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Anfrage

Neufassung des Ordnungsbehördengesetz (OBG)

20262812

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Fraktion „Die Linke im Rat“ der Stadt Bochum hat im Rahmen einer Anfrage zur 5. Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit Informationen zur Anwendung der Neufassung des Ordnungsbehördengesetzes (OBG) angefordert. Hintergrund der Anfrage ist die am 1. Juli 2026 in Kraft getretene Neufassung des Gesetzes, die in § 24u Regelungen enthält, welche das Betreten und Durchsuchen von Wohnungen ohne die Einwilligung der Wohnungsinhaber unter bestimmten Voraussetzungen ermöglichen.

Die Anfrage bezieht sich explizit auf die Tätigkeiten des Ordnungsamtes. Die Fraktion bittet um eine schriftliche Auskunft darüber, ob das Ordnungsamt in Bochum seit Inkrafttreten der Neuregelung Wohnungen ohne die Zustimmung der Bewohner betreten oder durchsucht hat. Sollten solche Maßnahmen stattgefunden haben, werden Informationen zu den jeweiligen Gründen sowie zur Erfüllung der entsprechenden ordnungsbehördlichen Aufgaben verlangt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 126 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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