Schuldnerberatung - Aktueller Sachstand
20230493 · Mitteilung der Verwaltung · 21.03.2023 · Amt für Soziales
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat zum aktuellen Sachstand der Schuldnerberatung Bericht erstattet. Die Leistungen, die auf § 16a Nr. 2 SGB II basieren, werden durch das Amt für Soziales außerhalb des Jobcenters erbracht. Dies soll sicherstellen, dass die Angebote auch für Personen zugänglich sind, die nicht ausschließlich Leistungen nach dem SGB II beziehen, wie etwa Beziehende von Grundsicherung nach SGB XII oder Erwerbstätige. Während das Amt für Soziales für die Koordination und finanzielle Abwicklung zuständig ist, entscheiden die Arbeitsvermittler des Jobcenters über die konkrete Leistungserbringung durch Ausstellung von Kostenübernahmeerklärungen.
Seit Januar 2022 gelten aktualisierte Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen mit verschiedenen Beratungsstellen, darunter der Caritasverband für Bochum und Wattenscheid e.V., Madonna e.V. und die Verbraucherzentrale NRW. Nach der Kündigung einer Vereinbarung zum Jahresende 2022 aufgrund eines Insolvenzverfahrens bei einem Träger verbleiben fünf Beratungsstellen im Netzwerk. Die Vergütung für eine Erstberatung beträgt seit dem 1. Januar 2023 161,85 Euro, während Folgeberatungen mit 701,35 Euro vergütet werden. Zur Qualitätssicherung findet zudem ein Qualitätszirkel zwischen den Stellen und der Verwaltung statt.
Nach einem leichten Rückgang der Fallzahlen im Jahr 2022 wird für 2023 aufgrund der Inflation und der Energiekrise mit einem Anstieg gerechnet. Die derzeitigen Kapazitäten der verbleibenden Stellen reichen laut Rückmeldungen aus, wobei die Wartezeiten bei etwa sechs bis acht Wochen liegen. Zwei weitere Interessenten haben bereits Interesse an der Einrichtung einer Schuldnerberatung in Bochum angemeldet.
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