Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (31. Sitzung)
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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 1.1Anregung gem. §24 Gemeindeordnung für das Land NRW - Grillverbot in der Schmechting-wiese – Petent: Sauerhoff, DieterZur Vorlage · 20241971 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Ein Bürger hat im Rahmen einer Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land NRW beantragt, die Bochumer Sicherheitsverordnung dahingehend zu ändern, dass die Grünanlage Schmechtingwiese als Ort mit Grillverbot ausgewiesen wird. Als Begründung werden unter anderem Rauch- und Geruchsentwicklung, Lärm, Abfallprobleme sowie Verkehrsbehinderungen angeführt.
Das Ordnungs- und Veterinäramt berichtet in der Beschlussvorlage, dass bei Kontrollen im Jahr 2024 Verstöße gegen die einzuhaltenden Abstände zu Bäumen und Sträuchern festgestellt wurden, was 24 Verwarnungsgelder oder Bußgeldanzeigen zur Folge hatte. Eine amtliche Bestätigung für Rauch- oder Geruchsbelästigungen konnte seitens der Behörde nicht erbracht werden. Bezüglich der Lärmsituation wurden Anweisungen zur Reduzierung der Lautstärke von den Beteiligten befolgt. Im Bereich der Verkehrsüberwachung wurden im Jahr 2024 insgesamt 118 Verwarnungsgelder wegen unzulässigen Parkens verhängt. Zudem wird auf die Problematik der Abfallentsorgung hingewiesen, da überfüllte Behälter zur Ansiedlung von Schadnagern führen können.
Der Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung hat beschlossen, die Beratung der Anregung bis zum Abschluss des politischen Diskurses zurückzustellen. Eine Entscheidung wird in der Sitzung am 5. Dezember 2024 erwartet.
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Beratungsfolge
- 05.12.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (31. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen – 0 Dagegen – 0 Dafür – 14 (SPD, Grüne, CDU, BD, UWG)
- 19.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (29. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen – 0 Dagegen – 0 Dafür – 14 (SPD, Grüne, CDU, BD, UWG) - 1.1.1Anregung gem. § 24 Gemeindeordnung für das Land NRW- Grillverbot in der Schmechtingwiese - hier: Änderungsantrag der Fraktionen Die SPD im Rat, Die Grünen im Rat und CDU-RatsfraktionZur Vorlage · 20243116 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen der SPD, der Grünen und der CDU haben einen Änderungsantrag zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung am 5. Dezember 2024 vorgelegt. Der Antrag sieht vor, die Verwaltung mit der Entwicklung eines ganzheitlichen Stadtgrillkonzeptes für Bochum zu beauftragen. Ziel ist es, das Grillen auf geeigneten öffentlichen Flächen und in Grünanlagen in allen Stadtbezirken zu ermöglichen, wobei die Regelungen und Maßnahmen individuell an die örtlichen Gegebenheiten der jeweiligen Anlagen angepasst werden sollen.
Im Vorfeld der Konzeptentwicklung sollen die Bezirksältestenräte sowie einschlägige Interessengruppen, wie beispielsweise die Veranstalter von öffentlich zugänglichen Festen, konsultiert werden, um einen angemessenen Interessenausgleich zu gewährleisten. Das fertige Stadtgrillkonzept sowie etwaige Änderungen an bestehenden Regelungsinstrumenten sollen nach der Vorberatung in den Bezirksvertretungen auch dem Naturschutzbeirat und dem Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung vorgelegt werden. Die abschließende Entscheidung über das Konzept liegt beim Rat.
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Beratungsfolge
- 05.12.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (31. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen – 0 Dagegen – 0 Dafür – 14 (SPD, Grüne, CDU, BD, UWG)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen – 0 Dagegen – 0 Dafür – 14 (SPD, Grüne, CDU, BD, UWG) - 1.2Anregung gem. §24 Gemeindeordnung für das Land NRW - Grillverbot in der Schmechting-wiese – Petent: Steinbrecher, PeterZur Vorlage · 20241972 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Bochumer Grünanlage Schmechtingwiese wurde ein Verbot des Grillens beantragt. Ein Bürger regte gemäß §24 der Gemeindeordnung NRW an, die Bochumer Sicherheitsverordnung so zu ändern, dass das Grillen in dieser Fläche untersagt wird. Als Gründe für den Antrag wurden Rauch- und Geruchsbelästigungen, Lärm, Abfallentsorgung, Verrichtung der Notdurft sowie Verkehrs- und Parkprobleme angeführt.
Das Ordnungs- und Veterinäramt führt in der Beschlussvorlage aus, dass im Zeitraum bis Juni 2024 bei Kontrollen Verstöße gegen die geltenden Grillvorgaben festgestellt wurden. In 24 Fällen wurden Verwarnungsgelder oder Bußgeldanzeigen verhängt, unter anderem aufgrund nicht eingehaltener Abstände zu Bäumen und Büschen. Während Anweisungen zur Reduzierung der Lautstärke bei Lärmbelästigungen befolgt wurden, konnten Rauch- und Geruchsemissionen amtlich nicht bestätigt werden. Bezüglich des Parkverhaltens wurden im Jahr 2024 insgesamt 118 Verwarnungsgelder wegen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung verhängt. Zudem wird auf hohe Abfallmengen nach Wochenenden hingewiesen, die zu überfüllten Behältern und Problemen mit Schadnager führen können. Regelmäßige Kontrollen durch den Kommunalen Ordnungsdienst und die Verkehrsüberwachung finden statt, eine dauerhafte Überwachung der Anlage ist jedoch personell nicht umsetzbar.
Der Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung hat vorgeschlagen, die Anregung bis zum Abschluss des politischen Diskurses ruhend zu stellen.
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Beratungsfolge
- 05.12.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (31. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen – 0 Dagegen – 0 Dafür – 14 (SPD, Grüne, CDU, BD, UWG)
- 19.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (29. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen – 0 Dagegen – 0 Dafür – 14 (SPD, Grüne, CDU, BD, UWG) - 1.3Anregung gem. §24 Gemeindeordnung für das Land NRW - Grillverbot in der Schmechting-wiese – Petentin: Ott, MonikaZur Vorlage · 20241973 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Eine Bürgerin hat im Rahmen einer Anregung nach § 24 der Gemeindeordnung für das Land NRW ein Grillverbot für die Grünanlage Schmechtingwiese beantragt. Ziel ist es, diese Fläche in die Bochumer Sicherheitsverordnung aufzunehmen, um Beeinträchtigungen durch Rauch, Geruch, Lärm sowie Probleme bei der Abfallentsorgung und dem Parkverhalten zu verhindern.
Das Ordnungs- und Veterinäramt berichtet, dass bei Kontrollen im Jahr 2024 Verstöße gegen die geltenden Abstandsregeln beim Grillen festgestellt wurden, was zu 24 Verwarnungsgeldern oder Bußgeldanzeigen führte. Während die Petentin Rauch- und Geruchsentwicklungen sowie Lärm anführt, konnte eine amtliche Bestätigung für entsprechende Belästigungen der Nachbarschaft nicht erbracht werden. Bei Lärmbelästigungen folgten die Beteiligten den Anweisungen zur Reduzierung der Lautstärke.
Hinsichtlich der Abfallentsorgung stellt die Verwaltung fest, dass nach Wochenenden vermehrt Müll anfällt, der teilweise die Kapazität der Behälter überschreitet und dadurch Schädlinge anlockt. Auch im Bereich des Parkens kommt es zu Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung, wobei diese nicht ausschließlich den Besuchern der Grünanlage zugeschrieben werden können. Der Kommunale Ordnungsdienst führt regelmäßige Kontrollen durch, eine dauerhafte Überwachung ist jedoch personell nicht möglich. Der Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung hat vorgeschlagen, die Anregung bis zum Abschluss des politischen Diskurses ruhend zu stellen.
