Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (5. Sitzung)
Gremium: Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit
Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- keine Tagesordnungspunkte
- 2.Beschlussvorschläge für den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse bzw. die Bezirksvertretungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 3.Beschlussvorschläge für den Rat
- 3.1Erlass der Haushaltssatzung 2027; hier: Beratung über die Haushaltsansätze des Amtes 32 - Ordnungs- und Veterinäramt (Produktgruppen 1210,1212 und 5701)Zur Vorlage · 20262593 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung zum Ordnungs- und Veterinäramt befasst sich mit dem Erlass der Haushaltssatzung für das Jahr 2027. Der Haushaltsansatz für die Produktgruppen 1210, 1212 und 5701 beläuft sich auf ein Finanzvolumen von rund 14,8 Millionen Euro.
Im Bereich der Ordnungsangelegenheiten ist ein Zuschuss von 1,5 Millionen Euro für den Tierschutz vorgesehen. Dieser umfasst die Aufnahme von Fund- und sichergestellten Tieren. Die Verwaltung plant eine Erhöhung des Planansatzes auf 641.000 Euro, begründet durch den geplanten Bau einer Katzenquarantäne sowie den Ausbau des Personals beim Tierschutzverein Bochum e. V. Zudem werden die Kosten für den Auf- und Abbau von Zufahrtschutz bei Traditionsveranstaltungen, wie etwa dem Maiabendfest oder Karnevalsumzügen, auf 520.000 Euro angehoben, um Kostensteigerungen bei den Absperrmaßnahmen abzufangen.
Für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung wird ein Anstieg der Rinderschlachtzahlen verzeichnet, während bei der Schweineschlachtung derzeit nicht mit einer Wiederaufnahme der Tätigkeit gerechnet wird. Die Erträge in dieser Produktgruppe werden primär aus Gebühren zur Rinderschlachtung bestehen.
Die Haushaltsansätze für die Wochenmärkte beinhalten lediglich die Kosten für die Reinigung der Marktplätze, welche von der privaten Veranstalterin zu erstatten sind. Die Vorlage wird im Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit vorberaten und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.10.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (5. Sitzung)
- 3.2Erlass der Haushaltssatzung 2027 des Amtes für Bürgerservice - Produktgruppen 1201 und 1202Zur Vorlage · 20262595 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage mit der Nummer 20262595 vorgelegt, die den Erlass der Haushaltssatzung für das Jahr 2027 für das Amt für Bürgerservice betrifft. Der Fokus der Vorlage liegt auf den Produktgruppen 1201, welche die Einwohnerangelegenheiten umfasst, und 1202, die für das Thema Wahlen und Abstimmungen zuständig ist.
Der Entwurf sieht vor, dass der Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit die Aufnahme einer spezifischen Einzelmaßnahme aus der Liste der Konsolidierungsmaßnahmen des Haushalts- und Kassenentwicklungsplans (HSK) beschließt. Zudem soll dieser Ausschuss der Haushaltssatzung für 2komponenten 2027 zustimmen und dem Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss sowie dem Rat eine entsprechende Entscheidung empfehlen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Information, dass die Produktgruppe 1120 im kommenden Haushaltsplan nicht mehr abgebildet wird. Die detaillierten Erläuterungen zu den finanziellen Ansätzen und den inhaltlichen Schwerpunkten der Produktgruppen 1201 und 1202 sind in den beigefügten Anlagen der Vorlage enthalten. Die Beratung der Vorlage ist für den Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit am 15. Oktober 2026 sowie für den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 9. Dezember 2026 vorgesehen, bevor der Rat am 17. Dezember 2026 über den Entwurf entscheidet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.10.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (5. Sitzung)
- 3.2.1Erlass der Haushaltssatzung 2027 des Amtes für Bürgerservice - Produktgruppen 1201 und 1202 hier: Wartezeiten in der Führerscheinstelle - Änderungsantrag (Prüfauftrag) der CDU-Ratsfraktion -Zur Vorlage · 20262847 · Änderungsantrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Eine Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat für die Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit am 15. Oktober 2026 einen Änderungsantrag zur Vorlage 20262847 vorgelegt. Gegenstand des Antrags ist ein Prüfauftrag bezüglich der Wartezeiten in der Führerscheinstelle.
Die Antragstellerin verweist auf Schwierigkeiten bei der Nutzung des Online-Buchungssystems und auf Wartezeiten von mehreren Wochen bis Monaten. Dies könne Auswirkungen auf Fahrschüler sowie auf Personen haben, die für ihre berufliche Tätigkeit auf eine gültige Fahrerlaubnis angewiesen sind. Zur Behebung dieser Situation sollen verschiedene Anpassungen geprüft werden. Dazu gehören die Ausweitung der Dienstleistungen der Führerscheinstelle auf mindestens ein Bürgerbüro sowie die Priorisierung von Personen mit beruflicher Notwendigkeit einer Fahrerlaubnis. Zudem wird die Ausschöpfung aller Digitalisierungsmöglichkeiten im Rahmen der Dienstleistungen sowie die durchgehende Verwendung der smarten Fotobox für die Ausstellung von Führerscheinen vorgeschlagen.
Zusätzlich wird die Verwaltung um eine Auskunft über die finanziellen Auswirkungen sowie über mögliche Einsparungen durch die Nutzung von Synergien gebeten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.10.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (5. Sitzung)
- 3.3Erlass der Haushaltssatzung 2027, hier: Beratungen über die Haushaltsansätze des Amtes 37 - Feuerwehr und Rettungsdienst - (Produktgruppen 1205, 1206, 1207)Zur Vorlage · 20262628 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Beratung der Haushaltsansätze des Amtes 37 – Feuerwehr und Rettungsdienst – für das Haushaltsjahr 2027 vorgelegt. Gegenstand der Vorlage ist der Erlass der Haushaltssatzung, wobei die inhaltlichen Schwerpunkte auf den Produktgruppen 1205 (Prävention), 1206 (Intervention) und 1207 (Rettungsdienst) liegen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit die Aufnahme der Maßnahmen aus der Liste der Konsolidierungsmaßnahmen des Haushaltssicherungskonzepts beschließt. Zudem soll der Ausschuss der Haushaltssatzung für das Jahr 2027 zustimmen und dem Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss sowie dem Rat eine entsprechende Entscheidung empfehlen.
Der Beratungsprozess ist für die kommenden Monate terminiert. Eine Vorberatung im Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit ist für den 15. Oktober 2026 vorgesehen. Im Anschluss soll am 9. Dezember 2026 eine Vorberatung im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss stattfinden, bevor der Rat am 17. Dezember 2026 die endgültige Entscheidung trifft. Detaillierte Erläuterungen zu den einzelnen Produktgruppen sowie Informationen zu den Konsolidierungsmaßnahmen sind den Anlagen der Vorlage zu entnehmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.10.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (5. Sitzung)
- 3.4Erlass der Haushaltssatzung 2027 hier: Beratungen über die Haushaltsansätze der Stabsstelle Klima & Nachhaltigkeit – Produktgruppe 5602 - KlimaschutzZur Vorlage · 20262591 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Beschlussvorlage 20262591 den Erlass der Haushaltssatzung für das Jahr 2027 vorgelegt. Gegenstand der Vorlage sind die Beratungen über die Haushaltsansätze der Stabsstelle Klima & Nachhaltigkeit innerhalb der Produktgruppe 5602 zum Thema Klimaschutz.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit die Aufnahme der Maßnahmen aus der Liste der Konsolidierungsmaßnahmen beschließt. Zudem soll der Ausschuss der Haushaltssatzung 2027 für die Produktgruppe 5602 zustimmen, wobei etwaige Änderungen oder Ergänzungen möglich sind. Die zuständige Fachabteilung empfiehlt den nachgeordneten Gremien, dem Vorschlag zu folgen.
