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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 1.1Politischer Beirat Umbau des ehem. Landesbehördenhauses zum „Haus der Musik“Zur Vorlage · 20230422 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantragt die Einrichtung eines baubegleitenden politischen Beirats für das Projekt „Haus der Musik“, welches den Umbau des ehemaligen Landesbehördenhauses umfasst. Die Maßnahme stützt sich auf einen Ratsbeschluss aus dem Jahr 2015, der vorsieht, dass Bauvorhaben mit einem Volumen von mehr als 10 Millionen Euro durch ein gemeinsames politisches Begleitgremium begleitet werden sollen.
Das geplante Gremium soll aus insgesamt sechs Mitgliedern bestehen. Davon werden drei Mitglieder des Betriebsausschusses für die Eigenbetriebe und drei Mitglieder des Ausschusses für Kultur und Tourismus benannt. Ziel der Einrichtung ist es, einen fortlaufenden Informationsfluss zwischen der Fachverwaltung, der Bauausführung und dem politischen Raum sicherzustellen. Aufgrund der Komplexität der baulichen Prozesse sowie der Vielzahl an beteiligten Akteuren sollen durch den Beirat eine regelmäßige Information und Interaktion ermöglicht werden. Je nach Bedarf können weitere Vertreter der Verwaltung oder der Fachplanung zu den Beratungen hinzugezogen werden. Für die Durchführung des Beirats sind keine zusätzlichen finanziellen Mittel oder jährlichen Folgelasten erforderlich.
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Beratungsfolge
- 26.04.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (20. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (Linke)
- 23.03.2023 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (16. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 14.03.2023 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (14. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (Linke) - 1.1.1Politischer Beirat Umbau des ehem. Landesbehördenhauses zum „Haus der Musik“ - Änderungsantrag der Fraktionen SPD, Grüne, CDU -Zur Vorlage · 20230756 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26. April 2023 wird über die Benennung von Mitgliedern für den politischen Beirat zum Umbau des ehemaligen Landesbehördenhauses zum „Haus der Musik“ beraten. Der vorliegende Änderungsantrag mit der Nummer 20230756, welcher von der SPD-Fraktion, der Grünen Fraktion sowie der CDU-Ratsfraktion eingebracht wurde, regelt die personelle Zusammensetzung dieses Gremiums.
Der Antrag sieht vor, Mitglieder aus zwei verschiedenen Ausschüssen für den Beirat zu benennen. Aus dem Betriebsausschuss für Eigenbetriebe sollen jeweils ein Mitglied der SPD, ein Mitglied der Grünen und ein Mitglied der CDU in den politischen Beirat berufen werden. Parallel dazu ist die Benennung von Vertretern aus dem Ausschuss für Kultur und Tourismus vorgesehen. Auch für diesen Ausschuss sieht der Vorschlag vor, dass je ein Mitglied der SPD-Fraktion, der Grünen Fraktion und der CDU-Ratsfraktion als Mitglieder des Beirats fungieren soll.
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Beratungsfolge
- 26.04.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (20. Sitzung)
- 1.2Einstellungen von Nachwuchskräften 2024 und Durchführung eines Kompaktlehrgangs für die VerwaltungZur Vorlage · 20230848 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum plant für das Jahr 202<0xC2>4 die Einstellung von bis zu 165 Nachwuchskräften. Die Beschlussvorlage sieht vor, 153 Stellen basierend auf festgestellten Bedarfen in verschiedenen Ausbildungsberufen und Studiengängen zu besetzen sowie weitere 12 Positionen zur Sicherung der Kontinuität in den Ausbildungsgängen einzustellen. Das Spektrum der geplanten Stellen umfasst Verwaltungsberufe, technische Berufe, gewerblich-technische Berufe sowie den feuerwehrtechnischen Dienst.
Zusätzlich zur regulären Ausbildung ist die Durchführung eines Kompaktlehrgangs für die Ämtergruppe des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 im allgemeinen Verwaltungsdienst vorgesehen. Ziel dieser Maßnahme ist es, den Bedarf an Beschäftigten, unter anderem in sozialen Fachbereichen, zu decken. Die Personalkosten für diesen Lehrgang werden für das Jahr 2024 auf rund 135.102 Euro und für 2025 auf etwa 332.327 Euro geschätzt.
Ergänzend dazu bietet das Jugendamt jährlich 20 Praktikumsplätze zur Vervollständigung der schulischen Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern an, während im Dezernat V weitere 20 Plätze für eine Trainee-Maßnahme im Bereich Soziale Arbeit zur Verfügung stehen. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2023/2024 berücksichtigt. Für den Studiengang Verwaltungsinformatik sind vorerst zwei Einstellungen vorgesehen, wobei ein höherer Bedarf an Studienplätzen durch die Hochschule für Polizei und Verwaltung NRW bestehen könnte.
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- 26.04.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (20. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.3Außerplanmäßige Bereitstellung investiver Haushaltsmittel gem. § 83 GO NRW in der Produktgruppe 5304 Abwasserbeseitigung zur Deckung von Mehrauszahlungen bei der Maßnahme am SchußholzZur Vorlage · 20230878 · Finanzvorlage investiv oder konsumtiv
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Finanzvorlage des Amtes für Finanzsteuerung wird dem Haupt- und Finanzausschuss die außerplanmäßige Bereitstellung von investiven Haushaltsmitteln in Höhe von 0,58 Millionen Euro vorgeschlagen. Die Mittel sind für die Erneuerung eines Mischwasserkanals im Bereich Am Schußholz 1 bis 16 vorgesehen.
