnetzagentur und kommunalen Spitzenverbänden können unwirtschaftliche öffentliche Telefonzellen mit Zustimmung der Verwaltung abgebaut werden. Die Verwaltung hat den Rückbau ungenutzter Zellen im gesamten Stadtgebiet mit der Telekom koordiniert. Dieser Prozess soll voraussichtlich bis zum Ende des ersten Quartals 2025 andauern. Bei der Planung wird darauf geachtet, dass die Erreichbarkeit für Personen ohne Mobiltelefon, insbesondere in Notsituationen, weiterhin gewährleistet bleibt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.10Energieversorgung im SüdwestenZur Vorlage · 20241873 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der FDP-Fraktion zur Energieversorgung im Bochumer Südwesten reagiert. Im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung, deren Konzeptionierung bis Anfang 2026 andauert, wird die künftige Wärmeversorgung der Stadt erarbeitet. Nach aktuellem Planungsstand befindet sich der Südwesten aufgrund der Entfernung zum Bestandsnetz nicht in einem Fernwärme-Ausbaugebiet, wobei Nahwärmenetze für Einzelprojekte weiterhin geprüft werden.
Hinsichtlich der Wasserstoffversorgung prüft die Stadtwerke Bochum Netz GmbH derzeit die Umrüstfähigkeit des Erdgasnetzes. Eine Anbindung an das nationale Wasserstoff-Kernnetz ist durch eine Absichtserklärung mit der Thyssengas GmbH für den Zeitraum zwischen 2032 und 2037 vorgesehen. Im Bereich der Stromversorgung wurden zuletzt keine Netzengpässe verzeichnet; die Infrastruktur wird jedoch bedarfsgerecht für die Zunahme von Wärmepumpen, Photovoltaikanlagen und Ladestationen ausgebaut.
Grundsätzlich sind alle Stadtteile für PV-Anlagen und Wärmepumpen geeignet, sofern der jeweilige Netzanschluss technisch möglich ist. Die Stadt Bochum verfolgt zudem eine Strategie zur Nutzung städtischer Dachflächen für Photovoltaik, wobei bis 2030 eine Gesamtleistung von bis zu 20.000 Kilowatt-Peak angestrebt wird. Im Südwesten sind bereits sechs Anlagen in Betrieb, ein weiteres Projekt an der Theodor-Körner-Schule ist geplant. Quartiersspeicher für diese Flächen sind nicht vorgesehen, da der erzeugte Strom direkt vor Ort verbraucht wird.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.11Vorlage Steckbriefe Aktivitätenprogramm NachhaltigkeitsstrategieZur Vorlage · 20241826 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie Steckbriefe für rund 160 Aktivitäten des zugehörigen Aktivitätenprogramms vorgelegt. Dieser Schritt erfolgt auf Auftrag des Stadtrats, der bereits in seiner Sitzung vom 14. Dezember 2023 die Erstellung solcher Profile für alle Maßnahmen beauftragt hatte. Die vorliegenden Dokumente umfassen jene Aktivitäten, die bisher noch nicht in den ersten beiden Umsetzungsphasen für die Jahre 2023 und 2024 zur Umsetzungsreife entwickelt wurden.