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Beratungsfolge
- 05.12.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (31. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen – 0 Dagegen – 0 Dafür – 14 (SPD, Grüne, CDU, BD, UWG)
- 19.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (29. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen – 0 Dagegen – 0 Dafür – 14 (SPD, Grüne, CDU, BD, UWG) - 1.4Anregung gem. §24 Gemeindeordnung für das Land NRW - Grillverbot in der Schmechting-wiese – Petent: Kamil MiaraZur Vorlage · 20241974 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Ein Bürger hat im Rahmen einer Anregung gemäß §24 der Gemeindeordnung NRW die Einführung eines Grillverbots in der Grünanlage Schmechtingwiese beantragt. Ziel ist eine Änderung der Bochumer Sicherheitsverordnung, um das Grillen in diesem Bereich zu untersagen. Als Gründe für den Antrag werden unter anderem Rauch- und Geruchsbelästigungen, Lärm, Abfallprobleme sowie Verkehrsbehinderungen durch Parken angeführt.
Das Ordnungs- und Veterinäramt führt in der Beschlussvorlage aus, dass im ersten Halbjahr 2024 bei Kontrollen Verstöße gegen die bestehenden Grillvorschriften festgestellt wurden, was zu 24 Verwarnungen oder Bußgeldanzeigen führte. Dabei wurden insbesondere die vorgeschriebenen Abstände zu Bäumen und Sträuchern nicht eingehalten. Während amtlich keine bestätigten Rauch- oder Geruchsbelästigungen vorliegen, wurde bei Lärm durch Musik die Einhaltung der Rücksichtnahme erreicht. Zudem wird auf ein erhöhtes Aufkommen von Abfällen nach Wochenenden hingewiesen, was zu Problemen bei der Entsorgung und zur Anlockung von Schadnagern führen kann.
Hinsichtlich des Parkverhaltens wurden im Jahr 2024 insgesamt 118 Verwarnungsgelder verhängt, wobei ein direkter Bezug zu den Nutzern der Grünanlage nicht zwingend belegt ist. Der Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung hat die Beratung der Vorlage vorerst zurückgestellt; eine Entscheidung wird für die Sitzung am 5. Dezember 2024 erwartet.
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Beratungsfolge
- 05.12.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (31. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen – 0 Dagegen – 0 Dafür – 14 (SPD, Grüne, CDU, BD, UWG)
- 19.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (29. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen – 0 Dagegen – 0 Dafür – 14 (SPD, Grüne, CDU, BD, UWG) - 1.5Anregung gem. §24 Gemeindeordnung für das Land NRW - Grillverbot in der Schmechting-wiese – ohne NamensnennungZur Vorlage · 20241975 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Bochumer Grünanlage Schmechtingwiese wurde ein Antrag auf Einführung eines Grillverbots gestellt. Der Antragsteller begründet das Anliegen mit Beeinträchtigungen durch Rauch, Geruch und Lärm sowie durch Abfall und Parkprobleme.
Das Ordnungs- und Veterinäramt führt in der Beschlussvorlage aus, dass im laufenden Jahr 2024 bei Kontrollen Verstöße gegen die Sicherheitsverordnung festgestellt wurden. So wurden 24 Verwarnungen oder Bußgeldanzeigen verhängt, unter anderem wegen nicht eingehalteter Abstände zu Bäumen und Sträuchern. Eine Bestätigung für eine erhebliche Rauch- oder Geruchsbelästigung liegt seitens der Verwaltung jedoch nicht vor. Bezüglich der Lärmsituation wurden Anweisungen zur Reduzierung der Lautstärke von den Beteiligten befolgt.
Hinsichtlich der Abfallentsorgung wird darauf hingewiesen, dass die Kapazitäten der Behälter an Wochenenden oft nicht ausreichen, was zu einer Verteilung von Resten durch Tiere führen kann. Im Bereich des ruhenden Verkehrs wurden im Jahr 2024 insgesamt 118 Verwarnungen wegen Parkverstößen erteilt, wobei ein direkter Zusammenhang zur Nutzung der Grünanlage nicht zwingend feststellbar ist.
Der Kommunale Ordnungsdienst und die Verkehrsüberwachung führen regelmäßige Kontrollen durch, wobei eine dauerhafte Überwachung aus personellen Gründen nicht möglich ist. Der Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung hat beschlossen, die Beratung der Anregung bis zur Sitzung am 30. Oktober 2024 zurückzustellen.
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Beratungsfolge
- 05.12.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (31. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen – 0 Dagegen – 0 Dafür – 14 (SPD, Grüne, CDU, BD, UWG)
- 19.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (29. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen – 0 Dagegen – 0 Dafür – 14 (SPD, Grüne, CDU, BD, UWG) - 1.6Anregung gem. §24 Gemeindeordnung für das Land NRW - Grillverbot in der Schmechting-wiese – ohne Namensnennung vom 21.08.2024Zur Vorlage · 20242068 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 20242068 des Ordnungs- und Veterinäramtes wird über die Einführung eines Grillverbots in der Grünanlage Schmechtingwiese beraten. Ein Bürger hat gemäß §24 der Gemeindeordnung beantragt, die Bochumer Sicherheitsverordnung dahingehend zu ändern, dass das Grillen in dieser Anlage untersagt wird. Als Gründe für den Antrag wurden Rauch- und Geruchsbelästigungen, Lärm, unsachgemäße Abfallentsorgung sowie Verkehrsbehinderungen angeführt.
Die Verwaltung berichtet von Kontrollen im Zeitraum bis Juni 2024, bei denen in 24 Fällen Verwarnungsgelder oder Bußgeldanzeigen wegen Verstößen gegen die Sicherheitsverordnung verhängt wurden, unter anderem wegen nicht eingehaltener Abstände zu Bäumen und Büschen. Während Rauch- und Geruchsentwicklungen amtlich nicht bestätigt werden konnten, wurde bei Lärmbelästigungen auf die Einhaltung der Rücksichtnahme hingewiesen. Zudem wird ein hohes Aufkommen an Abfall festgestellt, was durch Schadnager und Vögel zu einer weiteren Verteilung von Resten führen kann.
Zwar finden regelmäßige Kontrollen durch den Kommunalen Ordnungsdienst und die Verkehrsüberwachung statt, eine dauerhafte Überwachung der Grünanlage ist jedoch personell nicht umsetzbar. Der Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung hat beschlossen, die Beratung der Anregung vorerst zurückzustellen, bis ein abschließender politischer Diskurs erfolgt ist. Eine Entscheidung wird für die Sitzung am 30. Oktober 2024 erwartet.
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Beratungsfolge
- 05.12.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (31. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen – 0 Dagegen – 0 Dafür – 14 (SPD, Grüne, CDU, BD, UWG)
- 19.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (29. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen – 0 Dagegen – 0 Dafür – 14 (SPD, Grüne, CDU, BD, UWG) - 2.Beschlussvorschläge für den Haupt- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 3.Beschlussvorschläge für den Rat
- 3.135. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt BochumZur Vorlage · 20242805 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bochumer Rat berät über die fünfunddreißigste Änderungssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Bochum. Die Vorlage sieht eine Anpassung der Gebühren für das Jahr 2025 vor, um eine Kostendeckung von 100 Prozent zu erreichen. Der gesamte Gebührenbedarf steigt nach Kalkulationen der Verwaltung von rund 32,5 Millionen Euro im Jahr 2024 auf etwa 38,2 Millionen Euro im Jahr 2025 an.
Als Ursachen für die Kostensteigerung führt das Amt für Finanzsteuerung unter anderem gestiegene Personalkosten durch Tarifanpassungen und neue Stellen sowie höhere Ausgaben für Energie, medizinische Produkte und die Instandhaltung von Fahrzeugen auf. Zudem sind Mehrkosten durch neu ausgeschriebene Verträge zur Besetzung von Rettungswagen sowie die Einführung des Telenarztes enthalten. Konkret soll der Tarif für Rettungstransporte und Krankentransporte mit Rettungswagen von 758 Euro auf 948,90 Euro steigen. Die Gebühr für Notarzteinsätze wird von 723 Euro auf etwa 885 Euro angehoben.
