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Auswirkungen der Stellplatzsatzung und Stellplatzablösesatzung der Stadt Bochum

20232982 · Anfrage · 02.11.2023

↳ Antwort der Verwaltung Auswirkungen der Stellplatzsatzung und Stellplatzablösesatzung der Stadt Bochum · 01.02.2024
🟢 Beschlossen 02.11.2023 · Rat (27. Sitzung)
Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
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KI-Zusammenfassung

Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an Oberbürgermeister Thomas Eiskirch zur Stellplatzsatzung und Stellplatzablösesatzung der Stadt eingereicht. Die Fraktion thematisiert dabei die unterschiedliche Handhabung von Reduzierungsmöglichkeiten: Während für Kraftfahrzeuge bei guter Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr eine Minderung der Stellplatzanzahl um bis zu 30 Prozent möglich ist, sieht die Satzung keine vergleichbare Regelung für Fahrradstellplätze vor. Die Anfrage führt zudem spezifische Anforderungen für Fahrradabstellplätze auf, darunter Vorgaben zur Erreichbarkeit, Beleuchtung und Flächenanteilen sowie die Ausstattung mit Lademöglichkeiten für E-Bikes und Stellplätzen für Lastenfahrräder.

Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung um Informationen darüber, ob Bauvorhaben aufgrund der Satzung bereits umgeplant, zurückgestellt oder in der Anzahl der geplanten Wohneinheiten reduziert wurden und um welche Projekte es sich handelt. Des Weiteren wird nach den Gründen gefragt, warum keine Reduzierung der Fahrradstellplätze bei speziellen Gegebenheiten, wie etwa bei guter ÖPNV-Anbindung oder seniorengerechtem Wohnen, vorgesehen ist. Abschließend erkundigt sich die Fraktion nach einer möglichen Evaluation der Satzung durch die Verwaltung und einer entsprechenden Berichterstattung an den Rat.

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Beratungen

Rat (27. Sitzung)
02.11.2023
Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.