Fahrtkosten
✦ KI-Zusammenfassung
Eine Anfrage eines Ratsmitglieds befasst sich mit der Erstattung von Fahrtkosten für die Mitglieder des Bochumer Rates im Zusammenhang mit einer neuen Rechtslage. Zum 1. Januar 2024 tritt eine neue EntschVO NRW in Kraft, welche die bisherige Regelung zur pauschalen Abgeltung von Fahrtkosten durch Netzkarten verändert. Der Rat der Stadt Bochum hatte am 28. September 2023 beschlossen, diese Kosten ohne Berücksichtigung des Einzelfalls zu übernehmen.
Die neue Verordnung sieht eine solche Pauschalregelung nicht mehr vor und verweist stattdessen auf die Regelungen des LRKG NRW. Demnach besteht ein individueller Anspruch auf Erstattung der nachgewiesenen Fahrtkosten im Einzelfall. In der Anfrage wird die Verwaltung gefragt, ob die Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 28. September 2023 aufgrund der geänderten Rechtslage weiterhin zulässig ist und wie die rechtliche Argumentation hierfür lautet. Sollte eine Umsetzung nicht möglich sein, wird nach einer möglichen Beanstandung des Beschlusses durch den Oberbürgermeister sowie nach dem künftigen Verfahren zur Abrechnung der Fahrtkosten ab Januar 2024 gefragt.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 02.11.2023Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
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