Hinsichtlich der Abstimmung mit den Kostenträgern wurde kein Einvernehmen mit den Krankenkassen über die vorgeschlagenen Tariferhöhungen erzielt. Ein zentraler Streitpunkt ist die Kostenübernahme für sogenannte Fehleinsätze ohne Transport. Während die Krankenkassen diese Kosten als Aufgabe der Kommunen betrachten, verweist die Stadt auf das Rettungsgesetz NRW. Die Krankenkassen haben angekündigt, die entsprechende landesgesetzliche Regelung gerichtlich prüfen zu lassen.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 5 (BD)
- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnhaltungen: 1 (BD)
- 05.12.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (31. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen – 1 (BD)Dagegen – 0 Dafür – 13 (SPD, Grüne, CDU, UWG)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen – 1 (BD) Dagegen – 0 Dafür – 13 (SPD, Grüne, CDU, UWG) - 3.2Änderung der Entgeltregelungen der Stadt Bochum sowie Änderung der Satzung der Stadt Bochum über die Erhebung von Kostenersatz bei Einsätzen der FeuerwehrZur Vorlage · 20242745 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Änderung der Entgeltregelungen sowie der Satzung über den Kostenersatz bei Einsätzen der Feuerwehr vorgelegt. Die Änderungen, die zum 1. Januar 2025 in Kraft treten sollen, betreffen sowohl die Gebühren für freiwillige Leistungen als auch die Erhebung von Kostenersatz.
Im Bereich des Personaleinsatzes sieht die Vorlage neue Stundensätze vor. So soll der Satz für Beamte des mittleren Dienstes von 51 Euro auf 72 Euro pro Stunde steigen, während der Satz für den höheren Dienst von 83 Euro auf 116 Euro angepasst werden soll. Bei den Fahrzeug- und Geräteeinsätzen sind ebenfalls Anpassungen vorgesehen, etwa beim Kranwagen (40 t), dessen Satz von 431 Euro auf 626 Euro pro Stunde steigt. Die Gebühren für Löschfahrzeuge bleiben mit 99 Euro pro Stunde unverändert.
Zudem werden neue entgeltpflichtige Leistungen eingeführt, darunter die Brandschutzausbildung, Räumübungen sowie Beratungsleistungen zu Brandmelde- und Löschanlagen oder im bauaufsichtlichen Verfahren. Im Gegenzug entfällt die Entgeltpflicht für die Brandschutzunterweisung bei städtischen Einrichtungen. Die Verwaltung begründet die Anpassungen mit gestiegenen Personalkosten durch Besoldungsanpassungen seit 2019 sowie mit höheren Kosten für Fahrzeugmodernisierung, Inflation und CO2-Bepreisung. Die Satzung zum Kostenersatz wird analog zu den neuen Entgelten angepasst.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 5 (BD)
- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
- 05.12.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (31. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen – 1 (BD) Dagegen – 0 Dafür – 13 (SPD, Grüne, CDU, UWG)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen – 1 (BD) Dagegen – 0 Dafür – 13 (SPD, Grüne, CDU, UWG) - 3.3Baubeschluss zum neuen Feuerwehrgerätehaus HeideZur Vorlage · 20242701 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bochumer Rat wird um die Entscheidung gebeten, den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Heide an der Märkischen Straße 11a zu realisieren. Die Vorlage umfasst die bauliche Umsetzung sowie die Gestaltung der Außenanlagen und sieht vor, im Zuge des Projekts 41 Bäume zu fällen und durch 56 neue Gehölze zu ersetzen.
Die Planung orientiert sich an ökologischen Standards und strebt den Effizienzhaus-Standard KFW 40 EE an. Zu den technischen Merkmalen gehören eine Photovoltaikanlage mit über 60 kWp, ein Gründach, eine Luft-Wärmepumpe sowie die Bereitstellung der Infrastruktur für die Nutzung elektrisch betriebener Einsatzfahrzeuge. Das Gebäude soll in kompakter Bauweise und unter Verwendung ökologischer Materialien wie Holz errichtet werden.
Die veranschlagten Kosten belaufen sich auf etwa 10,85 Millionen Euro. Dieser Betrag umfasst auch Anpassungen durch Bodengutachten sowie die Berücksichtigung der Baupreisindexierung bis zum geplanten Abschluss des Vorhabens. Um das Budget einzuhalten, wurden verschiedene Maßnahmen aus früheren Planungsphasen gestrichen, darunter ein Aufzug, Sonnenschutz sowie bestimmte Akustikmaßnahmen. Die erforderlichen Mittel sind im Doppelhaushalt 2025/2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 17.12.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (38. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (BD)
- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 10.12.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 05.12.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (31. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 03.12.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (37. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 3.4Umsetzung des Friedhofentwicklungskonzeptes für den Friedhof GrummeZur Vorlage · 20242559 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt die Umsetzung des Friedhofsentwicklungskonzeptes für den Friedhof Grumme vor. Ziel der Maßnahme ist es, das Bestattungsangebot an die aktuelle Nachfrage anzupassen und die Wirtschaftlichkeit zu sichern. Im Fokus steht dabei insbesondere die Anpassung an den Bedarf an Urnengräber sowie die Optimierung der Infrastruktur.
Die geplanten baulichen Maßnahmen umfassen sowohl den Kernbereich als auch die Peripherie des Friedhofs. Im Kernbereich sollen Wege saniert und teilweise durch Rasenwege ersetzt werden, um die Unterhaltung zu vereinfachen. Zudem sind die Restaurierung von Treppenanlagen und Mauern sowie ein neuer Zugang am Wachtelweg vorgesehen. In der Peripherie sollen bestehende Stufenanlagen im Sinne der Barrierefreiheit in Rampen umgewandelt werden. Ein weiterer Bestandteil des Konzepts ist das Angebot an Nutzungsberechtigte, Familiengrabstätten aus der Peripherie in den Kernbereich zu verlegen, wobei die Stadt Bochum die Kosten für die Umsetzung und die neue gärtnerische Anlage übernimmt.
Der Baubeginn ist für Februar 2025 geplant, wobei die Ausführungsdauer auf etwa sieben Monate geschätzt wird. Die Kosten für die baulichen Maßnahmen belaufen sich auf circa 1.278.360 Euro, vorbehaltlich der Zustimmung des Rates zur Aufstellung der Haushalte 2025/26.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 05.12.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (31. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen - 0Dagegen - 0Dafür - 13 (SPD, Grüne, CDU, UWG)
- 05.12.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen - 0 Dagegen - 0 Dafür - 13 (SPD, Grüne, CDU, UWG) - 3.5Achte Änderungssatzung zur SondernutzungssatzungZur Vorlage · 20242333 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur achten Änderungssatzung der Sondernutzungssatzung für öffentliche Straßen, Wege und Plätze in Bochum vorgelegt. Im Zentrum der Vorlage steht die Einführung einer neuen Tarifstelle für E-Scooter-Verleihsysteme. Da der Betrieb von stationslosen E-Scootern nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster als genehmigungspflichtige Sondernutzung einzustufen ist, schlägt die Verwaltung eine monatliche Gebühr von 3,86 Euro pro Fahrzeug vor. Die Berechnung dieser Gebühr basiert auf einem Punktesystem, das die Auswirkungen auf den Straßenraum, die Beeinträchtigung des Gemeingebrauchs sowie das wirtschaftliche Interesse der Anbieter berücksichtigt.
Zusätzlich enthält die Vorlage redaktionelle Anpassungen, um die Sondernutzungssatzung mit der neuen Gestaltungssatzung für die Bochumer Innenstadt in Einklang zu bringen. Um Verkehrsbehinderungen durch unsachgemäß abgestellte E-Scooter zu vermeiden, plant die Verwaltung zudem die Einrichtung von festgelegten Abstellflächen sowie Abstellverbotszonen an Orten wie dem Hauptbahnhof, dem Rathausvorplatz und dem Bermuda3eck.
