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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Beschlussangelegenheiten
- 1.1Wiederwahl von Stadtdirektor Sebastian KopietzZur Vorlage · 20231778 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung Bochums hat mit der Beschlussvorlage 20231778 die Wiederwahl von Sebastian Kopietz vorgeschlagen. Da die erste Amtszeit des Stadtdirektors am 24. April 202
4 endet, sieht der Entwurf eine erneute Ernennung als Beigeordneter für einen Zeitraum von acht Jahren vor. Die neue Amtsperiode würde somit vom 25. April 2024 bis zum 24. April 2032 reichen.
Mit der Wiederwahl soll Sebastian Kopietz weiterhin die Funktion als allgemeiner Vertreter des Oberbürgermeisters sowie die Position des Stadtdirektors ausüben. Der Vorschlag stützt sich auf die Regelungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, wonach Beigeordnete verpflichtet sind, eine zweite Wiederwahl anzunehmen, sofern die Entscheidung spätestens drei Monate vor dem Ende der aktuellen Amtszeit erfolgt. Die Entscheidung über diesen Antrag ist in der Ratssitzung am 2. November 2023 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 02.11.2023 · Rat (27. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 18 (CDU/PAR&StG/FDP)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 18 (CDU/PAR&StG/FDP) - 1.2Genehmigung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung der evu zählwerk Abrechnungs- und Servicegesellschaft mbH hier: Jahresabschluss 2022Zur Vorlage · 20232530 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll über die Genehmigung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung der evu zählwerk Abrechnungs- und Servicegesellschaft mbH (evuz) für das Geschäftsjahr 2022 entscheiden. Die Vorlage des Amtes für Finanzsteuerung sieht vor, dass die Vertreter der Stadt Bochum in der Gesellschafterversammlung angewiesen werden, den Jahresabschluss festzustellen. Dieser weist eine Bilanzsumme von rund 8,74 Millionen Euro auf. Zudem ist die Gewinnabführung in Höhe von etwa 143.231 Euro vorgesehen und die Entlastung der Geschäftsführung für das Jahr 2022 beantragt.
Der Jahresabschluss wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BKP, Dr. Bergmann, Kauffmann und Partner GmbH & Co. KG geprüft. Im Vergleich zum Vorjahr stiegen die Umsatzerlöse auf rund 25,6 Millionen Euro an, was auf die Übernahme weiterer Dienstleistungen sowie den Ausbau des Geschäfts außerhalb des ewmr-Konzerns zurückzuführen ist. Demgegenüber standen gestiegene Materialaufwendungen durch ein höheres Belegvolumen und höhere Einkaufspreise sowie ein Anstieg der Personalaufwendungen infolge tariflicher Gehaltssteigerungen und einer höheren Mitarbeiterzahl. Die Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände beliefen sich auf 534.000 Euro, was unter dem geplanten Wert von rund 1,52 Millionen Euro liegt. Grund hierfür waren zeitliche Verschiebungen bei der IT-Umstellung auf SAP S/4HANA.
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Beratungsfolge
- 02.11.2023 · Rat (27. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 4 (BD)
- 25.10.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (24. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
- 19.10.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 4 (BD) - 1.3Genehmigung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung der Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH hier: Jahresabschluss 2022Zur Vorlage · 20232573 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt Bochum einen Beschluss vor, die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH (ewmr) anzuweisen, den Jahresabschluss 2022 festzustellen. Die Vorlage umfasst zudem die Entscheidung über die Gewinnverwendung sowie die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats der Gesellschaft.
Der Jahresabschluss der ewmr weist für das Geschäftsjahr 2022 einen Jahresfehlbetrag von rund 1,2 Millionen Euro aus. Durch Entnahmen aus der Kapitalrücklage und den Vortrag von Verlusten ergibt sich ein Bilanzgewinn von etwa 23,5 Millionen Euro. Die Bilanzsumme des Einzelabschlusses beläuft sich auf rund 646,9 Millionen Euro. Der geprüfte Konzernabschluss weist eine Bilanzsumme von rund 3,49 Milliarden Euro und einen Konzernbilanzverlust von etwa 115,5 Millionen Euro aus.
Die Erläuterungen zur Ergebnisentwicklung führen an, dass sich die Vermarktungslage des Trianel Kohlekraftwerks Lünen GmbH & Co. KG durch die Preisentwicklung am Energiemarkt verbessert hat, was zu einer operativen Verbesserung von rund 26,3 Millionen Euro führte. Gleichzeitig wurde eine außerplanmäßige Abschreibung auf den Beteiligungsbuchwert in Höhe von 11,5 Millionen Euro vorgenommen. Die Umsatzerlöse in den Sparten Strom und Gas stiegen im Vergleich zum Vorjahr an.
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Beratungsfolge
- 02.11.2023 · Rat (27. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten
- 25.10.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (24. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 19.10.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (28. Sitzung) — Abstimmung zu Punkt 1-3Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 1 (BD)Dafür: 13 (SPD, Grüne, CDU, DIE LINKE., UWG:FB)Abstimmung zu Punkt 4:Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen 0Dagegen: 1 (BD)Dafür: 11 (SPD, Grüne, CDU, DIE
Ergebnis: Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten - 1.4Jahresabschluss 2022 der Bochum Perspektive GmbH (BoPG)Zur Vorlage · 20232667 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll den Jahresabschluss 2022 der Bochum Perspektive GmbH (BoPG) feststellen. Die Beschlussvorlage des Amtes für Finanzsteuerung sieht vor, dass die Vertreterin der Stadt in der Gesellschafterversammlung dem Abschluss zustimmt. Der Jahresabschluss weist eine Bilanzsumme von rund 54,6 Millionen Euro sowie einen Jahresfehlbetrag von etwa 2,78 Millionen Euro aus. Dieser Fehlbetrag soll durch eine entsprechende Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen werden. Zudem wird die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats für das Wirtschaftsjahr 2022 beantragt.
Die BoPG, deren alleinige Gesellschafterin die WirtschaftsEntwicklungsgesellschaft Bochum mbH (WEG) ist, konzentriert sich auf die Entwicklung des Areals MARK 51°7. Im Geschäftsjahr 2022 verringerten sich die Umsatzerlöse aus Grundstücksverkäufen im Vergleich zum Vorjahr auf rund 3,17 Millionen Euro, da weniger Verkäufe getätigt wurden. Die Materialaufwendungen beliefen sich auf etwa 18,3 Millionen Euro und umfassten vor allem Bau- und Planungsleistungen. Zum Jahresende waren etwa 86 Prozent der vermarktbaren Grundstücke vertraglich gebunden.
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- 02.11.2023 · Rat (27. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten
- 25.10.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (24. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 19.10.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (28. Sitzung) — Abstimmung zu Punkt 1-3Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltung: 1 (BD)Abstimmung zu Punkt 4:Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltung: 1 (BD)
Ergebnis: Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten - 1.5Jahresabschluss 2022 der WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH (WEG)Zur Vorlage · 20232668 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum wird über den Jahresabschluss 2022 der WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH (WEG) entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für Finanzsteuerung sieht die Feststellung des Jahresabschlusses mit einer Bilanzsumme von rund 126,3 Millionen Euro vor. Dabei weist das Unternehmen einen Jahresfehlbetrag in Höhe von etwa 21,1 Millionen Euro aus. Dieser Fehlbetrag soll vollständig durch Entnahmen aus der Kapital- und Gewinnrücklage ausgeglichen werden. Mit dem Beschluss wird zudem die Entlastung der Geschäftsführung sowie des Aufsichtrates für das Wirtschaftsjahr 202gestellt.
Die wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2022 war durch Rückgänge bei den Umsatzerlösen geprägt, was primär auf geringere Erlöse aus Grundstücksverkäufen zurückzuführen ist. Demgegenüber standen gestiegene Einnahmen aus der Bewirtschaftung des ruhenden Verkehrs sowie höhere Mieten und Pachten, die teilweise auf die Weitergabe gestiegener Energiekosten basieren. Die Stromkosten erhöhten sich infolge der Ukraine-Krise. Im Bereich der Investitionen wurden Abweichungen vom Wirtschaftsplan verzeichnet, etwa durch die Verschiebung von Projekten wie dem Parkhaus P7 am Kurt-Schumacher-Platz oder der Projektentwicklung Hunscheidtstraße. Der Jahresfehlbetrag konnte im Vergleich zum Vorjahr, als dieser bei rund 26 Millionen Euro lag, reduziert werden.
