Barrierefreiheit in Wahllokalen - konkrete Umsetzungsplanungen
20230944 · Antwort der Verwaltung · 26.04.2023 · Amt für Bürgerservice
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage des Haupt- und Finanzausschusses zur Barrierefreiheit in Wahllokalen reagiert. Im Fokus stand dabei die Sicherstellung barrierefreier Zugangsmöglichkeiten für alle Wahlberechtigten, insbesondere in Gebieten, in denen derzeit nur wenige oder gar keine zugänglichen Räumlichkeiten zur Verfügung stehen.
Als potenzielle neue Standorte nennt das Amt für Bürgerservice unter der Leitung von Andreas Mruck verschiedene Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Kirchen sowie Filialen der Sparkasse, sofern diese die Anforderungen an Größe, Belüftung und Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr erfüllen. Bei der Nutzung von Räumen mit Videoüberwachung, etwa in Bankfilialen, wird die Einhaltung des Wahlgeheimnisses durch eine individuelle Gestaltung der Wahllokal-Aufbauten sichergestellt, sodass Stimmzettel ungestört gekennzeichnet und gefaltet werden können.
Zudem prüft die Stadt die Nutzung von Räumlichkeiten städtischer Tochterunternehmen, wie bereits bei der Bogestra geschehen. Die Auswahl neuer Wahlräume erfolgt durch Sichtungen im Sommer. Die Verwaltung strebt eine frühzeitige Festlegung der Standorte an, idealerweise etwa neun Monate vor dem jeweiligen Wahltag, um den organisatorischen Anforderungen der kombinierten Bundestagswahl und Kommunalwahl im Jahr 2025 gerecht zu werden.
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