Die Einführung der neuen Gebührenkomponenten soll zu zusätzlichen Erträgen für den städtischen Haushalt führen. Die Entscheidung über die Vorlage wird im Rat Bochum für den 19. Dezember 2024 erwartet.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 3 (FDP)dafür: 75 (SPD, Grüne, CDU, BD, UWG:FB, FASG, Backs, Hohmeier, Müller, Steude, OB)
- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 05.12.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (31. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen - 0Dagegen - 0Dafür – 10 (SPD, Grüne, UWG)Die CDU hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
- 27.11.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (37. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagDie CDU-Ratsfraktion hat nicht an der Abstimmung teilgenommen.
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (36. Sitzung) — Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages
- 13.11.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (36. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20242333
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (31. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20242333
- 06.11.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (31. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 05.11.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (36. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 31.10.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (34. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen - 0 Dagegen - 0 Dafür – 10 (SPD, Grüne, UWG)Die CDU hat an der Abstimmung nicht teilgenommen. - 4.Anträge
- 4.1Radfahren auf dem Hauptfriedhof FreigrafendammZur Vorlage · 20233091 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion der UWG: Freie Bürger hat einen Antrag für die 28. Sitzung des Bochumer Rates am 14. Dezember 2023 eingereicht, der sich auf das Radfahrverbot auf dem Hauptfriedhof am Freigrafendamm bezieht. Die Fraktion beantragt, dass die Verwaltung an allen Eingängen des Friedhofs gut sichtbare Hinweisschilder zum geltenden Radfahrverbot aufstellt.
Darüber hinaus soll die Verwaltung prüfen, inwieweit Mitarbeiter der Beschäftigungsgesellschaft durch Hinweise auf die Regeln zur Akzeptanz des Verbots beitragen können. Zudem wird eine Prüfung angefragt, wie die Präsenz von Polizei und Ordnungsamt auf dem Friedhofsgelände kurzfristig erhöht werden kann.
Als Begründung führt die Fraktion an, dass vermehrt Radfahrer die Friedhöfe befahren, was gemäß § 13 der Bochumer Friedhofssatzung untersagt ist. Laut Antrag entstehen dadurch Situationen zwischen Radfahrern und Friedhofsbesuchern. Die Erhaltung von ungestörten Räumen für Trauernde sowie der Schutz mobilitätseingeschränkter Fußgänger werden als Ziele angeführt. Die Fraktion weist darauf hin, dass die Verwaltung das Problem bereits in einer früheren Anfrage anerkannt hat, jedoch bisher keine konkreten Maßnahmen zur Umsetzung dargelegt habe.
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Beratungsfolge
- 05.12.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (31. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltung: 0Dagegen: 12 (SPD, Grüne, CDU)Dafür: 1 UWG
- 07.02.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (24. Sitzung) — Die Entscheidung über die Vorlage wird zurückgestellt.
- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Die Vorlage wird an den Fachausschuss überwiesen.
Ergebnis: Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltung: 0 Dagegen: 12 (SPD, Grüne, CDU) Dafür: 1 UWG - 4.1.1Radfahren auf dem Hauptfriedhof Freigrafendamm - Änderungsantrag der Fraktion "Die Partei & Stadtgestalter"Zur Vorlage · 20240351 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der sachkundige Bürger Stefan Hiltawsky hat einen Änderungsantrag für die 24. Sitzung des Ausschusses Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung zur Vorlage 20240351 eingereicht. Der Antrag sieht eine Änderung der Friedhofssatzung vor, um das Radfahren auf dem Hauptfriedhof Freigrafendamm unter bestimmten Bedingungen zu ermöglichen.
Die Verwaltung soll beauftragt werden, eine Neufassung von § 13 Abs. 1 Nr. 8 der Satzung auszuarbeiten. Demnach soll ein langsames und umsichtiges Radfahren auf den für die Befestigung geeigneten Hauptwegen grundsätzlich erlaubt sein, sofern Fußgänger Vorrang haben. Das Konzept eines gemeinsamen Geh- und Radwegs soll dabei insbesondere für den Hauptfriedhof angewandt werden. Zudem wird eine Prüfung entsprechender Beschilderung, etwa nach dem Vorbild der Stadt Herten, angestrebt.
In der Begründung wird angeführt, dass ein Radfahren im Schritttempo die Würde des Ortes sowie den Respekt vor den Toten nicht stärker beeinträchtige als das Gehen zu Fuß. Als Vergleich werden bereits bestehende gemeinsame Geh- und Radwege im Bochumer Straßenraum herangezogen. Der Antrag verweist zudem auf ein Pilotprojekt in München, bei dem das Radfahren auf einem Friedhof testweise umgesetzt wurde, sowie auf die Regelungen der Stadt Herten, die das Befahren der Hauptwege unter Berücksichtigung der Fußgänger gestatten.
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Beratungsfolge
- 05.12.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (31. Sitzung) — Einstimmig gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen - 0Dagegen – 13 (SPD, Grüne, CDU, UWG)Dafür - 0
- 07.02.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (24. Sitzung) — Die Entscheidung über die Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Einstimmig gegen Beschlussvorschlag Enthaltungen - 0 Dagegen – 13 (SPD, Grüne, CDU, UWG) Dafür - 0 - 4.2Grillverbot Ümminger SeeZur Vorlage · 20241468 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland hat für die Sitzung des Rates am 27. Juni 2024 einen Antrag zur Änderung der Bochumer Sicherheitsverordnung vorgelegt. Ziel der Vorlage ist es, das Grillen am Ümminger See vollständig zu untersagen.
Der Antrag sieht eine Anpassung von § 19 Absatz 5 der Verordnung vor. Bisher ist das Grillen am Ümminger See auf zwei ausgewiesene, gepflasterte Flächen erlaubt. Durch die vorgeschlagene Änderung soll diese Ausnahme gestrichen werden, sodass das Grillen im gesamten Bereich des Sees untersagt ist. Zudem soll der entsprechende Lageplan angepasst werden, um den neuen Zustand abzubilden.
Als Begründung führt die Ratsfraktion an, dass die Ordnungskräfte die Einhaltung der Grillbereiche zu Stoßzeiten nicht mehr sicherstellen können. Es wird darauf hingewiesen, dass Besucher auch bei belegten Flächen das Grillen an anderen Stellen am See vollziehen. Dies führe in der Folge zu einer erhöhten Müllbelastung sowie zu ordnungswidrigem Parken in der Umgebung des Sees.
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Beratungsfolge
- 05.12.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (31. Sitzung) — Der Antrag wird zurückgezogen.
- 19.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (29. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Die Vorlage wird an den Fachausschuss überwiesen.
Ergebnis: Der Antrag wird zurückgezogen. - 4.2.1Grillverbot Ümminger See - Änderungsantrag der CDU-Fraktion -Zur Vorlage · 20241603 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat für die Sitzung des Rates am 27. Juni 2024 einen Änderungsantrag zur Vorlage 20241603 eingereicht, der das Thema Grillverbot am Ümminger See betrifft. Der Antrag sieht vor, die Verwaltung mit der Erstellung eines Gesamtkonzepts „Grillen in Bochum“ zu beauftragen. Dieses Konzept soll im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung beraten und abschließend im Rat beschlossen werden. Die Vorlage verlangt, dass das Konzept Angaben zur personellen Ausstattung, zu etwaigen Baumaßnahmen, zur Zusammenarbeit mit der Polizei im Rahmen einer Ordnungspartnerschaft sowie einen Zeitplan für die Umsetzung enthält.
Zusätzlich fordert der Antrag, dass die bereits geltenden Regelungen für Grillverbote unabhängig von der neuen Konzeption konsequent durchgesetzt werden. Die Verwaltung soll durch eine verstärkte Präsenz des Ordnungsdienstes das illegale Grillen und das Vermüllen von Parkflächen verhindern sowie im Bedarfsfall sanktionieren. Die Ratsmitglieder Hans Henneke und Christian Haardt begründen den Antrag mit dem Ziel, den überregionalen Grilltourismus am Ümminger See einzudämmen. Sie führen an, dass ein Verbot nur bei ausreichender personeller und materieller Ausstattung zur Durchsetzung zielführend sei.