Der im Jahr 1958 errichtete Kanal weist laut der Vorlage bauliche Mängel wie Korrosionsschäden, poröse Rohrwandungen und Wurzeleinwirkungen auf. Da die statische Sicherheit des Systems nicht mehr gewährleistet ist, besteht das Risiko von Tagesbrüchen, was eine zeitnahe Erneuerung zur Sicherstellung der Verkehrssicherungspflicht erforderlich macht.
Die erforderlichen Deckungsmittel werden innerhalb der Produktgruppe Abwasserbeseitigung aus dem Projekt „Constantin X“ herangezogen. Aufgrund von Verzögerungen im Planungsprozess dieses Projekts sind im laufenden Haushaltsjahr nicht alle veranschlagten Mittel benötigt worden. Für die anschließende Unterhaltung des Kanals entstehen jährliche Folgekosten in Höhe von etwa 17.400 Euro, die über das Budget des Tiefbauamtes gedeckt werden.
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Beratungsfolge
- 26.04.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (20. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.Beschlussvorschläge für den Rat
- 2.1Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH hier: Aufhebung des Betrauungsaktes, Änderung des Gesellschaftsvertrages und der GesellschaftervereinbarungZur Vorlage · 20230443 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum beantragt die Aufhebung des Betrauungsaktes für die Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH (FMR) mit rückwirkender Wirkung zum 1. Januar 2023. Ein Rechtsgutachten hat ergeben, dass die Zuschüsse für den Bäderbetrieb aufgrund ihres lokalen Charakters nicht den Tatbestand einer unzulässigen EU-Beihilfe erfüllen. Die Aufhebung soll eine flexiblere Gestaltung der Gesellschafterzuschüsse ermöglichen.
Im Zuge dieser Maßnahme sollen auch der Gesellschaftsvertrag der FMR sowie die Gesellschaftervereinbarungen angepasst werden. Der überarbeitete Gesellschaftsvertrag sieht unter anderem die Erweiterung des Unternehmensgegenstandes um den Bereich Altenhilfe vor. Zudem werden Regelungen zur Durchführung digitaler Sitzungen der Gesellschafterversammlung und des Aufsichtsrates sowie zur Bildung von Ausschüssen aufgenommen.
Die Anpassung der Gesellschaftervereinbarung für die Betriebsstätte Kemnade bezieht sich auf das Jahr 2023. Angesichts gestiegener Personal- und Energiekosten sollen die Zuschüsse angepasst und die Fälligkeiten der Zahlungen vereinheitlicht werden. Die Umsetzung der Beschlüsse ist an die Bedingung einer positiven verbindlichen Auskunft des Finanzamtes sowie an die Zustimmung der weiteren Gesellschafter und der Kommunalaufsichtsbehörde gebunden.
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Beratungsfolge
- 04.05.2023 · Rat (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 26.04.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (20. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 20.04.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (24. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.2Wirtschaftsplan 2023 der SBO Senioreneinrichtung der Stadt Bochum gGmbHZur Vorlage · 20230830 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll über den Wirtschaftsplan 2023 der SBO Senioreneinrichtungen der Stadt Bochum gGmbH entscheiden. Die Vorlage folgt auf die Beschlüsse des Aufsichtsrats und der Gesellschafterversammlung vom 27. März 2023.
Die Gesellschaft befindet sich seit dem 1. März 2023 in einer Sanierungsphase, unter Einbeziehung eines externen Sanierungsgeschäftsführers. Die Planung sieht vor, dass aus den Sanierungsmaßnahmen im Jahr 2023 ein Ergebnisbeitrag von 0,75 Millionen Euro erzielt wird, der im Jahr 2024 auf 2,6 Millionen Euro ansteigen soll.
Für das Geschäftsjahr 2023 werden Erträge in Höhe von rund 36,3 Millionen Euro gegenüber Aufwendungen von etwa 38,7 Millionen Euro prognostiziert. Dies entspricht einem operativen Planverlust von 2,4 Millionen Euro. Durch außerordentliche Effekte, wie den Nettoerlös aus dem Verkauf des Grundstücks „Glockengarten“ in Höhe von circa 2,0 Millionen Euro sowie Kosten für den Abriss des AKH, wird unter Berücksichtigung der Sanierungsbeiträge ein ausgeglichenes Ergebnis angestrebt.
In der mittelfristigen Planung ist eine Erweiterung der Pflegeplatzkapazitäten von 630 auf 722 Plätze vorgesehen, was unter anderem durch die Eröffnung der Einrichtung an der Sommerdellenstraße Mitte 2024 erfolgt. Bei den Personalkosten ist für 2023 eine Reduzierung der Ausgaben für Personalleasing von rund 1,4 Millionen Euro im Vorjahr auf 600.000 Euro vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 04.05.2023 · Rat (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 26.04.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (20. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 20.04.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (24. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.3Bebauungsplan Nr. 870a – 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 870 – Südring/Universitätsstraße – hier: Satzungsbeschluss und Entscheidung über StellungnahmenZur Vorlage · 20230795 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt die Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 870a für das Gebiet Südring/Universitätsstraße vor. Ziel der Vorlage ist es, den bestehenden Bebauungsplan Nr. 870, der eine Hochhausbebauung sowie ein Parkhaus vorsieht, an ein neues Bauvorhaben anzupassen. Während die ursprüngliche Planung durch einen anderen Vorhabenträger nicht umgesetzt wurde, plant nun ein neuer Investor eine bauliche Konzeption innerhalb der bereits festgelegten Gebäudekubatur.
Die wesentlichen inhaltlichen Änderungen betreffen die Art der Nutzung sowie technische Details. Die Festsetzung als Sondergebiet für Hotel, Wohnen und Parkhaus bleibt bestehen. Neu ist jedoch der Ausschluss bestimmter Vergnügungsstätten und Gewerbebetrieben sexuellen Charakters sowie die Zulassung von kleinflächigem Einzelhandel. Zudem sind geringfügige Anpassungen bei den Baulinien, Baugrenzen und der Fassadengestaltung vorgesehen, um technische Anlagen wie Lüftungssysteme oder Trafostationen zu ermöglichen. Auch die Schallschutzregelungen wurden an aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen angepasst.
