Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen beim Jobcenter und bei der Agentur für Arbeit
20230712 · Anfrage · 21.03.2023
▶ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die Grünen im Rat“ hat eine Anfrage an Oberbürgermeister Thomas Eiskirch zur Handhabung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen beim Jobcenter Bochum und der Agentur für Arbeit eingereicht. Hintergrund ist die seit dem 1. Januar 2023 geltende Regelung, nach der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bei gesetzlich Versicherten digital erstellt werden. Während Arbeitgeber diese elektronisch abrufen können, besteht für das Jobcenter sowie die Agentur für Arbeit derzeit noch keine Befugnis zum digitalen Abruf über die Krankenkassen.
In der Anfrage wird darauf hingewiesen, dass Betroffene daher weiterhin gedruckte Bescheinigungen einreichen müssen. Da Arztpraxen diese nicht mehr routinemäßig ausstellen, könnten dadurch zusätzliche Kosten für die Leistungsbezieher entstehen, die im Regelsatz nicht berücksichtigt sind. Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, wie die aktuelle Praxis in Bochum aussieht und ob auf Sanktionen verzichtet wird, falls keine gedruckte Bescheinigung vorliegt. Zudem wird nach der Möglichkeit einer Kostenerstattung für die Ausstellung der Papierbescheinigungen gefragt. Des Weiteren möchte die Anfrage erfahren, welche Schritte zum Ausbau digitaler Angebote unternommen werden und wann ein elektronischer Abruf der Bescheinigungen durch die genannten Ämter möglich sein wird. Die Antworten sollen auch an den Integrationsausschuss sowie die Beiräte für Leben im Alter und für Frauen, Geschchtergerechtigkeit und Emanzipation übermittelt werden.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M
(Prompt-Version v1, ca. 192 Wörter).