Als geplante Einzelmaßnahmen im Rahmen der Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie werden unter anderem ein Hitzeaktionsplan, ein Kommunikationskonzept für ein nachhaltiges Bochum sowie weitere Projekte zur Klimabildung und Nachhaltigkeit aufgeführt.
Der Beratungsprozess ist für die kommenden Monate festgesetzt: Eine Vorberatung im Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit ist für den 15. Oktober 2026 vorgesehen, gefolgt von einer Vorberatung im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 9. Dezember 2026. Die abschließende Entscheidung durch den Rat ist für den 17. Dezember 2026 geplant.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.10.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (5. Sitzung)
- 3.5Erlass der Haushaltssatzung für das Jahr 2027 hier: Beratung der Haushaltsansätze des StA 67 – Umwelt- und Grünflächenamt (Produktgruppen 1204, 5301, 5302, 5404, 5501, 5504, 5505, 5601 und 5603)Zur Vorlage · 20262620 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Beratung der Haushaltsansätze des Umwelt- und Grünflächenamtes für das Jahr 2027 vorgelegt. Der Entwurf umfasst die Beratung und Verabschiedung der Haushaltssatzung für verschiedene Produktgruppen, darunter die Bereiche Abfallwirtschaft, Abfallüberwachung und -vermeidung, Straßenreinigung, Winterdienst, öffentliches Grün, Natur und Landschaft sowie Umwelt und Immissionsschutz. Zudem ist der Sonn- und Feiertagsschutz Bestandteil der vorliegenden Planung.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit die Aufnahme der in der Liste der Konsolidierungsmaßnahmen aufgeführten Maßnahmen aus dem Haushaltssicherungskonzept beschließt. Gleichzeitig soll der Ausschuss der Erlass der Haushaltssatzung für 2027 für die genannten Produktgruppen zustimmen, unter Vorbehalt etwaiger Änderungen oder Ergänzungen.
Die Vorlage sieht eine festgelegte Beratungsfolge vor: Die Vorberatung im Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit ist für den 15. Oktober 2026 angesetzt, gefolgt von einer Vorberatung im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 9. Dezember 2026. Die abschließende Entscheidung durch den Rat ist für den 17. Dezember 2026 vorgesehen. Die zuständige Fachabteilung empfiehlt den Gremien, dem vorgeschlagenen Beschluss zu folgen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.10.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (5. Sitzung)
- 3.5.1Erlass der Haushaltssatzung für das Jahr 2027 hier: Beratung der Haushaltsansätze des StA 67 – Umwelt- und Grünflächenamt (Produktgruppen 1204, 5301, 5302, 5404, 5501, 5504, 5505, 5601 und 5603) - Änderungsantrag der Gruppe "Die Stadtgestalter/Volt im Rat" -Zur Vorlage · 20262795 · Änderungsantrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Änderungsantrag zur Haushaltsatzung 2027 umfasst eine Vielzahl von Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung (HSK) in verschiedenen Clustern. Die Ratsgruppe STADTGESTALTER/Volt schlägt hierbei ein Konzept vor, das die Einführung einer Stellplatzabgabe und der Grundsteuer C vorsieht, während gleichzeitig die Bettensteuer sowie die Hundesteuer, Zweitwohnungssteuer und Vergnügungssteuer gestrichen werden sollen.
Im Bereich der Beteiligungen sind der Verkauf von Parkhäusern, die Erhöhung der Parkentgelte sowie die Streichung einer Beschäftigungsgesellschaft vorgesehen. Die Immobilienbewirtschaftung sieht Einsparungen bei der Reinigung und Bewirtschaftung von Schulgebäuden sowie die externe Vergabe der Gebäudereinigung vor. Im Bereich Digitalisierung ist die Umstellung von Microsoft-Lizenzen auf alternative Systeme geplant, was ab 2028 jährliche Salden von 5,8 Millionen Euro zur Folge haben soll.
Im Cluster Schule und Bildung sind die Streichung von Linien im Schülerspezialverkehr sowie eine Neuorganisation der Finanzierung digitaler Endgeräte vorgesehen. Im Bereich Sport und Gesundheit sind die Erhöhung der Nutzungsentgelte für Sportstätten und die Reduzierung der Sportförderung sowie der Leistungen des Olympiastützpunktes geplant. Im Cluster Jugend sieht der Plan die Reduzierung von Vertretungsstützpunkten in der Kindertagespflege und die Kürzung von Zuschüssen vor. Im Bereich Soziales sind die Streichung der Schuldnerberatung sowie die Reduzierung von Zuschüssen zu Seniorenbüros vorgesehen. Im Bereich Umwelt und Grün sind Kürzungen bei der Stadtraumpflege, dem Stadtbaumkonzept sowie bei Förderprogrammen zur Entsiegelung und Begrünung vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.10.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (5. Sitzung)
- 3.6Erlass der Haushaltssatzung für den Haushalt 2027, hier: Beratungen über die Haushaltsansätze des Amtes 68 - Technischer Betrieb -Zur Vorlage · 20262561 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage mit der Nummer 20262561 vorgelegt, die den Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2027 betrifft. Im Fokus der Vorlage stehen die Beratungen über die Haushaltsansätze des Amtes 68, des Technischen Betriebs.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit die in der Liste der Konsolidierungsmaßnahmen aufgeführten HSK-Maßnahmen beschließt. Zudem soll dieser Ausschuss dem Erlass der Haushaltssatzung für 2027 zustimmen und dem Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss sowie dem Rat eine entsprechende Entscheidung empfehlen.
Die inhaltliche Grundlage der Vorlage bilden die Haushaltsplanerläuterungen zu den Produktgruppen Friedhofs- und Bestattungswesen, Krematorium sowie die Unterhaltung des öffentlichen Grüns. Die Vorlage umfasst zudem verschiedene Anlagen, die detaillierte Erläuterungen zu den Haushaltsansätzen, Investitionsmaßnahmen für das Jahr 2027 sowie Informationen zur Umstellung auf SAP S/4HANA enthalten.
Der Beratungsprozess ist für das vierte Quartal 2026 terminiert. Nach einer Vorberatung im Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit am 15. Oktober 2026 folgt eine Beratung im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 9. Dezember 2026. Die abschließende Entscheidung im Rat ist für den 17. Dezember 2026 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.10.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (5. Sitzung)
- 3.6.1Erlass der Haushaltssatzung für den Haushalt 2027, hier: Beratungen über die Haushaltsansätze des Amtes 68 - Technischer Betrieb - Änderungsantrag der Gruppe "Die Stadtgestalter/Volt im Rat" -Zur Vorlage · 20262802 · Änderungsantrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Änderungsantrag zur Vorlage 20262802 betrifft die Erweiterung des Beschlussvorschlags zur Haushaltssatzung 2027 sowie die Haushaltsansätze des Amtes 68. Die Ratsgruppe STADTGESTALTER/Volt schlägt im Rahmen des Haushaltssicherungskonzepts (HSK) 2027ff Maßnahmen wie die Einführung einer Stellplatzabgabe, der Grundsteuer C und den Ausbau interkommunaler Kooperationen vor. Im Gegenzug sollen die Bettensteuer sowie die Hundesteuer, Zweitwohnungssteuer und Vergnügungssteuer gestrichen werden.
Die geplanten Konsolidierungsmaßnahmen umfassen verschiedene Bereiche. Im Bereich Beteiligungen sind die Streichung der Beschäftigungsgesellschaft, der Verkauf von Parkhäusern sowie die Erhöhung der Parkentgelte vorgesehen. Im Bereich Immobilienbewirtschaftung sind Einsparungen bei der Reinigung und Bewirtschaftung von Schulgebäuden sowie die externe Vergabe der Gebäudereinigung geplant. Im Bereich Digitalisierung ist die Umstellung von Microsoft-Lizenzen auf alternative Systeme vorgesehen, während im Bereich Kultur die Reduzierung von Zuschüssen durch höhere Ticketpreise angestrebt wird.