Das Verfahren wurde als vereinfachtes Verfahren gemäß Baugesetzbuch durchgeführt, wobei die Grundzüge der ursprünglichen Planung unberührt bleiben. Klimarelevante Auswirkungen werden durch den bestehenden Umweltbericht des Bebauungsplanes Nr. 870 abgedeckt. Die Vorlage liegt zur Entscheidung für den Rat vor.
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Beratungsfolge
- 04.05.2023 · Rat (23. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (PAR)dagegen: 5 (LINKE)dafür: 68 (SPD/Grüne/CDU/BD/PAR&StG/UWG:FB/FDP/OB)
- 26.04.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (20. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 1 (Linke)dafür: 15 (SPD, Grüne, CDU, BD, PAR&StG, UWG:FB, OB)
- 25.04.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (24. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür:14 (SPD, Die GRÜNEN, CDU, BD, Die PARTEI/ STADTGESTALTER, UWG: FB)Dagegen: 1 (Die LINKE.)Enthaltungen: 0
- 20.04.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (22. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20230795Abstimmungsergebnis:Enthaltungen: 1 (Die PARTEI)Dagegen: 2 (DIE LINKE.)Dafür: 15 (SPD, Grüne, CDU, FDP)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 1 (Linke)dafür: 15 (SPD, Grüne, CDU, BD, PAR&StG, UWG:FB, OB) - 2.4Bebauungsplan Nr. 1007 – Hofsteder Straße – hier: Satzungsbeschluss und Entscheidung über StellungnahmenZur Vorlage · 20230632 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt vor, den Bebauungsplan Nr. 1007 – Hofsteder Straße – als Satzung zu beschließen. Ziel des Plans ist der Schutz und die Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche in Bochum. Konkret soll die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben mit nahversorgungs- und zentrenrelevanten Sortimenten im Plangebiet unterbunden werden, sofern diese außerhalb der im Masterplan Einzelhandel definierten Zentren liegen. Das Gebiet umfasst Flächen nördlich der Autobahn A 40 sowie beiderseits der Erschließungsstraße zu den Grundstücken Hofsteder Straße 170 bis 178.
Das Verfahren wird als ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB durchgeführt, um einen rechtlichen Mangel im ursprünglichen Planungsverfahren zu beheben. Dieser Fehler wurde nach einer Klage einer Lebensmitteldiscounterkette vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen festgestellt, da Teile des Gebiets planungsrechtlich dem Außenbereich zuzuordnen sind. Der neue Entwurf korrigiert die Abgrenzung des Plangebietes durch Herausnahme der entsprechenden Flächen. Die Verwaltung beantragt zudem, den Bebauungsplan rückwirkend zum 14. Juni 2021 in Kraft zu setzen. Durch die Festsetzungen wird ein bisher bestehendes Baurecht für bestimmte Nutzungen entzogen, wobei bestehende Nutzungen nicht von den Regelungen betroffen sind.
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- 04.05.2023 · Rat (23. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (PAR)
- 26.04.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (20. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 25.04.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (24. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 20.04.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (22. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20230632
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.5Erste Änderungssatzung zur Gestaltungssatzung Nr. 482 GN – Siedlung Dahlhauser Heide –Zur Vorlage · 20230660 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Stadtplanung und Wohnen hat eine Beschlussvorlage zur ersten Änderungssatzung der Gestaltungssatzung Nr. 482 GN für die Siedlung Dahlhauser Heide vorgelegt. Die Vorlage mit der Nummer 20230660 sieht Anpassungen bei der Zulässigkeit von Photovoltaikanlagen vor, um energetischen Anforderungen und dem Klimaschutz Rechnung zu tragen.
Die vorgeschlagene Änderung des Paragrafen 7 Absatz 4 ermöglicht die Nutzung von Dachflächen für Photovoltaik unter Einhaltung bestimmter gestalterischer Vorgaben. Neben schwarzen Solardachpfannen sind Photovoltaikanlagen zulässig, sofern die Module sowie Rahmen und Befestigungselemente in Schwarz oder in der Farbe der vorhandenen Dachhaut gehalten sind. Dabei darf keine Unterkonstruktion über das Maß der Anlage hinausragen. Zudem müssen die Anlagen mit einheitlichen Abständen zu Dachaufbauten wie Schornsteinen oder Gauben montiert werden und parallel zur Dachneigung verlaufen, um ein harmonisches Erscheinungsbild der historischen Siedlung zu wahren.
Von dieser Änderung ausgenommen sind Solarthermieanlagen, da deren Aufbauhöhe nicht mit dem Erhalt der historischen Dachlandschaft vereinbar ist. Der Entwurf durchläuft die Anhörung in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte sowie Vorberatungen in den Ausschüssen für Planung und Grundstücke sowie im Haupt- und Finanzausschuss, bevor der Rat der Stadt Bochum im Mai 2023 über die Entscheidung berät.
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Beratungsfolge
- 04.05.2023 · Rat (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 26.04.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (20. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 25.04.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (24. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 20.04.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (22. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20230660
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.6Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen Auslegungsbeschluss für das Änderungsverfahren 46 E: Bottroper Straße / Hilgerstraße (Thurmfeld) in EssenZur Vorlage · 20230247 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll über den Auslegungsbeschluss für das Änderungsverfahren 46 E des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) entscheiden. Betroffen ist das Areal „Thurmfeld“ an der Bottroper Straße und Hilgerstraße in Essen. Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für Stadtplanung und Wohnen sieht eine Neuausrichtung der Flächennutzung sowie eine Anpassung der Gebietsgrenzen vor.
