Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (16. Sitzung)
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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- keine Tagesordnungspunkte
- 2.Beschlussvorschläge für den Haupt- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 3.Beschlussvorschläge für den Rat
- keine Tagesordnungspunkte
- 4.Anträge
- 4.1Künstliches Heroin für Schwerstabhängige auf Rezept - Mit Diamorphinsubstitution gegen Drogentote, Dealer und Beschaffungskriminalität.Zur Vorlage · 20223190 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
In einem Antrag an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziale in Bochum regt Dr. Carsten Bachert die Prüfung eines Modellprojekts zur diamorphingestützten Substitutionsbehandlung für schwerst Opiatabhängige an. Die Stadt Bochum soll hierbei gemeinsam mit der Bochumer Krisenhilfe untersuchen, ob eine solche Behandlung in Kooperation mit Ärztinnen und Ärzten gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Bundesbetäubungsmittelgesetzes angeboten werden kann. Im Rahmen dieser Prüfung sollen auch die notwendigen Sachmittel, wie etwa ein Tresor zur sicheren Aufbewahrung des Diamorphins, ermittelt werden.
Der Antrag begründet die Maßnahme mit den gesundheitlichen und gesellschaftlichen Risiken des illegalen Heroinkonsums, wie etwa der Gefahr von Überdosierungen durch unkontrollierte Reinheitsgrade sowie der damit verbundenen Beschaffungskriminalität. Als Grundlage dienen Erfahrungen aus früheren Bundesmodellprojekten in Städten wie Köln oder München, bei denen die Substitution mit Diamorphin im Vergleich zu Methadon Veränderungen des Gesundheitszustands sowie eine Verringerung der Beschaffungskriminalität aufzeigte. Die Kosten für die Behandlung sollen gemäß den Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses von den gesetzlichen Krankenkassen getragen werden. Die Bochumer Krisenhilfe wird als geeigneter Partner für die notwendige psychosoziale Betreuung im Rahmen eines solchen Projekts angeführt.
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Beratungsfolge
- 21.03.2023 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (16. Sitzung) — Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag; dafür: 3 (Die Linke, Die Partei&Stadtgestalter, Bündnis Deutschland); dagegen: 12 (SPD, Die Grünen, CDU, UWG: Freie Bürger)
- 18.01.2023 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (15. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 29.11.2022 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (14. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag; dafür: 3 (Die Linke, Die Partei&Stadtgestalter, Bündnis Deutschland); dagegen: 12 (SPD, Die Grünen, CDU, UWG: Freie Bürger) - 5.Mitteilungen
- 5.1Künstliches Heroin für Schwerstabhängige auf Rezept- Mit Diarmorphinsubstitution gegen Drogentote, Dealer und BeschaffungskriminalitätZur Vorlage · 20230409 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Gesundheitsamt hat eine Stellungnahme zu dem Antrag der Fraktion Die Partei/ Die Stadtgestalter zur Einführung einer Diamorphinsubstitution bei Schwerstabhängigen vorgelegt. Diamorphin kann als Ersatzdroge für Personen eingesetzt werden, bei denen ein Entzug nicht mehr das primäre Behandlungsziel ist, um die Kriminalität und Sterblichkeit zu senken. Während Methadon weiterhin das Mittel der Wahl für den Drogenentzug bleibt, bietet Diamorphin eine Option für Patienten, die von Methadon nicht profitieren.
Die Anwendung unterliegt strengen rechtlichen Vorgaben durch die Bezirksregierung Arnsberg. Einrichtungen müssen in das lokale Suchthilfesystem eingebunden sein und über eine ausreichende personelle sowie sachliche Ausstattung verfügen. Die Verschreibung darf nur durch qualifizierte Ärzte erfolgen. Aufgrund von Risiken wie Überdosierungen muss die Verabreichung unter medizinischer Aufsicht oder kontrolliert innerhalb der Einrichtung stattfinden. Die Kosten für diese Substitutionstherapie können von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.
Seitens des Gesundheitsamtes werden Fragen zur möglichen Schwerpunktveränderung der Suchthilfe-Dienste sowie zur logistischen Eignung des Standorts an der Viktoriastraße für ein erweitertes Klientel aufgeworfen.
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Beratungsfolge
- 21.03.2023 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (16. Sitzung)
- 5.2Geflüchtete Menschen in Bochum - aktueller Stand März 2023Zur Vorlage · 20230456 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilung der Verwaltung mit der Nummer 20230456 informiert über den aktuellen Stand der Geflüchteten in Bochum für den Zeitraum März 2023. Im Rahmen einer regelmäßigen Berichterstattung legt die Sozialdezernentin den Sachstand zur Situation geflüchteter Menschen in der Stadt dar. Unterstützt wird diese Information durch die Leitungen des Amtes für Soziales sowie des Gesundheitsamtes.