Im Bereich Schule und Bildung sieht der Plan die Streichung von Linien im Schülerspezialverkehr sowie eine Neuorganisation der Finanzierung digitaler Endgeräte vor. Im Bereich Sport und Gesundheit sind die Erhöhung von Nutzungsentgelten, die Reduzierung der Sportförderung und die Streichung von Leistungen im Betrieb des Olympiastützpunktes sowie die Kürzung von Zuschüssen im Gesundheitswesen vorgesehen. Im Bereich Jugend sind die Aufgabe der Stranderholung, die Reduzierung von Vertretungsstützpunkten in der Kindertagespflege sowie die schrittweise Streichung freiwilliger Zuschüsse geplant. Im Bereich Soziales sind die Streichung der Schuldnerberatung und die Reduzierung von Zuschüssen zu Seniorenbüros und im Amt 50 vorgesehen. Im Bereich Umwelt und Grün sind Kürzungen bei der Stadtraumpflege, dem Programm „Bochum blüht und summt“ sowie beim Stadtbaumkonzept vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.10.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (5. Sitzung)
- 3.7Neubau des Feuerwehrhauses der Löscheinheit LangendreerZur Vorlage · 20261875/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat einen Beschlussvorschlag für die Aufstellung eines Planungskonzeptes zum Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für die Löscheinheit Langendreer vor. Das Projekt sieht den Standort Alte Weststraße 26 vor, wo bestehende Lagergebäude zurückgebaut werden sollen. Ziel der Maßnahme ist es, die derzeit auf drei verschiedene Standorte verteilten Einheiten der Löscheinheit sowie die Jugendfeuerwehr an einem gemeinsamen Standort zu vereinen.
Nach einer durch die Zentralen Dienste erstellten Machbarkeitsstudie soll das neue Gebäude über vier Fahrzeugstellplätze, Werkstatt- und Lagerbereiche, Schulungsräume sowie geschlechtergetrennte Sanitär- und Umkleideanlagen verfügen. Die geplante Bruttogeschossfläche beträgt rund 986 Quadratmeter. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die aktuellen Standorte bauliche Mängel aufweisen, wie etwa statische Defizite in der Fahrzeughalle am Ambergweg, fehlende Abgasabsauganlagen sowie unzureichende Kapazitäten für die Unterbringung der Einsatzkräfte.
Die geschätzten Gesamtkosten für eine wirtschaftliche Ausführung in Stahl- oder Hallenbauweise belaufen sich auf etwa 9,32 Millionen Euro. Die Zentralen Dienste sollen mit der detaillierten Vorplanung und der Kostenermittlung nach DIN 276 beauftragt werden. Im Rahmen der Planung sollen zudem klimarelevante Maßnahmen wie die Nutzung erneuerbarer Energien, Photovoltaikanlagen und die Vorbereitung für elektrische Einsatzfahrzeuge untersucht werden. Ein Realisierungsbeschluss wird voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2027 vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 12.11.2026 · Rat (10. Sitzung)
- 05.11.2026 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (6. Sitzung)
- 04.11.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (9. Sitzung)
- 04.11.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (8. Sitzung)
- 15.10.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (5. Sitzung)
- 13.10.2026 · Ausschuss für Planung und Grundstücke - Etat - (6. Sitzung)
- 3.7.1Neubau des Feuerwehrhauses der Löscheinheit Langendreer - Änderungsantrag der Fraktion "Die AfD im Rat" -Zur Vorlage · 20262814 · Änderungsantrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat für die Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit am 15. Oktober 2026 einen Änderungsantrag zur Beschlussvorlage Nr. 20261875/1 eingereicht. Gegenstand der Vorlage ist die Aufstellung eines Planungskonzeptes für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Löscheinheit Langendreer an der Alten Weststraße.
Der Antrag sieht vor, den Arbeitsauftrag an die Zentralen Dienste zur Untersuchung vertiefter Klimaschutzmaßnahmen ersatzlos zu streichen. Zudem soll die Durchführung der detaillierten Vorplanung sowie die Kostenermittlung nach DIN 276 ausschließlich auf Basis einer standardisierten und wirtschaftlich optimierten Bauweise erfolgen. Im Bereich der Außenanlagen wird eine Reduktion der derzeit veranschlagten Kosten von etwa 1,1 Millionen Euro um circa 50 Prozent gefordert.
Die Begründung der Fraktion führt an, dass der Neubau aus Gründen des Brandschutz- sowie des Arbeits- und Gesundheitsschutzes notwendig sei. Mit Blick auf die prognostizierten Gesamtkosten von rund 9,32 Millionen Euro und die mittelfristige Finanzplanung wird auf eine strikte Haushaltsdisziplin verwiesen. Zusätzliche Vorgaben zur energetischen Optimierung, wie etwa Photovoltaik oder Fassadenbegrünung, sowie Sonderausstattungen für Elektro-Einsatzfahrzeuge sollen vermieden werden, um Planungsmehrkosten und eine Erhöhung der Baukosten zu verhindern.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.10.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (5. Sitzung)
- 3.8Kooperationsvereinbarung mit den im Universitätsklinikum der Ruhr-Universität Bochum mitwirkenden Krankenhäusern Bergmannsheil Bochum, Katholisches Klinikum Bochum, Knappschaftskrankenhaus Bochum und Marien Hospital Herne sowie dem Verband Klinikum der Ruhr-Universität Bochum (Verband UK RUB) für telenotärztliches PersonalZur Vorlage · 20262069 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, um eine Kooperationsvereinbarung für das telenotärztliche Personal der Trägergemeinschaft „Telenotarzt Mittleres Ruhrgebiet“ abzuschließen. Ziel der Vereinbarung ist es, die personelle Besetzung der Telenotarzt-Zentrale, die in der Leitstelle der Feuerwehr Bochum sowie einem Redundanzstandort in Herne verortet ist, über die im Universitätsklinikum der Ruhr-Universität Bochum mitwirkenden Krankenhäuser zu regeln. Dazu gehören unter anderem das Bergmannsheil Bochum, das Katholische Klinikum Bochum, das Knappschaftskrankenhaus Bochum sowie das Marien Hospital Herne.
Die Kooperation nutzt die bestehenden Strukturen des Verbands UK RUB, um eine effiziente personelle Versorgung der Telenotarzt-Zentrale zu gewährleisten. Durch die Einbindung der Universitätsmedizin soll zudem eine wissenschaftliche Begleitung des Systems ermöglicht werden. Die technische Ausstattung für das System wird im Rahmen einer Ausschreibung der Stadt Dortmund bereitgestellt.
Die jährlichen Kosten für den personellen und verwaltungstechnischen Betrieb der Telenotarztzentrale werden auf 1.270.200 Euro geschätzt. Die Finanzierung erfolgt durch eine Refinanzierung über die beteiligten Städte Bottrop, Gelsenkirchen und Herne sowie durch die Erstattung des Eigenanteils der Stadt Bochum über Rettungsdienst-Gebühren der Krankenkassen. Die Vorlage wird im Rahmen der kommenden Sitzungen des Ausschusses für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit sowie des Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschusses beraten und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 12.11.2026 · Rat (10. Sitzung)
- 04.11.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (8. Sitzung)
- 15.10.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (5. Sitzung)
- 3.9Änderung der Satzung über die Durchführung der BrandverhütungsschauZur Vorlage · 20262106 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Siebten Änderungssatzung über die Durchführung der Brandverhütungsschau vorgelegt. Ziel der Vorlage ist die Anpassung der Gebühren, die zur Refinanzierung der Kosten für die Durchführung dieser Schauen erhoben werden. Die Anpassung erfolgt analog zu den geltenden Entgeltregelungen der Stadt Bochum sowie zur Satzung über die Erhebung von Kostenersatz bei Einsätzen der Feuerwehr.
