Antrag auf Wiederherstellung des Graffiti an der Brückenunterführung der Springorumtrasse „An der Holtbrügge“ und Prüfung auf dauerhafte legale Freigabe und Einbeziehung in das Freiflächenprogramm
20241553 · Antwort der Verwaltung · 18.09.2024 · Jugendamt
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat zur Vorlage 20241553 Stellung bezogen, in der es um die Wiederherstellung von Graffiti an der Brückenunterführung der Springorumtrasse „An der Holtbrügge“ sowie die Prüfung einer dauerhaften rechtlichen Freigabe als Sprühfläche geht. Die Bezirksvertretung Bochum-Südwest hatte zuvor beschlossen, das Kunstwerk wiederherzustellen und eine Einbeziehung in das städtische Freiflächenprogramm zu prüfen.
Gegen eine dauerhafte Nutzung der Fläche als Graffitifreifläche spricht die Verwaltung aus Sicherheitsgründen. Der geringe Abstand zwischen dem Verkehrsweg und der Wandfläche berge ein Risiko für Kollisionen mit Radfahrerinnen und Radfahrern. Da eine dauerhafte Sperrung des Tunnelabschnitts nicht möglich sei, wird von einer permanenten Freigabe abgeraten.
Ein grundsätzlicher Einwand gegen eine farbliche Gestaltung durch Graffiti besteht jedoch nicht. Eine erneute Auftragsbemalung ist im Rahmen der Bochum-Strategie zur Förderung von Graffitikunst grundsätzlich machbar. Eine Prüfung der Finanzierung für eine solche Maßnahme steht zum jetzigen Zeitpunkt noch aus.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M
(Prompt-Version v1, ca. 138 Wörter).