Altbaumschutz/Waldschutz
20243005 · Antwort der Verwaltung · 05.12.2024 · Technischer Betrieb
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung Bochums hat auf eine Anfrage der SPD-Fraktion zum Thema Altbaum- und Waldschutz reagiert. In der Antwort wird erläutert, dass die Begriffe Wald und Forst synonym verwendet werden. Die Bewirtschaftung der Flächen zielt darauf ab, die Arten-, Struktur- und Altersvielfalt zu erhalten. Hierzu dient ein jährlicher Waldpflegeplan, der auf einer zehnjährigen Forsteinrichtung basiert. Dabei werden gezielt sogenannte Zukunftsbäume durch die Entnahme von Konkurrenzvegetation gefördert.
Hinsichtlich der Bepflanzung gibt die Verwaltung an, dass seit mindestens 15 Jahren ausschließlich heimische Gehölze verwendet werden, um den Standards der PEFC-Zertifizierung zu entsprechen. Während natürliche Verjüngung auf Waldflächen stattfindet, erfolgt die Aufforstung von Freiflächen nach behördlichen Vorgaben. Bäume, die älter als 150 Jahre sind, unterliegen grundsätzlich einem Schutz, sofern keine Maßnahmen zur Verkehrssicherheit notwendig werden. In solchen Fällen wird die Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde angestrebt.
Bezüglich der Ausweisung von Nullnutzungsflächen plant die Verwaltung eine Zusammenarbeit mit dem Naturschutzbeirat, um geeignete Lebensräume zu identifizieren. Eine Erweiterung des Waldes auf ehemaligen Friedhofsflächen wurde geprüft, wobei bisher nur wenige Flächen aufgrund von Nutzungsrechten oder gestalterischen Anforderungen als geeignet eingestuft werden konnten. Weitere Prüfungen sollen im Rahmen des Friedhofentwicklungskonzepts erfolgen.
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