Schützenstr. 181 - Bauordnung
20241672 · Mitteilung der Verwaltung · 01.10.2024 · Bauordnungsamt
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung Bochum hat im Rahmen einer Mitteilung des Bauordnungsamtes über ein Bauvorhaben in der Schützenstraße 181 informiert. Gegenstand der Vorlage ist die nachträgliche Legalisierung einer aufgeständerten Terrasse, welche den bestehenden Balkon erweitert und über Treppenstufen einen Zugang zum Garten ermöglicht.
Das betreffende Grundstück befindet sich im Außenbereich. Nach der rechtlichen Bewertung gemäß § 35 Abs. 4 Nr. 5 BauO NRW ist die Erweiterung eines zulässigerweise errichteten Zweifamilienhauses unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Hierzu zählen die Angemessenheit der Erweiterung sowie die Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse im Rahmen der Regelungen zur Wohnraumförderung. Die Verwaltung stellt fest, dass die rechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben erfüllt sind und die Erweiterung planungsrechtlich zulässig ist.
Als Auflage für die Genehmigung sind 14 Quadratmeter Ausgleichspflanzungen vorgesehen, die in Abstimmung mit der unteren Landschaftsbehörde durchzuführen sind. Die Verwaltung beabsichtigt, die Genehmigung zur nachträglichen Legalisierung des Vorhabens zu erteilen.
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