Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (36. Sitzung)
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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 1.1Anregung gemäß § 24 GO NRW: Anordnung eines Nachtfahrverbots für Mähroboter im Bochumer StadtgebietZur Vorlage · 20251563 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Anregung nach § 24 der Gemeindeordnung NRW wurde ein Nachtfahrverbot für Mähroboter im Bochumer Stadtgebiet beantragt. Die Regelung soll den Zeitraum von 19:00 Uhr bis 7:00 Uhr umfassen. Ziel der Anregung ist der Schutz von wildlebenden Tieren, wie etwa Igeln, vor möglichen Verletzungen durch die Geräte.
Das Umwelt- und Grünflächenamt empfiehlt in der vorliegenden Beschlussvorlage, der Anregung nicht zu folgen. Die Verwaltung begründet dies mit den bestehenden Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes, wonach die Verletzung oder Tötung wildlebender Tiere untersagt ist. Verstöße gegen den allgemeinen Artenschutz können bei entsprechender Nachweisbarkeit geahndet werden. Eine zusätzliche Allgemeinverfügung würde laut Verwaltung keinen neuen materiellen Inhalt schaffen.
Zur Sensibilisierung der Bevölkerung hat das Umwelt- und Grünflächenamt bereits Mitte Juni 2025 eine Presseinformation veröffentlicht. Der Rat wird über den Vorschlag in seiner Sitzung am 10. Juli 2025 entscheiden.
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Beratungsfolge
- 10.09.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (36. Sitzung)
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Die Vorlage wird an den Fachausschuss überwiesen.
- 1.2Anregung gemäß § 24 GO NRW: Igel retten - Mähroboter regulierenZur Vorlage · 20251564 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Umsetzung einer Bürgeranregung vorgelegt, die den Schutz von Igeln und Kleintieren durch die Regulierung von Mährobotern zum Ziel hat. Die Anregung sieht vor, über städtische Kommunikationswege auf die Gefahren von Mährobotern hinzuweisen und die Nutzung dieser Geräte in den Dämmerungs- und Nachtstunden einzuschränken.
Der Rat wird dazu angehalten, der Anregung teilweise zu folgen. Während die Verwaltung die Verbreitung von Informationen über städtische Kanäle befürwortet, lehnt sie eine zeitliche Einschränkung der Nutzung ab. Zur Information sollen bereits Pressemitteilungen sowie ein Flyer der Biologischen Station östliches Ruhrgebiet eingesetzt werden.
Eine Einschränkung der Betriebszeiten mittels einer Allgemeinverfügung wird vom Umwelt- und Grünflächenamt als nicht notwendig erachtet. Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet bereits die Verletzung oder Tötung besonders geschützter Arten. Da Verstöße gegen diese Bestimmungen bei Bekanntwerden geahmt werden können, sieht die Verwaltung keinen Bedarf für eine zusätzliche rechtliche Regelung der Einsatzzeiten.
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Beratungsfolge
- 10.09.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (36. Sitzung)
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Die Vorlage wird an den Fachausschuss überwiesen.
- 1.2.1Anregung gemäß § 24 GO NRW: Igel retten - Mähroboter regulieren - Änderungsantrag der CDU-RatsfraktionZur Vorlage · 20252075 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Änderungsantrag zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung am 10. September 2025 sieht eine Regulierung der Nutzung von Mährobotern im Stadtgebiet vor. Unter der Federführung von Dr. Daniel Obitz wird vorgeschlagen, eine Satzung zu erarbeiten, die den Einsatz von Mährobotern während der Dämmerungs- und Nachtstunden untersagt, um Igel, Molche, Salamander und andere Kleintiere zu schützen.
Nach dem Entwurf soll die Nutzung der Geräte auf den Zeitraum zwischen 30 Minuten nach Sonnenaufgang und 30 Minuten vor Sonnenuntergang beschränkt werden. Im Zuge der Einführung dieser Satzung beabsichtigt die Stadt, über ihre Kommunikationskanäle auf die Gefahren der Mähroboter für die betroffenen Tiere hinzuweisen.
Nach der Beschlussfassung im Ausschuss wird die Satzung dem Rat der Stadt Bochum zur Entscheidung vorgelegt. Die Begründung des Antrags führt an, dass ein Verbot zum Schutz nachtaktiver Tiere dienen soll, um Verletzungen von Kleintieren zu verhindern.
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Beratungsfolge
- 10.09.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (36. Sitzung)
- 1.2.2Anregung gemäß § 24 GO NRW: Igel retten - Mähroboter regulieren - Änderungsantrag der Fraktionen Die SPD im Rat, Die Grünen im Rat und CDU-RatsfraktionZur Vorlage · 20252098 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD, Die Grünen und CDU im Rat der Stadt Bochum haben mit der Vorlage 20252098 einen Änderungsantrag für die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung am 10. September 2025 vorgelegt. Der Antrag bezieht sich auf die Anregung „Igel retten - Mähroboter regulieren“ und sieht eine Änderung des Beschlusstextes vor.
Die Fraktionen fordern die Verwaltung dazu auf, eine Allgemeinverfügung zu erlassen, die ein Nutzungsverbot von Mährobotern während der Nacht- und Dämmerungszeit zum Ziel hat. Der Zeitraum soll die 30 Minuten vor Sonnenuntergang bis 30 Minuten nach Sonnenaufgang umfassen. Zudem soll die Stadtverwaltung ihre Kommunikationskanäle, wie etwa soziale Medien, nutzen, um auf die Gefahren von Mährobotern für Wildtiere, insbesondere beim Einsatz in der Nacht, hinzuweisen. Die geplante Verfügung soll zunächst auf eine Dauer von zwei Jahren befristet werden.
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Beratungsfolge
- 10.09.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (36. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.3Anmeldung zur Dringlichkeitsliste 2026Zur Vorlage · 20251890 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beabsichtigt, eine Maßnahme zur Dringlichkeitsliste 202
Die Verwaltung beabsichtigt, eine Maßnahme zur Dringlichkeitsliste 2026 anzumelden. Gegenstand der Vorlage ist ein ergänzendes Sanierungskonzept für das Grundwasser sowie ein Monitoring von Grund- und Bachwasser im Bereich der ehemaligen Zeche und Kokerei Constantin 8/9, insbesondere im Einflussbereich des Dorneburger Mühlenbaches.
