Bebauungsplan Nr. 891 – Wasserstraße / An der Holtbrügge – hier: Aufstellungsbeschluss
20241984 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 01.10.2024 · Amt für Stadtplanung und Wohnen
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 891 „Wasserstraße / An der Holtbrügge“ beantragt. Das etwa 1,7 Hektar große Plangebiet im Stadtteil Weitmar umfasst eine Fläche nördlich der Kleingartenanlage Bochum-Weitmar-Mitte und südlich der Wasserstraße. Auf dem Areal, das bis 2019 als städtischer Betriebshof genutzt wurde, sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung geschaffen werden.
Das Vorhaben ist Teil des Wohnbauflächenprogramms der Stadt Bochum und sieht die Entwicklung eines sozial durchmischten Wohnquartiers vor, das auch geförderten Wohnraum umfasst. Das Gebiet soll als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden. Durch die geplante Bebauung und die Anlage von Grün- und Gartenflächen wird eine Reduzierung der bisher weitgehenden Bodenversiegelung angestrebt. Die Erschließung des Gebiets soll über eine neue Straße erfolgen, die an die Straße „An der Holtbrügge“ angebunden wird.
Das Verfahren erfolgt im Normalverfahren gemäß Baugesetzbuch und beinhaltet eine Umweltprüfung sowie die Erstellung eines Umweltberichts. Der Aufstellungsbeschluss steht zunächst zur Anhörung in der Bezirksvertretung Bochum-Südwest und anschließend zur Entscheidung im Ausschuss für Planung und Grundstücke an.
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