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Erste Änderungssatzung zur Gebührensatzung für Wohnunterkünfte

20231855 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 02.11.2023 · Amt für Soziales

🟢 Beschlossen 02.11.2023 · Rat (27. Sitzung)
Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 3 (FASG)dafür: 74 (SPD/Grüne/CDU/BD/PAR&StG/UWG:FB/FDP/ LINKE/PAR/OB)
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Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20231855 einen Vorschlag zur ersten Änderungssatzung der Gebührensatzung für Wohnunterkünfte vorgelegt. Das Amt für Soziales plant eine Anpassung der Benutzungsgebühren, die seit 2017 unverändert geblieben sind. Grund für die Neukalkulation sind gestiegene Kosten, insbesondere bei den Energie- und Personalkosten, sowie veränderte Strukturen bei den Unterbringungsorten und Nutzergruppen.

Mit der geplanten Änderung soll die monatliche Gebühr pro Person von bisher 215 Euro auf 300 Euro steigen. Die Berechnung basiert auf einem Kostendeckungsgrad von etwa 80 Prozent. Laut der Vorlage sind die Bewohner der städtischen Unterkünfte, die Transferleistungen nach dem SGB II, SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, von einer persönlichen finanziellen Belastung nicht betroffen, da die Gebühren über diese Leistungen abgedeckt werden. Betroffen sind lediglich Personen, die die Kosten selbst tragen. Für diese Gruppe besteht jedoch die Möglichkeit, bei geringem Einkommen eine Ermäßigung der Gebühr zu beantragen.

Der Vorschlag durchläuft im Oktober 2023 die Vorberatungen im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie im Haupt- und Finanzausschuss. Eine Entscheidung des Rates ist für den 2. November 2023 vorgesehen.

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Beratungen

Rat (27. Sitzung)
02.11.2023
Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 3 (FASG)dafür: 74 (SPD/Grüne/CDU/BD/PAR&StG/UWG:FB/FDP/ LINKE/PAR/OB)
Haupt- und Finanzausschuss (24. Sitzung)
25.10.2023
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (19. Sitzung)
17.10.2023
Einstimmig nach Beschlussvorschlag