Die Planung basiert auf der Notwendigkeit, die Schadstoffbewegungen im Grundwasser weiter zu untersuchen. Nachdem im Jahr 2025 ein Schadstoffaustrag im Bachbett festgestellt wurde, sollen weitere Untersuchungen zur Konkretisierung eines Sanierungskonzepts durchgeführt werden. Dies umfasst unter anderem Pumpversuche in den Belastungsschwerpunkten des Kreidegrundwassers sowie die Prüfung einer hydraulischen Sicherung durch eine Grundwasserreinigungsanlage in einer einjährigen Testphase. Zudem soll die Wechselwirkung zwischen den Grundwasserleitern und die Ursache des Eintrags in den Dorneburger Mühlenbach ermittelt werden.
Die geschätzten Kosten für die Untersuchungen und die erforderlichen Gutachterleistungen belaufen sich auf insgesamt 150.000 Euro. Die Umsetzung der Maßnahmen ist für den Zeitraum von 2026 bis 2028 vorgesehen. Die Finanzierung der Vorhaben ist im Haushalt des Umwelt- und Grünflächenamtes vorgesehen.
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- 10.09.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (36. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.Beschlussvorschläge für den Haupt- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- 2.1Realisierungsbeschluss Wegebau CarolinenglückbahnZur Vorlage · 20251084 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung plant die Realisierung einer Geh- und Radwegeverbindung auf dem ehemaligen Gleisabschnitt der Carolinenglückbahn. Ziel der Maßnahme ist es, eine Verbindung zwischen dem Radschnellweg RS1 in Bochum-Günnigfeld und der Erzbahntrasse in Bochum-Hordel herzustellen, um die Nahmobilität zu fördern. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird die Verwaltung beauftragt, die entsprechenden Planungsschritte sowie Vorarbeiten im Haushaltszeitraum 2025/2026 einzuleiten.
Der geplante Wegabschnitt umfasst eine Gesamtlänge von etwa 950 Metern, wobei rund 500 Meter neu hergestellt werden sollen. Die Strecke soll als asphaltierter gemeinsamer Geh- und Radweg angelegt werden. Im Rahmen des Projekts ist auch die Sanierung eines Brückenbauwerks über den Goldhammer Bach vorgesehen. Die bauliche Umsetzung wird für den Zeitraum zwischen 2026 und 2028 angestrebt.
Die Finanzierung der Maßnahme beläuft sich auf rund 1,88 Millionen Euro, wobei die Mittel für die Jahre 2025 bis 2028 zur Verfügung stehen. Die Verwaltung prüft zudem die Beantragung von Fördermitteln, etwa aus dem Programm für Nahmobilität. Durch die Förderung des Radverkehrs und die Anbindung an bestehende Infrastrukturen ergeben sich laut dem beigefügten KlimaCheck positive Auswirkungen auf den Klimaschutz.
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Beratungsfolge
- 02.10.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (38. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 18.09.2025 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (43. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagBD hat nicht an der Abstimmung teilgenommen.
- 10.09.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (36. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 01.07.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (41. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 26.06.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (39. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 3.Beschlussvorschläge für den Rat
- 3.13. Änderungsverfahren Landschaftsplan Bochum Mitte/Ost – Erweiterung des Naturschutzgebietes Nr.1 „Blumenkamp“ hier: Satzungsbeschluss gem. 20 (2) Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NRW)Zur Vorlage · 20251361 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des dritten Änderungsverfahrens des Landschaftsplanes Bochum Mitte/Ost sieht die Verwaltung eine Erweiterung des Naturschutzgebietes Nr. 1 „Blumenkamp“ vor. Die Ausweitung soll insgesamt etwa 2,8 Hektar umfassen und das ehemalige Grabeland sowie eine südlich angrenzende Wiesenfläche einschließen. Grundlage für diesen Vorschlag ist ein im Jahr 2020 erarbeiteter Pflege- und Entwicklungsplan der Biologischen Station östliches Ruhrgebiet.
Die Erweiterung umfasst das etwa 0,88 Hektar große ehemalige Grabeland, das sich zu einem Vorwald entwickelt hat, sowie eine rund zwei Hektar große Wiese, die sich im Eigentum der Stadt befindet. Da die Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt, wird ein vereinfachtes Verfahren gemäß dem Landesnaturschutzgesetz NRW angewandt. Während der Beteiligung öffentlicher Interessenträger gingen 17 Stellungnahmen ein, gegen die Erweiterung des Schutzgebietes wurden jedoch keine Bedenken erhoben.
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich aus der Ausweisung nicht, da die Flächen bereits unterhalten werden. Die Verwaltung bewertet die Maßnahme als ökologisch und klimarelevant. Der endgültige Beschluss über die Satzung wird im Rat der Stadt Bochum für den 9. Oktober 2025 erwartet.
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Beratungsfolge
- 09.10.2025 · Rat (41. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 02.10.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (38. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 10.09.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (36. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 02.09.2025 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 26.06.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (39. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 3.23. Änderungsverfahren Landschaftsplan Bochum West – Erweiterung des Naturschutzgebietes Nr.1 „Blumenkamp“ hier: Satzungsbeschluss gem. 20 (2) Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NRW)Zur Vorlage · 20251559 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Umwelt- und Grünflächenamt schlägt im Rahmen des dritten Änderungsverfahrens des Landschaftsplanes Bochum West die Erweiterung des Naturschutzgebietes Nr. 1 „Blumenkamp“ vor. Die Vorlage sieht vor, das Schutzgebiet um das ehemalige Grabeland sowie eine angrenzende Wiese zu erweitern, was im Geltungsbereich des Landschaftsplanes Bochum West einer Fläche von etwa 0,1 Hektar entspricht.
Hintergrund der Maßnahme ist ein im Jahr 2020 erstellter Pflege- und Entwicklungsplan, der die Erweiterung des Gebiets als Entwicklungsmaßnahme vorsieht, da sich das ehemalige Grabeland zu einem Vorwald mit älteren Gehölzen entwickelt hat. Da die Erweiterung die Grundzüge der bisherigen Planung nicht berührt, wird das Verfahren gemäß dem Landesnaturschutzgesetz NRW als vereinfachtes Verfahren durchgeführt.
Im Zuge der Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange zwischen März und Mai 2025 gingen sechs Stellungnahmen ein. Diese enthielten naturschutzfachliche Hinweise sowie Anregungen zur Einbindung weiterer Leitungsträger, wobei keine Bedenken gegen die Erweiterung des Naturschutzgebietes geäußert wurden. Die Entscheidung über die Beschlussvorlage wird im Rat der Stadt Bochum in der Sitzung am 9. Oktober 2025 getroffen.