Bei den Steckbriefen handelt es sich nach Angaben der Stabsstelle Klima & Nachhaltigkeit um erste Ideenskizzen und Einschätzungen. Sie dienen als Fundus mit vorläufigen gutachterlichen Schätzungen, sind jedoch weder abschließend geprüft noch rechtlich verbindlich. Ziel ist es, im Rahmen der dritten Tranche im Jahr 2025 etwa 15 bis 30 dieser Aktivitäten zur Umsetzungsreife weiterzuentwickeln. Die Auswahl der Maßnahmen soll dabei Kriterien wie die Wirksamkeit hinsichtlich der Treibhausgas-Einsparungen, die Effizienz des Mitteleinsatzes sowie die gesellschaftliche Akzeptanz und die Abdeckung der zehn Handlungsfelder berücksichtigen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 24.10.2024 · Beirat "Frauen, Geschlechtergerechtigkeit und Emanzipation" (18. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 02.10.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 01.10.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 26.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (33. Sitzung -Etat-) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 26.09.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling - Etat (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 25.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (30. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 25.09.2024 · Ausschuss für Kultur und Tourismus - Etat (21. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 24.09.2024 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) - Etat - (25. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 24.09.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe - Etat (26. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 20.09.2024 · Integrationsausschuss -Etat (19. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 20.09.2024 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit - Etat - (22. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 19.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (29. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 18.09.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur - Etat - (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (35. Sitzung) — Herr Kramwinkel (Dez. VI – Stabstelle Nachhaltigkeit und Klimaschutz) stellt die Vorlage vor und beantwortet Fragen.Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 12.09.2024 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (19. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 11.09.2024 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales - Etat (25. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (29. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 10.09.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung - Etat (27. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (34. Sitzung)
- 30.08.2024 · Beirat "Leben im Alter" (15. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Herr Kramwinkel (Dez. VI – Stabstelle Nachhaltigkeit und Klimaschutz) stellt die Vorlage vor und beantwortet Fragen.Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.12Zustand NevelstraßeZur Vorlage · 20241953 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung Bochum-Südwest wurde die Beschaffenheit der Nevelstraße thematisiert. Die CDU-Fraktion hatte im März 2024 angefragt, welche Möglichkeiten und Zeitrahmen die Verwaltung für eine Sanierung des Abschnitts zwischen der Hattinger Straße und der Springorumstraße vorsieht. Hintergrund der Anfrage war die Bildung von Wasseransammlungen auf diesem Wegabschnitt nach Regenfällen.
Das Tiefbauamt teilte in einer Antwort der Verwaltung mit, dass eine langfristige Überplanung des Bereichs angestrebt wird, deren Umsetzung jedoch erst in zwei bis drei Jahren realisiert werden kann. Aufgrund der Dringlichkeit hat sich die Verwaltung dazu entschieden, den höher gelegenen Teil des Weges mittels Schotter zu regulieren und anschließend zu asphaltieren. Durch diese Maßnahme soll die Wasseransammlung beseitigt werden, um die Passierbarkeit des Bereichs sicherzustellen. Die Ausführung dieser Arbeiten ist für Anfang September 2024 geplant.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.13Sportplatz Hasenkampstraße, Projekt TrainingsflächeZur Vorlage · 20242029 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion der Bezirksvertretung Bochum Süd-West hat eine Anfrage zur Erweiterung der Trainingsflächen auf dem Sportplatz Hasenkampstraße gestellt. Hintergrund ist das Anliegen des SC Weitmar 45, die Kapazitäten für den Jugend- und Seniorensport zu vergrößern, da die bestehenden Flächen durch die gemeinsame Nutzung mit dem Schulsport stark ausgelastet sind. Der Verein beabsichtigt, eine Brachfläche hinter dem Vereinsheim, die derzeit teilweise als Parkplatz dient, in eine Trainingsfläche umzuwandeln.
Die Verwaltung hat dazu Stellung bezogen und erklärt, dass die Errichtung eines Kleinspielfeldes an der Sportanlage Hasenkampstraße in der aktuellen Sportstättenbedarfsplanung für den Zeitraum 2024 bis 2030 nicht vorgesehen ist. Die Prioritäten liegen derzeit auf anderen Standorten wie dem Wattenscheider Hellweg oder der Ruhrstraße.