Zusätzlich zur Berichterstattung werden aktuelle Statistiken und Daten bereitgestellt, welche den Stand vom 28. Februar 2023 abbilden. Die Unterlagen enthalten eine Übersicht über die zum genannten Stichtag untergebrachten Personen.
Die Vorlage ist für die Kenntnisnahme in den zuständigen Gremien vorgesehen. Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird die Informationen in seiner Sitzung am 21. März 2023 behandeln. Für den Integrationsausschuss ist die Kenntnisnahme der Unterlagen in der Sitzung am 27. April 2023 geplant. Federführend für diese Mitteilung ist das Amt für Soziales.
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Beratungsfolge
- 27.04.2023 · Integrationsausschuss (12. Sitzung)
- 21.03.2023 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (16. Sitzung)
- 5.3Sachstand zur Erstellung der neuen kommunalen PflegeplanungZur Vorlage · 20230512 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt den aktuellen Sachstand zur Erstellung der neuen kommunalen Pflegeplanung für den Zeitraum 2023/24 vor. Die Erarbeitung der einfachen Pflegeplanung wurde an das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH (ISG) aus Köln vergeben. Die Tätigkeit des Instituts begann am 24. Oktober 2022.
Das Projekt ist auf einen Zeitraum von November 2022 bis Oktober 2023 ausgelegt. Es wird angestrebt, die anschließende Einbringung der Planung in die zuständigen Gremien bis zur letzten Ratssitzung im Jahr 2023 abzuschließen. Bis zum Inkrafttreten der neuen Planung behält die bestehende einfache Pflegeplanung für den Zeitraum 2021 bis 2023 ihre Gültigkeit. Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird Dr. Dietrich Engels vom ISG Köln mündlich über den aktuellen Fortschritt sowie das weitere Vorgehen informieren.
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Beratungsfolge
- 21.03.2023 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (16. Sitzung)
- 5.4Sachstand zur Umsetzung der WohngeldPlus-Reform in BochumZur Vorlage · 20230513 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Soziales berichtet über den aktuellen Stand der Umsetzung der WohngeldPlus-Reform in Bochum. Die meisten neuen Stellen in der Wohngeld-Sachbearbeitung sind besetzt, wobei einige Neuzugänge aufgrund von Kündigungsfrigkeiten noch ausstehen. Neue Mitarbeitende befinden sich derzeit in der Einarbeitung durch Kleingruppen sowie eine systematische Schulung zum Wohngeldrecht. Die vergrößerte Wohngeldstelle ist im BVZ-Gebäude untergebracht, was die Publikumsbedienung ermöglicht. Zur Verbesserung der telefonischen Erreichbarkeit arbeitet die Verwaltung mit dem Referat für Service über die Behördennummer 115 zusammen.
Seit Anfang 2023 wird ein Berichtswesen zu den Wohngeldanträgen geführt. Die Zahl der Neuanträge liegt bisher mit rund 4.000 Haushusern unter den Prognosen von Bund und Land. Die Verwaltung verfolgt das Ziel, Neuanträge innerhalb einer Woche in Bearbeitung zu nehmen und bearbeitungsreife Anträge innerhalb von vier Wochen zu erledigen. Während die schnelle In-Bearbeitung-Nahme eine Entwicklung zeigt, liegt der Fokus aktuell noch auf der Erledigung der Anträge aus dem Jahr 2022, weshalb bisher wenige Bescheide für Neuanträge aus 2023 vorliegen.
Zur Information der Bürger arbeitet das Amt für Soziales mit Wohnungsgesellschaften zusammen, um Veranstaltungen in den Quartieren durchzuführen; ein Pilottermin ist für Ende März 2023 geplant. Zudem wurden Vereinbarungen mit dem Jobcenter Bochum und der Abteilung Wirtschaftliche Hilfen getroffen, um Eilfälle frühzeitig zu identifizieren und den Bedarf an Grundsicherung oder Sozialhilfe durch ausstehende Wohngeldentscheidungen zu vermeiden.
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- 21.03.2023 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (16. Sitzung)
- 5.5Ergebnisse der 2. Sozialkonferenz Bochum „Leben im Alter gemeinsam gestalten“Zur Vorlage · 20230440 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt die Ergebnisse der zweiten Bochumer Sozialkonferenz vor, welche am 8. September 2022 unter dem Schwerpunktthema „Leben im Alter gemeinsam gestalten“ stattfand. An der Veranstaltung nahmen rund 200 Interessenvertretungen sowie Betroffene teil. Ziel des Treffens war die Entwicklung von Ideen für konkrete Maßnahmen, um die Lebensbedingungen und die Teilhabechancen älterer Menschen in Bochum zu verbessern.
Im Rahmen der Vorlage erfolgt eine mündliche Berichterstattung über die erzielten Ergebnisse sowie über das weitere Vorgehen. Die Dokumentationsbroschüre, welche die Resultate der Sozialkonferenz zusammenfasst, ist ab dem 17. März 2023 auf der Website der Stadt Bochum unter www.bochum.de/sozialkonferenz verfügbar.