Die neuen Gebührensätze treten ab dem 2. Oktober 2026 in Kraft. Die Abrechnung der Durchführung sowie der Vor- und Nachbereitung erfolgt in 15-Minuten-Intervallen. Dabei variieren die Sätze je nach eingesetzter Dienstklasse zwischen 17,00 Euro für den mittleren Dienst, 24,00 Euro für den gehobenen Dienst und 34,00 Euro für den höheren Dienst. Die Verwaltung führt an, dass aufgrund der qualitativen Weiterentwicklung der Brandverhütungsschau verstärkt Kräfte aus dem gehobenen Dienst eingesetzt werden, weshalb die Laufbahn des höheren Dienstes in die Gebührenstruktur aufgenommen wurde. Zudem wird der Satz für den Einsatz eines Personenkraftwagens ohne Personalkosten von bisher 59,00 Euro auf 29,00 Euro angepasst.
Neben den tariflichen Änderungen sieht die Vorlage eine redaktionelle Anpassung der Anlage 2 vor. Durch die Gebührenänderungen werden Mehreinnahmen in Höhe von maximal rund 10.000 Euro prognostiziert. Die Vorlage durchläuft die Vorberatung im Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit sowie im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss, bevor sie im Rat zur Entscheidung vorgelegt wird.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 12.11.2026 · Rat (10. Sitzung)
- 04.11.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (8. Sitzung)
- 15.10.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (5. Sitzung)
- 3.10Neufassung der Entgeltregelung der Stadt BochumZur Vorlage · 20262398 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Neufassung der städtischen Entgeltregelung vorgelegt. Ziel der Neufassung ist die rechtssichere Anpassung von Gebühren und Entgelten sowie die Berücksichtigung veränderter umsatzsteuerrechtlicher Rahmenbedingungen. Ab dem 1. Januar 2027 müssen privatrechtliche Leistungen der öffentlichen Hand gemäß § 2b Umsatzsteuergesetz als Bruttobeträge ausgewiesen werden. Zudem erfolgt eine Anpassung an die Vorgaben der Preisangabenverordnung.
Die Neugestaltung umfasst strukturelle Änderungen zur besseren Lesbarkeit, indem Entgeltbefreiungen und -ermäßigungen direkt unter den jeweiligen Einrichtungen aufgeführt werden. Im Zuge der Überprüfung wurden die Tarife verschiedener Fachbereiche angepasst. So wurden im Kunstmuseum die Preise für Einzelkarten und Jahreskarten erhöht, während das Tiefbauamt neue Entgelthöhen und eine Umstrukturierung der Leistungen vornimmt. Das Referat für Sport und Bewegung plant eine Erhöhung der Entgelte um etwa 60 Prozent, um das allgemeine Preisniveau auszugleichen. Auch das Stadtarchiv, die Pressestelle, das Sachgebiet Statistik und die Familienbildungsstätte weisen neue Tarifstrukturen oder angepasste Beträge aus. Das Krematorium wurde in eine tabellarische Form überführt und neu kalkuliert.
Einige bisherige Geltungsbereiche, wie etwa die Bochumer Symphoniker oder das Planetarium, werden aus der Entgeltregelung herausgenommen, da diese in die Kulturinstitute Bochum AöR überführt wurden. Durch die Neuregelung wird bei gleichbleibenden Fallzahlen ein stadtweiter Mehrertrag von etwa 500.000 Euro erwartet, wobei der Großteil auf die Anpassungen im Krematorium zurückzuführen ist. Die zusätzlichen Einnahmen sollen zur Deckung gestiegener Kosten dienen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 12.11.2026 · Rat (10. Sitzung)
- 11.11.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) - Etat - (7. Sitzung)
- 06.11.2026 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit - Etat - (5. Sitzung)
- 04.11.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (8. Sitzung)
- 03.11.2026 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (Etat) (4. Sitzung)
- 15.10.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (5. Sitzung)
- 13.10.2026 · Ausschuss für Planung und Grundstücke - Etat - (6. Sitzung)
- 08.10.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (Etat) (8. Sitzung)
- 07.10.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (5. Sitzung)
- 4.Anträge
- 4.1Abschaffung der Genehmigungspflicht und Gebühren für StraßenmusikZur Vorlage · 20262446 · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die Linke im Rat“ hat für die Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit am 15. Oktober 2026 einen Antrag gestellt, der die Abschaffung der Genehmigungspflicht und der Gebühren für Straßenmusik vorsieht. Die Verwaltung soll beauftragt werden, das Landesimmissionsschutzgesetz künftig so anzuwenden, dass für Straßenmusik grundsätzlich keine Erlaubnisse oder Gebühren mehr erhoben werden.
Der Antrag begründet, dass die Nutzung von Musikinstrumenten gemäß den gesetzlichen Regelungen zulässig ist, sofern keine erhebliche Belästigung unbeteiligter Personen auftritt. Da die Ausübung von Straßenmusik in der Regel diese Schwelle nicht überschreite, sei ein genereller Erlaubnisvorbehalt nicht notwendig. Die im Gesetz vorgesehenen Ausnahmen im Einzelfall sollen durch bestehende Regelungen, wie zeitliche Begrenzungen und regelmäßige Ortswechsel, ersetzt werden.
Bereits nach der Bochumer Sondernutzungssatzung sei das Musizieren ohne Erlaubnis möglich, sofern keine elektroakustischen Verstärker verwendet werden. Die Fraktion führt an, dass die derzeitigen Gebührenverfahren bürokratische und finanzielle Hürden darstellen, die den kulturellen Ausdruck im öffentlichen Raum einschränken könnten. Die Abschaffung der Pflichten soll die künstlerische Entfaltung erleichtern, wobei die Interessen von Anwohnern und Gewerbetreibenden weiterhin berücksichtigt werden sollen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.10.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (5. Sitzung)
- 4.2Ersetzung der Hundesteuermarke durch ein digitales QR-Code-SystemZur Vorlage · 20262627 · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die Linke im Rat“ hat für die kommende Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit am 15. Oktober 2026 einen Antrag gestellt, die bisherige Hundesteuermarke in Bochum durch ein digitales QR-Code-System zu ersetzen. Die Vorlage fordert die Verwaltung auf, die technische und rechtliche Umsetzbarkeit dieses Vorhabens im Rahmen des bestehenden Hundesteuerrechts zu prüfen. Dabei soll auch untersucht werden, ob die Praxis in vergleichbaren Kommunen als Orientierung dienen kann.
Der Antrag begründet die Prüfung damit, dass in Bochum über 17.500 Hunde gemeldet sind und somit eine entsprechende Anzahl an Metallmarken am Halsband oder Geschirr der Tiere getragen werden muss. Die Fraktion verweist auf die Stadt Dinslaken, die bereits auf digitale oder ausgedruckte QR-Codes setzt, welche bei Kontrollen durch den Kommunalen Ordnungsdienst gescannt werden können. Da die Identifizierung von Hunden und Haltern durch die EU-weite Mikrochip-Pflicht bereits sichergestellt sei, sei die zusätzliche physische Marke entbehrlich.
Zudem wird angeführt, dass die Mitführung der Marke am Hund potenzielle Gefahren durch Hängenbleiben in der Natur bergen könne und die Geräuschentwicklung der Metallmarken für manche Tiere belastend sein könne. Ein QR-Code-System würde es ermöglichen, den Nachweis digital oder in ausgedruckter Form mitzuführen. Die Verwaltung soll dem Ausschuss zur übernächsten Sitzung einen Ergebnisbericht sowie gegebenenfalls einen Umsetzungsvorschlag vorlegen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.10.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (5. Sitzung)
- 4.2.1Ersetzung der Hundesteuermarke durch ein digitales QR-Code-System - Änderungsantrag der Fraktion "Die AfD im Rat" -Zur Vorlage · 20262815 · Änderungsantrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat für die Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit am 15. Oktober 2026 einen Änderungsantrag zur Hundesteuer vorgelegt. Der Antrag sieht vor, dass der Ausschuss dem Rat der Stadt Bochum empfiehlt, die Hundesteuer abzuschaffen. Zudem soll die Verwaltung beauftragt werden, eine Satzung zur Aufhebung der bestehenden Hundesteuersatzung zur Beschlussfassung vorzulegen.