Im Rahmen der Änderung soll der Umfang des Plangebietes von bisher 8,9 auf etwa 11,5 Hektar erweitert werden. Dabei wird die Fläche zwischen der Hilgerstraße, der Bersonstraße und dem Segerothpark in den Änderungsbereich einbezogen. Ziel ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Entwicklung als Sonderstandort für Forschung, Lehre sowie gewerbliche Zwecke zu schaffen. Die bisherige Festlegung als Wohn- und Gewerbebaufläche soll durch die Ausweisung als Sonderbaufläche für Freizeit, Erhebung, Sport sowie für Hochschule, Bildung und Forschung ersetzt werden.
Die Verwaltung beantragt zudem die öffentliche Auslegung des Planentwurfs sowie die Beteiligung der öffentlichen Stellen und Behörden. Eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden, wobei keine wesentlichen Bedenken gegen die Planung vorgebracht wurden. Der Rat soll die Ergebnisse dieser Beteiligung zur Kenntnis nehmen und den weiteren Prozess einleiten.
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Beratungsfolge
- 04.05.2023 · Rat (23. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 8 (LINKE/UWG:FB)
- 26.04.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (20. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (Linke, UWG:FB)
- 28.03.2023 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (12. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (Die LINKE.)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 2 (Linke, UWG:FB) - 2.7Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen Auslegungsbeschluss für das Änderungsverfahren 53 GE: Gewerbepark Schalke-Nord in GelsenkirchenZur Vorlage · 20230248 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll über den Auslegungsbeschluss für das Änderungsverfahren 53 GE zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) entscheiden. Bei dem Verfahren geht es um den Gewerbepark Schalke-Nord in Gelsenkirchen, welcher Teil der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr ist. Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für Stadtplanung und Wohnen sieht vor, die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange einzuleiten.
Gegenstand der Änderung ist die Vorbereitung zur Wiedernutzung eines weitgehend brachgefallenen Gewerbeareals. Im Rahmen des Verfahrens soll eine Fläche für einen örtlichen Hauptverkehrszug, der nicht mehr gebaut werden soll, in die angrenzenden Nutzungen – bestehend aus gewerblichen Bauflächen und Grünflächen – integriert werden. Die Ergebnisse der bereits durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Spätsommer 2022 sollen dabei vom Rat zur Kenntnis genommen werden. Laut der Verwaltung haben sich die Planungsziele aufgrund der eingegangenen Anregungen nicht verändert.
Das weitere Verfahren sieht eine einmonatige öffentliche Auslegungsfrist vor. Im Anschluss an die Beteiligungsphase wird die Planänderung erneut in die zuständigen Gremien eingebracht und zur abschließenden Genehmigung bei der Landesplanungsbehörde eingereicht.
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Beratungsfolge
- 04.05.2023 · Rat (23. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 8 (LINKE/UWG:FB)
- 26.04.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (20. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (Linke, UWG:FB)
- 28.03.2023 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (12. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (Die LINKE.)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 2 (Linke, UWG:FB) - 2.8Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen Abwägungsbeschluss über die Anregungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen und förmlichen Beteiligung sowie Feststellungsbeschluss für das Änderungsverfahren 48 MH (Sport- und Freizeitanlagen Uhlenhorstweg) in Mülheim an der RuhrZur Vorlage · 20230252 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt Bochum einen Beschlussvorschlag zur Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr vor. Gegenstand ist das Änderungsverfahren 48 MH, welches die Sport- und Freizeitanlagen am Uhlenhorstweg in Mülheim an der Ruhr betrifft. Der Beschluss umfasst die Abwägung von Anregungen und Stellungnahmen aus den Phasen der frühzeitigen sowie förmlichen Beteiligung und sieht einen Feststellungsbeschluss für das Verfahren vor.
Das betroffene Gebiet im Mülheimer Stadtteil Broich umfasst etwa 5,7 Hektar. Während die Fläche derzeit als Wald- bzw. Waldbereich mit der Festlegung eines regionalen Grünzugs eingestuft ist, sieht die Änderung eine Umwidmung in eine Sonderbaufläche für Sport, Freizeit und Erholung sowie in einen allgemeinen Siedlungsbereich für zweckgebundene Nutzungen vor. Ziel dieser Anpassung ist es, die bestehenden Sport- und Freizeitanlagen, darunter ein Hockey- und Tennisverein sowie Reitanlagen, rechtlich zu sichern. Die Planung ermöglicht zudem eine bestandsorientierte Weiterentwicklung durch den Neubau von Ersatzbauten oder geringfügige Erweiterungen bestehender baulicher Anlagen. Nach der Beschlussfassung wird das Verfahren der Landesplanungsbehörde zur Genehmigung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 04.05.2023 · Rat (23. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 8 (LINKE/UWG:FB)
- 26.04.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (20. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (Linke, UWG:FB)
- 28.03.2023 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (12. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (Die LINKE.)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 2 (Linke, UWG:FB) - 2.9Public Corporate Governance Kodex der Stadt Bochum hier: 2. ÄnderungsfassungZur Vorlage · 20230479 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20230479 die zweite Änderungsfassung des Public Corporate Governance Kodex (PCGK) vorgelegt. Die Neufassung basiert auf einem Auftrag des Ausschusses für Beteiligungen und Controlling aus dem Jahr 2021, welcher auf einen Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Grüne zurückgeht.
Ein wesentlicher Bestandteil der Änderung ist die Neuregelung der Abschlussprüfung. Der Entwurf empfiehlt, das Wirtschaftsprüfungsunternehmen nach spätestens fünf Jahren zu wechseln, um sich am PCGK des Landes Nordrhein-Westfalen zu orientieren. Diese Regelung ist als Empfehlung formuliert, sodass Unternehmen bei begründeten Ausnahmen von der Fünfjahresfrist abweichen können, sofern sie diese Abweichung jährlich offenlegen und begründen.