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- 21.03.2023 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (16. Sitzung)
- 5.6Geförderte Beschäftigung nach § 16i SGB IIZur Vorlage · 20230083 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion „Die Grünen im Rat“ zum Förderinstrument nach § 16i SGB II geantwortet. Für Bochum liegen statistische Daten zum Geschlechterverhältnis vor, jedoch keine Angaben zur Nationalität. Zum Stand Ende November 2022 waren 558 Personen in diesem Programm beschäftigt, wobei der Frauenanteil bei 37,46 Prozent lag. Dieser Wert ist seit 2019 mit etwa 37 Prozent stabil geblieben, liegt aber unter dem Anteil der Frauen an der Gesamtzahl der Arbeitslosen im SGB II-Bereich in Bochum, welcher bei 44,4 Prozent liegt.
Das Jobcenter führt die geringere Beteiligung von Frauen auf Herausforderungen durch Kinderbetreuung oder Pflegeverpflichtungen zurück, welche die Flexibilität einschränken können. Zur Förderung der Teilhabe werden bei der Stellenbesetzung sowohl geschlechterneutrale Ausschreibungen als auch flexible Arbeitszeitmodelle sowie die Berücksichtigung von Personen aus Haushalten mit Kindern angestrebt.
Im Konzern Stadt Bochum sind über die BBG gGmbH aktuell 116 Teilnehmer nach § 16i SGB II beschäftigt. Davon sind 34 Prozent Frauen und 30 Prozent Menschen mit Migrationshintergrund. Bisher konnten zehn Personen aus diesem Programm in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden. Migrantenselbstorganisationen können bei Vorliegen der Arbeitgebereigenschaft Förderanträge stellen oder als Multiplikatoren fungieren. Informationen zu offenen Stellen sollen künftig über die Website der BBG gGmbH bereitgestellt werden.
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- 21.03.2023 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (16. Sitzung)
- 28.02.2023 · Integrationsausschuss (11. Sitzung)
- 21.02.2023 · Beirat "Frauen, Geschlechtergerechtigkeit und Emanzipation" (10. Sitzung)
- 5.7Schuldnerberatung - Aktueller SachstandZur Vorlage · 20230493 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat zum aktuellen Sachstand der Schuldnerberatung Bericht erstattet. Die Leistungen, die auf § 16a Nr. 2 SGB II basieren, werden durch das Amt für Soziales außerhalb des Jobcenters erbracht. Dies soll sicherstellen, dass die Angebote auch für Personen zugänglich sind, die nicht ausschließlich Leistungen nach dem SGB II beziehen, wie etwa Beziehende von Grundsicherung nach SGB XII oder Erwerbstätige. Während das Amt für Soziales für die Koordination und finanzielle Abwicklung zuständig ist, entscheiden die Arbeitsvermittler des Jobcenters über die konkrete Leistungserbringung durch Ausstellung von Kostenübernahmeerklärungen.
Seit Januar 2022 gelten aktualisierte Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen mit verschiedenen Beratungsstellen, darunter der Caritasverband für Bochum und Wattenscheid e.V., Madonna e.V. und die Verbraucherzentrale NRW. Nach der Kündigung einer Vereinbarung zum Jahresende 2022 aufgrund eines Insolvenzverfahrens bei einem Träger verbleiben fünf Beratungsstellen im Netzwerk. Die Vergütung für eine Erstberatung beträgt seit dem 1. Januar 2023 161,85 Euro, während Folgeberatungen mit 701,35 Euro vergütet werden. Zur Qualitätssicherung findet zudem ein Qualitätszirkel zwischen den Stellen und der Verwaltung statt.
Nach einem leichten Rückgang der Fallzahlen im Jahr 2022 wird für 2023 aufgrund der Inflation und der Energiekrise mit einem Anstieg gerechnet. Die derzeitigen Kapazitäten der verbleibenden Stellen reichen laut Rückmeldungen aus, wobei die Wartezeiten bei etwa sechs bis acht Wochen liegen. Zwei weitere Interessenten haben bereits Interesse an der Einrichtung einer Schuldnerberatung in Bochum angemeldet.
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Beratungsfolge
- 21.03.2023 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (16. Sitzung)
- 5.8Zwangsräumungen in Bochum 2022Zur Vorlage · 20230086 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE werden die Zahlen zu den Zwangsräumungen in Bochum für das Jahr 2022 dargelegt. Dem Amt für Soziales wurden im betreffenden Zeitraum 258 angesetzte Zwangsräumungen gemeldet, von denen 203 durchgeführt wurden. Die Verwaltung geht davon aus, dass etwa 90 Prozent dieser Fälle auf Mietschulden zurückzuführen sind, während die restlichen 10 Prozent auf mietwidriges Verhalten oder Eigenbedarf basieren. Von den Räumungen waren 176 Einpersonenhaushalte sowie 82 Mehrpersonenhaushalte betroffen, wobei 59 dieser Haushalte Kinder haben. 18 der angesetzten Räumungen betrafen Wohnungen der VBW – Bauen und Wohnen GmbH.