Zudem ergab eine erste Machbarkeitsprüfung, dass die Nutzung der Parkfläche als Spielfeld mit hohen Kosten und großem Aufwand verbunden wäre. Es bestehen technische Bedenken hinsichtlich der Abstandsflächen zu dem nördlich angrenzenden Grundstück sowie der Notwendigkeit von Bodenuntersuchungen auf Altlasten und Standsicherheit. Des Weiteren müssten aufgrund früherer Beschwerden über Sportlärm entsprechende Lärmschutzmaßnahmen geprüft werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 20.09.2024 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit - Etat - (22. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.14Anfrage zum Turmhaus Lindener StraßeZur Vorlage · 20241903 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion der Bezirksvertretung Bochum-Südwest hat in einer Anfrage den geplanten Verkauf des denkmalgeschützten Turmhauses in der Lindener Straße durch die VBW Bauen und Wohnen GmbH thematisiert. Die Fragen der Fraktion umfassten unter anderem die Beweggründe für den Verzicht auf eine Eigennutzung, die Kommunikation gegenüber politischen Gremien sowie die Auswirkungen auf das umliegende Gelände.
Die Verwaltung teilte mit, dass eine Sanierung des Gebäudes zu Wohnzwecken durch die VBW aufgrund einer starken Kontamination mit Hausschwamm und gestiegener Baukosten wirtschaftlich nicht darstellbar sei. Daher wurde vorgeschlagen, das Objekt an einen Investor zu veräußern, wobei die Erhaltung und Ertüchtigung des Denkmals in Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde eine Auflage bleibt. Die Vermarktung durch einen externen Spezialisten läuft seit August 2023; ein Verkauf stehe unmittelbar bevor, sei jedoch noch nicht notariell abgeschlossen.
Hinsichtlich der Information der politischen Gremien gab die Verwaltung an, dass die Verkaufsabsichten gegenüber den Organen der Gesellschaft sowie Vertretern der Stadt und des Bezirks kommuniziert wurden. Details zu vorliegenden Geboten oder zum exakten Marktwert können zum jetzigen Zeitpunkt aus Gründen der Vertraulichkeit nicht veröffentlicht werden. Der Grundstückswert wird ansatzweise mit rund 150.000 Euro beziffert, wobei der negative Gebäudewert einzurechnen ist. Die Verwaltung bewertet den Verkauf als vertretbar, um eine sinnvolle künftige Nutzung des Gebäudes zu ermöglichen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.15Erwerb von Grundstücken an der Straße "Am Ruhrort"Zur Vorlage · 20241715 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum beabsichtigt den Erwerb von Grundstücken an der Straße „Am Ruhrort“ im Ortsteil Dahlhausen. Die betroffenen Flächen, die sich in der Gemarkung Dahlhausen (Flur 1, Flurstücke 104 sowie 183 bis 284) befinden, umfassen eine Gesamtgröße von etwa 23.642 Quadratmetern.
Ursprünglich hatte ein Investor diese Flächen im Jahr 2017 mit dem Ziel erworben, sie als Wohnbauland zu entwickeln, wofür der Bebauungsplan Nr. 997 aufgestellt worden war. Aufgrund der Starkregenereignisse vom 14. und 15. Juli 2021 sowie anschließender Untersuchungen zur Überflutungssituation in Dahlhausen wird die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens nicht weiter verfolgt. Die Ergebnisse der Untersuchungen zeigen, dass das Gebiet als Senke bei Starkregen eine Entlastung für die Umgebung und Teile von Dahlhausen bietet.
Die Stadt Bochum plant nun den Erwerb der Flächen, um diese dauerhaft in ein wasserwirtschaftliches Risikomanagement für den Ortsteil zu integrieren und beispielsweise als Retentionsflächen nutzen zu können. Die Beschlussfassung über den Grundstückserwerb erfolgt gemäß der Geschäftsordnung im nicht öffentlichen Teil der zuständigen Gremien.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 02.10.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.Hinweis: Die im nichtöffentlichen Teil unter TOP 6.1 behandelte Beschlussvorlage ist einstimmig beschlossen worden.
- 01.10.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 6.Anfragen
- 6.1Errichtung einer Elternhaltestelle an der Köllerholz-SchuleZur Vorlage · 20242208 · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU in der Bezirksvertretung Bochum-Südwest hat eine Anfrage zur Errichtung einer Elternhaltestelle an der Köllerholz-Schule gestellt. Hintergrund ist die laut Angaben der Fraktion weiterhin angespannte Verkehrssituation rund um das Schulgelände während der Unterrichtszeiten. Dabei wird darauf hingewiesen, dass die Einrichtung einer solchen Haltestelle in der Vergangenheit vonseiten der Schule nicht befürwortet wurde.