In der Begründung führt die Fraktion an, dass die Hundesteuer in Bochum mit 168 Euro jährlich für den ersten Hund zu den höchsten Sätzen in Nordrhein-Westfalen gehöre und keine erkennbare Lenkungswirkung besitze. Die Einnahmen lagen in den Jahren 2020 bis 2025 jährlich zwischen rund 2,9 und 3,2 Millionen Euro, während die Verwaltungskosten für die Erhebung, Befreiungen und Kontrollen von etwa 225.500 Euro auf rund 277.000 Euro gestiegen seien.
Die Fraktion weist zudem auf eine soziale Komponente hin, da ein erheblicher Anteil der Steuerfälle Ermäßigungen oder Befreiungen, insbesondere für Bezieher von Leistungen nach SGB II und SGB XII, umfasst. Es wird angeführt, dass keine Zweckbindung der Einnahmen für hundebezogene Infrastruktur bestehe. Die Abschaffung der Steuer soll laut Antrag den bürokratischen Aufwand verringern und Haushalte entlasten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.10.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (5. Sitzung)
- 5.Mitteilungen und Antworten
- Natur, Landschaft, Öffentliches Grün
- 5.1Baumentfernung auf dem Grundstück Elsingstr. 10Zur Vorlage · 20262553 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Mitteilung zur geplanten Baumentfernung auf einem Grundstück in der Elsingstraße 10 vorgelegt. Hintergrund des Antrags ist der Neubau eines Mehrfamilienhauses mit vier Wohneinheiten. Der betroffene Baum, ein Ahorn mit einem Stammumfang von 190 cm in einer Höhe von einem Meter, unterliegt aufgrund seiner Art und Größe der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Bochum.
Da sich der Baum im geplanten Baubereich befindet, kann er im Rahmen der bau- und planungsrechtlich zulässigen Nutzung des Grundstücks nicht erhalten werden. Die Verwaltung beabsichtigt daher, eine Ausnahmegenehmigung gemäß den geltenden Satzungsbestimmungen zu erteilen. Als Ersatz für den entfernten Baum sind drei Laubbäume mit einem Mindeststammumfang von 20 cm zu pflanzen, zu erhalten und zu pflegen.
Da eine Umsetzung der Ersatzpflanzung auf dem Baugrundstück nicht möglich ist, wird der Bauherr eine entsprechende Ausgleichszahlung leisten. Die Stadt Bochum wird die Ersatzpflanzungen an einer anderen Stelle vornehmen und die weitere Pflege sowie den Erhalt der Bäume sicherstellen. Die Vorlage wird im Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit sowie in der Bezirksvertretung Bochum-Ost zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 02.12.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (10. Sitzung)
- 15.10.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (5. Sitzung)
- 5.2Baumentfernung auf dem Grundstück Castroper Str. 145Zur Vorlage · 20262556 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Das Umwelt- und Grünflächenamt hat eine Mitteilung zur geplanten Baumentfernung auf dem Grundstück Castroper Straße 145 vorgelegt. Im Rahmen der Sanierung und Modernisierung des Ruhrstadions wurde ein Antrag auf die Entfernung von 15 Bäumen gestellt. Da die betroffenen Bäume aufgrund ihrer Art und ihrer Stammumfänge unter die Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Bochum fallen, ist eine entsprechende rechtliche Prüfung erforderlich.
Die Verwaltung führt aus, dass die Bäume im geplanten Baubereich liegen und aufgrund der bau- und planungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens nicht erhalten werden können. Die Verwaltung wird daher eine Ausnahmegenehmigung gemäß den geltenden Satzungsbestimmungen erteilen, da die nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften zulässige Nutzung des Grundstücks andernfalls nur unter wesentlichen Beschränkungen möglich wäre.
Als Ausgleich für die Entfernung ist die Pflanzung von 41 Laubbäumen mit einem Mindeststammumfang von 20 cm vorgesehen. Diese Ersatzpflanzungen sollen gemäß einem vorliegenden Plan nach Abschluss der Baumaßnahme auf dem Grundstück vorgenommen, erhalten und gepfert werden. Die Liste der zu entfernenden Bäume umfasst verschiedene Arten wie Ahorn, Erle, Hainbuche, Ulme, Zeder, Baumhasel und Platane. Die Vorlage wird der Bezirksvertretung Bochum-Mitte sowie dem Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.10.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (5. Sitzung)
- 14.10.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (9. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- Umwelt und Klima
- 5.3Baustoffbörse einführen - Graues CO² und Abfall vermeidenZur Vorlage · 20260908 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung und die USB Bochum GmbH haben auf eine Anfrage der Ratsgruppe STADTGESTALTER/Volt zur Einführung einer Baustoffbörse in Bochum Stellung bezogen. Die Anfrage bezog sich auf Vorbilder wie die Baustoffbörse in Gelsenkirchen und zielte darauf ab, die Wiederverwendung von Bauteilen zur Vermeidung von Abfall und zur Reduzierung von Treibhausgasen zu fördern.
Die USB Bochum GmbH bewertet Initiativen zur Wiederverwendung von Baustoffen grundsätzlich als positiven Beitrag zur Ressourcenschonung, weist jedoch darauf hin, dass die praktische Eignung von Baustoffbörsen von technischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Faktoren sowie möglichen Schadstoffbelastungen abhängt. Eine eigene Baustoffbörse wird derzeit nicht betrieben; die Entscheidung über die Einrichtung eines solchen Angebots obliegt den zuständigen kommunalen Gremien. Die USB Bochum GmbH beobachtet die Entwicklungen in anderen Städten, um bei Bedarf fachliche Expertise einzubringen.
Hinsichtlich der Nutzung wiederverwendeter Materialien liegt die Entscheidung über den Einsatz bei den jeweiligen Bauherren oder Auftraggebern. Die USB Bochum GmbH ist für die Entsorgung und Verwertung zuständig und stellt sicher, dass Bauabfälle wie Beton, Ziegel, Metalle oder Holz gemäß den gesetzlichen Vorgaben verwertet werden. Ein kommunales Bodenmanagement für Erdaushub existiert bereits im Umwelt- und Grünflächenamt.
Statistische Daten der USB Bochum GmbH für den Zeitraum 2020 bis 2024 zeigen die Mengen an Bauschutt, Bau- und Abbruchabfällen, Metallen sowie Sperrmüll. Eine differenzierte Erfassung einzelner Bauteile wie Fenster oder Türen erfolgt nicht.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.10.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (5. Sitzung)
- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 5.4Genehmigung und Gebühren für StraßenmusikZur Vorlage · 20262606 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der Fraktion „Die Linke im Rat“ zum Thema Genehmigungen und Gebühren für Straßenmusik im Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit Stellung bezogen. Die Anfrage bezog sich auf die aktuelle Regelung, nach der für das öffentliche Musizieren in der Innenstadt sowie in anderen Stadtteilen eine Gebühr von 25 Euro für einen Zeitraum von fünf Tagen anfällt.