Darüber hinaus wird die soziale und ökologische Verantwortung als Grundsatz für die Unternehmensführung in den Bereichen Leitung, Überwachung und Kontrolle der Beteiligungsunternehmen verankert. Während die Nachhaltigkeit als Prinzip aufgenommen wurde, bleibt eine spezifische Regelung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung aufgrund noch ausstehender nationaler Gesetzgebung vorerst aus. Die Vorlage enthält zudem redaktionelle Anpassungen sowie Aktualisierungen infolge von Gesetzesänderungen und Rückmeldungen aus den Beteiligungsunternehmen und Aufsichtsräten.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 8 (BD/UWG:FB)
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 01.06.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (25. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 04.05.2023 · Rat (23. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 26.04.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (20. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 20.04.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (24. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt. - 2.10Radverkehrskonzept 2023Zur Vorlage · 20230262 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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Die Verwaltung hat mit der Vorlage 20230262 das neue Radverkehrskonzept 2023 zur Beschlussfassung vorgelegt. Das Konzept ersetzt die Planung aus dem Jahr 1999 und ist Bestandteil des Mobilitätskonzeptes der Stadt Bochum. Ziel der Neuausrichtung ist es, den Anteil des Radverkehrs am gesamten Verkehrsaufkommen bis zum Jahr 2030 auf 15 Prozent zu steigern und langfristig eine Quote von 25 Prozent zu erreichen.
Das Konzept definiert ein hierarchisches Radverkehrsnetz, das aus Radschnellwegen, Velorouten sowie Haupt- und Nebenrouten besteht. Zur Steigerung der Sicherheit und des Komforts werden verbindliche Qualitätsstandards für die Infrastruktur festgelegt, darunter Sollbreiten von 2,50 Metern auf Hauptrouten und 2,0 Metern auf Nebenrouten. Ein neu erstelltes Radverkehrskataster dient künftig als Arbeitsgrundlage, um den Bestand der Infrastruktur zu bewerten und Netzlücken zu identifizieren.
Weitere Schwerpunkte liegen im Ausbau der Fahrradparkplätze in Wohngebieten, wobei in den kommenden drei Jahren die Installation von 2.000 zusätzlichen Stellplätzen vorgesehen ist. Zudem umfasst das Vorhaben die Erstellung von Schulwegplänen für alle weiterführenden Schulen, um sichere Routen für Kinder auszuweisen. Als Richtschnur für das Verwaltungshandeln dient ein Maßnahmenkatalog mit 125 prioritären Vorhaben, die als Grundlage für künftige Um- und Ausbauten der Verkehrsinfrastruktur dienen sollen.
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Beratungsfolge
- 04.05.2023 · Rat (23. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 9 (LINKE/PAR&StG/FDP)dagegen: 16 (CDU/BD)dafür: 50 (SPD/Grüne/UWG:FB/PAR/OB)
- 26.04.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (20. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 19.04.2023 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (23. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 3 (FPD, LINKE., P&STG)Dagegen: 4 (CDU, BD)Dafür: 8 (SPD, Grüne)
- 29.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (24. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDagegen3, CDU
- 21.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (18. Sitzung) — Zunächst wurde über den Änderungsantrag der CDU-Fraktion abgestimmt (s. hierzu TOP 2.2.1)Sodann erfolgte die Abstimmung über die ursprüngliche Beschlussvorlage.Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür: 11 (SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)Dagegen: 4 (CDU)Entha
- 21.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (21. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 16.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (21. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20230262Enthaltungen: 1 (DIE LINKE.)Dagegen: 4 (CDU, BD)Dafür: 12 (SPD, Grüne, Die PARTEI, FDP)
- 15.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (18. Sitzung) — Zunächst wurde über den Änderungsantrag der CDU abgestimmt (s. hierzu Protokollierung zu TOP 2.3.1) Dieser wurde mehrheitlich abgelehnt. Sodann wurde über den ursprünglichen Beschlussvorschlag abgestimmt. ErgebnisMehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür:
- 22.02.2023 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (21. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - Anhörungs- und Vorberatungsergebnisse der Bezirksvertretungen und Fachausschüsse
- 2.11Beirat für Gestaltung und Baukultur: Verabschiedung eines externen Mitgliedes und Nachbesetzung eines neuen externen MitgliedesZur Vorlage · 20230836 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur personellen Neubesetzung des Beirats für Gestaltung und Baukultur vorgelegt. Das Ende der Amtszeit der bisherigen Vorsitzenden, der Architektin Annette Paul, ist für Juli 2023 vorgesehen, nachdem sie zwei Amtsperioden im Gremium tätig war. Mit dem Ausscheiden von Annette Paul wird sowohl ein neues externes stimmberechtigtes Fachmitglied als auch eine neue Leitung des Beirats benötigt.
Zur Nachbesetzung schlägt die Verwaltung die Berufung der Architektin Sarah Escher aus Düsseldorf als neues stimmberechtigtes Mitglied vor. Die Auswahl erfolgte in Abstimmung mit dem Bund Deutscher Architekten (BDA) Bochum. Der Beirat, der die Stadt bei baulichen Projekten und Bauleitplanverfahren berät, soll sich im Rahmen einer Sitzung am 25. August 2023 neu konstituieren. In dieser Sitzung werden auch die neue Vorsitzende oder der neue Vorsitzende sowie die Stellvertretung durch die Mitglieder des Beirats gewählt. Die Verwaltung wird hierzu einen Vorschlag aus dem Kreis der bereits erfahrenen stimmberechtigten Mitglieder einbringen.