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- 02.11.2023 · Rat (27. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten
- 25.10.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (24. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 19.10.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (28. Sitzung) — Abstimmung zu Punkt 1-3Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltung: 1 (BD)Abstimmung zu Punkt 4:Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20232668Enthaltung: 1 (BD)
Ergebnis: Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten - 1.6Jahresabschluss 2022 der Wirtschaftsförderung Bochum WiFö GmbH (WiFö)Zur Vorlage · 20232670 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll über den Jahresabschluss 2022 der Wirtschaftsförderung Bochum WiFö GmbH entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für Finanzsteuerung sieht vor, die Vertreterin der Stadt in der Gesellschafterversammlung anzuweisen, den Abschluss festzustellen. Dieser weist eine Bilanzsumme von rund 9,3 Millionen Euro sowie einen Jahresfehlbetrag von etwa 4,8 Millionen Euro aus. Der Fehlbetrag soll vollständig durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen werden. Zudem wird die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats für das Wirtschaftsjahr 2022 beantragt.
Der Jahresabschluss wurde von der PKF Fasselt Partnerschaft mbB geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Im Berichtsjahr wurden unter anderem 37 Gewerbeflächen vermarktet und der kommunale Inkubator WERK X mit 17 Startups und 40 Gründerinnen und Gründern weitergeführt. Während die Umsatzerlöse durch Mieterlöse aus dem „Sofortprogramm Innenstadt“ im Vergleich zum Vorjahr stiegen, gab es bei den sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen Abweichungen zur Wirtschaftsplanung. Diese resultierten unter anderem aus der verzögerten Umsetzung des Förderprojekts Breitbandversorgung sowie der Struktur des genannten Innenstadtprogramms.
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- 02.11.2023 · Rat (27. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten
- 25.10.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (24. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 19.10.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (28. Sitzung) — Abstimmung zu Punkt 1-3:Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 1 (BD)Dafür: 13 (SPD, Grüne, CDU, DIE LINKE., UWG:FB)Abstimmung zu Punkt 4:Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen 0Dagegen: 1 (BD)Dafür: 10 (SPD, Grüne, CDU, DIE
Ergebnis: Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten - 1.7Anteilsveränderung an der chip GmbH Cooperationsgesellschaft Hochschulen und Industrielle Praxis (unmittelbare Beteiligung der Stadt Bochum)Zur Vorlage · 20232585 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Veränderung der Anteilsverhältnisse an der chip GmbH Cooperationsgesellschaft Hochschulen und Industrielle Praxis vorgelegt. Hintergrund ist das Vorhaben der IHK Mittleres Ruhrgebiet, ihre bisherige Beteiligung in Höhe von 13,54 % zum Jahresende aufzugegeben.
Der Entwurf sieht vor, dass die Stadt Hattingen einen Anteil von 10 % dieser Anteile zum Nennwert übernimmt. Die verbleibenden 3,54 % sollen durch die chip GmbH selbst erworben werden, wodurch sich deren eigene Anteile auf 8,54 % erhöhen würden. Die Gesellschaft mit Sitz in Bochum widmet sich der Förderung von Innovation und dem Technologietransfer zwischen Hochschulen und Wirtschaft. Sie betreibt unter anderem das Technologiezentrum Ruhr auf dem Campus der Ruhr-Universität Bochum sowie das TGH Technologie- und Gründerzentrum in Hattingen.
Der Rat der Stadt Bochum soll den Erwerb der Anteile durch die Stadt Hattingen und die chip GmbH genehmigen. Der Vertreter in der Gesellschafterversammlung wird angewiesen, entsprechenden Beschlüssen zuzustimmen. Die Entscheidung steht unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch die Kommunalaufsicht. Die Städte Herne und Witten werden ebenfalls entsprechende Vorlagen zur Beschlussfassung in ihre Gremien einbringen.
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Beratungsfolge
- 02.11.2023 · Rat (27. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 4 (BD)
- 25.10.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (24. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 19.10.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (28. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltung: 1 (BD)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 4 (BD) - 1.8Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht an brachliegenden Grundstücken im Geltungsbereich eines Bebauungsplans und an unbebauten oder brachliegenden Grundstücken innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile gemäß § 34 Baugesetzbuch für das Gebiet der Stadt Bochum (Vorkaufssatzung Nr. 1041 V - Stadtgebiet Bochum -)Zur Vorlage · 20232027/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Einführung einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht vorgelegt. Diese Regelung betrifft brachliegende Grundstücke im Geltungsbereich von Bebauungsplänen sowie unbebaute oder brachliegende Flächen in bereits bebauten Ortsteilen, sofern diese vorwiegend für den Wohnungsbau genutzt werden können. Grundlage für diesen Antrag ist die Einstufung Bochums als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt durch die Landesregierung Nordrhein-Westfalen.
Durch das beantragte besondere Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB möchte die Stadt Einfluss auf die städtebauliche Entwicklung nehmen und die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum fördern. Die Satzung ermöglicht es der Kommune, beim Verkauf entsprechender Grundstücke ein Vorkaufsrecht auszuüben, um die Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu sichern. Grundstückseigentümer im Anwendungsbereich der Satzung sind verpflichtet, den Abschluss von Kaufverträgen unverzüglich der Stadt anzuzeigen.
Die Regelung umfasst nicht die Flächen im Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Das besondere Vorkaufsrecht ist an die Gültigkeit der Baulandmobilisierungsverordnung NRW gebunden und erlischt nach deren Auslaufen am 31. Dezember 2026, sofern keine anderweitige Regelung erfolgt. Der Rat soll die Satzung im Rahmen der kommenden Sitzung beschließen.
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- 02.11.2023 · Rat (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 25.10.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (24. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 18.10.2023 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (15. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 17.10.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20232027/1
- 26.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (22. Sitzung)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.9Erste Änderungssatzung zur Gebührensatzung für WohnunterkünfteZur Vorlage · 20231855 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20231855 einen Vorschlag zur ersten Änderungssatzung der Gebührensatzung für Wohnunterkünfte vorgelegt. Das Amt für Soziales plant eine Anpassung der Benutzungsgebühren, die seit 2017 unverändert geblieben sind. Grund für die Neukalkulation sind gestiegene Kosten, insbesondere bei den Energie- und Personalkosten, sowie veränderte Strukturen bei den Unterbringungsorten und Nutzergruppen.
Mit der geplanten Änderung soll die monatliche Gebühr pro Person von bisher 215 Euro auf 300 Euro steigen. Die Berechnung basiert auf einem Kostendeckungsgrad von etwa 80 Prozent. Laut der Vorlage sind die Bewohner der städtischen Unterkünfte, die Transferleistungen nach dem SGB II, SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, von einer persönlichen finanziellen Belastung nicht betroffen, da die Gebühren über diese Leistungen abgedeckt werden. Betroffen sind lediglich Personen, die die Kosten selbst tragen. Für diese Gruppe besteht jedoch die Möglichkeit, bei geringem Einkommen eine Ermäßigung der Gebühr zu beantragen.
Der Vorschlag durchläuft im Oktober 2023 die Vorberatungen im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie im Haupt- und Finanzausschuss. Eine Entscheidung des Rates ist für den 2. November 2023 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 02.11.2023 · Rat (27. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 3 (FASG)dafür: 74 (SPD/Grüne/CDU/BD/PAR&StG/UWG:FB/FDP/ LINKE/PAR/OB)
- 25.10.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (24. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 17.10.2023 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (19. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 3 (FASG)dafür: 74 (SPD/Grüne/CDU/BD/PAR&StG/UWG:FB/FDP/ LINKE/PAR/OB) - 1.10Dritte Änderungssatzung zur JugendamtssatzungZur Vorlage · 20232363/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20232363/1 die Dritte Änderungssatzung zur Jugendamtssatzung vorgelegt. Grundlage für diesen Beschlussvorschlag ist ein Entschluss des Rates vom 30. März 2023, wonach Vertreter der Bezirksschülervertretung künftig als beratende Mitglieder an den Sitzungen des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie teilnehmen sollen.
Durch die Satzungsänderung wird vorgesehen, dass die Vorsitzenden oder deren Stellvertretungen der Bezirksschülervertretung als sachkundige Einwohner in den Jugendhilfeausschuss berufen werden können. Um den Kinderschutz zu gewährleisten, ist die Teilnahme dieser Mitglieder auf den öffentlichen Teil der Sitzungen beschränkt. Die Anpassung der Satzung erfolgt zur rechtlichen Umsetzung des Ratsbeschlusses gemäß den geltenden gesetzlichen Vorgaben. Für die Durchführung der Maßnahme sind keine finanziellen Auswirkungen oder Folgelasten zu verzeichnen.
