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Teil der Nevelstraße - Ausweisung als Fahrradstraße

20241827 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 18.09.2024 · Tiefbauamt

🟢 Beschlossen 18.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (35. Sitzung)
Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241827
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Die Verwaltung plant, einen Teil der Nevelstraße zwischen der Generalstraße und der Schnatstraße als Fahrradstraße auszuweisen. Dieser Abschnitt wurde nachträglich ausgewählt, da er als wichtiger Zubringer zur Springorumstraße gilt. Die entsprechende Vorlage wird der Bezirksvertretung Bochum-Südwest zur Entscheidung vorgelegt.

Derzeit dient der Straßenabschnitt als Sackgasse, die primär von Anliegern genutzt wird. Im Rahmen der Umgestaltung bleibt der bestehende Straßenbelag unverändert. Geplant sind lediglich neue Beschilderungen sowie Markierungen auf der Fahrbahn. Dazu gehören eine flächige rote Markierung im Einmündungsbereich, Rad-Piktogramme in etwa 50 Meter langen Abständen sowie weiße Randmarkierungen an Stellen ohne Bordanlagen. Die Regelung „Anlieger frei“ bleibt bestehen, sodass die Zufahrt für Anwohner weiterhin möglich ist. Zudem soll ein mobiles Erklärschild über die Regeln in Fahrradstraßen aufgestellt werden.

Die Kosten für die Umsetzung belaufen sich auf circa 40.000 Euro und werden aus dem Haushalt für den Neubau von Radwegen finanziert. Die Arbeiten, die lediglich Markierungs- und Beschilderungsmaßnahmen umfassen, sind für das Jahr 2024 vorgesehen und sollen nur wenige Tage in Anspruch nehmen.

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Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Südwest (35. Sitzung)
18.09.2024
Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241827