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Beratungsfolge
- 04.05.2023 · Rat (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 26.04.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (20. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 25.04.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (24. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.12Benennung (Bestellung, Vorschlag) von Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Bochum in Unternehmen hier: Mitgliederversammlung der Baugenossenschaft „Heimat“ Bochum-Stiepel eG (Nachfolge Herr Kröck)Zur Vorlage · 20230904 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll über die Neubesetzung eines Vertreters in der Mitgliederversammlung der Baugenossenschaft „Heimat“ Bochum-Stiepel eG entscheiden. Hintergrund der Vorlage des Amtes für Finanzsteuerung ist das Ausscheiden von Eckart Kröck aus dem Dienst der Stadt Bochum aufgrund seines Eintritts in den Ruhestand. Da die Bestellung als städtischer Vertreter an die Ausübung des städtischen Amtes gebunden ist, endet mit seinem Ausscheiden auch sein Mandat in der Genossenschaft.
Die Verwaltung schlägt vor, Herrn Kröck aus der Mitgliederversammlung abzurufen und Heike Möller, die Leiterin des Amtes für Stadtplanung, als neue Vertreterin der Stadt Bochum zu benennen. Die Stadt Bochum hält zehn Geschäftsanteile an der Baugenossenschaft „Heimat“ Bochum-Stiepel eG.
Die Amtszeit der neuen Vertreterin soll der laufenden Wahlperiode des Rates entsprechen und sich bis zur nächsten Neuwahl erstrecken. Die Vorlage wird zunächst im Ausschuss für Beteiligungen und Controlling sowie im Haupt- und Finanzausschuss beraten, bevor die endgültige Entscheidung im Rat am 4. Mai 2023 erfolgt.
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Beratungsfolge
- 04.05.2023 · Rat (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 26.04.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (20. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 20.04.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (24. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 3.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 4.Mitteilungen
- 4.1Notwendige Sanierung „Altes Amtshaus“ Kemnader Str. 199Zur Vorlage · 20230912 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung plant die Sanierung des „Alten Amtshauses“ in der Kemnader Straße 199 in Bochum-Stiepel. Ziel der Maßnahme ist es, die vorläufige Nutzung durch die Löscheinheit Stiepel der Freiwilligen Feuerwehr sicherzustellen und den Erhalt des Gebäudes zu gewährleisten.
Im Rahmen des Brandschutzbedarfsplanes 202<0xC2>3–2027 wird derzeit geprüft, ob die Standorterweiterung der Löscheinheit weiterhin über das alte Amtshaus erfolgen soll oder ob ein Anbau an die bestehende Fahrzeughalle als Alternative infrage kommt. Unabhängig von dieser langfristigen Entscheidung beabsichtigt die Verwaltung, kurzfristig nicht aufschiebbare Sanierungsmaßnahmen vorzuziehen. Diese umfassen insbesondere den Brandschutz sowie die Verbesserung der Energiebilanz durch eine vollständige Dachsanierung gemäß den energetischen Leitlinien der Stadt Bochum.
Die Kosten für diese Maßnahmen werden nach einer Schätzung eines externen Architekturbüros auf rund 1,2 Millionen Euro beziffert. Die Planungs- und Bauzeit wird mit etwa 18 Monaten angegeben, wobei eine Fertigstellung bis Ende 2024 angestrebt wird. Die Arbeiten sollen im laufenden Betrieb durchgeführt werden können. Die Finanzierung der Maßnahmen ist im investiven Budget des Amtes für Finanzsteuerung innerhalb des laufenden Haushaltsplans vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 11.05.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (18. Sitzung)
- 04.05.2023 · Rat (23. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 03.05.2023 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (17. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 26.04.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (20. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 25.04.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (24. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.2Verlängerung der Bebauungsverpflichtung für ein Grundstück an der RüsingstraßeZur Vorlage · 20230400 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster hat eine Mitteilung zur Verlängerung der Bebauungsverpflichtung für ein Grundstück an der Rüsingstraße vorgelegt. Nach dem Verkauf eines städtischen Grundstücks an einen neuen Eigentümer ist dort die Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern sowie einer Kindertagesstätte geplant. Da die Fertigstellung und die Eröffnung der Kita für den Beginn des Kindergartenjahres 2024/2025 terminiert sind, soll die vertraglich festgelegte Bebauungsverpflichtung entsprechend angepasst werden.
Die Vorlage wird in den zuständigen Gremien zur Kenntnisnahme vorgelegt. Dies umfasst die Sitzungen der Bezirksvertretung Bochum-Ost im März 2023 sowie des Ausschusses für Planung und Grundstücke und des Haupt- und Finanzausschusses im April 2023. Die Beschlussfassung erfolgt gemäß den Regelungen der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen und findet im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung statt.
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Beratungsfolge
- 26.04.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (20. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 25.04.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (24. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 15.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (18. Sitzung)
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.3Erwerb von KompensationsflächenZur Vorlage · 20230773 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum beabsichtigt, auf dem Bochumer und Essener Stadtgebiet unbebaute, landwirtschaftlich genutzte Grundstücke zu erwerben. Ziel dieser Maßnahme ist die Deckung des aktuellen sowie zukünftigen Bedarfs an Kompensationsflächen.
Nach Angaben des Amtes für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster sollen durch den Erwerb dieser Ackerflächen ökologische Aufwertungen vorgenommen werden. Die Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen ist so vorgesehen, dass sie in die bestehenden Produktionsabläufe der jeweiligen landwirtschaftlichen Betriebe integriert werden können.
