Abschaffung der Genehmigungspflicht und Gebühren für Straßenmusik
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die Linke im Rat“ hat für die Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit am 15. Oktober 2026 einen Antrag gestellt, der die Abschaffung der Genehmigungspflicht und der Gebühren für Straßenmusik vorsieht. Die Verwaltung soll beauftragt werden, das Landesimmissionsschutzgesetz künftig so anzuwenden, dass für Straßenmusik grundsätzlich keine Erlaubnisse oder Gebühren mehr erhoben werden.
Der Antrag begründet, dass die Nutzung von Musikinstrumenten gemäß den gesetzlichen Regelungen zulässig ist, sofern keine erhebliche Belästigung unbeteiligter Personen auftritt. Da die Ausübung von Straßenmusik in der Regel diese Schwelle nicht überschreite, sei ein genereller Erlaubnisvorbehalt nicht notwendig. Die im Gesetz vorgesehenen Ausnahmen im Einzelfall sollen durch bestehende Regelungen, wie zeitliche Begrenzungen und regelmäßige Ortswechsel, ersetzt werden.
Bereits nach der Bochumer Sondernutzungssatzung sei das Musizieren ohne Erlaubnis möglich, sofern keine elektroakustischen Verstärker verwendet werden. Die Fraktion führt an, dass die derzeitigen Gebührenverfahren bürokratische und finanzielle Hürden darstellen, die den kulturellen Ausdruck im öffentlichen Raum einschränken könnten. Die Abschaffung der Pflichten soll die künstlerische Entfaltung erleichtern, wobei die Interessen von Anwohnern und Gewerbetreibenden weiterhin berücksichtigt werden sollen.
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Beratungsfolge
- 15.10.2026anstehend
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