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Beratungsfolge
- 09.10.2025 · Rat (41. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 02.10.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (38. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 10.09.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (36. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 02.09.2025 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 01.07.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (41. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 3.3Erste Änderungssatzung zur AbfallsatzungZur Vorlage · 20251816 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage 20251816 die erste Änderungssatzung zur Abfallsatzung vorgelegt. Hintergrund der Anpassungen ist die Einführung der kombinierten Wertstofftonne für Leichtverpackungen und stoffgleiche Nichtverpackungen auf dem gesamten Stadtgebiet zum 1. Januar 2026.
Die vorgeschlagenen Änderungen umfassen redaktionelle Anpassungen an aktuelle Rechtsvorschriften sowie eine Neubenennung der Abfallfraktion „Leichtverpackungen und stoffgleiche Nichtverpackungen“ bei den bereitgestellten Abfallbehältern. Zudem wird die Volumenangabe für die verwendeten Wertstoffsäcke korrigiert. Die Regelung sieht vor, dass die kombinierten Wertstoffsäcke künftig nur noch auf Antrag zur Verfügung gestellt werden. Voraussetzung hierfür ist eine Einzelfallprüfung, die ergibt, dass auf dem jeweiligen Grundstück keine ausreichenden Stellmöglichkeiten oder geeigneten Transportwege für die Wertstofftonnen vorhanden sind.
Des Weiteren wird die Anlage I der Abfallsatzung angepasst. Hierbei wird das Holsystem für die Entsorgung von gemischten Verpackungen über die Wertstofftonne explizit ausgewiesen. Zudem wird klargestellt, dass die Entsorgung von separat erfassten stoffgleichen Nichtverpackungen über das Bringsystem gebührenfrei bleibt.
Der Entwurf durchläuft die Vorberatung im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung am 10. September 2025 sowie im Haupt- und Finanzausschuss am 2. Oktober 2025, bevor der Rat am 9. Oktober 2025 über die Änderungssatzung entscheidet.
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Beratungsfolge
- 09.10.2025 · Rat (41. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 02.10.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (38. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 10.09.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (36. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 4.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 5.Mitteilungen und Antworten
- Natur, Landschaft und Öffentliches Grün
- 5.1Kernaktivität: "Hin und weg - Graffitikunst statt Schmierereien" - hier: mündlicher Bericht
- 5.2Aktueller Sachstand Stadtpark - hier: mündlicher Bericht
- 5.3IGA-Projekte/ Parkroute - hier: mündlicher Bericht
- 5.4Privatwirtschaftlich betriebenes öffentliches WC im Bereich der Bochumer Innenstadt - hier: mündlicher Bericht
- 5.5Erwerb einer stillgelegten Bahntrasse für den Geh- und RadwegeausbauZur Vorlage · 20251185 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum beabsichtigt den Erwerb eines Teilstücks der stillgelegten Bahntrasse „Carolinenglückbahn“. Die Fläche umfasst circa 28.865 Quadratmeter. Ziel des Vorhabens ist der Ausbau des Radwegenetzes sowie die Schaffung von Geh- und Radwegen, um die Nutzung des Fahrrads im Vergleich zum motorisierten Individualverkehr zu fördern und die Umwelt zu entlasten.
Das Projekt knüpft an bestehende Planungen an, wie das Zuwegungskonzept RS1 und das Radverkehrskonzept der Stadt. Neben der verkehrlichen Komponente soll die Erweiterung des Netzes auch das Freizeitangebot der Bevölkerung ergänzen. Für die Umsetzung der Maßnahmen ist eine finanzielle Unterstützung durch die Landesregierung im Rahmen der Förderrichtlinie Nahmobilität (FÖRE-Nah) vorgesehen.
Die Entscheidung über die Grundstücksangelegenheiten erfolgt gemäß der Geschäftsordnung in der nichtöffentlichen Sitzung der zuständigen Gremien. Federführend für diese Mitteilung ist das Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster.
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Beratungsfolge
- 02.10.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (38. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 18.09.2025 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (43. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 10.09.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 02.07.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (42. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 01.07.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (41. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 26.06.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (39. Sitzung)
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.6Abwasserbach EppendorfZur Vorlage · 20251665 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung in der Sitzung vom 22. Mai 2025 nach dem Status des als „Abwasserbach“ bezeichneten Gewässers im Bereich der S-Bahn-Strecke in Eppendorf gefragt. Die Anfrage konzentrierte sich auf die Frage, ob der Verwaltung die regelmäßige Instandhaltung des Gewässers bekannt sei und ob ein Abklemmen des Abwassergrabens vorgesehen ist.
In einer Antwort der Verwaltung zur Vorlage 20251665 bestätigte das Tiefbauamt, dass die regelmäßige Wartung des als „Eppendorfer Graben“ bezeichneten Gewässers bekannt ist. Hinsichtlich der geplanten Maßnahmen erläuterte die Verwaltung, dass im Zuge der Baumaßnahme „Eppendorfer Straße“ das Schmutzwasser aus dem Eppendorfer Graben entfernt wird. Der Beginn dieser Baumaßnahme ist für das vierte Quartal 2025 vorgesehen.
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- 10.09.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.7Auf deiner KönigsalleeZur Vorlage · 20251835 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung eine Anfrage zur Verkehrssicherheit an der Kreuzung Königsallee/Waldring gestellt. Im Fokus steht ein Gullideckel, dessen Bauweise laut der Fraktion ein Risiko für Fußgänger und Radfahrer darstellen könnte, insbesondere bei Dunkelheit oder Nässe. Die Anfrage bezog sich auf die Möglichkeit, alternative Deckel mit schmaleren Durchlässen oder rutschhemmenden Oberflächen einzusetzen sowie auf die Prüfung der Planung im Hinblick auf die Sicherheit.
Die Verwaltung antwortete auf diese Fragen, dass ein nachträglicher Austausch des Sinkkastenaufsatzes nicht vorgesehen sei. Das Tiefbauamt teilte die Einschätzung nicht, dass an dieser Stelle ein Sicherheitsrisiko vorliege. Da sich die Sinkkästen außerhalb der Querungsflächen befinden, bestehe kein Erfordernis für eine spezielle Bauweise, wie sie etwa an anderen Stellen der Stadt bei Übergängen von Radwegrampen genutzt wird. Die Querungsstellen auf der Königsallee sind etwa vier Meter breit und bieten Platz für den Verkehr. Die vorhandenen Nullabsenkungen sind für die Nutzung durch Kinderwagen und mobil eingeschränkte Personen ausgelegt, wobei die betreffenden Deckel außerhalb des direkten Querungsbereichs liegen.