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Beratungsfolge
- 05.12.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (31. Sitzung) — Der Antrag wird zurückgezogen.
- 19.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (29. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Die Vorlage wird an den Fachausschuss überwiesen.
Ergebnis: Der Antrag wird zurückgezogen. - 5.Mitteilungen und Antworten
- Natur, Landschaft und Öffentliches Grün
- 5.17. Sachstandsbericht Stadtpark BochumZur Vorlage · 20242711 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sanierung und Instandsetzung des Bochumer Stadtparks hat im ersten Bauabschnitt die bauliche Umsetzung erreicht. Nach einer über anderthalbjährigen Planungsphase wurde der Spatenstich für den nördlichen Teilbereich im Oktober 2024 vollzogen. Die Arbeiten umfassen unter anderem den Wegebau, die Neugestaltung des Spiel- und Wasserspielplatzes sowie der Minigolfanlage und die Errichtung einer neuen WC-Anlage. Auch der Gondelteich wird durch eine neue Fontäne und einen umgestalteten Wasserfall ergänzt. Der Auftrag für diesen ersten Abschnitt in Höhe von rund 5,3 Millionen Euro wurde an die Ringbeck GmbH aus Oelde vergeben.
Der Baubeginn erfolgte am 11. November 2024, wobei die Fertigstellung des ersten Abschnitts für den Frühsommer 2025 erwartet wird. Während der Maßnahmen bleibt der nördliche Bereich sowie der Spielplatz für die Öffentlichkeit gesperrt. Parallel dazu finden im Winter 2024/25 gezielte Gehölzpflege- und Rückschnittmaßnahmen statt, um Sichtachsen wiederherzustellen und die Sicherheit zu gewährleisten. Im Rahmen einer Baumkontrolle wurden zudem Arbeiten an zahlreichen Bäumen notwendig. Die weiteren Bauabschnitte sind für das Jahr 2025 geplant: Der zweite Abschnitt im mittleren Bereich soll zwischen April 2025 und Januar 2026 umgesetzt werden, während der dritte Abschnitt im südlichen Teil von Mai 2025 bis März 2026 realisiert wird.
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- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 05.12.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (31. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 05.12.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (35. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.2Baumentfernung auf dem Grundstück Zollstr. 123Zur Vorlage · 20242679 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit elf Garagen auf dem Grundstück in der Zollstraße 123 wurde ein Antrag auf Entfernung von sechs Bäumen gestellt. Da diese Bäume aufgrund ihrer Art und ihres Stammumfangs unter die Bochumer Satzung zum Schutz des Baumbestandes fallen, ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.
Aufgrund der baurechtlichen Planung kann lediglich ein Baum auf dem Grundstück erhalten bleiben. Die Verwaltung plant daher, für die fünf weiteren Bäume eine Ausnahmegenehmigung gemäß der Baumschutzsatzung zu erteilen, da das Bauvorhaben ansonsten nicht realisierbar wäre. Als Ersatz für die entfernten Bäume ist die Pflanzung von insgesamt siebzehn Laubbäumen mit einem Mindeststammumfang von 20 Zentimetern vorgesehen. Von diesen Ersatzpflanzungen werden sieben auf dem ursprünglichen Grundstück vorgenommen, während die restlichen zehn Bäume auf einer anderen Fläche im Geltungsbereich der Satzung gepflanzt und gepflegt werden müssen.
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- 05.12.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (31. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (36. Sitzung)
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.3Entfernung eines Straßenbaumes, Kemnader Str. 327-329Zur Vorlage · 20242636 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Für die Errichtung eines Einzelhandelsbetriebs an der Kemnader Straße 327-329 wurde ein Antrag auf den Erwerb und die Entfernung eines städtischen Straßenbaumes gestellt. Das Bauvorhaben sieht vor, im ersten Untergeschoss eine Einzelhandelseinheit zu schaffen. In der Erdgeschosszone erfolgt neben einer Wohnbebauung auch die Erschließung sowie die Anlieferung des Betriebes über eine geplante Zu- und Ausfahrt. Da eine Umplanung der Zufahrt, vor welcher sich der Baum befindet, nicht möglich ist, muss das Straßenbäumchen entfernt werden.
Bei dem betroffenen Baum handelt es sich um eine etwa 14 Meter hohe Säulen-Stieleiche mit einem Stammumfang von circa 0,82 Metern. Die Wertermittlung nach der Methode Koch ergab einen zeitwertabhängigen Entschädigungswert von 5.865 Euro. Der Bauherr beabsichtigt, den Baum zum ermittelten Wert zu erwerben und die Fällung auf eigene Kosten durchzuführen. Als Ausgleich für die Entfernung ist nach Beendigung der Baumaßnahmen eine Ersatzpflanzung von zwei Bäumen im Straßenbereich vorgesehen. Die Mitteilung der Verwaltung dient der Kenntnisnahme in der Bezirksvertretung Bochum-Süd sowie im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung.
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- 05.12.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (31. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (31. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.4Baumentfernung auf dem Grundstück Auf dem Anger 1Zur Vorlage · 20242627 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über die geplante Entfernung von sechs Bäumen auf dem Grundstück „Auf dem Anger 1“. Hintergrund ist ein Bauvorhaben des Technischen Hilfswerks (THW), das den Neubau sowie die Erweiterung von Büro-, Sozial-, Stellplatz- und Hallenflächen umfasst. Da die betroffenen Bäume aufgrund ihrer Art und ihres Stammumfangs unter die Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Bochum fallen, ist eine entsprechende Genehmigung erforderlich.
Die Bäume mit den Nummern 1 bis 3 befinden sich im Bereich der neu zu errichtenden Stellplätze. Die Fällung der Bäume 4 bis 6 ist aufgrund der Geländetopographie sowie bestehender Einschränkungen durch eine Gastrasse der RWE und einer Anbauverbotszone der Autobahnen A40 und A43 notwendig, da ein alternativer Standort für eine geplante Lagerbox nicht verfügbar ist. Da eine Umplanung des Vorhabens nicht realisierbar ist, wird die Verwaltung eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 6 (1) b der Baumschutzsatzung erteilen, da die Nutzung des Grundstücks ansonsten wesentlich beschränkt wäre.
Als Ersatzmaßnahme werden auf dem Grundstück 14 Laubbäume mit einem Mindeststammumfang von 20 cm gepflanzt, erhalten und gepflegt. Die zu entfernenden Bäume umfassen eine Esche, eine Hainbuche, eine Zeder, zwei Linden sowie eine Esskastanie.
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- 05.12.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (31. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 05.11.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.5Entfernung eines Straßenbaumes, Am Kuhlenkamp 46aZur Vorlage · 20242659 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen eines Bauvorhabens an der Straße Am Kuhlenkamp 46 wurde ein Antrag auf den Erwerb und die Entfernung eines städtischen Straßenbaumes gestellt. Die Verwaltung teilt mit, dass für die Einrichtung erforderlicher Stellplätze in Brückenbauweise der betreffende Baum nicht erhalten bleiben kann. Eine Verlegung des Zufahrtsbereiches ist aufgrund der räumlichen Gegebenheiten an dieser Stelle nicht möglich.
Bei dem betroffenen Baum handelt es sich um eine etwa 22 Meter hohe Kanadische Pappel mit einem Stammumfang von circa 2,27 Metern. Die Wertermittlung erfolgte nach dem Sachwertverfahren Methode Koch, wobei ein entschädigungsrelevanter Zeitwert von 2.410 Euro ermittelt wurde. Der Bauherr beabsichtigt, den Baum zum taxierten Wert zu erwerben und die Fällung auf eigene Kosten durchzuführen. Nach Beendigung der Baumaßnahme ist eine Ersatzpflanzung in unmittelbarer Nähe des derzeitigen Standortes vorgesehen.