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- 02.11.2023 · Rat (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 25.10.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (24. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.1141. Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und GebührensatzungZur Vorlage · 20232296/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Bochum hat die 41. Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung vorgelegt, welche das Straßenverzeichnis mit Wirkung zum 1. Januar 2024 aktualisiert. Die Anpassungen der Reinigungsklassen basieren auf der Verkehrsbedeutung, der Nutzung sowie dem Verschmutzungsgrad der jeweiligen Straßen und Wege.
Die Vorlage beinhaltet die Neuaufnahme verschiedener Straßenabschnitte in das Verzeichnis. Dazu gehören unter anderem der Klausenergrund-Verbindungsweg in Bochum-Mitte, Teile der Lothringer Straße im Bezirk Bochum-Nord sowie Abschnitte in der Urbanusstraße in Bochum-Ost. In Wattenscheid wird zudem eine neue Reinigungsklasse für den Verbindungsweg zwischen Brauhof und Nivellesplatz festgelegt, um die Reinigungsfrequenz auf sechsmal wöchentlich zu erhöhen.
Neben den Neuaufnahmen sieht die Satzung Umstufungen bestehender Straßen vor. So werden beispielsweise die Straßen Am Birkenbusch und Lönsstraße in andere Reinigungsklassen eingestuft. In der Dorstener Straße soll die Reinigungsleistung in einem Teilbereich dauerhaft auf dreimal wöchentlich intensiviert werden. Die Vorlage umfasst zudem Ergänzungen der Bezirksvertretung Bochum-Mitte, die Anpassungen für die Freiligrath-, Gemeinde- und Lessingstraße vorsehen.
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- 02.11.2023 · Rat (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.12Benennung von stimmberechtigten Delegierten für die 18. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-WestfalenZur Vorlage · 20232669 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bochumer Rat soll Vertreter für die 18. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen benennen. Die Veranstaltung findet am 13. Dezember 2023 in Köln statt und dient dem Austausch über aktuelle kommunalpolitische Themen.
Die vorliegende Beschlussvorlage des Referats des Oberbürgermeisters für gesamtstädtische Angelegenheiten regelt die Entsendung von stimmberechtigten Delegierten. Nach den Vorgaben des Städtetages Nordrhein-Westfalen müssen diese Delegierten aus dem Kreis der Ratsmitglieder bestehen. Bei der Auswahl ist das politische Kräfteverhältnis im Rat zu berücksichtigen. Zudem soll bei der Besetzung der Delegation sichergestellt werden, dass Frauen mindestens entsprechend ihrem Anteil an den Sitzen in der Stadtvertretung vertreten sind.
Die parlamentarische Beratung der Vorlage erfolgt zunächst im Haupt- und Finanzausschuss am 25. Oktober 2023. Eine Entscheidung über die Benennung der Delegierten durch den Rat ist für die Sitzung am 2. November 2023 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 02.11.2023 · Rat (27. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 25.10.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (24. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages - 1.13Regionales Aktionsprogramm zur Verbesserung des interkommunalen ÖPNV in der Metropole Ruhr - Mobilitätsimpuls.RUHR 2023Zur Vorlage · 20232588 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll den Endbericht zum Mobilitätsimpuls.RUHR 2023 als regionales Aktionsprogramm zur Verbesserung des interkommunalen ÖPNV in der Metropole Ruhr beschließen. Das Programm, welches unter der Moderation des Regionalverbandes Ruhr und des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr entwickelt wurde, zielt auf die Synchronisierung von Nahverkehrsplänen sowie die Identifizierung neuer oder besser getakteter stadtgrenzenüberschreitender Angebote ab. Die Übernahme des Programms ergänzt den geltenden Nahverkehrsplan der Stadt Bochum.
Für das Stadtgebiet Bochum sind im Rahmen dieses Programms vier konkrete Projekte vorgesehen. Dazu gehören eine neue Buslinie zwischen Witten Stockum und Bochum Langendreer, die Taktverdichtung und Ausweitung der Betriebszeiten der Straßenbahnlinie 316 in Richtung Herne Wanne-Eickel Hauptbahnhof sowie die Taktverdichtung der Buslinien 350 von Hattingen Blankenstein nach Bochum Hauptbahnhof an Samstagen und der Linie 321 zwischen Herne und Bochum Gerthe.
Die Umsetzung dieser Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt einer Finanzierungszusage des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der Bereitstellung notwendiger Eigenanteile. Zudem ist die Zustimmung aller beteiligten Aufgabenträger für die jeweiligen Projekte erforderlich. Parallel dazu soll die Verwaltung die Vorbereitungen für den Mobilitätsimpuls.RUHR 2027 übernehmen, um bis zum 1. Januar 2028 harmonisierte Nahverkehrspläne in der Region zu realisieren.
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Beratungsfolge
- 02.11.2023 · Rat (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 25.10.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (24. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 18.10.2023 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.14Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft – neue ÖkopunktberechnungZur Vorlage · 20232032 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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Das Umwelt- und Grünflächenamt der Stadt Bochum beantragt die Erhöhung des monetären Wertes eines Ökopunktes von bisher 6,00 Euro auf 10,00 Euro. Die letzte Festlegung dieses Wertes erfolgte im Jahr 2002.
Ökopunkte dienen der Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen in Natur und Landschaft, die beispielsweise durch Bauvorhaben entstehen. Wenn ein direkter ökologischer Ausgleich nicht möglich ist, erfolgt die Kompensation über den Erwerb von Punkten aus Ökokonten oder durch Ersatzgeldzahlungen. Die Stadt Bochum nutzt diese Mittel für die Umsetzung entsprechender Maßnahmen.
Die Verwaltung begründet die vorgeschlagene Anpassung mit gestiegenen Kosten für die Planung, Herstellung und Pflege der Kompensationsflächen. Neben der Inflation und steigenden Material- sowie Arbeitskosten trägt der Klimawandel zu einem erhöhten Aufwand bei, etwa durch notwendiges Gießen oder häufigere Ersatzpflanzungen. Der neue Wert von 10,00 Euro setzt sich aus 3,20 Euro für den Grunderwerb sowie 6,80 Euro für die Planung, Herstellung, Entwicklung und Pflege zusammen. Die Berechnung basiert auf den Durchschnittskosten verschiedener Maßnahmenarten wie Wald, Blühstreifen, Obstwiesen oder produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen (PIK).
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Beratungsfolge
- 02.11.2023 · Rat (27. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 4 (BD)dafür: 73 (SPD/Grüne/CDU/PAR&StG/UWG:FB/FDP/FASG/ LINKE/PAR/OB)
- 25.10.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (24. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 27.09.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (21. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (FDP)Dagegen: 1 (BD)Dafür:10 (SPD, Die GRÜNEN, Die LINKE., PAR/StG)
- 26.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (22. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gem. Beschlussvorlage 20232032 bei einer Gegenstimme (AfD)
- 20.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (22. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20232032Enthaltungen: 0Dagegen: 1 (BD)Dafür: 15 (SPD, Grüne, CDU, FDP, Linke)
- 19.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 14.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (25. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20232032Dafür: 14 (SPD, Grüne, CDU, DIE LINKE., FDP, Die Partei)Dagegen: 1 (BD)Enthaltungen: 0
- 13.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (27. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDagegen1BDDafür8 SPD, 4 Grüne, 2 CDU,1 FDP, 1 Linke
- 12.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (26. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20232032Enthaltungen: 0Dagegen: 4 (CDU, BD)Dafür: 12 (SPD, Grüne, FDP/UWG)
- 31.08.2023 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (16. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 4 (BD)dafür: 73 (SPD/Grüne/CDU/PAR&StG/UWG:FB/FDP/FASG/ LINKE/PAR/OB) - 1.14.1Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft – neue Ökopunktberechnung - Änderungsantrag der CDU-Fraktion -Zur Vorlage · 20232902 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat für die Sitzung des Bochumer Rates am 2. November 2023 einen Änderungsantrag zur Neugestaltung der Ökopunktberechnung vorgelegt. Gegenstand der Vorlage mit der Nummer 20232902 ist die Anpassung des monetären Wertes eines naturschutzfachlichen Ökopunktes für das Stadtgebiet.
Der Antrag sieht vor, den derzeitigen Wert von 6,00 Euro in zwei Schritten zu erhöhen. Nach dem Vorschlag soll der Wert zum 1. Januar 2024 auf 8,00 Euro festgesetzt werden. Eine weitere Erhöhung auf 10,00 Euro ist zum 1. Januar 2025 vorgesehen.
