Clearingverfahren in städtischen Einrichtungen
20230459 · Mitteilung der Verwaltung · 21.03.2023 · Amt für Soziales
▶ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Soziales informiert über die Einführung eines systematischen Clearingverfahrens in allen städtischen Unterbringungseinrichtungen für wohnungslose Menschen in Bochum. Dieses Verfahren ist Bestandteil des Wohnungsnotfallhilfekonzepts und verfolgt das Ziel, die Verweildauer in Sammelunterkünften durch gezielte Hilfen und nachhaltige Lösungen zu verkürzen. Hintergrund der Maßnahme ist die steigende Zahl von Personen, die ordnungsrechtlich in städtischen Unterkünften untergebracht sind.
Die Umsetzung wurde nach einer Sondersitzung am 25. Januar 2023 vereinbart, an der die Sozialdezernentin, die Amtsleitung des Amtes für Soziales sowie die Geschäftsführer der Wohlfahrtsverbände AWO, Caritas, Diakonie Ruhr und ViaRuhr teilnahmen. In einem Auftaktmeeting am 9. Februar 2023 wurde ein gemeinsamer Erhebungsbogen an die fallführenden Mitarbeiter in den Einrichtungen verteilt. Eine Kommission aus Fachpersonal der Wohlfahrtsverbände und der Stadt Bochum wird die einzelnen Fälle anhand dieser Bögen evaluieren und Zielvorgaben festlegen.
Der Zeitplan für die Erstgespräche sieht Termine in verschiedenen Einrichtungen zwischen Februar und Mai 2023 vor. Eine Sachstandserhebung soll künftig alle drei Monate stattfinden. Ein erster Zwischenbericht wird am 24. März 2023 der Dezernats- und Amtsleitung vorgelegt. Dieser Bericht dient dazu, den Prozess gemeinsam mit den Geschäftsführungen der Wohlfahrtsverbände zu besprechen und gegebenenfalls notwendige Anpassungen festzulegen.
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