Alle bekannten Betroffenen erhielten im Jahr 2022 Sozialtransferleistungen. Es wurden keine Verzweiflungstaten oder affektive Handlungen im Rahmen der begleiteten Termine gemeldet. Angesichts der aktuellen Krisensituation und Inflation kann eine Zunahme von Zwangsräumungen nicht ausgeschlossen werden. Die Stadt Bochum nutzt zur Gegensteuerung verschiedene Instrumente, wie die Anpassung der Richtlinien zur Übernahme von Heiz- und Stromkosten sowie die prioritäre Bearbeitung von Wohngeldanträgen bei drohendem Wohnungsverlust. Zudem erfolgt eine Zusammenarbeit mit Beratungsstellen, dem Jobcenter und der Wohnungswirtschaft, um die Umsetzung der Wohngeldreform zu unterstützen.
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- 21.03.2023 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (16. Sitzung)
- 09.02.2023 · Rat (21. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 5.9Hilfsangebote bei drohender ZwangsräumungZur Vorlage · 20230491 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE zu Hilfsangeboten bei drohenden Zwangsräumungen reagiert. Eine Übernahme von Mietschulden durch das Amt für Soziales ist laut Verwaltung nur dann möglich, wenn dadurch der Wohnraum nachhaltig erhalten werden kann. Voraussetzung hierfür ist etwa die Angemessenheit des Wohnraums sowie die Zustimmung der Vermieterschaft zur Fortführung des Mietverhältnisses.
In den vergangenen fünf Jahren wurden im Rahmen der Kostenübernahme zur Erhaltung von Wohnraum jeweils die vollständigen Rückstände übernommen. Im Jahr 2022 betraf dies 83 Mietrückstände sowie 17 Energiekostenrückstände. Die Zahlen für die Jahre 2018 bis 2021 lagen bei den Mietrückständen zwischen 73 und 112 Fällen und bei den Energiekostenrückständen zwischen 10 und 24 Fällen.
Im Jahr 2022 wurden zudem 373 Personen ordnungsrechtlich in städtischen Unterkünften untergebracht. Der Ablauf zur Vermeidung von Wohnraumverlust sieht vor, dass der Arbeitsbereich „Vermeidung von Wohnraumverlust“ Betroffene nach Benachrichtigung durch die Gerichtsvollzieher mit Unterstützungsangeboten kontaktiert. Bei ausbleibendem Kontakt erfolgen Hausbesuche durch Sozialarbeiter oder eine Begleitung des Räumungstermins, um ein städtisches Obdach anzubieten. Informationen über Hilfsangebote werden über die städtische Website sowie durch Kooperationen mit Wohnungsbaugesellschaften mittels Anschreiben und Flyern bereitgestellt.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 21.03.2023 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (16. Sitzung)
- 5.10Schutz von Frauen und Kindern in ObdachlosenunterkünftenZur Vorlage · 20230019 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE. hat im Bochumer Rat eine Anfrage zum Schutz von Frauen und Kindern in Obdachlosenunterkünften gestellt. In der Antwort der Verwaltung auf diese Anfrage wurde mitgeteilt, dass im Jahr 2022 keine Fälle von sexueller Belästigung in den städtischen Unterkünften der Stadt Bochum registriert wurden.
Zur Unterbringung von Frauen werden je nach Kapazitäten alleinstehende Frauen in der Unterkunft in der Uhlandstraße 8a untergebracht. Für Schutzsuchende Frauen und deren Kinder erfolgt die Unterbringung in Kooperation mit den Frauenhäusern. Betroffene können sich zur Meldung von Vorfällen direkt an die Sozialarbeiter vor Ort wenden oder die Frauenberatungsstelle in der Uhlandstraße 8a kontaktieren.
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Beratungsfolge
- 21.03.2023 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (16. Sitzung)
- 09.02.2023 · Rat (21. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 5.11Kältekonzept zum Schutz der obdachlosen MenschenZur Vorlage · 20230169 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf die Anfrage der SPD-Fraktion zum Kältekonzept zum Schutz obdachloser Menschen reagiert. Laut der Antwort von Petra Peschke-Göbel vom Amt für Soziales waren die Übernachtungen in der Notschlafstelle im Januar mit weniger als zehn Personen pro Tag gering. Die Kapazitäten des Fliedner- und Christophushaus sind derzeit ausreichend. Bei Bedarf könnte die Graf-von-der-Recke-Schule innerhalb von zwei Tagen aktiviert werden. Eine Erweiterung des Fliednerhauses als Tagesaufenthaltsort ist möglich, würde jedoch eine Aufstockung des Personals erfordern.