Die Ratsmitglieder Tim Woljeme und Dr. Daniel Obitz begründen die Anpassung mit allgemeinen Kostensteigerungen sowie der Inflation. Durch die zweistufige Umsetzung soll eine unmittelbare Erhöhung um vier Euro vermieden werden, um den betroffenen Kreisen eine Zeitspanne zur Anpassung an die veränderten Werte zu ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 02.11.2023 · Rat (27. Sitzung)
- 1.15Neubau einer Parkanlage mit Sportangeboten am „City-Tor Süd"Zur Vorlage · 20232628 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Umwelt- und Grünflächenamt der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Umsetzung der Parkanlage mit Sportangeboten auf dem Areal „City-Tor Süd“ vorgelegt. Das Projekt, das auch als „Urban-Sports-Areal“ bezeichnet wird, wurde für das Bundesprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ ausgewählt und befindet sich aktuell in der zweiten Phase der Antragstellung.
Mit der Vorlage sollen die aktualisierte Kostenberechnung sowie die Bereitstellung des kommunalen Eigenanteils beschlossen werden. Aufgrund der nun feststehenden Förderquote und der Entwicklung der Baupreise belaufen sich die voraussichtlichen Gesamtkosten auf 2.982.616 Euro brutto. Davon entfallen rund 2.201.500 Euro auf Bundesmittel. Der erforderliche Eigenanteil der Stadt Bochum beträgt 781.116 Euro brutto. Dieser Betrag umfasst sowohl den Anteil an den förderfähigen Kosten als auch die Kosten für Sportgeräte, die nicht durch das Bundesprogramm abgedeckt werden können.
Der Baubeginn der Anlage ist für Ende 2024 vorgesehen, wobei die Hauptbauphase im Jahr 2025 stattfinden soll. Die Fertigstellung des gesamten Projekts ist für das Jahr 2026 geplant. Für die künftige Unterhaltung der rund 7.000 Quadratmeter großen Fläche werden jährliche Kosten von etwa 30.000 Euro brutto veranschlagt.
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Beratungsfolge
- 02.11.2023 · Rat (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 25.10.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (24. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 19.10.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (26. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag.
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.Anträge
- 2.1UmbesetzungenZur Vorlage · 20232767/1 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der Grünen im Bochumer Rat hat mit der Vorlage 20232767/1 einen Antrag auf Umbesetzung verschiedener Ausschüsse für die Ratssitzung am 2. November 2023 gestellt. Der von den Fraktionsvorsitzenden Barbara Jessel und Sebastian Pewny unterzeichnete Antrag sieht personelle Veränderungen in mehreren Gremien vor.
Im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung soll Olaf Krause von einem ordentlichen Mitglied zu einem stellvertretenden Mitglied wechseln, während Florian Pankowski als stellvertretendes Mitglied in den Status eines ordentlichen Mitglieds aufsteigt. Im Ausschuss für Planung und Grundstücke wird beantragt, dass Olaf Krause künftig als ordentliches Mitglied fungiert.
Für den Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur sieht der Antrag vor, Clara Padberg als stellvertretendes Mitglied zu berufen. Zudem soll Henrike Arentz als sachkundige Einwohnerin geführt werden, während Patrick Hoenninger aus dem Gremium ausscheidet. Im Integrationsausschuss wird beantragt, Marta Tas als ordentliches Mitglied anstelle von Nevin Karatas zu besetzen. Schließlich sieht der Antrag vor, im Verfahrensbegleitenden Ausschuss zum RFNP Fabian Krömling als ordentliches Mitglied anstelle von Pierino Cerliani einzusetzen.
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Beratungsfolge
- 02.11.2023 · Rat (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.2Ergänzende Besetzung in GremienZur Vorlage · 20232773 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland hat für die Ratssitzung am 2. November 2023 einen Antrag mit der Nummer 20232773 vorgelegt. Gegenstand des Antrags ist eine ergänzende Besetzung innerhalb eines städtischen Gremiums. Die Fraktion beantragt, dass der Rat der Stadt Bochum eine weitere Person als zusätzliches stellvertretendes Mitglied für den Ausschuss Mobilität und Infrastruktur wählt.
Mit diesem Vorhaben soll die personelle Zusammensetzung des Ausschusses für Mobilität und Infrastruktur erweitert werden. Der Antrag sieht vor, dass die Wahl einer weiteren Vertretung in diesem Gremium erfolgt. Eine schriftliche Begründung für diesen Vorschlag wurde im Dokument nicht aufgeführt; es wird darauf verwiesen, dass eine Erläuterung der Beweggründe gegebenenfalls mündlich im Rahmen der Sitzung erfolgen kann. Der Antrag richtet sich an den Rat der Stadt Bochum unter Einbeziehung des Oberbürgermeisters.
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- 02.11.2023 · Rat (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.3Umbesetzung von GremienZur Vorlage · 20232791 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat für die 27. Sitzung des Rates am 2. November 2023 einen Antrag zur Umbesetzung von Gremien vorgelegt. Der Antrag richtet sich an den Oberbürgermeister und sieht personelle Veränderungen innerhalb des Ausschusses für Schule und Bildung vor.
Im Rahmen der beantragten Neubesetzung soll ein bisher als stellvertretendes Mitglied tätiger sachkundiger Bürger zum ordentlichen Mitglied mit beratender Stimme im Ausschuss für Schule und Bildung gewählt werden. Parallel dazu wird vorgeschlagen, eine sachkundige Bürgerin, die bislang als ordentliches Mitglied im Gremium fungierte, künftig als stellvertretendes Mitglied mit beratender Stimme zu führen. Die Vorlage zielt somit auf eine Anpassung der Zusammensetzung des genannten Ausschusses ab.
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- 02.11.2023 · Rat (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.4Aufenthaltsflächen für Jugendliche mit einplanenZur Vorlage · 20232809 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat einen Antrag gestellt, um die Berücksichtigung von Aufenthaltsflächen für Jugendliche in der Stadtplanung zu verbessern. Der von Karsten Herlitz und Christian Haardt unterzeichnete Antrag sieht vor, dass die Verwaltung bei der Erstellung von Bebauungsplänen im Rahmen von Wohnbauprojekten gezielt Freiräume am Rand von Plangebieten als Rückzugsorte für junge Erwachsene einplant.
Zusätzlich soll die Stellungnahme des Jugendamtes innerhalb der Planungsverfahren stärker gewichtet werden. Für die Errichtung solcher Flächen sollen Haushaltsmittel im Haushalt 2025 bereitgestellt werden. Um sicherzustellen, dass die Angebote den tatsächlichen Bedarfen entsprechen, wird die Entwicklung eines Beteiligungssystems mit den Trägern der freien Jugendhilfe vorgeschlagen.
Die Begründung des Antrags führt an, dass zwar gesetzliche Vorgaben für Spielplätze zur Kleinkindbetreuung bei größeren Wohnbauprojekten existieren, jedoch keine vergleichbaren Regelungen für Jugendliche vorliegen. Die Fraktion verweist auf Umfragen, die ein Bedürfnis nach mehr Parks und Rückzugsmöglichkeiten aufgezeigt haben. Als Beispiel wird das Bebauungsplanverfahren „Bahnhofsquartier Wattenscheid“ angeführt, bei dem die Platzierung von Aufenthaltsflächen thematisiert wurde.
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Beratungsfolge
- 02.11.2023 · Rat (27. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 8 (UWG:FB/FDP/FASG)dagegen: 47 (SPD/Grüne/PAR/OB)dafür: 22 (CDU/BD/PAR&StG/LINKE)
Ergebnis: Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag Enthaltungen: 8 (UWG:FB/FDP/FASG)dagegen: 47 (SPD/Grüne/PAR/OB)dafür: 22 (CDU/BD/PAR&StG/LINKE) - 2.5Umsetzungsregister zu Ratsbeschlüssen einrichtenZur Vorlage · 20232810 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
In der 27. Sitzung des Rates der Stadt Bochum am 2. November 2023 liegt ein Antrag von Fraktionsvorsitzendem Dr. Volker Steude vor, ein Umsetzungsregister für Ratsbeschlüsse einzurichten. Der Antrag sieht vor, dass das Rechnungsprüfungsamt ein Register erstellt, in dem der jeweilige Umsetzungsstand aller Beschlüsse des Rates dokumentiert wird. Diese Maßnahme dient laut Vorlage der Kontrolle der Beschlussumsetzung durch den Rat gemäß § 55 Abs. 3 S. 1 GO NRW sowie der Förderung der Transparenz gegenüber der Bürgerschaft.
