Wildplakatierung - Bauordnung
20251483 · Antwort der Verwaltung · 10.09.2025 · Bauordnungsamt
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zum Thema Wildplakatierung im Stadtgebiet reagiert. Laut der Antwort des Bauordnungsamtes tritt das Anbringen von Plakaten an Schalt- und Stromkästen regelmäßig auf, wobei genaue Zahlen aufgrund des hohen Überwachungsaufwands nicht ermittelt werden können. Die Kosten für die Entfernung solcher Plakate trägt das Unternehmen Ströer Deutsche Städte Medien im Rahmen eines Konzessionsvertrages; die Stadt unterstützt lediglich durch die Weitergabe von Meldungen.
Eine spezifische Werbeanlagensatzung existiert in Bochum nicht, jedoch verbietet die Bochumer Sicherheitsverordnung die Wildplakatierung auf öffentlichen Verkehrsflächen. Unzulässige Standorte von Werbeträgern können mit einem Verwarngeld von 50 Euro geahndet werden. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten erschwert wird, da die Verursacher oft nicht ausfindig gemacht werden können, etwa bei Reisegewerben ohne Impressum. Der Rechercheaufwand stünde in keinem angemessenen Verhältnis zum erzielten Bußgeld.
Zudem gibt es punktuelle Kooperationen zwischen Institutionen wie Schulen oder Kitas und den Stadtwerken Bochum zur Gestaltung von Stromkästen. Das Schulverwaltungsamt informiert Schulen über die Möglichkeiten einer solchen Verschönerung in Absprache mit den Eigentümern. Eine gezielte stadtweite Zusammenarbeit zur Vermeidung von Wildplakatierungen liegt jedoch nicht vor, und die Wirksamkeit solcher Maßnahmen lässt sich vonseiten der Verwaltung nicht beurteilen.
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