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Beratungsfolge
- 10.09.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.8E-Scooter und GeofencingZur Vorlage · 20251574 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung Fragen zur Nutzung und zum Abstellen von E-Scootern in Bochum gestellt. Hintergrund der Anfrage waren die Einhaltung von Verboten in Park- und Grünanlagen sowie der Einsatz von Geofencing-Technologie.
Die Verwaltung erklärte, dass der gewerbliche Verleih von E-Scootern seit dem 1. März 2025 über Sondernutzungserlaubnisse geregelt wird. Diese Erlaubnisse legen fest, in welchen Bereichen das Bereitstellen sowie der Beginn und das Ende eines Mietvorgangs untersagt sind. Betroffen sind unter anderem Park- und Grünflächen, Fußgängerzonen, Naturschutzgebiete, Spielplätze, Friedhöfe sowie Brücken und Feuerwehrzufahrten. Alle vier in Bochum tätigen Anbieter nutzen Geofencing-Technologie, um diese räumlichen Beschränkungen technisch umzusetzen. Die Anbieter haben hierfür die erforderlichen GPS-Daten der Verwaltung erhalten.
Zur Vermeidung von unsachgemäßem Abstellen plant die Stadt, im Juni 2025 sechs feste Abstellflächen im Innenstadtbereich, etwa am Hauptbahnhof, am Bermuda3eck und am Rathaus, einzurichten. Die Anbieter weisen zudem ihre Nutzer auf die Einhaltung der Verkehrsregeln hin, wobei bei Verstößen Bußgelder erhoben werden können.
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Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.9Handlungsbedarf LärmschutzmaßnahmenZur Vorlage · 20251535 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Partei „Die Stadtgestalter“ hat im Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur die Notwendigkeit weiterer Lärmschutzmaßnahmen thematisiert. Grundlage der Anfrage ist eine Niederschrift einer Verkehrsingenieursbesprechung des NRW-Umweltministeriums vom November 2024. Laut diesem Dokument ist das Ermessen der Straßenverkehrsbehörde bei Überschreitung der Lärmschutz-Richtwerte erheblich reduziert, was Maßnahmen wie eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h zur Folge haben kann. Die Anfrage untersuchte, inwiefern die Verwaltung diese Auffassung berücksichtigt, welche Konsequenzen sich daraus für den Bochumer Innenstadtring ergeben und ob mit Klagen von Umweltschutzverbänden zu rechnen ist.
Die Verwaltung bestätigte, dass ihr die Auffassung der Verkehrsingenieursbesprechung bekannt sei und diese bei der Prüfung der Lärmschwerpunkte im Rahmen der zweiten Fortschreibung des Lärmaktionsplanes berücksichtigt werde. Die Prüfung der einzelnen Lärmschwerpunkte erfolgt durch Einzelfalluntersuchungen, wobei die Ergebnisse und daraus resultierende Maßnahmen jeweils für die betroffenen Punkte bekanntgegeben werden. Seit der Übermittlung der Niederschrift durch die Bezirksregierung Arnsberg im Februar 2025 sind der Verwaltung keine Klagen oder Klageandrohungen bekannt. Die Bearbeitung der bekannten Lärmschwerpunkte wird mit den zuständigen Fachämtern fortgesetzt.
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- 10.09.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 24.06.2025 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (42. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.10Verbesserung der Aufenthaltsqualität im SüdparkZur Vorlage · 20251922 · Antwort der Verwaltung
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Die SPD-Ratsfraktion hat im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung Fragen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Südpark gestellt. Im Zentrum der Anfrage standen mögliche Umbaumaßnahmen im Bereich des Spielplatzes sowie die Frage, ob der Bachlauf in das Spielangebot einbezogen werden kann.
Die Verwaltung teilte mit, dass derzeit keine Umbaumaßnahmen für den Kinderspielplatz geplant sind, da Spielgeräte erst kürzlich ersetzt wurden. Der Bachlauf sei Teil einer Renaturierungsmaßnahme und solle künftig nicht in den Spielkontext einbezogen werden. Die Bereitstellung weiterer Sitzmöglichkeiten im Bereich des Spielplatzes wird jedoch geprüft. Für die Installation von etwa zwei bis drei zusätzlichen Sitzbänken sowie zwei Sonnenliegen stehen finanzielle Mittel zur Verfügung. Weitere Umbaumaßnahmen für diesen Bereich sind aktuell nicht vorgesehen.
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- 10.09.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.11Lückenschluss Lothringentrasse In der Grume/BO-HiltropZur Vorlage · 20251910 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Umwelt- und Grünflächenamt plant den Lückenschluss der Lothringentrasse im Bochumer Stadtteil Hiltrop. Im Bereich zwischen den Straßen In der Grume und Dietrich-Benking-Straße (Ost) soll ein etwa 450 Meter langer Abschnitt des Geh- und Radweges neu gestaltet werden. Dabei wird der Verlauf vom Straßenraum auf Teile eines ehemaligen Bahndamms verlegt.
Da eine Umgehung der Bebauung im Bereich des Heizkraftwerks Hiltrop aufgrund von Leitungen und Planungsrecht nicht möglich ist, wird für die neue Wegeverbindung ein Teil einer landwirtschaftlich genutzten Fläche beansprucht. Um einen Höhenunterschied von etwa 12 Metern auszugleichen, wird die östliche Böschung genutzt, was zu Steigungen zwischen 4 und 8 Prozent führt. Die Planung wurde mit der Arbeitsgemeinschaft Behinderte in Bochum abgestimmt. Der Ausbau sieht eine Wegebreite von 3,5 Metern sowie zusätzliche Bankette vor; eine Beleuchtung ist nicht vorgesehen.