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- 05.12.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (31. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 13.11.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.6Planung und Realisierung des Geh- und Radweges Opeltrasse – aktueller SachstandZur Vorlage · 20242791 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat zum aktuellen Stand der Planung und Realisierung des Geh- und Radweges Opeltrasse Stellung bezogen. Die Ausführungsplanung ist abgeschlossen und die Bauleistungen wurden im Rahmen eines EU-weiten Verfahrens vergeben. Der Baustart wird für Ende November 2024 erwartet. Bezüglich des Brückenbauwerks über die A448 erarbeitet das Tiefbauamt gemeinsam mit einem externen Fachplaner derzeit die Entwurfsplanung. Ein Beschluss zum Bauwerk ist für den Sommer 2025 vorgesehen, sobald die Entwurfsplanung inklusive der Kostenberechnung vorliegt.
Zur Überbrückung der Zeit bis zur Fertigstellung der Brücke wird eine provisorische Wegeführung eingerichtet. Von der Steinkuhlstraße aus führt ein Weg durch eine Wiese und entlang des Waldrandes auf die Markstraße. Um die Eingriffe in den Naturraum gering zu halten, wird dieser Weg in wassergebundener Bauweise errichtet. Die Route verläuft über den Radweg der Markstraße bis zu einer serpentinenartigen Rampe im Bereich der Autobahnausfahrt der A448, von wo aus die Verbindung Richtung Osten zur Alten Wittener Straße wieder an den bestehenden Radweg anschließt. Ein Rückbau dieses Wegabschnittes ist nicht vorgesehen, da die Verbindung zur Markstraße erhalten bleiben soll.
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- 05.12.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (31. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.7Wasserwirtschaftliche Gutachten „Am Ruhrort“Zur Vorlage · 20242908 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat in der Vorlage 20242908 auf eine Anfrage der Gruppe DIE LINKE bezüglich der wasserwirtschaftlichen Gutachten für das Bauvorhaben „Am Ruhrort“ reagiert. Die Anfrage basierte auf der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (AUNO) vom 19. September 2024. In diesem Zusammenhang wurde die Frage aufgeworfen, weshalb den Anliegenden des Bauvorhabens die Gutachten nicht zur Verfügung gestellt würden, wobei auf das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen verwiesen wurde, welches einen Zugang zu Informationen für Anwohner vorsieht.
Das Tiefbauamt nahm zu diesem Sachverhalt Stellung. Laut der Antwort der Verwaltung hatten zwei Bürgerinnen Anfragen gestellt, um Einsicht in das Gutachten zu erhalten. Die entsprechenden Unterlagen wurden den beiden Personen jeweils zugestellt. Die Vorlage ist für die Sitzung des Ausschusses am 5. Dezember 2024 zur Kenntnisnahme vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 05.12.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (31. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.8Umweltpädagogik bei der Stadt BochumZur Vorlage · 20242587 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Auf Anfrage der CDU-Fraktion hat die Verwaltung zur künftigen Ausgestaltung der Umweltpädagogik in Bochum Stellung bezogen. Nach dem Ausscheiden der bisherigen Umweltpädagogin wird die entsprechende Stelle aufgrund der angespannten Haushaltslage nicht neu besetzt. Infolgedessen kann die Umweltpädagogik in ihrer bisherigen Form mangels Personal nicht fortgeführt werden.
Einige Teilbereiche der bisherigen Arbeit sollen jedoch erhalten bleiben. Die biologische Station östliches Ruhrgebiet wird künftig die Kampagne „Bochum blüht und summt“ sowie den „Langen Tag der Stadtnatur“ weiterführen. Das Umwelt- und Grünflächenamt zeigt sich zuversichtlich, dass die Veranstaltung „Langer Tag der Stadtnatur“ auch im Jahr 2025 stattfinden wird. Damit werden die Aufgabenbereiche, die zuvor durch die Fachkraft betreut wurden, in einem reduzierten Umfang durch die biologische Station übernommen.
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- 05.12.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (31. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.9Ausgleichs- und ErsatzmaßnahmenZur Vorlage · 20242909 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Grünen hat im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung Informationen zum Aufkommen und zur Verwendung von Ersatzgeldern nach dem Landesnaturschutzgesetz angefordert. Laut der Antwort des Umwelt- und Grünflächenamtes schwanken die Einnahmen aus diesen Geldern unvorhersehbar. In den vergangenen Jahren führten verschiedene Vorhaben, wie etwa der Ausbau der A43 oder diverse Radwegprojekte, zu entsprechenden Einzahlungen.
Der aktuelle Bestand an Ersatzgeldern beläuft sich zum 31. August 2024 auf 478.000 Euro. Für das laufende Jahr sowie die kommenden Jahre sind jährlich rund 145.000 Euro für die Pflege und Entwicklung bestehender Kompensationsflächen verplant. Die Verwaltung berichtet von kontinuierlich steigenden Pflegekosten, die durch eine Zunahme der Flächenanzahl sowie höhere Kosten für Erstellung und Pflege seit 2022 bedingt sind.
Aufgrund personeller Engpässe im Jahr 2023 konnten weniger Flächen zur Biotoppflege ausgeschrieben werden; die erforderlichen Maßnahmen wurden im Januar 2024 nachgeholt. Eine Prognose über das zukünftige Aufkommen von Ersatzgeldern ist derzeit nicht möglich, da aktuell keine Verfahren bekannt sind, die größere Summen nach sich ziehen würden.
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- 05.12.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (31. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.10Entsiegelung und EntsiegelungspotenzialeZur Vorlage · 20242792 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Umwelt- und Grünflächenamt der Stadt Bochum hat im Rahmen einer Mitteilung die aktuellen Entsiegelungspotenziale städtischer Flächen dargelegt. Auf Basis eines Versiegelungskatasters wurden 87 versiegelte, städtische Parkplatzflächen auf ihre Eignung zur Entsiegelung geprüft. Dabei konnten drei Parkplatzflächen mit einer Gesamtgröße von 363 m² sowie eine Verkehrsfläche zwischen der Surkenstraße und dem Im Haarmannsbusch mit 366 m² als geeignet identifiziert werden. Ziel dieser Maßnahmen ist die Wiederherstellung von Bodenfunktionen.
Seit Januar 2020 wurden in Bochum insgesamt rund 212.600 m² entsiegelt. Die Verwaltung unterscheidet dabei zwischen oberflächlicher und vollständiger Entsiegelung. Bei der oberflächlichen Variante bleibt aufgrund von Altlasten eine Dichtung im Untergrund bestehen, während eine kultivierbare Bodenschicht für Vegetation sorgt. Beispiele hierfür sind das ehemalige Opelgelände Mark 51°7 mit etwa 165.000 m² sowie die Neugestaltung des Ümminger Sees. Vollständige Entsiegelungen von rund 8.400 m² erfolgten unter anderem an der Alleestraße, der Hauptstraße und am Stadtgartenring. Weitere Projekte wie an der Windhausstraße oder am Kreisverkehr Weitmar Mark nutzten Kombinationen beider Verfahren.
Die zukünftige Umsetzung der Maßnahmen erfolgt durch die jeweils zuständigen Ämter. Da für den Haushalt 2025/26 keine entsprechenden Mittel eingeplant sind, werden neue Entsiegelungen voraussichtlich ab dem Jahr 2027 realisiert. Zur besseren Übersicht wird derzeit eine Entsieglungspotenzialkarte erstellt. Zudem wird bei künftigen Beschlussvorlagen ein Klimacheck zur Berücksichtigung von Versiegelungseffekten integriert. Ab 2025 erfolgt zudem eine jährliche Berichterstattung an den Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung.
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Beratungsfolge
- 05.12.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (31. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - Umwelt und Klima
- 5.11Sachstand zum Thema Faire BeschaffungZur Vorlage · 20242827 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In einer Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage von Oliver Buschmann (Die Grünen im Rat) wurde der Sachstand zur fairen Beschaffung in Bochum erläutert. Die Stadt beschafft derzeit verschiedene Produktgruppen mit anerkannten Fairtrade-Siegeln, darunter Textilien für die Dienstkleidung, landwirtschaftliche Produkte wie Kaffee, Papierprodukte, Informationstechnik sowie Holzprodukte und Elektromobilität. Ein Wechsel von Fairtrade-Produkten zurück zu konventionellen Waren ist der Verwaltung nicht bekannt.
