Barrierefreiheit in Wahllokalen
20230261 · Antwort der Verwaltung · 21.03.2023 · Amt für Bürgerservice
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Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion Die Grünen zur Barrierefreiheit von Wahllokalen in Bochum reagiert. Während sich der Begriff der Barrierefreiheit bisher primär auf die Mobilität bezog, soll der Fokus künftig auch Menschen mit Lernschwierigkeiten oder Sinnesbeeinträchtigungen einbeziehen. Hierzu sollen die Wahlhelfenden intensiver geschult werden.
In Bezug auf die Auswahl der Wahlräume teilte das Amt für Bürgerservice mit, dass aufgrund der pandemischen Lage seit den Kommunalwahlen 2020 bestimmte Einrichtungen wie Alten- und Pflegeheime, Kindertagesstätten sowie Seniorenanlagen nicht als Wahllokale genutzt werden konnten. Für zukünftige Wahlen ist vorgesehen, diese Räumlichkeiten wieder in den Pool der verfügbaren Wahllokale aufzunehmen, sofern die Rahmenbedingungen dies zulassen. Auch Sparkassenfilialen sollen unter Einhaltung des Wahlgeheimnisses wieder berücksichtigt werden.
Bereits bestehende Maßnahmen umfassen Hinweise zur Barrierefreiheit auf den Wahlbenachrichtigungen sowie das Angebot von Broschüren in einfacher Sprache. In Zusammenarbeit mit dem Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband NRW e.V. wird zudem ein Angebot für die selbstständige Stimmabgabe mittels Schablonen und telefonischer Vorlesefunktion bereitgestellt. Vor kommenden Wahlen ist eine Beratung mit der Inklusionsbeauftragten geplant, um weitere Möglichkeiten zur Verbesserung des inklusiven Angebots zu erörtern.
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