Parallel zur baulichen Umsetzung ist eine ökologische Aufwertung der angrenzenden Flächen vorgesehen. Dazu gehören die Neupflanzung von Gehölzen, die Anlage von Wiesenbereichen sowie die Schaffung von Totthol- und Steinhaufen. Das Regenwassermanagement soll über ein temporäres Stillgewässer oder die Versickerung vor Ort erfolgen. Der Baubeginn ist für Anfang 2026 geplant. Die Vorlage wird dem Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung sowie der Bezirksvertretung Bochum-Nord zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 23.09.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (42. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 10.09.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.12Abfallbehälter im neuen Stadtgarten WattenscheidZur Vorlage · 20251791 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung hat der SPD-Fraktionsvertreter Tim Radzanowski Fragen zur Ausstattung des neuen Stadtgartens Wattenscheid gestellt. Hintergrund der Anfrage ist das Fehlen von Abfallbehältern mit integrierten Aschenbechern, was laut der Anfrage dazu führt, dass Zigarettenreste auf dem Boden oder in den Behältern landen.
Die Verwaltung teilte in ihrer Antwort mit, dass derzeit keine Abfalleimer mit Aschenbechern ausgeschrieben werden. Bei dem im Stadtgarten Wattenscheid eingesetzten Modell handelt es sich um ein Standardmodell des Umwelt- und Grünflächenamtes, das bereits in verschiedenen Grün- und Parkanlagen genutzt wird. Die Verwendung dieses Modells dient der Vereinfachung der Unterhaltungspflege.
Auf die Frage nach einer möglichen Abhilfe durch die Installation von Aschenbechern erklärte die Verwaltung, dass in anderen Anlagen bereits Testläufe mit entsprechenden Behältern oder separaten Aschenbechern durchgeführt wurden. Da dabei keine positiven Erfahrungen erzielt werden konnten und ein erhöhter Reinigungsaufwand zu erwarten wäre, wird vorerst auf den Einbau von Aschenbechern in Park- und Grünanlagen verzichtet.
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- 10.09.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.13Pocket ParksZur Vorlage · 20251893 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Auf Anfrage der SPD-Fraktion hat die Bochumer Verwaltung Informationen zur Verwaltung der sogenannten Pocket Parks vorgelegt. Da diese Flächen im Eigentum der Stadt stehen, finden die Regelungen der Bochumer Sicherheitsverordnung (BOSVO) Anwendung.
Hinsichtlich Beschwerden sind bislang lediglich Probleme mit Müllablagerungen im Pocket Park an der Emilstraße bekannt. Hierzu steht die Verwaltung im Austausch mit dem USB bezüglich der Leerungsfrequenz der Müllbehälter; zudem führt der Technische Betrieb regelmäßige Kontrollen durch. In den übrigen drei bestehenden Pocket Parks liegen keine Mängelmeldungen vor. Um Vandalismus vorzubeugen und die Aufenthaltsqualität zu sichern, setzt die Verwaltung auf ein Beteiligungskonzept, das Anwohner in die Gestaltung und Pflege der Flächen einbindet.
Für bestehende und neue Pocket Parks ist die Aufstellung einheitlicher Hinweisschilder vorgesehen. Diese sollen Verhaltensregeln sowie Informationen zum Projekt enthalten und die Nachbarschaft zur Mitgestaltung, etwa bei Hochbeeten, einladen. Die inhaltliche und gestalterische Ausarbeitung der Schilder erfolgt unter Einbindung der zuständigen Fachämter. Ein erhöhter Kontrollbedarf oder eine Änderung der Anzahl der Müllbehälter wird von der Verwaltung derzeit nicht als notwendig erachtet.
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Beratungsfolge
- 09.10.2025 · Rat (41. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 25.09.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (40. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 10.09.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.14Private Ökokonten auf FriedhöfenZur Vorlage · 20251903 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion Die Grünen zum Thema private Ökokonten auf nicht städtischen Friedhofsflächen geantwortet. Das Potenzial für private Ökokonten auf nicht städtischen Flächen, insbesondere in der Landwirtschaft, wird von der Verwaltung als mittel bis hoch eingestuft. Die Nachfrage landwirtschaftlicher Betriebe ist bisher jedoch gering, da die Einrichtung eines Ökokontos die wirtschaftliche Nutzungsflexibilität der Flächen einschränkt. Sobald Flächen einem Bauvorhaben zugeordnet sind, muss die ökologische Nutzung dauerhaft erhalten bleiben.
Bezüglich der Einbindung von Eigentümern nicht städtischer Friedhofsflächen wurden bislang keine spezifischen Schritte unternommen. Eine Auswertung von Luftbildern zeigt zwar ein Aufwertungspotenzial dieser Flächen, allerdings fehlen derzeit zusammenhängende Flächen von mindestens einem Hektar, die für eine wirtschaftliche Tragfähigkeit notwendig wären.
Als mögliche Kompensationsmaßnahmen auf privaten Friedhofsflächen nennt die Verwaltung die Umwandlung von Rasenflächen in artenreiche Blühwiesen mit regionalem Saatgut, die Anlage von Alt- und Totholzstrukturen zur Unterstützung von Insekten, Vögeln und Kleinsäugern sowie die Anlage von Obstwiesen und Landschaftshecken.
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- 10.09.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.15Feuerwerk am Ümminger SeeZur Vorlage · 20251957 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der SPD-Fraktion zur Nutzung von Feuerwerken am Ümminger See reagiert. Da der Großteil des Sees im Landschaftsschutzgebiet Nr. 19 liegt, ist das Abbrennen von Feuerwerk dort grundsätzlich untersagt. Eine Ausnahme gilt für das sogenannte Barockfeuerwerk, das ohne Knalleffekte auskommt, sofern ein entsprechender Antrag gestellt wurde. In den nördlichen Bereichen des Sees, einschließlich der Stellplätze und der Gastronomie, ist das Abfeuern von Feuerwerken bei vorheriger Anzeige bei der Immissionsschutzbehörde weiterhin zulässig.
In den Monaten April bis Juni 2025 verzeichnete die Verwaltung vermehrt Beschwerden über Feuerwerke mit Knalleffekten. Im Rahmen von Anzeigeverfahren legen die Feuerwehr, die Immissionsschutzbehörde und die Untere Naturschutzbehörde spezifische Auflagen fest, die unter anderem den Brandschutz, die Einhaltung der Nachtruhe ab 22:00 Uhr sowie den Schutz von Lebensräumen betreffen.
Aufgrund der hohen Nutzung des Gebiets und zur Vermeidung von Konflikten mit der angrenzenden Wohnbebauung sowie zum Schutz der Natur beabsichtigt die Verwaltung, ein generelles Feuerwerksverbot für den gesamten Bereich des Ümminger Sees einzuleiten.