Ein exakter prozentualer Anteil der Fairtrade-Beschaffung an den Gesamtausgaben lässt sich aktuell noch nicht statistisch aus den Vergabeportalen auswerten, wobei die Verwaltung einen Wert am bundesweiten Durchschnitt von etwa 12 Prozent annimmt. Zukünftige Vergabeportale sollen eine solche Erfassung unterstützen.
Im Online-Marktplatz wurden die Einkaufsregeln so angepasst, dass Produkte mit Nachhaltigkeitszertifizierung sowie kleine und mittlere Unternehmen aus der Nähe von Bochum bevorzugt angezeigt werden. Zudem arbeitet die Stabsstelle VI/KN an einem Monitoring-Tool, um weitere Möglichkeiten für eine nachhaltige Beschaffung zu identifizieren. Die Verwaltung wird den Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung künftig regelmäßig über den Stand der fairen Beschaffung informieren.
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- 05.12.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (31. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.12Mülltrennung und Biotonnenquote bei der Stadtverwaltung und den städtischen Gesellschaften - ZwischenmitteilungZur Vorlage · 20242884 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Zwischenmitteilung zur Mülltrennung und zur Biotonnenquote in der Stadtverwaltung sowie bei den städtischen Gesellschaften vorgelegt. Hintergrund ist eine Anfrage der Gruppe „Die Stadtgestalter“ aus einer Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung vom 19. September 2024.
Die Anfrage umfasst verschiedene Aspekte der Abfallwirtschaft. Erfragt wurden unter anderem das Restmüllaufkommen pro Mitarbeitendem in der Verwaltung, die Entwicklung der Müllmengen in den vergangenen drei Jahren sowie Standorte, an denen eine Mülltrennung derzeit nicht möglich ist. Des Weiteren wurden Informationen zur Nutzung und zum Ausbau von Biotonnen bei der Stadtverwaltung und ihren Tochtergesellschaften sowie zur Vorgehensweise des Wohnungsunternehmens VBW angefordert.
Die Verwaltung teilte mit, dass die Beantwortung der Fragen innerhalb der vorgegebenen Zweimonatsfrist nicht realisiert werden konnte. Eine vollständige Antwort erfordere eine komplexe Auswertung, die einen entsprechenden Zeitvorlauf benötige. Die abschließende Beantwortung der Anfrage soll in einer der darauffolgenden Sitzungen des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung erfolgen.
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Beratungsfolge
- 05.12.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (31. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 5.13Lagebericht in der SchadnagerbekämpfungZur Vorlage · 20242522 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum bewertet die aktuelle Situation der Schadnagerbekämpfung als kontrollierbar. Seit der Zentralisierung der Aufgaben vor zwei Jahren durch den Technischen Betrieb wurden Maßnahmen zur Bekämpfung von Ratten und anderen Schadnager intensiviert. Ein wesentlicher Aspekt ist dabei die Reduzierung des Einsatzes von Giftstoffen: Von etwa 1.000 Kilogramm jährlich vor der Zentralisierung sank die Menge auf 250 Kilogramm im Jahr 2022 und auf 180 Kilogramm im Jahr 2023. Ziel ist es, durch präventive Methoden den Umweltschutz zu fördern und die Resistenzbildung der Tiere gegenüber Wirkstoffen zu verlangsamen.
Hinsichtlich technischer Neuerungen ergaben Tests mit dem LoRaWAN-Netz der Stadtwerke Bochum, dass die Funkstärke in der Kanalisation derzeit noch nicht für eine automatisierte Kontrolle von Fallen ausreicht. Das georeferenzierte digitale Befallskataster befindet sich weiterhin in der Aufbauphase; erste Auswertungen werden für das zweite Quartal 2025 erwartet.
Für bestimmte Bereiche der Innenstadt, wie etwa die Umgebung der Viktoriastraße, erkennt die Verwaltung besondere Schwerpunkte an. Als Ursachen werden Baumaßnahmen am Husemannplatz, die Tiere aus ihren Lebensräumen verdrängen, sowie die Fütterung von Tauben und das Vorhandensein von Essensresten angeführt. Der Technische Betrieb führt in diesen Gebieten wöchentliche Kontrollen und die Entfernung von Kadavern durch.
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Beratungsfolge
- 05.12.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (31. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 21.11.2024 · Rat - Etat - (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.14Stilles Örtchen am Tana-Schanzara-PlatzZur Vorlage · 20242785 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in der Vorlage 20242785 auf eine Anfrage der SPD im Rat zur Situation am Tana-Schanzara-Platz reagiert. Laut dem Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster ist der Verwaltung die Problematik von Verschmutzungen durch Abfall und Fäkalien an diesem Platz bekannt. Der Kommunale Ordnungsdienst stellt bei seinen Kontrollen regelmäßig entsprechende Verunreinigungen fest.
Bezüglich einer möglichen Verknüpfung von Trinkwasserbrunnen mit neuen Toilettenanlagen im Rahmen des Projekts „Bochums stille Örtchen“ führt die Verwaltung aus, dass bis Ende 2026 sechs neue WC-Standorte im Stadtgebiet realisiert werden sollen. Eine Kombination von Brunnen und WCs kann im weiteren Projektverlauf mitberücksichtigt werden, ist jedoch aufgrund baulicher Anforderungen und der räumlichen Integration nicht in allen Fällen umsetzbar. Ergänzend soll bis Mitte 2025 eine Kampagne zur Nutzung privater Toiletten in der Gastronomie und im Einzelhandel starten, um die Versorgungssituation zu verbessern. Für den Bereich des Tana-Schanzara-Platzs ist aktuell keine Neubaumaßnahme für öffentliche WCs vorgesehen; die nächstgelegenen städtischen Anlagen befinden sich im Musikforum sowie am Hauptbahnhof.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 05.12.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (31. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 05.12.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (35. Sitzung)
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - Feuerwehr und Rettungsdienst
- 5.15Absperrpfosten in KleingartenanlagenZur Vorlage · 20242556 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung eine Anfrage zur Situation von Absperrpfosten in einer Kleingartenanlage gestellt. Hintergrund ist die Information, dass ein Kleingartenverein an den Wegen installierte Absperrpfosten so verändert hat, dass diese nun mit Vorhängeschlüsseln verschlossen werden können. Zuvor war ein Öffnen mittels Dreikantschlüssel möglich. Die Fraktion äußerte die Sorge, dass Rettungs- oder Feuerwehrfahrzeuge durch diese Maßnahme behindert werden könnten und Einsatzkräfte im Notfall längere Wege zu Fuß zurücklegen müssten.
Die Verwaltung antwortete auf diese Anfrage, dass das Sichern von Absperrpfosten mit handelsüblichen Vorhängeschlössern für Rettungsdienstfahrzeuge kein Hindernis darstelle. Laut der Stellungnahme des Fachbereichs Feuerwehr und Rettungsdienst sind sämtliche Rettungswagen mit Bolzenschneidern ausgestattet. Damit können derartige Schlösser ohne einen relevanten Zeitverlust entfernt werden, sodass die Einsatzfähigkeit der Fahrzeuge nicht beeinträchtigt wird.
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Beratungsfolge
- 05.12.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (31. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.16Grillen im Bochumer Stadtgebiet – Zusammenfassender Überblick zur Beteiligung und Anhörung in den BezirkenZur Vorlage · 20242997 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat die Rückmeldungen der Bochumer Bezirksvertretungen zur möglichen Anpassung der Grillregelungen im Stadtgebiet zusammengefasst. Ziel der Befragung war es, Stimmungsbilder zu einer etwaigen Ausweitung von Grillverboten einzuholen, um diese in den weiteren politischen Diskurs einfließen zu lassen.