Die vorliegende Mitteilung der Verwaltung wird in den zuständigen Gremien zur Kenntnisnahme vorgelegt. Dies betrifft die Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid sowie den Ausschuss für Planung und Grundstücke und den Haupt- und Finanzausschuss. Die Beschlussfassungen zu diesen Vorhaben werden gemäß der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen im nichtöffentlichen Teil der Sitzungen durchgeführt, um die Einhaltung von Datenschutzvorgaben und Geheimhaltungspflichten zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 26.04.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (20. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 25.04.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (22. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 25.04.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (24. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.4Anmietung Universitätsstr. 43-49 1.Riegel des GebäudesZur Vorlage · 20230831 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung beabsichtigt, einen weiteren Gebäuderiegel an der Universitätsstraße 43-49 anzumieten. Bereits im November 2021 wurden drei der vier Gebäudeblöcke an dieser Adresse als Interimsflächen für bis zu 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angemietet. Diese Maßnahme diente dazu, die Unterbringung von Personal aus Gebäuden wie dem Historischen Rathaus, dem Haus des Wissens oder der Junggesellenstraße 8 während laufender Sanierungsarbeiten zu ermöglichen.
Da die bisher angemieteten Flächen nun vollständig belegt sind, plant die Verwaltung, das im bestehenden Mietvertrag festgelegte Vormietrecht für den ersten Gebäuderiegel auszuüben. Dieser Bereich umfasst Besprechungsräume, einen Empfangsbereich sowie verschiedene Bürostrukturen in Open-Space- und Zellenbauweise. Die Anmietung soll weiteren Dienststellen als temporäre Arbeitsfläche dienen, die aufgrund von Sanierungsmaßnahmen ihre bisherigen Standorte verlassen müssen.
Über die konkreten Konditionen der Erweiterung wird in einer nachfolgenden Beschlussvorlage informiert. Diese wird den Ausschüssen für Planung und Grundstücke sowie dem Haupt- und Finanzausschuss im nichtöffentlichen Teil vorgelegt. Der Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe wird im Anschluss über die Entwicklung informiert.
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Beratungsfolge
- 03.05.2023 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (17. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 26.04.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (20. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 25.04.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (24. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.5Barrierefreiheit in Wahllokalen - konkrete UmsetzungsplanungenZur Vorlage · 20230944 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage des Haupt- und Finanzausschusses zur Barrierefreiheit in Wahllokalen reagiert. Im Fokus stand dabei die Sicherstellung barrierefreier Zugangsmöglichkeiten für alle Wahlberechtigten, insbesondere in Gebieten, in denen derzeit nur wenige oder gar keine zugänglichen Räumlichkeiten zur Verfügung stehen.
Als potenzielle neue Standorte nennt das Amt für Bürgerservice unter der Leitung von Andreas Mruck verschiedene Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Kirchen sowie Filialen der Sparkasse, sofern diese die Anforderungen an Größe, Belüftung und Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr erfüllen. Bei der Nutzung von Räumen mit Videoüberwachung, etwa in Bankfilialen, wird die Einhaltung des Wahlgeheimnisses durch eine individuelle Gestaltung der Wahllokal-Aufbauten sichergestellt, sodass Stimmzettel ungestört gekennzeichnet und gefaltet werden können.
Zudem prüft die Stadt die Nutzung von Räumlichkeiten städtischer Tochterunternehmen, wie bereits bei der Bogestra geschehen. Die Auswahl neuer Wahlräume erfolgt durch Sichtungen im Sommer. Die Verwaltung strebt eine frühzeitige Festlegung der Standorte an, idealerweise etwa neun Monate vor dem jeweiligen Wahltag, um den organisatorischen Anforderungen der kombinierten Bundestagswahl und Kommunalwahl im Jahr 2025 gerecht zu werden.
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Beratungsfolge
- 26.04.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (20. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.6"Viktoria-Karree"Zur Vorlage · 20230954 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung nahm zur Anfrage der CDU-Fraktion bezüglich des Projekts „Viktoria-Karree“ Stellung. Der Eigentümer HBB teilte mit, dass der Einzelhändler Decathlon den Standort nicht übernehmen wird, da die Fläche aufgrund geänderter Expansionsvorgaben der Zentrale in Paris als zu klein eingestuft wurde. Ein Zusammenhang zwischen dieser Absage und der Baumaßnahme am Husemannplatz besteht laut Auskunft des Eigentümers nicht. Der Investor des Viktoria-Karrees wurde seit Beginn der konkreten Planung des Husemannplatzes im März 2021 regelmäßig über die Planungsabstimmung informiert.
Die Neugestaltung des Husemannplatzes war nicht Bestandteil des ursprünglichen Investorenverfahrens, sondern wurde von der Verwaltung als Maßnahme zur Aufwertung des Platzes initiiert. Aufgrund von Kürzungen der Städtebauförderung durch das Land Nordrhein-Westfalen musste die Finanzierung aus dem städtischen Haushalt erfolgen. Die Fertigstellung des Husemannplatzes ist für Mitte 2025 geplant, wobei Anpassungen im Zeitplan unter anderem auf die Koordination mit weiteren Großprojekten und die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie zurückzuführen sind.
Der Nutzungs- und Gestaltungsvertrag zwischen der HBB und der Stadt Bochum sieht einen Mix aus Einzelhandel, Dienstleistung, Gastronomie und Hotel vor. Die Einzelhandelsfläche ist auf maximal 15.000 Quadratmeter begrenzt. Die Stadtverwaltung hat zudem rund 15.000 Quadratmeter Bürofläche im Projekt angemietet, die von verschiedenen Ämtern wie dem Jugendamt, dem Ordnungs- und Veterinäramt sowie dem Amt für Soziales genutzt werden soll.
