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E-Scooter im öffentlichen Straßenraum / Beschluss des OVG vom 26.10.2023

20232981 · Anfrage · 02.11.2023

↳ Antwort der Verwaltung E-Scooter im öffentlichen Straßenraum / Beschluss des OVG vom 26.10.2023 · 01.02.2024
🟢 Beschlossen 02.11.2023 · Rat (27. Sitzung)
Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
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KI-Zusammenfassung

Im Rahmen einer Anfrage an Oberbürgermeister Thomas Eiskirch erkundigt sich Jens Matheuszik von der SPD nach dem aktuellen Stand der Regelungen für E-Scooter im öffentlichen Straßenraum der Stadt Bochum. Hintergrund der Anfrage ist ein Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Nordrhein-Westfalen vom 26. Oktober 2023. Mit diesem Urteil wurde die Erhebung von Sondernutzungsgebühren für E-Scooter grundsätzlich als rechtmäßig bestätigt, während eine spezifische Vorgehensweise der Stadt Köln als rechtswidrig eingestuft wurde.

Matheuszik fragt an, ob dieser Beschluss sowie ein vorangegangener Eilbeschluss der Verwaltung bekannt sind und ob diese rechtliche Entwicklung in die derzeit in Arbeit befindliche Vorlage zur Regelung von E-Scootern einfließt. Diese Vorlage geht maßgeblich auf die Initiative der Rathauskoalition zurück. Zudem bittet er um Auskunft darüber, wann mit einer Befassung der zuständigen Gremien zu diesem Thema zu rechnen ist.

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Beratungen

Rat (27. Sitzung)
02.11.2023
Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.