Hinsichtlich der Öffnung von Bahnhöfen durch die Bogestra ab einer Temperatur von minus 10 Grad wurde erläutert, dass diese Regelung als gemeinsamer Nenner mit den Städten Herne und Gelsenkirchen dient. Hintergrund sind Erfahrungen mit Kosten durch Vermüllung und Sicherheitsaspekte. Bezüglich der Nutzung von Freifahrten im öffentlichen Nahverkehr liegen keine konkreten Statistiken vor, da die Verteilung über die jeweiligen Träger erfolgt. Die Verwaltung sieht hier Potenzial für eine verbesserte zielgerichtete Nutzung, da Tickets teilweise für andere Strecken verwendet oder veräußert wurden.
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Beratungsfolge
- 21.03.2023 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (16. Sitzung)
- 5.12Unterstützungsprogramm des LandesZur Vorlage · 20230523 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum verfügt über Mittel aus dem Landesprogramm „NRW-Stärkungspakt – gemeinsam gegen Armut“ in Höhe von rund 3,7 Millionen Euro. Die Gelder sind bereits bei der Kämmerei eingetroffen und stehen für die zweckentsprechende Verteilung zur Verfügung. Um die Verwendung der Mittel gemäß den Richtlinien des Landes zu konkretisieren, wurde nach einer Absprache zwischen dem Oberbürgermeister und der Sozialdezernentin eine ämterübergreifende Arbeitsgruppe unter der Leitung des Amtes für Soziales eingerichtet.
Die Arbeitsgruppe konzentriert sich auf drei Schwerpunkte: die Sozial- und Schuldnerberatung, die Unterstützung der sozialen Infrastruktur sowie Einzelfallhilfen für Betroffene. In entsprechenden Unterarbeitsgruppen werden derzeit konkrete Projekte und Verfahrensabläufe erarbeitet. Erste Ansätze zur Mittelverwendung umfassen unter anderem die Unterstützung bei steigenden Energiekosten für soziale Einrichtungen, die Bereitstellung kostenloser Ferienpässe für Kinder sowie Programme zum Austausch von Haushaltsgeräten. Zudem wird eine möglichst schlanke Struktur für den Abruf der Mittel angestrebt.
Seitens der Stadtverwaltung sind derzeit keine eigenen Anträge geplant, da die Richtlinien des Programms keine Übernahme personeller Aufwendungen ermöglichen und kaum zusätzliche Aufgabenfelder für die Verwaltung selbst abdecken. Die Möglichkeit zur Antragstellung soll im Laufe des Monats März 2023 geschaffen werden.
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Beratungsfolge
- 21.03.2023 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (16. Sitzung)
- 5.13Kostenübernahme bei AlphabetisierungskursenZur Vorlage · 20230344 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Auf Anfrage der Fraktion „Die Grünen im Rat“ hat die Verwaltung zur Kostenübernahme bei Alphabetisierungskursen Stellung bezogen. Im Zentrum der Anfrage stand die Frage, ob das Jobcenter klare Handlungsanweisungen für die Übernahme von Verwaltungsgebühren besitzt und wie alternative Finanzierungsmöglichkeiten genutzt werden.
Das Amt für Soziales erläuterte, dass Kurskosten im Rahmen einer freien Förderung nach § 16f SGB II übernommen werden können. Zudem sind Fahrtkosten oder notwendige Lehrmaterialien über das Vermittlungsbudget förderbar. Diese Regelungen basieren auf den fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit sowie des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, weshalb keine darüber hinausgehende eigene Prozessbeschreibung in Bochum existiert.
Hinsichtlich alternativer Finanzierungen prüft das Jobcenter unter anderem Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds. Der Bildungsscheck spielt für die Zielgruppe der Alphabetisierung jedoch eine untergeordnete Rolle, da dieser primär auf Beschäftigte ausgerichtet ist. Bei Menschen mit Migrations- oder Fluchthintergrund erfolgt die Alphabetisierung in Abstimmung mit den Integrationskursen des BAMF über den Integration Point. Um die Hürden bei der Ansprache zu senken, beteiligt sich das Jobcenter am Forschungsprojekt „DiAnA“ der Universität Münster. Das Personal wurde dazu angehalten, Kundinnen und Kunden bei Bedarf auf entsprechende Beratungsangebote sowie Informationsmaterialien wie Flyer oder Erklärvideos hinzuweisen.
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Beratungsfolge
- 18.04.2023 · Ausschuss für Schule und Bildung (17. Sitzung)
- 21.03.2023 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (16. Sitzung)
- 5.14Clearingverfahren in städtischen EinrichtungenZur Vorlage · 20230459 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Soziales informiert über die Einführung eines systematischen Clearingverfahrens in allen städtischen Unterbringungseinrichtungen für wohnungslose Menschen in Bochum. Dieses Verfahren ist Bestandteil des Wohnungsnotfallhilfekonzepts und verfolgt das Ziel, die Verweildauer in Sammelunterkünften durch gezielte Hilfen und nachhaltige Lösungen zu verkürzen. Hintergrund der Maßnahme ist die steigende Zahl von Personen, die ordnungsrechtlich in städtischen Unterkünften untergebracht sind.