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Beratungsfolge
- 26.04.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (20. Sitzung)
- 4.7Vergabeverfahren zur OGS-TrägerschaftZur Vorlage · 20231075 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat Informationen zum Vergabeverfahren für die Trägerschaft der Offenen Ganztagsschulen (OGS) vorgelegt. Da die bestehenden Verträge im Sommer 2023 ausliefen, wurde ein förmliches Vergabeverfahren auf Grundlage eines Rechtsgutachtens und eines Ratsbeschlusses aus dem Jahr 2017 durchgeführt. Im Rahmen dieses Verfahrens reichten die betroffenen Schulstandorte im Frühjahr 2022 Anforderungskonzepte ein, die zuvor von den jeweiligen Schulkonferenzen beschlossen worden waren.
Nach Eingang der Bieterangebote wurden diese den Schulen zur Bewertung anhand einer festgelegten Matrix zugeleitet. Während die Ergebnisse der Schulen und der Verwaltung bei den meisten Standorten übereinstimmten, traten bei drei Schulen Abweichungen auf. Eine Prüfung ergab, dass die Bewertungskriterien in diesen Fällen nicht vergaberechtskonform angewendet worden waren. Um die rechtliche Korrektheit des Verfahrens zu gewährleisten, wurden die Bewertungen durch die Verwaltung angepasst, was zu einem Wechsel der Träger führte.
Die Verwaltung stellte klar, dass die Beteiligung der Schulen gewahrt blieb und die Anpassungen zur Einhaltung des Vergaberechts notwendig waren. Angesichts von Rückfragen einzelner Elternvertretungen strebt das Schulverwaltungsamt eine verbesserte Kommunikation für künftige Verfahren an, um die Nachvollziehbarkeit zu erhöhen. Da keine der beteiligten Anbieter Widerspruch gegen die Entscheidung eingelegt hat, ist das Vergabeverfahren rechtlich abgeschlossen.
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Beratungsfolge
- 13.06.2023 · Ausschuss für Schule und Bildung (18. Sitzung)
- 26.04.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (20. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.Anfragen
- 5.1Was bedeutet der Tarifabschluss im öffentlichen Dienst für den Bochumer Haushalt?Zur Vorlage · 20231093 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Bochumer Rat hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister eingereicht, die die finanziellen Folgen des jüngsten Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst für den Haushalt der Stadt Bochum thematisiert. Die Anfrage bezieht sich auf die 20. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses.
Die Fraktion verweist auf die mit dem Tarifabschluss verbundenen Mehrkosten für die Kommunen. Unter Bezugnahme auf den Städte- und Gemeindebund werden Möglichkeiten wie eine Erhöhung von Schulden, Steuern und Gebühren oder das Zurückstellen von Investitionen zur Deckung der Kosten angeführt. Zudem wird die Einschätzung der NRW-Kommunalministerin herangezogen, wonach die Landesmittel aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz 2023 nicht ausreichen werden, um die Mehrkosten vollständig zu kompensieren. Da für den Doppelhaushalt 2023/24 in Bochum keine Steuererhöhungen vorgesehen sind, thematisiert die Fraktion die daraus resultierenden Auswirkungen auf die Haushaltsplanung.
Die Anfrage umfasst mehrere Fragen an die Verwaltung: Erfragt werden die konkreten Mehrkosten für die Stadt Bochum sowie die Maßnahmen zur Kompensation dieser Ausgaben. Des Weiteren möchte die Fraktion über die Auswirkungen auf den Doppelhaushalt 2023/24 und die mögliche Notwendigkeit eines Nachtragshaushalts informiert werden. Zudem wird nach Strategien der Verwaltung gefragt, um zusätzliche Belastungen für Bürgerinnen, Bürger sowie Unternehmen in Bochum zu vermeiden.
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Beratungsfolge
- 26.04.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (20. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 5.2WohngeldzahlungenZur Vorlage · 20231122 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat gegenüber dem Oberbürgermeister eine Anfrage zur Bearbeitung von Wohngeldanträgen eingereicht. Die Fragen wurden für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26. April 2023 formuliert und thematisieren die Dauer der Entscheidungsprozesse bei Wohngeldleistungen.
Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, ob Anträge aus dem Zeitraum September 2022 zum Zeitpunkt der Anfrage noch nicht abschließend bearbeitet wurden. Zudem werden Informationen zur durchschnittlichen Bearbeitungszeit sowie zur personellen Besetzung der zuständigen Dienststelle angefordert. Ein weiterer Aspekt der Anfrage betrifft die Anzahl der Bearbeitungsrückstände, die seit mehr als einem Monat bestehen.
Des Weiteren erkundigt sich die Fraktion nach der Möglichkeit von Abschlagszahlungen und den Gründen, die gegen eine solche Praxis sprechen könnten. Abschließend wird die Verwaltung gefragt, ob ihr das Risiko bekannt ist, dass durch ausstehende Zahlungen Mietrückstände entstehen können, welche die Fortführung von Mietverhältnissen gefährden könnten.
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Beratungsfolge
- 26.04.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (20. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - Nichtöffentlicher Teil
- Kenntnisnahme des nichtöffentlichen Teils der Niederschrift vom 22.03.2023
- 6.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 6.1Verlängerung der Bebauungsverpflichtung für ein Grundstück an der RüsingstraßeErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 6.2Erwerb von KompensationsflächenErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 6.3Anmietung Universitätsstr. 43-49 1.Riegel des GebäudesErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 7.Beschlussvorschläge für den Rat
- 7.1Bestellung zum RechnungsprüferErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 8.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 9.Mitteilungen
- 9.1Mitteilung über den Stand zur Erstellung von 4 Kitas in SystembauweiseErgebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 9.2Hintergründe zum Vergabeverfahren OGSErgebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 9.3Vergabe des Offenen GanztagesErgebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 10.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
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