Das geplante Register soll halbjährlich aktualisiert und dem Rat als Mitteilung vorgelegt werden. Neben der Veröffentlichung im Ratsinformationssystem (RIS) wird beantragt, die Informationen zusätzlich auf der allgemeinen Internetseite der Stadt leicht auffindbar zu machen. Ergänzend dazu soll das Rechnungsprüfungsamt einen ausführlichen Bericht mit Hintergrundinformationen halbjährlich im Rechnungsprüfungsausschuss erstatten.
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- 02.11.2023 · Rat (27. Sitzung) — Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (PAR)dagegen: 64 (SPD/Grüne/CDU/UWG:FB/FDP/OB)dafür:12 (BD/PAR&StG/FASG/LINKE)
Ergebnis: Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (PAR)dagegen: 64 (SPD/Grüne/CDU/UWG:FB/FDP/OB)dafür:12 (BD/PAR&StG/FASG/LINKE) - 2.5.1Umsetzungsregister zu Ratsbeschlüssen einrichten - Änderungsantrag der CDU-Fraktion -Zur Vorlage · 20232951 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der von Dr. Stefan Jox eingereichte Änderungsantrag sieht die Einrichtung eines Umsetzungsregisters für Ratsbeschlüsse in Bochum vor. Damit soll ein Verfahren entwickelt werden, das die Informationspflichten des Oberbürgermeisters gegenüber dem Rat und den Bezirksvertretungen sicherstellt und die digitale Wahrnehmung von Kontrollaufgaben ermöglicht.
Der Antrag schlägt vor, die Umsetzung der Beschlüsse über das bestehende Ratsinformationssystem abzuwickeln. Dies soll für sämtliche Beschlüsse des Rates und der Fachausschüsse gelten, sofern es sich nicht um Baumaßnahmen handelt, die bereits im Bauprojektcontrolling erfasst sind. Ziel ist es, die Informations- und Auskunftspflichten gemäß der Gemeindeordnung NRW zu erfüllen.
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, bis zur Ratssitzung am 1. Februar 2024 ein Konzept vorzulegen, das bis zur Sommerpause 2024 umgesetzt sein soll. Die Begründung des Antrags verweist auf die Notwendigkeit einer höheren Transparenz hinsichtlich des Bearbeitungsstandes von Beschlüssen für Mandatsträger und Bürger. Als Beispiel für eine derzeit nicht nachvollziehbare Umsetzung wird ein Beschluss aus dem Jahr 2021 zur Kennzeichnung von Sitzplätzen an ÖPNV-Haltestellen angeführt.
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Beratungsfolge
- 02.11.2023 · Rat (27. Sitzung)
- 2.6Bochum als nachhaltige Tourismusdestination positionierenZur Vorlage · 20232811 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
In der 27. Sitzung des Bochumer Rates am 2. November 2023 liegt ein Antrag von Fraktionsvorsitzendem Dr. Volker Steude vor, die Stadt Bochum als nachhaltige Tourismusdestination zu positionieren.
Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung in Kooperation mit Bochum Marketing eine Bewerbung für den Bundeswettbewerb „Nachhaltige Tourismusdestinationen in Deutschland“ in der Kategorie Großstadt anstrebt. In diesem Rahmen soll ein Tourismusmanagementplan entwickelt werden, der Aspekte der städtischen Nachhaltigkeitsstrategie aufnimmt und unter Beteiligung aller relevanten Akteure konkretisiert.
Zudem wird beantragt, dass die Stadt Bochum und Bochum Marketing lokale Partnerbetriebe aus den Bereichen Tourismus, Gastronomie sowie Kultur gewinnen, um sich gemeinsam im TourCert-Programm als Destination zu zertifizieren. Damit sollen Nachhaltigkeitsziele erreicht und kontinuierlich verbessert werden. Die Verwaltung und Bochum Marketing bereiten hierfür bereits organisatorische Voraussetzungen vor, wie etwa die Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten zu CO2-Emissionen pro Übernachtung sowie die Ausarbeitung von Richtlinien für regionale Produkte und eine ökologische Beschaffung.
Mit diesem Vorhaben sollen die Klimaschutzziele der Stadt mit der Stärkung der Tourismuswirtschaft verknüpft werden. Dabei soll auf bestehende Programme und Best-Practice-Lösungen zurückgegriffen werden, um die Effizienz bei der Umsetzung zu steigern.
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Beratungsfolge
- 02.11.2023 · Rat (27. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 3 (FASG)dagegen: 69 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/PAR/OB)dafür: 5 (PAR&StG/LINKE)
Ergebnis: Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag Enthaltungen: 3 (FASG)dagegen: 69 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/PAR/OB)dafür: 5 (PAR&StG/LINKE) - 2.7Bochums „goldener Boden“ - Masterplan Handwerk aufstellenZur Vorlage · 20232812 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit einem Antrag von Fraktionsvorsitzendem Dr. Volker Steude wird der Bochumer Rat ersucht, die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Masterplans für das Handwerk zu beauftragen. Dieser Plan soll unter Einbeziehung relevanter Akteure, wie etwa der Handwerkskammer, erstellt werden und sich an den Maßnahmen der Nachhaltigkeitsstrategie orientieren, wobei die Stadt Düsseldorf als Beispiel dient.
Der Masterplan soll verschiedene Themenbereiche abdecken, darunter Stadt- und Wirtschaftsentwicklung, Mobilität, Klimaschutz, Digitalisierung sowie die Sicherung von Fachkräften und die berufliche Bildung. Zu den im Antrag genannten Maßnahmen, deren Umsetzung geprüft werden soll, gehören unter anderem die Einrichtung eines Start-Up-Campus für das Handwerk sowie die Gründung einer Umweltakademie zur Schulung in nachhaltigen Technologien.
Des Weiteren sieht der Entwurf vor, die Nutzung leerstehender Büro- und Ladenflächen durch das Handwerk zu prüfen und Gewerbeflächen durch bauleitplanerische Maßnahmen vor einer Ausweitung durch Logistiknutzung zu schützen. Weitere Aspekte sind die Förderung von KI-Einsätzen, die Einbindung des Handwerks in die kommunale Wärmeplanung sowie die Entwicklung von Konzepten zur Integration von Arbeiten und Wohnen im urbanen Raum. Auch Bildungsinitiativen, wie ein „Tag des Handwerks“ an Schulen oder die Prüfung handwerklicher Zweige an Gymnasien, sind Bestandteil der Anfrage.
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Beratungsfolge
- 02.11.2023 · Rat (27. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 71 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/LINKE/PAR/OB)dafür: 6 (PAR&StG/FASG)
Ergebnis: Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 71 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/LINKE/PAR/OB)dafür: 6 (PAR&StG/FASG) - 3.Mitteilungen
- 3.1GELSENWASSER AG hier: Beteiligung der GELSENWASSER AG an der Trianel GmbHZur Vorlage · 20232544 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die GELSENWASSER AG beabsichtigt, gemeinsam mit der Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH eine Beteiligung an der Trianel GmbH vorzunehmen. Da die Städte Bochum und Dortmund über die Stadtwerke Bochum Holding GmbH sowie die Dortmuner Stadtwerke AG mittelbar mehrheitlich an der GELSENWASSER AG beteiligt sind, ist eine Beschlussfassung in den Räten beider Städte notwendig.
Zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der beteiligten Unternehmen – namentlich der GELSENWASSER AG, der Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH sowie der Trianel GmbH – soll die Behandlung dieser Angelegenheit in einer nichtöffentlichen Sitzung erfolgen. Die vorliegende Mitteilung des Amtes für Finanzsteuerung ist zur Kenntnisnahme in den zuständigen Gremien vorgesehen, darunter der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling sowie der Haupt- und Finanzausschuss, bevor das Thema im Rat der Stadt Bochum behandelt wird.
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Beratungsfolge
- 02.11.2023 · Rat (27. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 25.10.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (24. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 19.10.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (28. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.2RatskellerZur Vorlage · 20232435 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates am 24. August 2023 stellte die UWG-Fraktion eine Anfrage zum Status des Ratskellers. Hintergrund war die seit längerer Zeit bestehende Schließung des Objektes aufgrund eines Wasserschadens sowie die Frage nach einem Zeitpunkt für die Wiedereröffnung.
Die Verwaltung nahm hierzu Stellung und teilte mit, dass der Mieter zur schriftlichen Stellungnahme aufgefordert wurde. Der Mieter gab an, dass die versicherungsrechtliche Abwicklung des Schadens durch die beteiligten Versicherungen noch nicht abgeschlossen ist. Aus diesem Grund konnten bisher nicht alle notwendigen Reparaturmaßnahmen durchgeführt werden.