Hinsichtlich der Anzahl der erteilten Genehmigungen gab das Umwelt- und Grünflächenamt an, dass im Jahr 2023 20 Genehmigungen erteilt wurden. Für die Jahre 2024 und 2025 wurden 31 beziehungsweise 26 Genehmigungen registriert. Bis September 2026 sind bereits 26 Genehmigungen erteilt worden. Die Bearbeitung und Erteilung dieser Genehmigungen erfolgt an der Infotheke des Technischen Rathauses durch zwei bis drei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter neben ihren sonstigen Aufgaben, was einem Arbeitsaufwand von etwa 0,2 Vollzeitäquivalenten entspricht.
Bezüglich der Kontrolle und der damit verbundenen Beschwerden teilte die Verwaltung mit, dass beim Ordnungs- und Veterinäramt im laufenden Jahr fünf Beschwerden über die Lautstärke von Straßenmusik eingegangen sind. Zudem wurden im aktuellen Jahr vier Straßenmusiker kontrolliert, die keine gültige Genehmigung vorweisen konnten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.10.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (5. Sitzung)
- 5.5Hitzeschutz in BochumZur Vorlage · 20262322 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion „Die Grünen im Rat“ zum Thema Hitzeschutz in Bochum reagiert und erläutert die geplanten Maßnahmen zur Anpassung an steigende Temperaturen. Ein zentraler Bestandteil der Antwort ist die Erweiterung der digitalen „Kühle Orte“-Karte, die über die Bochum App abrufbar ist. Geplant ist die Ergänzung der Karte um Wasserspielplätze sowie die Prüfung, ob auch Bibliotheken, Museen und Apotheken in das Verzeichnis aufgenommen werden können.
Hinsichtlich der technischen Infrastruktur bestätigt die Verwaltung, dass die „Blue Cloud“ am Husemannplatz nach Behebung technischer Defekte im Normalbetrieb läuft. Die mobilen Wasserspender der Stadtwerke Bochum werden gemäß den Vorgaben des DVGW-Regelwerks alle zwei Wochen gereinigt und alle vier Wochen einer Wasserprobenahme unterzogen.
Für den Fall von Hitzewarnungen der Stufe 2 durch den Deutschen Wetterdienst sieht das Konzept vor, dass der städtische Krisenstab erste Abstimmungen einleitet. Sollten Hitzeereignisse die öffentliche Sicherheit, die Gesundheitsversorgung, den Rettungsdienst oder kritische Infrastrukturen beeinflussen, werden die gesamtstädtischen Krisenmanagementstrukturen aktiviert. An diesem Prozess sind verschiedene Ämter und Organisationen beteiligt, darunter das Gesundheitsamt, das Sozialamt, das Ordnungs- und Veterinäramt, die Feuerwehr, der Rettungsdienst, der Technische Betrieb, das Grünflächenamt sowie anerkannte Hilfsorganisationen. Nach Abschluss einer Hitzeperiode erfolgt durch das Referat für Krisenmanagement und Bevölkerungsschutz eine Nachbetrachtung unter Einbeziehung der beteiligten Akteure.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.10.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (5. Sitzung)
- 13.10.2026 · Ausschuss für Planung und Grundstücke - Etat - (6. Sitzung)
- 17.09.2026 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- keine Tagesordnungspunkte
- 5.6Nachhaltigkeitsstrategie Bochum hier: ZwischenberichtZur Vorlage · 20262624 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt einen Zwischenbericht zur Nachhaltigkeitsstrategie Bochum vor. Die Strategie, die als Orientierungsrahmen für die Stadt dient, wurde am 14. Dezember 2023 vom Rat beschlossen. Dieser hat zudem festgelegt, dass etwa zweieinhalb Jahre nach dem Beschluss ein Zwischenbericht vorzulegen ist sowie eine Evaluierung fünf Jahre nach Beschluss stattfinden soll.
Bisher wurden im Rahmen eines Tranchenverfahrens insgesamt vier Tranchen mit verschiedenen Aktivitäten beschlossen, wobei die vierte Tranche am 7. Mai 2026 verabschiedet wurde. Insgesamt umfasst der Umfang der beschlossenen Maßnahmen 87 Aktivitäten, deren Umsetzungszeiträume zwischen acht Monaten und 13 Jahren liegen. Ein Controlling-System auf Basis des Bochumer Projektwerkzeugkastens wurde etabliert, um den Projektstatus und den Fortschritt der Maßnahmen über ein Ampelsystem und Fortschrittsbalken zu dokumentieren. Die meisten Aktivitäten verlaufen laut Bericht plangemäß, wobei zeitliche Verzögerungen bei einzelnen Projekten vorkommen.
Für die künftige Entwicklung der jährlichen Tranchen wurde ein standardisierter Prozessablauf implementiert, der den Verwaltungsvorstand und alle Dezernate einbezieht. Die Umsetzung der Strategie erfolgt zusätzlich zum regulären Verwaltungsgeschäft. Die geplante Evaluierung der Maßnahmen in den zehn Handlungsfeldern soll bis zum 31. Dezember 2028 abgeschlossen sein, um die Wirksamkeit der Maßnahmen zu prüfen und Handlungsempfehlungen abzuleiten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.10.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (5. Sitzung)
- Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 5.7Selektive Durchsetzung von Verkehrsregeln? – Gleichheit vor dem Gesetz auch gegenüber Rocker- und Clanmilieus durchsetzenZur Vorlage · 20262004 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in der Vorlage 20262004 auf eine Anfrage der AfD-Fraktion bezüglich der Durchsetzung von Verkehrsregeln und der Kontrolle von Milieustrukturen im Bereich Brückstraße und Große Beckstraße reagiert. In Bezug auf die im Raum stehenden Sachverhalte, wie etwa Motorradansammlungen, Lärm oder Blockaden von Gehwegen, liegen dem Umwelt- und Grünflächenamt, dem Rechtsamt sowie dem Ordnungs- und Veterinäramt seit dem 1. April 2026 keine Erkenntnisse oder Beschwerden vor. Eine Statistik zu spezifischen Bürgerhinweisen mit Bezug zu Milieustrukturen wird von den zuständigen Ämtern nicht geführt.
Hinsichtlich der Kontrolltätigkeiten des kommunalen Ordnungsdienstes und der städtischen Verkehrsüberwachung wird auf regelmäßige Streifen des ruhenden Verkehrs hingewiesen, die aufgrund der Nähe zur Citywache stattfinden. Im Zeitraum vom 1. April 2026 bis zum 17. Juni 2026 wurden im Bereich Brückstraße 205 und Große Beckstraße 88 Ordnungswidrigkeitenverfahren durchgeführt. Zur Eigensicherung der Mitarbeitenden sieht die Dienstvereinbarung „Sicherheit an städtischen Arbeitsplätzen“ vor, dass Außendienste bei einer Gefährdungslage mindestens als Doppelstreife und in kritischen Situationen unter Hinzuziehung der Polizei erfolgen. Die weitere Vorgehensweise wird durch Gefährdungsbeurteilungen der Fachämter geregelt. Die Stadt setzt auf die Fortführung der Kontrollen im ruhenden Verkehr sowie die Bearbeitung von Beschwerden durch das Ordnungs- und Veterinäramt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.10.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (5. Sitzung)
- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 5.8Räumungen von Obdachlosenschlafplätzen durch das OrdnungsamtZur Vorlage · 20262105 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Antwort auf eine Anfrage der Fraktion „Die Grünen im Rat“ Informationen zu Räumungen von Schlafplätzen wohnloser Personen vorgelegt. Bezüglich eines Vorfalls auf dem Blumenfriedhof am 8. Juni 2026 wird ausgeführt, dass aufgrund von Beschwerden über Vermüllung und die Störung der Totenruhe eine Aufforderung zur Räumung des Lagers erfolgte. Die Verwaltung stellte klar, dass die von einem Verein veröffentlichten Bilder ein anderes Lager im Kortumpark zeigten und es vor Ort weder zu Platzverweisen noch zur Einschaltung der Polizei kam. Ordnungsbehördliche Räumungen werden laut Verwaltung nur als letzte Maßnahme bei Gefährdungen, etwa durch Brandgefahr oder Müll, durchgeführt, wobei die Verhältnismäßigkeit und die Wetterlage berücksichtigt werden. In den vergangenen vier Jahren wurden insgesamt zwei zwangsweise Räumungen durchgeführt. Zur Unterstützung werden Konzepte zur Wohnungsnotfall-, Kälte- und Hitzehilfe sowie ein Netzwerk freier Träger genutzt.
