Kostenübernahme bei Alphabetisierungskursen
20230344 · Antwort der Verwaltung · 18.04.2023 · Amt für Soziales
▶ KI-Zusammenfassung
Auf Anfrage der Fraktion „Die Grünen im Rat“ hat die Verwaltung zur Kostenübernahme bei Alphabetisierungskursen Stellung bezogen. Im Zentrum der Anfrage stand die Frage, ob das Jobcenter klare Handlungsanweisungen für die Übernahme von Verwaltungsgebühren besitzt und wie alternative Finanzierungsmöglichkeiten genutzt werden.
Das Amt für Soziales erläuterte, dass Kurskosten im Rahmen einer freien Förderung nach § 16f SGB II übernommen werden können. Zudem sind Fahrtkosten oder notwendige Lehrmaterialien über das Vermittlungsbudget förderbar. Diese Regelungen basieren auf den fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit sowie des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, weshalb keine darüber hinausgehende eigene Prozessbeschreibung in Bochum existiert.
Hinsichtlich alternativer Finanzierungen prüft das Jobcenter unter anderem Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds. Der Bildungsscheck spielt für die Zielgruppe der Alphabetisierung jedoch eine untergeordnete Rolle, da dieser primär auf Beschäftigte ausgerichtet ist. Bei Menschen mit Migrations- oder Fluchthintergrund erfolgt die Alphabetisierung in Abstimmung mit den Integrationskursen des BAMF über den Integration Point. Um die Hürden bei der Ansprache zu senken, beteiligt sich das Jobcenter am Forschungsprojekt „DiAnA“ der Universität Münster. Das Personal wurde dazu angehalten, Kundinnen und Kunden bei Bedarf auf entsprechende Beratungsangebote sowie Informationsmaterialien wie Flyer oder Erklärvideos hinzuweisen.
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