Außerplanmäßige Bereitstellung investiver Haushaltsmittel gem. § 83 GO NRW in der Produktgruppe 5304 Abwasserbeseitigung zur Deckung von Mehrauszahlungen bei der Maßnahme am Schußholz
20230878 · Finanzvorlage investiv oder konsumtiv · 26.04.2023 · Amt für Finanzsteuerung
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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Im Rahmen einer Finanzvorlage des Amtes für Finanzsteuerung wird dem Haupt- und Finanzausschuss die außerplanmäßige Bereitstellung von investiven Haushaltsmitteln in Höhe von 0,58 Millionen Euro vorgeschlagen. Die Mittel sind für die Erneuerung eines Mischwasserkanals im Bereich Am Schußholz 1 bis 16 vorgesehen.
Der im Jahr 1958 errichtete Kanal weist laut der Vorlage bauliche Mängel wie Korrosionsschäden, poröse Rohrwandungen und Wurzeleinwirkungen auf. Da die statische Sicherheit des Systems nicht mehr gewährleistet ist, besteht das Risiko von Tagesbrüchen, was eine zeitnahe Erneuerung zur Sicherstellung der Verkehrssicherungspflicht erforderlich macht.
Die erforderlichen Deckungsmittel werden innerhalb der Produktgruppe Abwasserbeseitigung aus dem Projekt „Constantin X“ herangezogen. Aufgrund von Verzögerungen im Planungsprozess dieses Projekts sind im laufenden Haushaltsjahr nicht alle veranschlagten Mittel benötigt worden. Für die anschließende Unterhaltung des Kanals entstehen jährliche Folgekosten in Höhe von etwa 17.400 Euro, die über das Budget des Tiefbauamtes gedeckt werden.
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