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- 10.09.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.16Befüllung von HundekotbeutelspendernZur Vorlage · 20251719 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung angefragt, ob die Befüllung von Hundekotbeutelspendern im Stadtgebiet derzeit nicht mehr regelmäßig erfolgt. Die Verwaltung bestätigte in einer schriftlichen Antwort, dass die Befüllung der Spender seit Mai 2025 zeitweise nur eingeschränkt durchgeführt werden konnte.
Als Grund für die Einschränkungen wurde ein kurzzeitiger Lieferengpass genannt. Die Aufgabe der Aufstellung und Befüllung der Spender ist Teil der sogenannten „StadtRaumPflege“. Diese wird in gemeinsamer Verantwortung der USB Bochum GmbH, des Technischen Betriebs sowie des Umwelt- und Grünflächenamtes durchgeführt. Seit dem 10. Juni 2025 wird die regelmäßige Befüllung der Spender nach einer ersten Teillieferung wieder umgesetzt.
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- 10.09.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.17"Abstimmaschenbecher" für BochumZur Vorlage · 20251485 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung die Einführung von sogenannten „Abstimmaschenbechern“ im öffentlichen Raum angefragt. Bei diesem Konzept sollen durch spielerische Fragen zur korrekten Entsorgung von Zigarettenstummeln Anreize geschaffen werden.
Die Antwort der Verwaltung, federführend durch das Umwelt- und Grünflächenamt, lehnt die Umsetzung eines Pilotprojekts zum aktuellen Zeitpunkt ab. Als Gründe werden ein hoher personeller und logistischer Aufwand für die Pflege und Instandhaltung der Behälter sowie eine begrenzte langfristige Wirkung auf das Entsorgungsverhalten angeführt. Zudem bestehen Bedenken hinsichtlich der optischen Beeinträchtigung des Stadtbildes. Die Verwaltung verweist zudem auf mögliche künftige EU-Regelungen zur Einschränkung von Raucherbereichen und weist darauf hin, dass die durch die Behälter erzielten Ergebnisse keinen repräsentativen Charakter haben. Die Stadtverwaltung hält jedoch an der Begleitung von Maßnahmen zur Förderung der Stadtsauberkeit und Umweltbildung fest.
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Beratungsfolge
- 10.09.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.18Reinigungs-Intervalle auf einigen Straßen in HofstedeZur Vorlage · 20251975 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion „Die SPD im Rat“ zur Reinigungsqualität in den Straßen „In der Provitze“ und „Dorstener Straße“ reagiert. Die Reinigung der genannten Bereiche erfolgt durch die USB Bochum GmbH auf Basis der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung. Je nach Abschnitt wird die Dorstener Straße ein- bis dreimal pro Woche gereinigt, während die Straße „In der Provitze“ zweimal wöchentlich instand gehalten wird. Die Verwaltung bewertet den Reinigungszustand als der Satzung entsprechend, wobei lediglich saisonaler Wildwuchs auf einem Gehweg festgestellt wurde.
Zur Müllsituation führt die Verwaltung aus, dass der Containerstandplatz „In der Provitze“ sechsmal wöchentlich gereinigt wird. An Wochenenden und Feiertagen werden an der Dorstener Straße zudem Funkwagen eingesetzt, um Haltestellen zu reinigung und Abfallbehälter zu leeren. Die Anzahl der Abfallbehälter wird als ausreichend betrachtet. Gastronomiebetriebe, die Speisen zum sofortigen Verzehr anbieten, sind zur Bereitstellung von Abfallkapazitäten verpflichtet.
Eine Erhöhung der Reinigungsintervalle ist durch eine Änderung der Satzung im Rat möglich. Die Kosten hierfür würden über die jährliche Gebühr pro Frontmeter auf die Grundstückseigentümer umgelegt. Für die Straße „In der Provitze“ belaufen sich die Kosten für eine wöchentliche Reinigung auf etwa 9,54 Euro pro Frontmeter, bei der Dorstener Straße auf etwa 8,91 Euro. Eine Erhöhung der Häufigkeit würde die Gebühren entsprechend vervielfachen.
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- 10.09.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.19Mülltrennung und Biotonnenquote bei der Stadtverwaltung und den städtischen GesellschaftenZur Vorlage · 20251946 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in der Vorlage 20251946 auf eine Anfrage der ehemaligen Gruppe „Die Stadtgestalter im Rat“ zur Mülltrennung und zur Nutzung von Biotonnen geantwortet. Die Ausführungen der Abteilung Zentrale Dienste – Kaufmännische Betriebsleitung beziehen sich auf die Abfallsituation in den städtischen Liegenschaften.
An allen Verwaltungsstandorten wird grundsätzlich eine Mülltrennung durchgeführt. Das Aufkommen an Restmüll in den städtischen Liegenschaften ist seit drei Jahren mit etwa 940 Tonnen pro Jahr konstant. Eine präzise Ermittlung des Restmüllvolumens pro Mitarbeiter ist laut Verwaltung nicht wirtschaftlich umsetzbar, da die unterschiedlichen Arbeitszeiten zwischen Büro und Homeoffice sowie personelle Veränderungen eine exakte Erfassung der Daten erschweren würden.
Ein Einsatz von Biotonnen ist in der Verwaltung nicht vorgesehen. Die Verwaltung begründet dies damit, dass eine separate Sammlung von Bioabfällen in den Büro- und Aufenthaltsbereichen aufgrund der sehr geringen Abfallmengen ökonomisch nicht zielführend erscheint.
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Beratungsfolge
- 16.09.2025 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (32. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 10.09.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.20Grundsteuerbescheide / Begleitende Informationen zu FörderprogrammenZur Vorlage · 20251653 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Ratsfraktion hat im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung angefragt, ob die jährlichen Grundsteuerbescheide als Informationskanal für kommunale Förderprogramme genutzt werden können. Ziel ist es, Eigentümer über Themen wie die Entsiegelung von Flächen, die Wärmeplanung oder die Nachhaltigkeitsstrategie zu informieren, etwa durch Beilagen wie Flyer oder QR-Code-Verweise.
Die Verwaltung antwortete auf diese Anfrage, dass die Bescheide für Grundbesitzabgaben im Rahmen der Jahressollstellung zu Beginn des Jahres versendet werden. Ein beigefügtes Informationsmaterial könnte zu höheren Kosten bei der Frankierung und dem Versand führen. Ein Vergleich mit sechs anderen Städten in Nordrhein-Westfalen ergab, dass der administrative Aufwand für das Drucken, Zuordnen und Einkuvertieren von Flyern in einigen Kommunen als zu hoch eingestuft wurde.
