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Wiederwahl von Stadtdirektor Sebastian Kopietz

20231778 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 02.11.2023 · Amt für Personalmanagement, Informationstechnologie und Organisation

🟢 Beschlossen 02.11.2023 · Rat (27. Sitzung)
Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 18 (CDU/PAR&StG/FDP)
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KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung Bochums hat mit der Beschlussvorlage 20231778 die Wiederwahl von Sebastian Kopietz vorgeschlagen. Da die erste Amtszeit des Stadtdirektors am 24. April 202

4 endet, sieht der Entwurf eine erneute Ernennung als Beigeordneter für einen Zeitraum von acht Jahren vor. Die neue Amtsperiode würde somit vom 25. April 2024 bis zum 24. April 2032 reichen.

Mit der Wiederwahl soll Sebastian Kopietz weiterhin die Funktion als allgemeiner Vertreter des Oberbürgermeisters sowie die Position des Stadtdirektors ausüben. Der Vorschlag stützt sich auf die Regelungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, wonach Beigeordnete verpflichtet sind, eine zweite Wiederwahl anzunehmen, sofern die Entscheidung spätestens drei Monate vor dem Ende der aktuellen Amtszeit erfolgt. Die Entscheidung über diesen Antrag ist in der Ratssitzung am 2. November 2023 vorgesehen.

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Beratungen

Rat (27. Sitzung)
02.11.2023
Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 18 (CDU/PAR&StG/FDP)