Dritte Änderungssatzung zur Jugendamtssatzung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20232363/1 die Dritte Änderungssatzung zur Jugendamtssatzung vorgelegt. Grundlage für diesen Beschlussvorschlag ist ein Entschluss des Rates vom 30. März 2023, wonach Vertreter der Bezirksschülervertretung künftig als beratende Mitglieder an den Sitzungen des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie teilnehmen sollen.
Durch die Satzungsänderung wird vorgesehen, dass die Vorsitzenden oder deren Stellvertretungen der Bezirksschülervertretung als sachkundige Einwohner in den Jugendhilfeausschuss berufen werden können. Um den Kinderschutz zu gewährleisten, ist die Teilnahme dieser Mitglieder auf den öffentlichen Teil der Sitzungen beschränkt. Die Anpassung der Satzung erfolgt zur rechtlichen Umsetzung des Ratsbeschlusses gemäß den geltenden gesetzlichen Vorgaben. Für die Durchführung der Maßnahme sind keine finanziellen Auswirkungen oder Folgelasten zu verzeichnen.
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Beratungsfolge
- 02.11.2023Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 25.10.2023Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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