Die Umsetzung wurde nach einer Sondersitzung am 25. Januar 2023 vereinbart, an der die Sozialdezernentin, die Amtsleitung des Amtes für Soziales sowie die Geschäftsführer der Wohlfahrtsverbände AWO, Caritas, Diakonie Ruhr und ViaRuhr teilnahmen. In einem Auftaktmeeting am 9. Februar 2023 wurde ein gemeinsamer Erhebungsbogen an die fallführenden Mitarbeiter in den Einrichtungen verteilt. Eine Kommission aus Fachpersonal der Wohlfahrtsverbände und der Stadt Bochum wird die einzelnen Fälle anhand dieser Bögen evaluieren und Zielvorgaben festlegen.
Der Zeitplan für die Erstgespräche sieht Termine in verschiedenen Einrichtungen zwischen Februar und Mai 2023 vor. Eine Sachstandserhebung soll künftig alle drei Monate stattfinden. Ein erster Zwischenbericht wird am 24. März 2023 der Dezernats- und Amtsleitung vorgelegt. Dieser Bericht dient dazu, den Prozess gemeinsam mit den Geschäftsführungen der Wohlfahrtsverbände zu besprechen und gegebenenfalls notwendige Anpassungen festzulegen.
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- 21.03.2023 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (16. Sitzung)
- 5.15Barrierefreiheit in WahllokalenZur Vorlage · 20230261 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion Die Grünen zur Barrierefreiheit von Wahllokalen in Bochum reagiert. Während sich der Begriff der Barrierefreiheit bisher primär auf die Mobilität bezog, soll der Fokus künftig auch Menschen mit Lernschwierigkeiten oder Sinnesbeeinträchtigungen einbeziehen. Hierzu sollen die Wahlhelfenden intensiver geschult werden.
In Bezug auf die Auswahl der Wahlräume teilte das Amt für Bürgerservice mit, dass aufgrund der pandemischen Lage seit den Kommunalwahlen 2020 bestimmte Einrichtungen wie Alten- und Pflegeheime, Kindertagesstätten sowie Seniorenanlagen nicht als Wahllokale genutzt werden konnten. Für zukünftige Wahlen ist vorgesehen, diese Räumlichkeiten wieder in den Pool der verfügbaren Wahllokale aufzunehmen, sofern die Rahmenbedingungen dies zulassen. Auch Sparkassenfilialen sollen unter Einhaltung des Wahlgeheimnisses wieder berücksichtigt werden.
Bereits bestehende Maßnahmen umfassen Hinweise zur Barrierefreiheit auf den Wahlbenachrichtigungen sowie das Angebot von Broschüren in einfacher Sprache. In Zusammenarbeit mit dem Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband NRW e.V. wird zudem ein Angebot für die selbstständige Stimmabgabe mittels Schablonen und telefonischer Vorlesefunktion bereitgestellt. Vor kommenden Wahlen ist eine Beratung mit der Inklusionsbeauftragten geplant, um weitere Möglichkeiten zur Verbesserung des inklusiven Angebots zu erörtern.
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- 21.03.2023 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (16. Sitzung)
- 17.03.2023 · Beirat "Leben im Alter" (8. Sitzung)
- 5.16Betrieb der ordnungsbehördlichen Unterbringungseinrichtung „Wasserstraße 297“Zur Vorlage · 20223560 · Mitteilung der Verwaltung
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Die Verwaltung informiert über die geplante Inbetriebnahme einer neuen ordnungsbehördlichen Unterbringungseinrichtung am Standort Wasserstraße 297 in Bochum. Diese Maßnahme folgt auf den Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses aus der Sitzung vom 7. Dezember 2022, mit dem die Anmietung des Gebäudes an dieser Adresse genehmigt wurde.
Nach Angaben des Amtes für Soziales soll die Einrichtung zeitnah nach der Anmietung entstehen. Da das Amt über keine ausreichenden Kapazitäten verfügt, um den Betrieb der neuen Unterkunft eigenständig durchzuführen, ist vorgesehen, die Aufgabe an einen Träger der freien Wohlfahrtspflege zu übertragen. Für die im Rahmen des Betriebs entstehenden Kosten wird eine entsprechende Zuwendung gewährt. Die Entscheidung über die Details zur Umsetzung und die Vergabe der Aufgaben wird im nicht öffentlichen Teil der Ausschusssitzung behandelt.
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- 21.03.2023 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (16. Sitzung)
- 18.01.2023 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (15. Sitzung) — Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
- 5.17Blutspende durch VerwaltungsmitarbeiterZur Vorlage · 20230594 · Antwort der Verwaltung
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In einer Anfrage an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat Josef Winkler von der UWG: Freie Bürger-Ratsfraktion Informationen zur Blutspende durch Verwaltungsmitarbeitende angefordert. Hintergrund waren Hinweise des Deutschen Roten Kreuzes auf eine knapper werdende Blutversorgung. Die Anfrage bezog sich auf die Ergebnisse der vergangenen Aktion, mögliche Wiederholungen sowie die Möglichkeit, stationäre Angebote während der Arbeitszeit wahrzunehmen.