Die Ergebnisse der Beratungen fallen unterschiedlich aus. In der Bezirksvertretung Bochum-Ost wurde mehrheitlich für eine Rücknahme der Grillerlaubnis auf den ausgewiesenen Flächen am Ümminger See gestimmt. Die Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid hob die Notwendigkeit hervor, im öffentlichen Raum Grillflächen anzubieten, und bekräftigte die Unterstützung für bereits etablierte Flächen wie „Monte Schlacko“. Dabei wurde betont, dass eine Akzeptanz der Nutzung von einer Minimierung der Beeinträchtigungen des Umfelds abhängt und dies entsprechende Kontrollen erfordert.
In den Bezirksvertretungen Bochum-Nord, Bochum-Süd sowie Bochum-Südwest wurde die vorliegende Mitteilung lediglich zur Kenntnis genommen. In Bochum-Mitte fand keine Beratung statt, sodass dort kein Votum vorliegt. Die zusammengefassten Ergebnisse sollen nun als Grundlage für die weitere politische Beratung im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung dienen.
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Beratungsfolge
- 05.12.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (31. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.17Altbaumschutz/WaldschutzZur Vorlage · 20243005 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung Bochums hat auf eine Anfrage der SPD-Fraktion zum Thema Altbaum- und Waldschutz reagiert. In der Antwort wird erläutert, dass die Begriffe Wald und Forst synonym verwendet werden. Die Bewirtschaftung der Flächen zielt darauf ab, die Arten-, Struktur- und Altersvielfalt zu erhalten. Hierzu dient ein jährlicher Waldpflegeplan, der auf einer zehnjährigen Forsteinrichtung basiert. Dabei werden gezielt sogenannte Zukunftsbäume durch die Entnahme von Konkurrenzvegetation gefördert.
Hinsichtlich der Bepflanzung gibt die Verwaltung an, dass seit mindestens 15 Jahren ausschließlich heimische Gehölze verwendet werden, um den Standards der PEFC-Zertifizierung zu entsprechen. Während natürliche Verjüngung auf Waldflächen stattfindet, erfolgt die Aufforstung von Freiflächen nach behördlichen Vorgaben. Bäume, die älter als 150 Jahre sind, unterliegen grundsätzlich einem Schutz, sofern keine Maßnahmen zur Verkehrssicherheit notwendig werden. In solchen Fällen wird die Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde angestrebt.
Bezüglich der Ausweisung von Nullnutzungsflächen plant die Verwaltung eine Zusammenarbeit mit dem Naturschutzbeirat, um geeignete Lebensräume zu identifizieren. Eine Erweiterung des Waldes auf ehemaligen Friedhofsflächen wurde geprüft, wobei bisher nur wenige Flächen aufgrund von Nutzungsrechten oder gestalterischen Anforderungen als geeignet eingestuft werden konnten. Weitere Prüfungen sollen im Rahmen des Friedhofentwicklungskonzepts erfolgen.
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Beratungsfolge
- 05.12.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (31. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.18Achte Änderungssatzung zur Sondernutzungssatzung (Vorlage 20242333)Zur Vorlage · 20243016 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid zur achten Änderungssatzung der Sondernutzungssatzung reagiert. Im Zentrum der Anfrage stand die Prüfung, ob das sogenannte „Kölner Modell“ auf Bochum übertragbar ist und wie die aktuellen Gebühren für E-Scooter berechnet werden.
Die Verwaltung erläuterte, dass die derzeitigen Gebühren auf einem Basiswert von 0,69 Euro pro Quadratmeter sowie dem wirtschaftlichen Interesse der Anbieter basieren, um Verhältnismäßigkeit zu gewährleisten. Eine Erhöhung auf mindestens fünf Euro monatlich pro E-Scooter wurde als rechtlich nicht sicher eingestuft. Für das Jahr 2025 ist jedoch eine umfassende Überarbeitung der Sondernutzungssatzung geplant. Diese soll unter anderem eine Neuberechnung des Basiswertes beinhalten, was im Laufe des Jahres 2026 zu einer möglichen Erhöhung der Gebühren führen könnte.
Hinsichtlich des „Kölner Modells“, das auf Rahmengebühren und Zonierungen setzt, verwies die Verwaltung auf die unterschiedlichen Größenverhältnisse zwischen Köln und Bochum. Während in Köln etwa 12.000 E-Scooter im Einsatz sind, beläuft sich die Zahl in Bochum auf circa 1.800. Da derzeit keine detaillierte Datenlage zur Nutzungshäufigkeit in bestimmten Stadtteilen vorliegt, verzichtet die Verwaltung aktuell auf eine Gebührentrennung nach Zonen für E-Scooter. Eine erneute Prüfung der Zonierung ist im Rahmen der Satzungsüberarbeitung 2025 vorgesehen, sofern entsprechende Erkenntnisse zur Datennutzung vorliegen.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 18.12.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (38. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 05.12.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (31. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 03.12.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (37. Sitzung)
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.19Feuerwerksfreie Zone in Bochum - hier: mündl. Mitteilung
- 6.Anfragen
- 6.1Zustand Wege Friedhof WiemelhausenZur Vorlage · 20243081 · Anfrage
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Die CDU-Fraktion im Bochumer Rat hat eine Anfrage an den Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung gerichtet, in der der Zustand der Wege auf dem Friedhof Wiemelhausen thematisiert wird. In dem Schreiben an den Ausschussvorsitzenden Jörg Czwikla weist Dr. Stefan Jox auf Mängel am Pflasterbelag hin. Konkret werden der Eingangsbereich an der Wasserstraße sowie der Weg durch den Jüdischen Friedhof zur Trauerhalle genannt, wo Pflastersteine fehlen oder der Belag beschädigt ist. Zudem wird ein wassergebundener Hauptweg östlich der Trauerhalle in Richtung Wiemelhauser Straße als uneben beschrieben, wobei hervorstehende Ziegelsteine als Stolperkanten angeführt werden.
Die Fraktion thematisiert die damit verbundene Verkehrssicherheit für ältere und mobilitätseingeschränkte Friedhofsbesucher. Im Rahmen der Anfrage stellt die CDU zwei Fragen an die Verwaltung: Erstens, ob der Zustand der Wege bekannt sei und zweitens, wann eine Sanierung sowie die nachhaltige Beseitigung der vorhandenen Schäden geplant sind.
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Beratungsfolge
- 05.12.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (31. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.2BiotopstrukturelementeZur Vorlage · 20243114 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die Grünen im Rat“ hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung am 5. Dezember 2024 gestellt. Gegenstand der Anfrage ist die ökologische Gestaltung von Parks und Grünanlagen in Bochum sowie die Steigerung der Biodiversität.
Die Fraktion erkundigt sich nach den bisherigen Maßnahmen der Stadtverwaltung zur Förderung der Artenvielfalt in diesen Flächen. Dabei wird konkret gefragt, ob Biotopstrukturelemente wie Baumtorsos, modifizierte Benjeshecken oder andere Elemente angelegt wurden. Darüber hinaus werden Möglichkeiten erfragt, solche Maßnahmen im Rahmen der Kampagne „Bochum blüht und summt“ aufzuarbeiten, beispielsweise durch die Bereitstellung von Informationstafeln. Die Anfrage zielt darauf ab, den aktuellen Stand der ökologischen Qualifizierung von Grünflächen sowie künftige Informationsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit zu ermitteln.
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Beratungsfolge
- 05.12.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (31. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - Nichtöffentlicher Teil
- 7.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- keine Tagesordnungspunkte
- 8.Beschlussvorschläge für den Haupt- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 9.Beschlussvorschläge für den Rat
- keine Tagesordnungspunkte
- 10.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 11.Mitteilungen und Antworten
- 11.1Antwort zur Nachfrage zum TOP 5.9/9.1 Vorzeitige Verlängerung des Konzessionsvertrages Fernwärme zwischen der Stadt Bochum und der Stadtwerke Bochum Holding GmbHErgebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 12.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
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