Mit der Anfrage möchte die CDU klären, welche rechtlichen Anforderungen für die Errichtung einer Elternhaltestelle an diesem Standort bestehen. Des Weiteren wird gefragt, ob der Schulstandort die Umsetzung eines solchen Vorhabens grundsätzlich ermöglicht. Zudem bittet die Fraktion um Auskunft darüber, wie lange die Realisierung einer Elternhaltestelle an dieser Stelle voraussichtlich dauern würde.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (35. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.2Alternative ÖPNV-Anbindung des Eisenbahnmuseums bzw. Anbindung der Stadtteile Essen-Horst, -Eiberg und -Stelle an Bochum-DahlhausenZur Vorlage · 20242209 · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Bochum-Südwest hat eine Anfrage zur ÖPNV-Anbindung des Eisenbahnmuseums sowie der Essener Stadtteile Horst, Eiberg und Stelle an Bochum-Dahlhausen gestellt. Laut der Vorlage sieht der aktuelle ÖPNV-Bedarfsplan die Verlängerung der Linie 318 bis zum Eisenbahnmuseum vor. Es wird darauf hingewiesen, dass aus den vorliegenden Unterlagen keine Prüfung von Alternativen hervorgeht, wie etwa kostengünstigere oder schneller realisierbare Busverlängerungen.
Zudem wird in der Anfrage angeführt, dass eine Schienenverlängerung die Möglichkeit einschränken könnte, den Bereich an Essen anzubinden, da eine Weiterführung der Linie 318 nach Horst oder Steele technisch und finanziell nicht umsetzbar sei. Die Fraktion bittet daher um eine Untersuchung, ob einfachere und kostengünstigere Anbindungen des Eisenbahnmuseums sowie der genannten Essener Stadtteile an Dahlhausen möglich sind. Dabei soll insbesondere die Prüfung einer Verlängerung bestehender Buslinien im Fokus stehen, um eine ökologisch und ökonomisch sinnvolle Anbindung bis nach Essen zu realisieren.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (35. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.3Taktile Übergänge im Bereich Hattinger Straße/ Nevelstraße/ Am SchambergeZur Vorlage · 20242289 · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Bochum-Südwest hat eine Anfrage zur Prüfung von taktilen Übergängen im Bereich der Kreuzung Hattinger Straße, Nevelstraße und Am Schamberge gestellt. Hintergrund ist die zunehmende Bedeutung dieses Verkehrsknotenpunktes durch den Bau eines neuen Aldi-Marktes sowie die Lage der nahegelegenen Musikschule. Die Fraktion verweist auf die Notwendigkeit einer sicheren Straßenquerung für Menschen mit und ohne Behinderung.
Die Anfrage umfasst mehrere konkrete Fragen an die Verwaltung. Es soll geklärt werden, ob für diesen Bereich behindertengerechte, taktile Übergänge geplant sind und welche Mittel hierfür bereitgestellt wurden. Zudem wird nach einem möglichen Zeitpunkt für die Umsetzung solcher Maßnahmen gefragt, der unabhängig von weiteren Ausbauplanungen der Hattinger Straße erfolgen könnte. Ein weiterer Aspekt der Anfrage betrifft die Kostenfrage: Die Fraktion bittet um Prüfung, welche Möglichkeiten bestehen, dass das Unternehmen Aldi die Kosten für die Installation der taktilen Übergänge übernimmt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (35. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.4Taktile Übergänge an der Hattinger Straße im Lindener ZentrumZur Vorlage · 20242290 · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Bochum-Südwest hat im Rahmen einer Anfrage zur Prüfung des Haushalts die Umsetzung behindertengerechter Übergänge im Lindener Zentrum thematisiert (Vorlagennummer 20242290). Laut der Vorlage sind die Übergänge auf der Hattinger Straße sowie den einmündenden Straßen zum Lindener Zentrum derzeit nicht barrierefrei gestaltet, während auf der Lindener Straße bereits mehrere taktile Übergänge vorhanden sind.
