Radfahren auf dem Hauptfriedhof Freigrafendamm - Änderungsantrag der Fraktion "Die Partei & Stadtgestalter"
20240351 · Änderungsantrag · 05.12.2024
Einstimmig gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen - 0Dagegen – 13 (SPD, Grüne, CDU, UWG)Dafür - 0
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Der sachkundige Bürger Stefan Hiltawsky hat einen Änderungsantrag für die 24. Sitzung des Ausschusses Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung zur Vorlage 20240351 eingereicht. Der Antrag sieht eine Änderung der Friedhofssatzung vor, um das Radfahren auf dem Hauptfriedhof Freigrafendamm unter bestimmten Bedingungen zu ermöglichen.
Die Verwaltung soll beauftragt werden, eine Neufassung von § 13 Abs. 1 Nr. 8 der Satzung auszuarbeiten. Demnach soll ein langsames und umsichtiges Radfahren auf den für die Befestigung geeigneten Hauptwegen grundsätzlich erlaubt sein, sofern Fußgänger Vorrang haben. Das Konzept eines gemeinsamen Geh- und Radwegs soll dabei insbesondere für den Hauptfriedhof angewandt werden. Zudem wird eine Prüfung entsprechender Beschilderung, etwa nach dem Vorbild der Stadt Herten, angestrebt.
In der Begründung wird angeführt, dass ein Radfahren im Schritttempo die Würde des Ortes sowie den Respekt vor den Toten nicht stärker beeinträchtige als das Gehen zu Fuß. Als Vergleich werden bereits bestehende gemeinsame Geh- und Radwege im Bochumer Straßenraum herangezogen. Der Antrag verweist zudem auf ein Pilotprojekt in München, bei dem das Radfahren auf einem Friedhof testweise umgesetzt wurde, sowie auf die Regelungen der Stadt Herten, die das Befahren der Hauptwege unter Berücksichtigung der Fußgänger gestatten.
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