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Dritte Änderungssatzung zur Jugendamtssatzung

20232363/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 02.11.2023 · Jugendamt

🟢 Beschlossen 02.11.2023 · Rat (27. Sitzung)
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20232363/1 die Dritte Änderungssatzung zur Jugendamtssatzung vorgelegt. Grundlage für diesen Beschlussvorschlag ist ein Entschluss des Rates vom 30. März 2023, wonach Vertreter der Bezirksschülervertretung künftig als beratende Mitglieder an den Sitzungen des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie teilnehmen sollen.

Durch die Satzungsänderung wird vorgesehen, dass die Vorsitzenden oder deren Stellvertretungen der Bezirksschülervertretung als sachkundige Einwohner in den Jugendhilfeausschuss berufen werden können. Um den Kinderschutz zu gewährleisten, ist die Teilnahme dieser Mitglieder auf den öffentlichen Teil der Sitzungen beschränkt. Die Anpassung der Satzung erfolgt zur rechtlichen Umsetzung des Ratsbeschlusses gemäß den geltenden gesetzlichen Vorgaben. Für die Durchführung der Maßnahme sind keine finanziellen Auswirkungen oder Folgelasten zu verzeichnen.

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Beratungen

Rat (27. Sitzung)
02.11.2023
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Haupt- und Finanzausschuss (24. Sitzung)
25.10.2023
Einstimmig nach Beschlussvorschlag