Mit der Anfrage bittet die Fraktion um eine detaillierte Auskunft darüber, ob für das Lindener Zentrum bereits Maßnahmen zur Schaffung behindertengerechter, taktiler Übergänge geplant sind und welche entsprechenden Mittel im Haushalt dafür vorgesehen wurden. Darüber hinaus wird nach einem möglichen Zeitplan für die Umsetzung solcher Maßnahmen gefragt, wobei die Fraktion eine Realisierung unabhängig von weiteren Ausbauplänen der Hattinger Straße anstrebt. Federführend für die Bearbeitung dieser Anfrage ist die Bezirksverwaltungsstelle Bochum-Südwest VI.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (35. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.5SchulhofentsiegelungZur Vorlage · 20242291 · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Bochum-Südwest hat im Rahmen einer Anfrage zum Haushalt die Entsiegelung von Schulhöfen thematisiert. Hintergrund der Anfrage ist die Annahme, dass eine Reduzierung versiegelter Oberflächen auf Schulhofflächen zu klimaverbessernden Effekten beitragen kann.
In ihrer Vorlage erfragt die Fraktion, ob gegenwärtig Planungen für eine vollständige oder teilweise Entsiegelung von Schulhöfen existieren. Darüber hinaus wird die Frage nach der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel gestellt, um solche Maßnahmen finanziell zu unterstützen. Ein weiterer Aspekt der Anfrage betrifft die Einschätzung der Verwaltung, ob die Durchführung eines Modellprojektes im Bereich der Schulhofentsiegelung als zielführend betrachtet wird.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (35. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.6Bürgersteig an der Lindener Straße im Bereich zwischen Welperstraße und EttersheideZur Vorlage · 20242292 · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Bochum-Südwest hat eine Anfrage zum Haushalt und zur Planung von Bürgersteigsanierungen eingereicht. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf dem Gehweg auf der Südseite der Lindener Straße im Bereich zwischen Welperstraße und Ettersheide, der auch als Schulweg dient. Die Fraktion führt an, dass die Sanierung dieses Abschnitts zugunsten der Arbeiten auf der Nordseite der Lindener Straße zurückgestellt wurde.
Zudem bezieht sich die Anfrage auf die Bürgersteige in der Nöckerstraße. Laut der CDU-Fraktion war für das Jahr 2024 eine beidseitige Sanierung geplant, die bisher nicht durchgeführt wurde.
Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, wann die Sanierungsarbeiten auf der Südseite der Lindener Straße stattfinden sollen und welche Mittel hierfür vorgesehen sind. Darüber hinaus wird nach dem aktuellen Planungsstand für die Bürgersteigsanierungen in der Nöckerstraße gefragt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (35. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.7Überarbeitung des Spielplatzes IdunaparkZur Vorlage · 20242311 · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Bochum-Südwest hat im Rahmen einer Anfrage zur Überarbeitung des Spielplatzes Idunapark Handlungsbedarf angemeldet. In der Sitzung am 18. September 2024 wurden konkrete Punkte für eine mögliche Aufwertung der Anlage angeführt.
Die Fraktion weist darauf hin, dass durch ein neues Wohngebiet an der Hüttenstraße mit einer höheren Nutzungsfrequenz des Spielplatzes zu rechnen ist. Um die Freizeit- und Aufenthaltsqualität sowie die Sicherheit zu erhöhen, werden verschiedene Maßnahmen vorgeschlagen. Dazu gehört die Untersuchung des Kleinkindbereichs auf Gefahrenstellen wie Stolperkanten sowie eine Erweiterung dieses Bereichs unter Berücksichtigung ausreichender Beschattung. Zudem wird auf die Stufen der Rutsche hingewiesen, die aus Naturblocksteinen bestehen und für kleine Kinder als unsicher eingestuft werden. Auch ein Rückschnitt von krautigem Bewuchs, insbesondere Brennesseln, wird als notwendig erachtet.
