Baumentfernung auf dem Grundstück Zollstr. 123
20242679 · Mitteilung der Verwaltung · 05.12.2024 · Umwelt- und Grünflächenamt
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit elf Garagen auf dem Grundstück in der Zollstraße 123 wurde ein Antrag auf Entfernung von sechs Bäumen gestellt. Da diese Bäume aufgrund ihrer Art und ihres Stammumfangs unter die Bochumer Satzung zum Schutz des Baumbestandes fallen, ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.
Aufgrund der baurechtlichen Planung kann lediglich ein Baum auf dem Grundstück erhalten bleiben. Die Verwaltung plant daher, für die fünf weiteren Bäume eine Ausnahmegenehmigung gemäß der Baumschutzsatzung zu erteilen, da das Bauvorhaben ansonsten nicht realisierbar wäre. Als Ersatz für die entfernten Bäume ist die Pflanzung von insgesamt siebzehn Laubbäumen mit einem Mindeststammumfang von 20 Zentimetern vorgesehen. Von diesen Ersatzpflanzungen werden sieben auf dem ursprünglichen Grundstück vorgenommen, während die restlichen zehn Bäume auf einer anderen Fläche im Geltungsbereich der Satzung gepflanzt und gepflegt werden müssen.
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