Die Verwaltung befindet sich diesbezüglich in einem laufenden Informations- und Meinungsaustausch mit dem Mieter. Zudem werden derzeit die mietrechtlichen Konsequenzen geprüft, die sich aus diesem Vorgang ergeben.
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- 02.11.2023 · Rat (27. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.3Insolvenzen und GeschäftsaufgabenZur Vorlage · 20232482 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland hat im Rahmen einer Anfrage zur wirtschaftlichen Lage in Bochum Informationen über Gewerbeabmeldungen, Insolvenzen und Gewerbeanmeldungen angefordert. Die Antwort der Verwaltung des Ordnungs- und Veterinäramtes legt Zahlen für die Jahre 2020 bis zum ersten Halbjahr 2023 vor.
Bei den Gewerbeabmeldungen verzeichnete die Stadt im Jahr 2020 insgesamt 2.243 Fälle, 2021 waren es 2.105 und 2022 stieg die Zahl auf 2.429 an. Für das erste Halbjahr 2023 wurden 1.337 Abmeldungen registriert. Ein Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie ist der Verwaltung nicht bekannt.
Bezüglich der gewerblichen Insolvenzen, die vom Insolvenzgericht des Amtsgericht Bochum bereinigt um Nachlassinsolvenzen angegeben werden, beliefen sich die Zahlen auf 599 im Jahr 2020, 681 im Jahr 2021 und 624 im Jahr 2022. Im ersten Halbjahr 2023 wurden 419 Fälle gemeldet. Ein Beleg für einen Zusammenhang mit der Pandemie konnte nicht erbracht werden. Gespräche mit Insolvenzverwaltern deuteten jedoch darauf hin, dass die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht sowie erhaltene Subventionen dazu beigetragen haben könnten, weitere Insolvenzanträge zu verhindern.
Die Anzahl der Gewerbeanmeldungen lag im Jahr 2020 bei 2.810, stieg 2021 auf 3.166 und sank 2022 auf 3.037. Im ersten Halbjahr 2023 wurden 1.617 Neuanmeldungen verzeichnet.
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- 02.11.2023 · Rat (27. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.4Wann wird Bochum auch "Souverän-City"?Zur Vorlage · 20232658 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der Fraktion „Die Partei“ aus der Ratssitzung vom 28. September 2023 reagiert. In Bezug auf das Thema digitale Souveränität verweist die Verwaltung auf das Smart-City-Konzept, welches am 15. Dezember 2022 beschlossen wurde und diesen Aspekt behandelt. Eine Beteiligung der Stadt Bochum als Gesellschafter an der ZenDiS besteht derzeit nicht.
Zur Nutzung von Open-Source-Software führt die Verwaltung aus, dass diese bereits in verschiedenen Bereichen eingesetzt wird, sofern dies funktional und wirtschaftlich sinnvoll ist. Als Beispiele werden die Beteiligungsplattform bochum-mitgestalten.de sowie die Bochum App angeführt. Im Rahmen eines Förderaufrufs für Smart-City-Modellprojekte hat sich die Stadt zudem dazu verpflichtet, Software auf Open-Source-Basis zu entwickeln und anderen Kommunen zur Nachnutzung zur Verfügung zu stellen. Eine ausschließliche Nutzung von Open-Source-Software in der gesamten Verwaltung wird zum jetzigen Zeitpunkt jedoch als weder funktional noch wirtschaftlich sinnvoll bewertet. Zudem wird klargestellt, dass der Einsatz von Open-Source-Software nicht mit digitaler Souveränität gleichgesetzt werden kann.
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- 02.11.2023 · Rat (27. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.5Parkplatz am Sportzentrum Westenfeld - Nachfrage-Zur Vorlage · 20232262 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf die Anfrage der SPD-Ratsfraktion bezüglich des Parkplatzes am Sportzentrum Westenfeld reagiert. Im Rahmen eines Beschlusses des Ausschusses für Schule und Bildung wird derzeit eine Prüfung zur Parkraumbewirtschaftung sämtlicher Schulparkplätze durchgeführt, wobei auch die Möglichkeit einer Doppelnutzung des betroffenen Standorts untersucht wird. Die Verwaltung plant, bis zum Ende des Jahres 2023 ein Konzept zu erarbeiten, um bei Schulen mit besonderem Parkdruck Entlastung im öffentlichen Raum zu schaffen.
Die Zuständigkeit für die Betreuung des Parkplatzes liegt bei den Zentralen Diensten, die vor Ort durch den Schulhausmeister vertreten werden. Die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Nutzung der Sportflächen ist bereits Bestandteil der Aufgaben des Hausmeisters des Sportzentrums. Dass aktuell nur vereinzelte Nutzer über Zugangsmöglichkeiten verfügen, begründet die Verwaltung mit der Notwendigkeit von Materialanlieferungen mittels Transportern für den Sportbetrieb.
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Beratungsfolge
- 02.11.2023 · Rat (27. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.6Abfrage zum krisenbedingten Unterstützungsbedarf bei KindertageseinrichtungenZur Vorlage · 20232931 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Rahmen einer Anfrage zur Sitzung des Rates am 2. November 2023 Informationen über einen möglichen zusätzlichen Finanzbedarf bei Bochumer Kindertageseinrichtungen angefordert. Die Verwaltung, vertreten durch Christian Papies vom Jugendamt, nahm dazu Stellung und erläuterte das aktuelle Vorgehen.
Ausgangspunkt für die weitere Planung war ein Schreiben der AG Wohlfahrt, der Evangelischen Kirche Bochum sowie des Kita Zweckverbandes Ende September. In diesem Schreiben wurden Herausforderungen in den Kindertageseinrichtungen thematisiert und ein Gesprächsbedarf mit der Stadtverwaltung signalisiert. Die Verwaltung hat daraufhin eine Einladung zu einem gemeinsamen Austauschgespräch an die verschiedenen Träger der Bochumer Kindertagesbetreuung – darunter AWO, Caritas, Outlaw sowie die Evangelische Kirche Bochum, Gelsenkirchen und Wattenscheid und der Kita Zweckverband – versandt.
Um eine konkrete Grundlage für dieses Gespräch zu schaffen, wurden den Trägern zehn Fragestellungen übermittelt, die auf die Ermittlung des tatsächlichen Bedarfs abzielen. Ein eventueller zusätzlicher Finanzbedarf wird somit Gegenstand des anstehenden Austauschgesprächs sein. Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie wird im Rahmen seiner Sitzung am 29. November 2023 über diesen Prozess informiert.
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- 02.11.2023 · Rat (27. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.Anfragen
- 4.1Besseres Klima für KlimaklebXZur Vorlage · 20232662 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Anfrage 20232662 stellt Arnim Backs von der Fraktion Die PARTEI Fragen zur Präsenz von Klimaaktivisten der „Letzten Generation“ in Bochum. Der Antragsteller thematisiert, dass Straßenblockaden durch Aktivisten im Vergleich zu anderen deutschen Großstädten wie Berlin, Hamburg oder Essen in Bochum seltener auftreten.
Die Anfrage fordert die Verwaltung dazu auf, darzulegen, welche Strategien verfolgt werden, um die Aufmerksamkeit von Klimaaktivisten auf die Gestaltung des öffentlichen Raums in der Stadt zu lenken. Es wird zudem gefragt, ob bereits Gespräche mit Vertretern der „Letzten Generation“ stattgefunden haben oder solche geplant sind.
Des Weiteren werden Fragen zur Identifizierung geeigneter Verkehrsknotenpunkte für mögliche Protestaktionen sowie zur Bereitstellung von Klebstoff an Kreuzungen durch öffentliche Dienste gestellt. Die Anfrage umfasst auch die Frage, ob die Verwaltung eine gemeinsame, öffentlichkeitswirksame Aktion auf einer Straßenkreuzung mit den Mitgliedern des Rates in Erwägung zieht.
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- 02.11.2023 · Rat (27. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.2Abfrage zum krisenbedingten Unterstützungsbedarf bei KindertageseinrichtungenZur Vorlage · 20232840 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, die sich mit dem krisenbedingten Unterstützungsbedarf bei Kindertageseinrichtungen befasst. Die Anfrage bezieht sich auf Ergebnisse einer bereits durchgeführten Abfrage der Stadtverwaltung bei Vereinen und Verbänden in den Bereichen des Gesundheitsamtes sowie des Amtes für Soziales.
Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, ob für den Bereich der Kindertageseinrichtungen bereits Zahlen über einen zusätzlichen Finanzbedarf der jeweiligen Träger vorliegen. Falls solche Daten vorhanden sind, wird nach der Höhe dieses Bedarfs gefragt. Sollten keine Informationen über einen finanziellen Mehrbedarf existieren, möchte die Fraktion wissen, ob eine entsprechende Abfrage bei den Einrichtungen geplant oder bereits veranlasst ist bzw. welche Gründe gegen eine solche Untersuchung sprechen.
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- 02.11.2023 · Rat (27. Sitzung) — Die Anfrage ist schriftlich beantwortet worden.
Ergebnis: Die Anfrage ist schriftlich beantwortet worden. - 4.3Abfrage zum krisenbedingten Unterstützungsbedarf im Offenen GanztagZur Vorlage · 20232841 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, die sich mit dem krisenbedingten Unterstützungsbedarf im Bereich der Offenen Ganztagsschulen befasst. Grundlage für das Anliegen ist eine vorangegangene Untersuchung der Stadtverwaltung, bei der Ergebnisse einer Abfrage von Vereinen und Verbänden aus dem Gesundheits- und Sozialwesen vorgestellt wurden.
Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, ob für den Bereich der Offenen Ganztagsschulen bereits Zahlen zu einem zusätzlichen Finanzbedarf der Träger vorliegen. Falls solche Daten existieren, wird nach deren Höhe gefragt. Sollten keine entsprechenden Informationen vorliegen, möchte die Anfrage klären, ob eine entsprechende Abfrage bei den Einrichtungen veranlasst oder geplant ist und welche Gründe gegen eine solche Untersuchung sprechen könnten.
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- 02.11.2023 · Rat (27. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.4Kita-Plätze in LeitheZur Vorlage · 20232842 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Bochumer Rat hat eine Anfrage an Oberbürlege Thomas Eiskirch bezüglich der Kindertagesstätte „Unterm Regenbogen“ in Leithe eingereicht. Laut der Vorlage deutet sich ein Ende des Betriebs der Einrichtung an, das vor dem bisher geplanten Termin am 31. Juli 2025 eintreten könnte.
In der Anfrage wird darauf hingewiesen, dass bereits nach alternativen Betreuungsmöglichkeiten in der Umgebung gesucht wird. Der Träger der Kita, die evangelische Kirche, hat zwar die Unterbringung von Kindern in einer anderen Einrichtung angeboten, diese liegt jedoch nicht in unmittelbarer Nähe zum bisherigen Standort.
Vor diesem Hintergrund stellt die Fraktion unter der Leitung von Karsten Herlitz die Frage, wie die Stadt Bochum unterstützend eingreifen kann, um zu gewährleisten, dass allen betroffenen Kindern weiterhin ein Kita-Platz zur Verfügung steht.
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Beratungsfolge
- 02.11.2023 · Rat (27. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.5Projekt KühlschranktauschZur Vorlage · 20232843 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Rat der Stadt Bochum eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, die sich mit der möglichen Fortführung des Projektes „Kühlschranktausch“ befasst. Das von der Bochumer Caritas durchgeführte Projekt ermöglichte es Menschen mit geringem Einkommen, mithilfe eines Zuschusses ältere Kühlschränke gegen neue, energieeffizientere Modelle auszutauschen. An diesem Vorhaben waren zudem lokale Elektrohändler beteiligt.
Die Finanzierung des Projektes erfolgte über Mittel aus dem Stärkungspakt NRW. Da diese Fördermittel bis zum 31. Dezember ausgegeben werden müssen, endet die aktuelle Projektlaufzeit zum Jahresende. Die Fraktion erkundigt sich im Rahmen der Anfrage nun, ob die Stadt Bochum Möglichkeiten sieht, eine Fortführung des Projektes zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 02.11.2023 · Rat (27. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.6Nachfragen zur Mitteilung der Verwaltung (20232482) Insolvenzen und GeschäftsaufgabenZur Vorlage · 20232930 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister der Stadt Bochum, Thomas Eiskirch, eingereicht. Hintergrund sind Nachfragen zu einer bereits erfolgten Mitteilung der Verwaltung über Insolvenzen und Geschäftsaufgaben in Bochum. Die Fraktion bittet um detaillierte Informationen darüber, welche Gewerbe- oder Sparten von den Geschäftsaufgaben besonders betroffen sind.
Zudem fordert die Anfrage eine Aufschlüsselung der betroffenen Unternehmen nach Größenklassen. Dabei soll zwischen Einzelunternehmern und Betrieben mit unterschiedlichen Mitarbeiterzahlen – von bis zu fünf, zehn, zwanzig, fünfzig oder einhundert sowie über einhundert Beschäftigten – unterschieden werden. Für die jeweiligen Jahre sollen hierzu sowohl die absoluten Zahlen als auch die entsprechenden Prozentsätze ausgewiesen werden. Des Weiteren möchte die Ratsfraktion Informationen über die Anzahl der kurzfristigen Gewerbeanmeldungen und -abmeldungen in den betrachteten Jahren erhalten.
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Beratungsfolge
- 02.11.2023 · Rat (27. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.7Gast-WLAN in VolkshochschuleZur Vorlage · 20232944 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Gruppe DIE LINKE. im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage zum WLAN-Zugang in der Volkshochschule (vhs) Bochum eingereicht. Anlass für die Anfrage sind Rückmeldungen von Kursteilnehmenden, wonach ein Internetzugang für Dozierende und Teilnehmende an den Kursen nicht zur Verfügung stehe.
Die Anfrage umfasst zwei spezifische Fragen. Zunächst wird nach der aktuellen Regelung des WLAN-Zugangs in der vhs sowie nach den vorhandenen Zugangsmöglichkeiten für Dozierende und Kursteilnehmende gefragt. Des Weiteren wird die Möglichkeit geprüft, in den Räumlichkeiten der Volkshochschule einen Gast-WLAN-Zugang einzurichten, der dem „BO-Gast“-Zugang im Rathaus entspricht. Die Antwort auf diese Anfrage soll zudem dem Ausschuss für Schule und Bildung vorgelegt werden.
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- 02.11.2023 · Rat (27. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.8Ausschilderung des Eingangs zum ehemaligen BürgerbüroZur Vorlage · 20232978 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Anfrage Nummer 20232978 thematisiert ein Ratsmitglied der UWG die aktuelle Situation am Eingang des ehemaligen Bürgerbüros in Bochum. Im Rahmen der Vorlage wird darauf hingewiesen, dass bereits Teile der Fraktionen in neue Räumlichkeiten umgezogen sind, während an anderen Stellen technische Schwierigkeiten bestehen.
Konkret wird berichtet, dass die vordere Eingangstür des ehemaligen Bürgerbüros seit etwa einem Monat nicht mehr genutzt werden kann. Trotz dieser Einschränkung versuchen Personen weiterhin, diesen Eingang zu nutzen, indem sie an der Tür rütteln oder versuchen, das Gebäude zu betreten. Zudem wurde festgestellt, dass Postsendungen, die für die Stadt Bochum bestimmt sind, unter der Tür hindurchgeschoben werden. Vor diesem Hintergrund stellt das Ratsmitglied die Frage, wann eine Anpassung der Ausschilderung am Eingang geplant ist, um den Zugang zum ehemaligen Bürgerbüro eindeutig zu kennzeichnen und solche Situationen künftig zu vermeiden.
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- 02.11.2023 · Rat (27. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.9Beteiligung von Kindern und Jugendlichen beim Aufstellen von BebauungsplänenZur Vorlage · 20232979 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer parlamentarischen Anfrage mit der Nummer 20232979 wurde im Bochumer Rat die Frage nach den Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen bei der Aufstellung von Bebauungsplänen thematisiert. Das betreffende Ratsmitglied aus der SPD-Fraktion knüpft dabei an einen vorangegangenen Tagesordnungspunkt der Sitzung an.
Die Anfrage befasst sich mit dem Prozess der städtebaulichen Planung und sucht nach Informationen über die konkreten Mechanismen, die eine Einbindung jüngerer Generationen ermöglichen sollen. Im Zentrum steht die Frage, wie die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Erstellung von Bebauungsplänen strukturell und praktisch umgesetzt wird. Damit wird nach den Verfahrensweisen verlangt, die sicherstellen sollen, dass die Interessen dieser Altersgruppe in der kommunalen Bauleitplanung berücksichtigt werden können.
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- 02.11.2023 · Rat (27. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.10Verkehrssituation HeidestraßeZur Vorlage · 20232980 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Anfrage mit der Nummer 20232980 befasst sich mit der Verkehrssituation in der Heidestraße im Bochumer Stadtteil Wattenscheid. Ein Mitglied der SPD-Fraktion thematisiert darin das Vorkommen von Geschwindigkeitsüberschreitungen auf diesem Straßenabschnitt.