Als Alternative zum flächendeckenden Versand schlägt die Verwaltung einen adressatenorientierten Versand vor. Dabei sollen spezifische Informationen gezielt an die betroffenen Eigentümergruppen übermittelt werden. Unter Einhaltung des Steuergeheimnisses und des Datenschutzes können hierfür ausgewertete Adressdaten der Fachbereiche genutzt werden. Dieser maßnahmenbezogene Ansatz würde die Kosten für umfangreichere Briefumschläge vermeiden und eine bedarfsgerechte Information ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 10.09.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - Umwelt und Klima
- Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 5.21Wildplakatierung - BauordnungZur Vorlage · 20251483 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zum Thema Wildplakatierung im Stadtgebiet reagiert. Laut der Antwort des Bauordnungsamtes tritt das Anbringen von Plakaten an Schalt- und Stromkästen regelmäßig auf, wobei genaue Zahlen aufgrund des hohen Überwachungsaufwands nicht ermittelt werden können. Die Kosten für die Entfernung solcher Plakate trägt das Unternehmen Ströer Deutsche Städte Medien im Rahmen eines Konzessionsvertrages; die Stadt unterstützt lediglich durch die Weitergabe von Meldungen.
Eine spezifische Werbeanlagensatzung existiert in Bochum nicht, jedoch verbietet die Bochumer Sicherheitsverordnung die Wildplakatierung auf öffentlichen Verkehrsflächen. Unzulässige Standorte von Werbeträgern können mit einem Verwarngeld von 50 Euro geahndet werden. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten erschwert wird, da die Verursacher oft nicht ausfindig gemacht werden können, etwa bei Reisegewerben ohne Impressum. Der Rechercheaufwand stünde in keinem angemessenen Verhältnis zum erzielten Bußgeld.
Zudem gibt es punktuelle Kooperationen zwischen Institutionen wie Schulen oder Kitas und den Stadtwerken Bochum zur Gestaltung von Stromkästen. Das Schulverwaltungsamt informiert Schulen über die Möglichkeiten einer solchen Verschönerung in Absprache mit den Eigentümern. Eine gezielte stadtweite Zusammenarbeit zur Vermeidung von Wildplakatierungen liegt jedoch nicht vor, und die Wirksamkeit solcher Maßnahmen lässt sich vonseiten der Verwaltung nicht beurteilen.
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Beratungsfolge
- 10.09.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.22Lärmbelästigung durch Auto-Poser auf dem Lidl-Parkplatz ViktoriastraßeZur Vorlage · 20251744 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion stellte im Rahmen einer Anfrage Fragen zu Lärmbelästigungen durch sogenannte „Auto-Poser“ auf dem Lidl-Parkplatz in der Viktoriastraße. Hintergrund waren Beschwerden von Anwohnern aus dem Bereich Katharinastraße über Ruhestörungen in den Abend- und Nachtstunden. Die Anfrage bezog sich zudem auf mögliche Maßnahmen gegenüber dem Grundstückseigentümer, wie etwa die Schließung des Parkplatzes nach Ladenschluss oder die Installation von Videoüberwachung.
Die Verwaltung teilte mit, dass dem Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) im Zeitraum von Anfang 2025 bis Juni 2025 keine erfassten Beschwerden über nächtliche Ruhestörungen vorlagen. Auswertungen der Polizeidaten für den Zeitraum von Juni 2024 bis Juni 2025 gingen jedoch 17 Einsätze mit Bezug zu „Auto-Posern“ hervor. Davon wurden zwei Einsätze als Ruhestörung gemeldet, wobei vor Ort keine Feststellungen getroffen werden konnten. In 15 weiteren Fällen wurde auffälliges Verhalten von Fahrzeugen oder Personen registriert, wobei lediglich eine Ordnungswidrigkeit geahndet werden konnte.
Hinsichtlich möglicher Maßnahmen gegen den Eigentümer der Supermarkt-Immobilie erklärte die Verwaltung, dass aufgrund des privaten Status der Parkfläche kaum Einwirkungsmöglichkeiten bestehen. Ein früher existierendes Schrankensystem wurde vom Eigentümer entfernt, da Reparaturkosten durch regelmäßige Beschädigungen zu hoch seien. Eine Wiedereinführung von Schranken wird von der Verwaltung als nicht zielführend bewertet.
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Beratungsfolge
- 10.09.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.23Anforderungen an ehrenamtliche StraßenfesteZur Vorlage · 20252005 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion „Die Grünen im Rat“ zu den Anforderungen an ehrenamtliche Straßenfeste reagiert. Im Bereich der Sicherheit sind die Auflagen für Veranstaltungen ohne erhöhtes Gefährdungspotenzial geringer als bei Veranstaltungen mit erhöhtem Risiko. So wird beispielsweise kein Zufahrtsschutz durch Sicherheitsbehörden gefordert. Die technischen Sicherheitsanforderungen hängen von der Bewertung des Gefährdungspotenzials ab, unabhängig davon, ob ein ehrenamtlicher oder gewerblicher Veranstalter auftritt. Das Ordnungs- und Veterinäramt bietet auf freiwilliger Basis Beratungen zum Thema Zufahrtsschutz an.
Hinsichtlich der Lebensmittelhygiene orientiert sich die Verwaltung an der Leitlinie „Feste sicher feiern“. Da Veranstalter solcher Feste in der Regel keine Lebensmittelunternehmen im Sinne des Lebensmittelrechts sind, unterliegen sie nicht der vollständigen Einhaltung der Verordnung (EG) Nr. 852/2004. Die Behörde entscheidet jedoch im Einzelfall über die Anwendung. Wichtige Schwerpunkte der Lebensmittelüberwachung sind unter anderem die Trinkwasserqualität, die Temperaturführung, die Lagerung von Speisen sowie die Handwaschgelegenheiten und die Belehrung der Helfer nach dem Infektionsschutzgesetz. Professionelle Betreiber, die an solchen Festen teilnehmen, müssen die vollständigen Anforderungen der EU-Verordnung erfüllen. Der Verwaltung sind aktuell keine Absagen von Veranstaltungen bekannt, die auf diese Auflagen zurückzuführen sind.
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Beratungsfolge
- 10.09.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.24Mittelverwendung ökol. Aufwertung StraßenbegleitgrünZur Vorlage · 20251998 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion „Die Grünen im Rat“ zur Verwendung der Mittel für die ökologische Aufwertung des Straßenbegleitgrüns geantwortet. Grundlage der Anfrage waren die Haushaltsberatungen für den Zeitraum 2025/2026, in denen jeweils 50.000 Euro für diesen Zweck bereitgestellt wurden.