Die Verwaltung teilte mit, dass im Jahr 2022 an zwei halben Tagen eine Aktion stattfand, an der 97 Personen teilnahmen. Diese setzten sich primär aus Mitarbeitenden der Verwaltung und einigen Bürgerinnen und Bürgern zusammen. Eine Wiederholung dieser spezifischen Aktion ist für das laufende Jahr aus personellen Gründen nicht vorgesehen. Die Stadt prüft jedoch, ob Räumlichkeiten für eine durch Hilfsorganisationen organisierte Spende zur Verfügung gestellt werden können und ob ein Aufruf an die Belegschaft möglich ist, sofern die Organisation durch eine Hilfsorganisation erfolgt.
Hinsichtlich der Teilnahme während der Arbeitszeit befürwortet die Verwaltung das freiwillige Engagement der Mitarbeitenden. Eine Dienstbefreiung für Blutspendeaktionen kann jedoch derzeit nicht gewährt werden. Die Priorität liege darin, die Bearbeitung von Bürgeranliegen sicherzustellen, da in einigen Bereichen aktuell erhöhte Warte- und Bearbeitungszeiten bestehen.
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- 21.03.2023 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (16. Sitzung)
- 6.Anfragen
- 6.1Bilanz HitzekonzeptZur Vorlage · 20230640 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage zum Hitzekonzept für wohnungslose Menschen eingereicht, die in der 16. Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 21. März 2023 behandelt werden soll. Im Fokus steht die Bilanzierung der Maßnahmen zum Schutz vor Hitze im Hinblick auf den Sommer 2022.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um Informationen darüber, ob eine interne Evaluierung des Konzepts unter Einbeziehung von Trägern und Ehrenamtlichen durchgeführt wurde oder geplant ist und welche Ergebnisse dabei erzielt wurden. Zudem werden konkrete Anpassungen des Hitzekonzepts sowie die Anzahl der Tage mit Temperaturen über 30 Grad Celsius im Jahr 2022 erfragt.
Des Weiteren möchte die Fraktion die Einsatzhäufigkeit spezifischer Hilfsangebote im vergangenen Jahr nachvollziehen, darunter das Hitzezelt des DRK, der DRK-Hitzebus sowie der Johanniter-(Kälte-)Engel. In diesem Zusammenhang wird gefragt, ob die Verwaltung weiterhin die Auffassung vertritt, dass diese Angebote erst ab einer Temperatur von 30 Grad Celsius zum Einsatz kommen sollten. Abschließend werden Informationen zur Nutzung von Lastenrädern durch ehrenamtliche Kräfte zur mobilen Versorgung mit Wasser und Sonnenschutz sowie zur Einschätzung der Notwendigkeit künftiger Anpassungen angefordert.
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Beratungsfolge
- 21.03.2023 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (16. Sitzung)
- 6.2Kleinster gemeinsamer Nenner beim Kältekonzept?Zur Vorlage · 20230650 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage zur Regelung des Kältekonzepts eingereicht. Im Fokus steht die Frage, unter welchen Temperaturbedingungen Bahnhöfe für obdachlose Menschen geöffnet werden. Derzeit gilt nach Angaben der Verwaltung eine Grenze von -10 Grad Celsius als kleinster gemeinsamer Nenner zwischen der Bogestra sowie den Städten Bochum, Gelsenkirchen und Herne. Als Gründe für diese Regelung wurden in vorangegangenen Vorlagen Kosten durch Vermüllung sowie Sicherheitsaspekte angeführt.
Die Anfrage thematisiert die Einschätzung der Verwaltung zu dieser Temperaturregelung sowie deren Position während der Abstimmungsprozesse mit den beteiligten Kommunen und der Bogestra. Zudem wird nach der wissenschaftlichen Grundlage für diese Entscheidung gefragt. Die Fraktion möchte wissen, ob Gespräche mit der Bogestra angestrebt werden, um eine Anpassung der Regelung zum besseren Gesundheitsschutz zu erreichen. Darüber hinaus werden Informationen über die Häufigkeit der Bahnhofsöffnungen sowie die dadurch entstandenen Kosten bei der Bogestra in den vergangenen fünf Jahren angefordert.
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Beratungsfolge
- 21.03.2023 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (16. Sitzung)
- 6.3Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen beim Jobcenter und bei der Agentur für ArbeitZur Vorlage · 20230712 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Grünen im Rat hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, die sich mit der Handhabung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen beim Jobcenter Bochum und der Agentur für Arbeit befasst. Hintergrund ist die seit dem 1. Januar 2023 geltende digitale Erstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen durch Arztpraxen. Während gesetzliche Krankenkassen und Arbeitgeber diese Daten elektronisch abrufen können, besteht für das Jobcenter und die Agentur für Arbeit derzeit noch keine Berechtigung zum elektronischen Abruf.