Zudem erläuterte die Verwaltung Maßnahmen zur Sensibilisierung der Mitarbeitenden des Ordnungsamtes und städtischer Tochtergesellschaften. Ein respektvoller Umgang mit obdachlosen Menschen in Extremsituationen sei Teil des Grundverständnisses des Ordnungsamtes. Der Kommunale Ordnungsdienst erhält in regelmäßigen Abständen Schulungen zu Themen wie Antidiskriminierung und dem Umgang mit sensiblen Situationen. Die Informationen sind dem Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 17. September 2026 zur Kenntnis vorzulegen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.10.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (5. Sitzung)
- 17.09.2026 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 6.Anfragen
- 6.1Freibad Werne 2026 – Entwicklung der Besucherzahlen, der Sicherheitskosten und der Eintrittserlöse vor und nach der Auseinandersetzung vom 24. Juni 2026 hier: Nachfrage zur Antwort der Verwaltung, Vorlage 20262311Zur Vorlage · 20262756 · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Anfrage Nr. 20262756 wird die Verwaltung um detaillierte Informationen zur wirtschaftlichen und sicherheitstechnischen Entwicklung des Freibads Werne in der Saison 2026 gebeten. Hintergrund der Anfrage ist eine Auseinandersetzung im Bad am 24. Juni 2026, nach der die Betreiberin, die WasserWelten Bochum GmbH, verstärkte Sicherheitsmaßnahmen wie Taschenkontrollen, eine Ausweispflicht für Personen ab 14 Jahren sowie den Einsatz von zusätzlichem Sicherheitspersonal einführte.
Die Antragsteller aus der AfD-Fraktion beziehen sich auf eine vorangegangene Antwort der Verwaltung, aus der hervorging, dass die Kosten für den Sicherheitsdienst im Zeitraum von Mai bis Juli 2026 auf etwa 140.000 Euro gestiegen sind, verglichen mit rund 57.000 Euro im Vorjahr. Da die Verwaltung diese Kostensteigerung primär auf den witterungsbedingten Saisonverlauf zurückführte und keine Aufschlüsselung nach Monaten oder einzelnen Bädern vorlag, fordert die Anfrage eine genauere Differenzierung.
Die Verwaltung soll nun für den Zeitraum von Mai bis September 2026 – unter besonderer Berücksichtigung der Aufteilung des Monats Juni vor und nach dem 24. Juni – die Besucherzahlen, die Einsatzstunden und Kosten des Sicherheitspersonals sowie die Eintrittserlöse, unterteilt nach Ticketarten, ausweisen. Soweit möglich, wird zudem um einen Vergleich mit den entsprechenden Monatsdaten der Saison 2025 gebeten, um die Auswirkungen der Sicherheitsmaßnahmen auf die Betriebszahlen und Kosten nachvollziehbar zu machen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.10.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (5. Sitzung)
- 6.2Vermittlungs- und Ablehnungszahlen/Ablehnungsgründe im Tierheim Bochum hier: Nachfragen zur Antwort der Verwaltung, Vorlage 20262444Zur Vorlage · 20262757 · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, die sich auf eine vorangegangene Antwort der Verwaltung zur Erfassung von Vermittlungs- und Ablehnungszahlen im Bochumer Tierheim bezieht. In der Vorlage wird darauf hingewiesen, dass laut bisheriger Auskunft der Verwaltung weder die Anzahl der Vermittlungsanfragen noch die Zahl der Ablehnungen sowie deren Gründe erfasst werden.
Die Fraktion führt an, dass das Tierheim durch öffentliche Mittel finanziert wird, wobei zuletzt ein Betrag von 1.010.000 Euro überplanmäßig bereitgestellt wurde. Zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Mittelverwendung und des künftigen Finanzbedarfs werden Kennzahlen als Grundlage angeführt.
Die Anfrage umfasst drei spezifische Fragestellungen. Zunächst wird nach den Gründen gefragt, warum weder seitens des Tierschutzvereins noch durch die Verwaltung eine Erfassung der Vermittlungsanfragen, Ablehnungen und Ablehnungsgründe erfolgt. Des Weiteren wird nach den bestehenden vertraglichen Vereinbarungen oder Berichtspflichten zwischen der Stadt Bochum und dem Tierheim gefragt und hinterfragt, weshalb diese keine Angaben zu den genannten Kennzahlen umfassen. Abschließend wird die Verwaltung gefragt, ob beabsichtigt ist, künftig eine datengestützte Erfassung einzuführen, die nach Jahren sowie nach Tierarten wie Hunden, Katzen und sonstigen Tieren aufgeschlüsselt ist. Sollte eine solche Erfassung geplant sein, wird nach dem Zeitpunkt und der Form der Umsetzung gefragt; andernfalls wird nach den Gründen für das Unterlassen einer solchen Berichtspflicht gefragt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.10.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (5. Sitzung)
- 6.3Neufassung des Ordnungsbehördengesetz (OBG)Zur Vorlage · 20262812 · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die Linke im Rat“ der Stadt Bochum hat im Rahmen einer Anfrage zur 5. Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit Informationen zur Anwendung der Neufassung des Ordnungsbehördengesetzes (OBG) angefordert. Hintergrund der Anfrage ist die am 1. Juli 2026 in Kraft getretene Neufassung des Gesetzes, die in § 24u Regelungen enthält, welche das Betreten und Durchsuchen von Wohnungen ohne die Einwilligung der Wohnungsinhaber unter bestimmten Voraussetzungen ermöglichen.
Die Anfrage bezieht sich explizit auf die Tätigkeiten des Ordnungsamtes. Die Fraktion bittet um eine schriftliche Auskunft darüber, ob das Ordnungsamt in Bochum seit Inkrafttreten der Neuregelung Wohnungen ohne die Zustimmung der Bewohner betreten oder durchsucht hat. Sollten solche Maßnahmen stattgefunden haben, werden Informationen zu den jeweiligen Gründen sowie zur Erfüllung der entsprechenden ordnungsbehördlichen Aufgaben verlangt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.10.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (5. Sitzung)
- 6.4Haushaltsberatungen 2027Zur Vorlage · 20262813 · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2027 hat die Fraktion „Die Linke im Rat“ eine Anfrage zur 5. Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit gestellt. Gegenstand der Anfrage sind die Auswirkungen der geplanten Haushaltsansätze auf verschiedene Klima- und Umweltprojekte. Konkret bezieht sich die Anfrage auf die Beratung der Haushaltsansätze der Stabsstelle Klima & Nachhaltigkeit sowie die Beratung der Haushaltsansätze des Umwelt- und Grünflächenamtes.
Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, welche konkreten Investitionen und Projekte durch Konsolidierungsmaßnahmen betroffen sind und ob Klima-, Umwelt- oder Verkehrsprojekte verschoben werden müssen. Dabei werden auch die Auswirkungen auf Projekte, die von Fördermitteln abhängig sind, sowie mögliche finanzielle Mehrbelastungen durch zusätzliche Eigenanteile oder spätere Kostenfolgen abgefragt. Zudem wird nach Projekten gefragt, die besonders hohe Folgekosten verursachen oder langfristig Einsparungen ermöglichen könnten.
Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die Einordnung des Balkonsolarförderprogramms im neuen SAP S/4 HANA System des Haushalts. Des Weiteren wird die Frage aufgeworfen, ob die Umsetzung der aktuellen Maßnahmen der Nachhaltigkeitsstrategie trotz möglicher Kürzungen sichergestellt ist. Abschließend bittet die Fraktion um Informationen zur geplanten Kürzung der Stadtraumpflege und deren Verhältnis zum Außenauftritt im Rahmen der IGA27 sowie zu den potenziellen Kostenfolgen durch eine verringerte Pflegeintensität.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.10.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (5. Sitzung)
- 6.5Rauchmelder in Wohnungen und kommunalen GebäudenZur Vorlage · 20262839 · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Anfrage gemäß § 9 der Geschäftsordnung zur 5. Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Nachhaltigkeit und Ordnung am 15. Oktober 2026 befasst sich die Ratsgruppe STADTGESTALTER/Volt mit der Installation und Funktionsfähigkeit von Rauchmeldern in Wohnungen und kommunalen Gebäuden. Anlass der Anfrage ist ein Brandereignis in Bochum am 13. Oktober 2026, bei dem drei Todesopfer zu beklagen waren.
Die Ratsgruppe bittet die Verwaltung um Auskunft zu verschiedenen Aspekten der Rauchmelderpflicht nach § 47 Abs. 3 BauO NRW. Konkret wird gefragt, wie häufig der Verwaltung in den letzten drei Jahren fehlende Rauchmelder durch Vermietende gemeldet wurden und wie oft die Verwaltung von Amts wegen oder durch eigene Kontrollen Kenntnis über fehlende Geräte erlangte. Zudem wird nach der Anzahl und dem Ergebnis der in diesem Zeitraum eingeleiteten Ordnungswidrigkeitsverfahren sowie nach der Kontrolle der nachträglichen Installation gefragt. Des Weiteren wird nach der Anzahl der Brandfälle gefragt, bei denen fehlende Rauchmelder festgestellt wurden.
Hinsichtlich der kommunalen Gebäude wird die Frage gestellt, ob überall Rauchmelder installiert sind und wie die Überprüfung der Funktionsfähigkeit nach DIN 145675 erfolgt. Abschließend wird nach der Anzahl der Rauchmelder in kommunalen Gebäuden gefragt, die sich am Ende ihrer zehnjährigen Betriebsdauer befinden oder bereits älter als zehn Jahre sind, sowie nach den Gründen für den Einsatz solcher Geräte.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.10.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (5. Sitzung)
- 6.6Betteln im Umfeld der AußengastronomieZur Vorlage · 20262844 · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Rahmen einer Anfrage an den Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit Fragen zur Regelung von Bettelaktivitäten im Umfeld der Bochumer Außengastronomie gestellt. Hintergrund der Anfrage ist eine Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung in der Nachbarstadt Dortmund, die seit dem 1. August 2026 das Betteln in einem Umkreis von fünf Metern um Außengastronomie untersagt, einschließlich des stillen Bettelns.
Ein Ratsmitglied der CDU-Fraktion bittet die Verwaltung um eine Bewertung der Übertragbarkeit dieser Regelung auf Bochum sowie um eine Prüfung der rechtlichen Tragfähigkeit nach dem Ordnungsgesetz Nordrhein-Westfalen. Dabei wird insbesondere die rechtliche Zulässigkeit des Verbots des stillen Bettelns sowie der damit verbundene Kontrollaufwand thematisiert.
Des Weiteren wird die Verwaltung gefragt, ob der Kommunale Ordnungsdienst personell und zeitlich in der Lage ist, eine räumlich eng gefasste Regelung, etwa in den Abendstunden und an Wochenenden, zu kontrollieren. Zudem wird nach der aktuellen Verzahnung zwischen dem Ordnungsdienst und der Sozialarbeit gefragt, um mögliche Verdrängungseffekte zu vermeiden. Abschließend wird die Bereitschaft der Verwaltung angefragt, sich mit der Stadt Dortmund über deren Erfahrungen auszutauschen und die Ergebnisse der dortigen Evaluation dem Ausschuss vorzulegen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.10.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (5. Sitzung)
- 6.7Kommunaler OrdnungsdienstZur Vorlage · 20262845 · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit am 15. Oktober 2026 wurde eine Anfrage zur aktuellen Situation und zur künftigen Ausrichtung des Kommunalen Ordnungsdienstes gestellt. Die Anfrage bezieht sich auf die Notwendigkeit, die Präsenz des Ordnungsdienstes in den Nachtstunden zu optimieren, wobei gleichzeitig auf die personellen Einschränkungen durch die bestehende Haushaltssicherung hingewiesen wird.
Die Anfrage umfasst drei spezifische Fragestellungen, die bis zur Sitzung des Ausschusses am 2. Dezember 2026 beantwortet werden sollen. Zunächst wird nach der aktuellen Personalstärke des Kommunalen Ordnungsdienstes gefragt, die regelmäßig im Zeitraum zwischen 18:00 Uhr und 6:00 Uhr in der Innenstadt sowie speziell im Bereich des Bermuda3Eck eingesetzt wird. Hierbei wird eine Aufschlüsselung nach Wochentagen gefordert.
Des Weiteren wird die Verwaltung um eine Auskunft darüber gebeten, welche Möglichkeiten zur Erhöhung der Präsenz während der Nachtstunden zur Verfügung stehen. Abschließend wird nach den finanziellen Auswirkungen gefragt, die mit der Umsetzung solcher Veränderungen verbunden wären. Ziel der Anfrage ist es, die personellen Kapazitäten und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für eine mögliche Anpassung der Streifenpräsenz zu ermitteln.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.10.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (5. Sitzung)
- 6.8WahlhelferZur Vorlage · 20262846 · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Vorlage 20262846 hat die CDU-Fraktion eine Anfrage an den Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit gerichtet. Hintergrund der Anfrage sind die Herausforderungen bei der Gewinnung von Wahlhelfern für die anstehende Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen am 25. April 2027. Da in der Vergangenheit zur Kompensation personeller Engpässe vermehrt öffentliche Bedienstete in Wahlvorständen eingesetzt wurden, werden nun detaillierte Zahlen zur Kommunalwahl 2025 angefordert.
Die Anfrage umfasst spezifische Fragen zur Zusammensetzung der Wahlvorstände. Es wird nach der Gesamtzahl der eingesetzten Personen sowie der Anzahl der freiwilligen Meldungen gefragt. Zudem sollen die absoluten und prozentualen Anteile der städtischen Bediensteten sowohl in den Positionen der Wahlvorsteher und stellvertretenden Wahlvorsteher als auch unter den weiteren Mitgliedern der Wahlvorstände ausgewiesen werden.
Des Weiteren befasst sich die Anfrage mit den finanziellen Rahmenbedingungen. Es wird nach etwaigen Einschränkungen bei der Höhe des Erfrischungsgeldes gefragt und die potenziellen Kostenfolgen einer Erhöhung des Geldes auf 80 Euro für Wahlvorsteher sowie auf 60 Euro für weitere Mitglieder untersucht. Abschließend werden die Kosten für den Einsatz städtischer Bediensteten sowie die Details zur Gewährung von Mehrarbeit, Gleitzeitgutschriften oder Freizeit angefordert. Die Beantwortung der Fragen wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 2. Dezember 2026 erbeten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.10.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (5. Sitzung)
- –Nichtöffentlicher Teil
- 7.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- keine Tagesordnungspunkte
- 8.Beschlussvorlagen für den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse bzw. die Bezirksvertretungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 9.Beschlussvorschläge für den Rat
- keine Tagesordnungspunkte
- 10.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 11.Mitteilungen und Antworten
- keine Tagesordnungspunkte
- 12.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
✉ Neue Vorlagen zum Thema Umwelt & Nachhaltigkeit direkt ins Postfach
Bestätigungsmail (Double-Opt-in) · weitere Themen & Bezirke · Datenschutz