Mit der Anfrage möchte die Fraktion klären, ob der Verwaltung dieser Handlungsbedarf bekannt ist und welche Möglichkeiten für eine Überarbeitung oder Aufwertung des Spielplatzes gesehen werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (35. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.8Sanierungsbedarf der Trauerhalle des städtischen Friedhofs an der Heinrich-König-StraßeZur Vorlage · 20242312 · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion der Bezirksvertretung Bochum-Südwest hat eine Anfrage zum Sanierungsbedarf der Trauerhalle am städtischen Friedhof in der Heinrich-König-Straße eingereicht. In der Vorlage für die Sitzung am 18. September 2024 werden verschiedene bauliche Zustände des Gebäudes thematisiert.
Die Fraktion führt unter anderem einen modrigen Geruch, Undichtigkeiten im Dachbereich bei Regen sowie aufsteigende Feuchtigkeit im Klinkermauerwerk an. Des Weiteren werden Ausblühungen, sich lösende Steine an den Außenwänden, Moosbildung auf den Dächern und Ablagerungen in den Sakralfenstern als Bestandteil der Schadensbeschreibung genannt.
Mit der Anfrage möchte die Fraktion klären, ob der Verwaltung diese Zustände bekannt sind und ob bereits Sanierungsplanungen oder entsprechende Mittel zur Verfügung stehen. Zudem wird nach dem Wartungs- und Instandhaltungsintervall für Friedhofsgebäude gefragt. Die Bezirksvertretung fordert Informationen zu einer Schadensanalyse, dem Sanierungsbedarf, einer Kostenschätzung sowie einem Zeitplan an, um der weiteren Beeinträchtigung der Bausubstanz entgegenzuwirken.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (35. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.9Schranke zur Straße RuhrmühleZur Vorlage · 20242313 · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In einer Anfrage der SPD-Fraktion an die Bezirksvertretung Bochum-Südwest geht es um die Nutzung der Ruhrwiesen in Bochum-Dahlhausen. Die Fraktion weist darauf hin, dass Rettungszufahrten im Bereich der Ruhrwiesen durch falsch abgestellte Fahrzeuge blockiert werden. Betroffen ist insbesondere ein Bereich, der durch rot-weiße Poller als Zufahrt für Feuerwehr, Rettungskräfte und die Wasserrettung der DLRG gekennzeichnet ist. Laut Anfrage werden einzelne Pfosten wiederholt entfernt, um zusätzlichen Parkraum zu schaffen; zudem werde das Halteverbot in diesem Bereich missachtet.
Um diese Situation zu beheben, schlägt die SPD-Fraktion eine Zufahrtsbeschränkung für die Ruhrmühle direkt an der Lewackerstraße vor. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob eine Schrankenlösung zur Umsetzung dieser Beschränkung geeignet ist und welche Kosten hierfür anfallen würden. Dabei soll sichergestellt bleiben, dass Anlieger weiterhin Zugang zu ihren Grundstücken haben. Darüber hinaus bittet die Fraktion um Auskunft über weitere bauliche oder nicht-bauliche Möglichkeiten der Verwaltung, die Problematik der unzulässigen Nutzung zu lösen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (35. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - Nichtöffentlicher Teil
- 7.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- keine Tagesordnungspunkte
- 8.Anhörungen
- 8.1Erwerb von Grundstücken an der Straße "Am Ruhrort"Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241716
- 9.Vorschläge und Anregungen
- 9.1Besetzung der Stelle der Leitung der Bezirksverwaltungsstellen Süd und SüdwestErgebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 10.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 11.Mitteilungen und Antworten
- keine Tagesordnungspunkte
- 12.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
✉ Neue Vorlagen aus dem Bezirk Südwest direkt ins Postfach
Bestätigungsmail (Double-Opt-in) · weitere Themen & Bezirke · Datenschutz