In der Anfrage wird darauf hingewiesen, dass Betroffene daher weiterhin gedruckte Bescheinigungen einreichen müssen. Da Arztpraxen diese nicht mehr routinemäßig ausstellen, könnten für die Leistungsbezieher Kosten entstehen, die im Regelsatz nicht berücksichtigt sind. Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, wie die aktuelle Praxis in Bezug auf mögliche Sanktionen bei fehlenden Papierbescheinigungen aussieht und ob eine Erstattung der anfallenden Kosten durch die Ämter möglich ist. Zudem wird nach den Schritten zum Ausbau digitaler Angebote sowie einem möglichen Zeitpunkt für den elektronischen Abruf von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen gefragt. Die Antworten sollen auch anderen Gremien wie dem Integrationsausschuss, dem Beirat Leben im Alter sowie dem Beirat für Frauen, Geschlechtergerechtigkeit und Emanzipation zugehen.
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- 21.03.2023 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (16. Sitzung)
- 6.4Datenschutz beim ClearingverfahrenZur Vorlage · 20230844 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 21. März 2023 hat die Fraktion Die Grünen im Rat eine Anfrage zum Datenschutz beim neuen Clearingverfahren für städtische Sammelunterkünfte gestellt. Hintergrund ist ein Bericht der Verwaltung über das neue Verfahren sowie die Vorstellung eines Basisbogens zur Erhebung persönlicher Daten von Personen, die ordnungsrechtlich untergebracht sind. Ziel dieses Bogens ist es, individuelle Hilfsmaßnahmen planen und einleiten zu können.
Die Anfrage adressiert verschiedene Aspekte des Datenschutzes. Es wird nach dem zugrunde liegenden Datenschutzkonzept sowie der Dauer der Datenspeicherung gefragt. Zudem wird die Frage aufgeworfen, wem die erhobenen Daten im weiteren Verlauf der Vermittlung in weitergehende Hilfen zur Verfügung gestellt werden. Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die Aufklärung der Personen, die den Bogen ausfüllen, und bittet um Auskunft darüber, ob diese Aufklärung auch in deren jeweiligen Muttersprachen erfolgt. Die Antwort auf die Anfrage soll zudem dem Beirat Leben im Alter zugehen.
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Beratungsfolge
- 21.03.2023 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (16. Sitzung)
- 6.5Corona-Schutzmaßnahmen in SammelunterkünftenZur Vorlage · 20230846 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Grünen im Rat haben beim Oberbürgermeister eine Anfrage zu den Corona-Schutzmaßnahmen in Sammelunterkünften eingereicht. Vor dem Hintergrund der neuen endemischen Lage und der geplanten Deaktivierung des Bochumer Krisenstabses werden Fragen zum weiteren Vorgehen gestellt.
Die Fraktion erkundigt sich nach einem gemeinsamen Konzept der Stadt und der Träger von Sammelunterkünften für die endemische Phase. Im Rahmen dieser Anfrage wird gefragt, ob vor Ort weiterhin freiwillige Testungen möglich sind und welche Isolationsmaßnahmen im Falle einer Erkrankung in den Unterkünften vorgesehen sind. Darüber hinaus wird nach einem Konzept für den Fall angefragt, dass neue Virusvarianten erneut eine pandemische Situation auslösen könnten. Die Antwort auf diese Anfrage soll zusätzlich dem Integrationsausschuss zur Verfügung gestellt werden.
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Beratungsfolge
- 21.03.2023 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (16. Sitzung)
- Nichtöffentlicher Teil
- 7.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 7.1Betrieb der ordnungsbehördlichen Unterbringungseinrichtung Wasserstraße 297Ergebnis: Die Verwaltung zieht die Vorlage zurück.
- 7.1.1Betrieb der ordnungsbehördlichen Unterbringungseinrichtung Wasserstraße 297Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 7.1.1TOP 7.1.1 Betrieb der ordnungsbehördlichen Unterbringungseinrichtung Wasserstraße 297 - Änderungsantrag der CDU-RatsfraktionErgebnis: Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag; dafür: 4 (CDU, Bündnis Deutschland); dagegen: 10 (SPD, Die Grünen, Die Linke, UWG: Freie Bürger); Enthaltungen: 1 (Die Partei & Stadtgestalter)
- 8.Beschlussvorschläge für den Haupt- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 9.Beschlussvorschläge für den Rat
- keine Tagesordnungspunkte
- 10.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 11.Mitteilungen
- 11.1Betrieb der ordnungsbehördlichen Unterbringungseinrichtung Wasserstraße 297
- 12.Anfragen
- 12.1Betrieb der ordnungsbehördlichen Unterbringungseinrichtung Wasserstraße 297
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