Heinrich-König-Str. 125 - Bauordnung
20241550 · Mitteilung der Verwaltung · 18.09.2024 · Bauordnungsamt
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Mitteilung zum Bauvorhaben in der Heinrich-König-Straße 125 vorgelegt. Auf dem Betriebshof des dortigen Friedhofes sollen drei Fertiggaragen zu Lagerzwecken errichtet werden. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 389 auf einer als Grünfläche – Friedhof festgesetzten Fläche. Da der Bebauungsplan keine spezifischen überbaubaren Grundstücksflächen vorsieht, erfolgt die planungsrechtliche Beurteilung nach den Regelungen für das Außenbereichsgebiet gemäß Baugesetzbuch.
Die geplanten Garagen werden als dienende Nebenanlagen zur Friedhofsnutzung und -unterhaltung eingestuft. Die Erweiterung dient der Unterbringung von Maschinen und Materialien, die für die Pflege des Geländes erforderlich sind. Planungsrechtlich wird das Vorhaben als zulässig bewertet, da die Nutzung der Funktion der öffentlichen Grünfläche nicht entgegensteht. Die Bauaufsicht beabsichtigt, die Baugenehmigung zu erteilen, sofern eine positive Stellungnahme der unteren Landschaftsbehörde vorliegt.
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