Im Zentrum des Anliegens steht die Frage nach den Möglichkeiten zur Durchführung von Verkehrsüberwachungen. Es wird angefragt, ob die zuständige Stelle die Kontrolle der Geschwindigkeit mithilfe von mobilen Radarmessgeräten, auch als Blitzerwaggons bezeichnet, in der Heidestraße veranlassen kann. Die Anfrage dient dazu, die Realisierbarkeit eines Einsatzes dieser mobilen Überwachungseinheiten zur Überprüfung der Einhaltung der Geschwindigkeitsvorgaben an diesem Standort zu klären.
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- 02.11.2023 · Rat (27. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.11E-Scooter im öffentlichen Straßenraum / Beschluss des OVG vom 26.10.2023Zur Vorlage · 20232981 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Ein Mitglied der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, die sich auf einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Nordrhein-Westfalen vom 26. Oktober 2023 bezieht. In diesem Beschluss wurde die Erhebung von Sondernutzungsgebühren für E-Scooter im öffentlichen Straßenraum als rechtmäßig bestätigt, wobei jedoch eine spezifische Vorgehensweise der Stadt Köln für rechtswidrig erklärt wurde.
Die Anfrage thematisiert, ob dieser Beschluss sowie ein vorangegangener Eilbeschluss der Verwaltung bekannt sind und ob diese Vorgaben bei der derzeit erarbeiteten Vorlage zum Thema E-Scooter berücksichtigt werden. Diese Vorlage geht maßgeblich auf die Initiative der Rathauskoalition zurück. Zudem wird nach dem voraussichtlichen Zeitpunkt für eine Befassung in den entsprechenden Gremien gefragt.
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- 02.11.2023 · Rat (27. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.12Auswirkungen der Stellplatzsatzung und Stellplatzablösesatzung der Stadt BochumZur Vorlage · 20232982 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage zu den Auswirkungen der geltenden Stellplatzsatzung und Stellplatzablösesatzung gestellt. Gegenstand der Untersuchung ist die Ungleichbehandlung von Kraftfahrzeug- und Fahrradstellplätzen bei der Reduzierung von Stellplatzzahlen. Während die Satzung unter bestimmten Voraussetzungen eine Minderung der Kfz-Stellplätze um bis zu 30 Prozent bei guter Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr ermöglicht, sieht sie für Fahrradabstellplätze keine vergleichbare Reduzierung vor.
Die Anfrage thematisiert zudem die detaillierten Vorgaben für Fahrradabstellplätze, wie etwa Anforderungen an Erreichbarkeit, Diebstahlsicherung, Beleuchtung sowie Flächenvorgaben und Lademöglichkeiten für E-Bikes. Die Fraktion bittet die Verwaltung um Auskunft darüber, wie viele Bauvorhaben aufgrund dieser Regelungen bereits umgeplant oder zurückgestellt wurden und ob dadurch die Anzahl geplanter Wohneinheiten reduziert wurde. Zudem wird nach den Gründen gefragt, warum keine Reduzierungsmöglichkeiten für Fahrradstellplätze bei spezifischen Gegebenheiten, etwa in seniorengerechtem Wohnraum, vorgesehen sind. Abschließend erkundigt sich die Fraktion nach einer geplanten Evaluation der Satzung und möglichen Berichten an den Rat sowie einer eventuellen Vorlage einer geänderten Satzung.
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- 02.11.2023 · Rat (27. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.13FahrtkostenZur Vorlage · 20232983 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Eine Anfrage eines Ratsmitglieds befasst sich mit der Erstattung von Fahrtkosten für die Mitglieder des Bochumer Rates im Zusammenhang mit einer neuen Rechtslage. Zum 1. Januar 2024 tritt eine neue EntschVO NRW in Kraft, welche die bisherige Regelung zur pauschalen Abgeltung von Fahrtkosten durch Netzkarten verändert. Der Rat der Stadt Bochum hatte am 28. September 2023 beschlossen, diese Kosten ohne Berücksichtigung des Einzelfalls zu übernehmen.
Die neue Verordnung sieht eine solche Pauschalregelung nicht mehr vor und verweist stattdessen auf die Regelungen des LRKG NRW. Demnach besteht ein individueller Anspruch auf Erstattung der nachgewiesenen Fahrtkosten im Einzelfall. In der Anfrage wird die Verwaltung gefragt, ob die Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 28. September 2023 aufgrund der geänderten Rechtslage weiterhin zulässig ist und wie die rechtliche Argumentation hierfür lautet. Sollte eine Umsetzung nicht möglich sein, wird nach einer möglichen Beanstandung des Beschlusses durch den Oberbürgermeister sowie nach dem künftigen Verfahren zur Abrechnung der Fahrtkosten ab Januar 2024 gefragt.
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- 02.11.2023 · Rat (27. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.14Stadthalle WattenscheidZur Vorlage · 20232984 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Ein Ratsmitglied hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, die sich auf einen Grundsatzbeschluss des Rates der Stadt Bochum vom Dezember 2019 bezieht. Dieser Beschluss regelte unter anderem die unentgeltliche Übertragung der Stadthalle Wattenscheid an die Bochumer Veranstaltungs-GmbH im Jahr 2020 sowie die Bereitstellung von bis zu 11,5 Millionen Euro für Sanierungs- und Umgestaltungsmaßnahmen durch eine Einzahlung in das Eigenkapital der Gesellschaft.
Anlass der Anfrage sind Berichte aus der Presse, wonach die Umsetzung der Finanzierung nicht möglich sei. Das Ratsmitglied führt an, dass eine Unterrichtung des Rates über diesen Sachverhalt durch den Oberbürgermeister, der zugleich den Aufsichtsrat der Bochumer Veranstaltungs-GmbH leitet, gemäß der Gemeindeordnung vorgesehen sei und bisher nicht stattgefunden habe. In der Anfrage wird nach den Gründen für das Ausbleiben dieser Information gefragt. Des Weiteren wird die Frage aufgeworfen, ob der ursprüngliche Grundsatzbeschluss angesichts der aktuellen Entwicklung weiterhin gültig bleibt und inwieweit der Aufsichtsrat der Bochumer Veranstaltungs-GmbH berechtigt ist, von den im Beschluss festgelegten Bedingungen zur Sanierung der Stadthalle eigenständig abzuweichen.
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- 02.11.2023 · Rat (27. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.15Umsetzungsstand RatsbeschlüsseZur Vorlage · 20232985 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Parte/Stadtgestalter hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister den Umsetzungsstand verschiedener Ratsbeschlüsse der Stadt Bochum thematisiert. Hintergrund sind Aufträge zur Entwicklung von Konzepten und zur Umsetzung von Projekten, die der Rat in der aktuellen sowie in vergangenen Amtsperioden an die Verwaltung erteilt hat.
Die Fraktion erkundigt sich zunächst, ob die Verwaltung Verzeichnisse führt, welche den aktuellen Bearbeitungsstand dieser beschlossenen Maßnahmen widerspiegeln. Falls solche Listen existieren, werden deren Inhalte zur Einsicht angefordert. Sollten keine entsprechenden Verzeichnisse vorliegen, wird die Erstellung einer Liste beantragt, die alle noch nicht realisierten Projekte und Maßnahmen umfasst. Diese Übersicht soll Angaben zum aktuellen Arbeitsstand, zum geplanten Abschluss der Umsetzung sowie zur verantwortlichen Stelle in der Verwaltung enthalten. Zudem werden Informationen zu Gründen für etwaige Verzögerungen oder Fristüberschreitungen gefordert.
Des Weiteren wird eine separate Auflistung von Projekten und Konzepten verlangt, die von der Verwaltung nicht mehr verfolgt werden. Hierbei sollen die Gründe für die Nichtumsetzung sowie der Status bezüglich einer möglichen Aufhebung durch einen Ratsbeschluss angegeben werden. Für alle aufgeführten Punkte sollen zudem das Datum und die entsprechende Vorlagennummer der jeweiligen Ratsbeschlüsse dokumentiert sein.
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- 02.11.2023 · Rat (27. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - Nichtöffentlicher Teil
- 5.Beschlussangelegenheiten
- 5.1GELSENWASSER AG hier: Beteiligung der GELSENWASSER AG an der Trianel GmbHErgebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 4 (BD)dafür: 73 (SPD/Grüne/CDU/PAR&StG/UWG:FB/FDP/FASG/ LINKE/PAR/OB)
- 6.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 7.Mitteilungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 8.Anfragen
- 8.1DatensicherheitErgebnis: Die Anfrage wird mündlich beantwortet.
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