Anteilsveränderung an der chip GmbH Cooperationsgesellschaft Hochschulen und Industrielle Praxis (unmittelbare Beteiligung der Stadt Bochum)
20232585 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 02.11.2023 · Amt für Finanzsteuerung
Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 4 (BD)
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Veränderung der Anteilsverhältnisse an der chip GmbH Cooperationsgesellschaft Hochschulen und Industrielle Praxis vorgelegt. Hintergrund ist das Vorhaben der IHK Mittleres Ruhrgebiet, ihre bisherige Beteiligung in Höhe von 13,54 % zum Jahresende aufzugegeben.
Der Entwurf sieht vor, dass die Stadt Hattingen einen Anteil von 10 % dieser Anteile zum Nennwert übernimmt. Die verbleibenden 3,54 % sollen durch die chip GmbH selbst erworben werden, wodurch sich deren eigene Anteile auf 8,54 % erhöhen würden. Die Gesellschaft mit Sitz in Bochum widmet sich der Förderung von Innovation und dem Technologietransfer zwischen Hochschulen und Wirtschaft. Sie betreibt unter anderem das Technologiezentrum Ruhr auf dem Campus der Ruhr-Universität Bochum sowie das TGH Technologie- und Gründerzentrum in Hattingen.
Der Rat der Stadt Bochum soll den Erwerb der Anteile durch die Stadt Hattingen und die chip GmbH genehmigen. Der Vertreter in der Gesellschafterversammlung wird angewiesen, entsprechenden Beschlüssen zuzustimmen. Die Entscheidung steht unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch die Kommunalaufsicht. Die Städte Herne und Witten werden ebenfalls entsprechende Vorlagen zur Beschlussfassung in ihre Gremien einbringen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M
(Prompt-Version v1, ca. 176 Wörter).