E-Scooter im öffentlichen Straßenraum / Beschluss des OVG vom 26.10.2023
✦ KI-Zusammenfassung
Ein Mitglied der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, die sich auf einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Nordrhein-Westfalen vom 26. Oktober 2023 bezieht. In diesem Beschluss wurde die Erhebung von Sondernutzungsgebühren für E-Scooter im öffentlichen Straßenraum als rechtmäßig bestätigt, wobei jedoch eine spezifische Vorgehensweise der Stadt Köln für rechtswidrig erklärt wurde.
Die Anfrage thematisiert, ob dieser Beschluss sowie ein vorangegangener Eilbeschluss der Verwaltung bekannt sind und ob diese Vorgaben bei der derzeit erarbeiteten Vorlage zum Thema E-Scooter berücksichtigt werden. Diese Vorlage geht maßgeblich auf die Initiative der Rathauskoalition zurück. Zudem wird nach dem voraussichtlichen Zeitpunkt für eine Befassung in den entsprechenden Gremien gefragt.
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Beratungsfolge
- 02.11.2023Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
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