Für das Jahr 2025 ist die Umgestaltung von drei Kreisverkehren vorgesehen. Die Maßnahmen betreffen die Standorte Hofsteder Straße/Speicherstraße, Meesmannstraße/Resingstraße sowie Gahlensche Straße/Porschestraße. Die Umsetzung erfolgt unter zusätzlicher Verwendung von bezirklichen Mitteln.
Für das Jahr 2026 sind die Flächen am Straßenbegleitgrün der Liebfrauenstraße sowie der Straße „An der Landwehr“ in der Planung enthalten. Weitere Standorte für die ökologische Aufwertung werden derzeit geprüft.
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Beratungsfolge
- 10.09.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.25Pocket Park (Franz-Vogt-Str.) - Infrastruktur WasserZur Vorlage · 20251994 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen der Planung des Pocket Parks an der Franz-Vogt-Straße Fragen zur Wasserinfrastruktur, zur Verschattung und zu Spielmöglichkeiten gestellt. Das Umwelt- und Grünflächenamt erklärte in einer Antwort, dass die Einrichtung eines Trinkwasseranschlusses aufgrund der hohen hygienischen Anforderungen und der Entfernung zur nächsten Leitung nicht vorgesehen sei. Die Stadtwerke Bochum würden aus Gründen der Trinkwasserhygiene keinen Anschluss legen. Die Kosten für einen Wasserhydranten zur Bewässerung seien aufgrund der mindestens 80 Meter entfernten Hauptleitung in der Oskar-Hoffmann-Straße unverhältnismäßig hoch. Die Verwaltung setzt stattdessen auf die Verwendung klimaresilienter Pflanzen.
Hinsichtlich der Verschattung führt das Amt aus, dass die Installation von Sonnensegeln mit hohen Kosten für die Standsicherheit gegen Schnee- und Sturmlasten sowie einem hohen personellen Überwachungsaufwand verbunden wäre. Die Stadt könne die notwendige kurzfristige Überwachung bei Sturmwarnungen nicht leisten. Stattdessen sollen sieben zusätzliche Bäume und Großsträucher für eine natürliche Beschattung sorgen. Bezüglich der Spielmöglichkeiten wurde mitgeteilt, dass eine Rasenfläche zum Spielen zur Verfügung steht und informelles Spielen möglich ist. Fußballspielen ist jedoch gemäß der Benutzungsordnung nicht gestattet.
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- 09.10.2025 · Rat (41. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 25.09.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (40. Sitzung)
- 10.09.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.26E-Scooter im MängelmelderZur Vorlage · 20252057 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf Anfragen der CDU- und SPD-Fraktionen zum Umgang mit unsachgemäß abgestellten E-Scootern reagiert. Seit dem 8. Juli 2025 ist im städtischen Mängelmelder eine eigene Unterkategorie für E-Scooter verfügbar, um die Meldung von Fahrzeugen, die Gehwege blockieren, zu ermöglichen. Die Stadt bewertet diese zentrale Meldemöglichkeit im Hinblick auf die Serviceorientierung gegenüber der Bürgerschaft positiv.
Hinsichtlich der rechtlichen Handhabung wies die Verwaltung darauf hin, dass für E-Scooter die Parkvorschriften für Fahrräder gelten. Das Abstellen auf Gehwegen ist grundsätzlich zulässig, sofern keine Verkehrsbehinderung entsteht. Verstöße gegen die Grundregeln der Straßenverkehrsordnung können mit einem Bußgeld von 20 Euro geahndet werden. Für die Einleitung eines solchen Verfahrens ist jedoch eine Privatanzeige mit genauen Tatangaben und Zeugen erforderlich, die über das Rechtsamt und nicht über den Mängelmelder abgewickelt wird. Für Verstöße im fließenden Verkehr ist die Polizei zuständig.
Im Austausch mit den E-Scooter-Anbietern arbeitet die Stadt an kontinuierlichen Verbesserungen. Eine technische Automatisierung der Meldewege, etwa durch die Einbindung externer Plattformen wie scooter-melder.de, ist derzeit aufgrund der Systemkonfiguration nicht möglich. Hierzu sind weitere Gespräche mit dem zuständigen Softwareunternehmen erforderlich, um die Machbarkeit und den Aufwand zu prüfen.
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Beratungsfolge
- 18.09.2025 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (43. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 10.09.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.27Änderung der Friedhofssatzung/ Mitführen von Hunden auf Friedhöfen - mündliche Mitteilung der Verwaltung
- Feuerwehr und Rettungsdienst
- 6.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
- 6.1Straße Im VogelspothZur Vorlage · 20252089 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
In einer Anfrage der SPD an den Oberbürgermeister werden die Zustände in der Straße Im Vogelspoth thematisiert. Ein abgestorbener Baum bei der Hausnummer 8 wird als potenzielles Sicherheitsrisiko angeführt, da dieser keine Blätter mehr trägt und vertrocknet erscheint. Zudem wird darauf hingewiesen, dass in der Straße in den vergangenen Jahren vier Bäume gefällt wurden, was zu verwilderten Baumscheiben und einem zunehmend überwachsenen Gehweg geführt hat.
Ergänzend werden Berichte von Anwohnern über einen beißenden Geruch angeführt, der von einem nahegelegenen Unternehmen ausgehen soll. Die Anfrage stellt die Verwaltung vor mehrere Fragen: Es wird nach dem Kenntnisstand bezüglich des abgestorbenen Baumes sowie nach dem geplanten Zeitpunkt für dessen Fällung und die Neupflanzung in den leeren Baumscheiben gefragt. Zudem werden die Gründe für die vorangegangenen Fällungen sowie der Zeitpunkt für das Freischneiden des Gehwegs erfragt.
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Beratungsfolge
- 10.09.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (36. Sitzung) — Die Anfrage wurde mündlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wurde mündlich beantwortet. - Nichtöffentlicher Teil
- 7.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- keine Tagesordnungspunkte
- 8.Beschlussvorschläge für den Haupt- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- 8.1Erwerb einer stillgelegten Bahntrasse für den Geh- und RadwegeausbauErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 9.Beschlussvorschläge für den Rat
- keine Tagesordnungspunkte
- 10.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 11.Mitteilungen und Antworten
- keine Tagesordnungspunkte
- 12.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
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